Praktikum bei der Feuerwehr???

Feuerwache.net Forum » Regionale Foren » Nordrhein-Westfalen » Praktikum bei der Feuerwehr???
Seiten
« < 1 2 3 > »
Benutzer Beitrag

Luetzki

Feuerwehrmann

Luetzki

Geschrieben am 05.11.2009 18:21 Zitieren Beitrag melden

ja aber habe ja noch geschriebn wo anders in NRW wäre auch drin,...

nee Löhne nimmt schon seit jahren keine praktikanten mehr,..

 

Patafix112

Zugführer

Geschrieben am 05.11.2009 19:06 Zitieren Beitrag melden

Du kannst mal in Paderborn und Soest beides Hauptamtlich nachfragen, das Paderborn und Soest Praktikanten nehmen weiß ich ich weiß nur nicht ob man dazu in einer FF der Stadt Paderborn oder FF im Kreis Soest sein muss probiers einfach mal und bei fragen kannste mir mal ne PN schicken ;)

Luetzki

Feuerwehrmann

Luetzki

Geschrieben am 05.11.2009 19:19 Zitieren Beitrag melden

jooo danke erstmal ;)

MasterJM

Kreisbrandmeister

MasterJM

Geschrieben am 05.11.2009 19:37 Zitieren Beitrag melden

Bünde nimmt IMHO auch Praktikanten, jedenfalls früher 1~2 Jahre war es noch so.

Nikita

Stv. Gruppenführer

Nikita

Geschrieben am 14.12.2009 13:49 Zitieren Beitrag melden

So da hier so viele sagen es geht nicht.
Ich kann euch das gegenteil sagen.

Ich selbst mache nächstes Jahr im Januar bei der BF Heidelberg ein Praktikum.
Und alle die nicht glauben das es geht ein Praktikum bei der BF zu machen können ja mal anrufen und wenn es mir nicht geglaubt wird das es geht schreibt mir eine PN nachricht und ich schicke euch das Schreiben von der BF wo drin steht das ich mein praktikum dort absolviere.

MFG Nikita

maxz

Stv. Zugführer

maxz

Geschrieben am 27.06.2010 21:38 Zitieren Beitrag melden

Also bei der BF Bremen kann man auch ein Praktikum (muss man aber mind. 1 Jahr vorher bewerben), mach jetzt eins in den Sommerferien.

Brandmeister1

Wehrführer

Brandmeister1

Geschrieben am 28.06.2010 16:59 Zitieren Beitrag melden

Achte mal aufs Datum ^^

evlmichi

Oberfeuerwehrmann

evlmichi

Geschrieben am 25.07.2010 03:46 Zitieren Beitrag melden

Also ich wohne am Bodensee in Bayern und bei uns darf man mit 16 Jahren mit und bekommt seinen Melder ABER: die Autobahn oder sonstige VUs auf Straßen sind Tabu ! genauso wie bei einem Brand vor den Verteiler zu gehen. und ich muss sagen die U18 Kameraden halten sich auch brav daran. p.s. sie haben auf dem Helm ein umgedrehtes Dreieck als Kennzeichnung das sie U18 sind !

mici

Gruppenführer

Geschrieben am 27.02.2011 17:13 Zitieren Beitrag melden

das geht an rescueengineer:
den A dienst bei euch müsste man verklagen unter 18 ohne grundausbildung ohne agt lehrgang
hammer

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 28.02.2011 16:09 Zitieren Beitrag melden

das geht an rescueengineer:
den A dienst bei euch müsste man verklagen unter 18 ohne grundausbildung ohne agt lehrgang
hammer


Wenn man keine Ahnung hat sollte man lieber die Fr**sse halten.
Was RescueEngineer dort schreibt ist alles wahr.. ich bin im selben LZ ! Er schreibt ja nur das er bei Einsätzen mitfährt wofür sollte man dafür einen AGT Lehrgang besuchen ?!

antivirus

Stv. Wehrführer

antivirus

Geschrieben am 05.03.2011 15:27 Zitieren Beitrag melden

Nach meinen aktuellen Erkentnissen.

Im RSK

Praktiktikum im Rettdienst: Ja.Mann sollte min.16 sein dann auch nur auf einem KTW! Ab 18 mit Vitamin B auch RTW aber in der Regel auch KTW.Wenn man noch nix an Med. ausbildungen hat.
sprich RH...

Praktikum bei der FW: Berufsfeuerwehren haben wir im RSK ja nicht aber Hauptamtliche wie Siegburg, Hennef oder Troisdorf
Möglich ab 18 in denn Werkstätten ab 18 mit Grundausbildung
und G26 auch Einsätze.

Ansonsten kann ich noch die Werkfeuerwehren empfehlen.

Dieser Beitrag wurde editiert.

weislu97

Feuerwehrmannanwärter

weislu97

Geschrieben am 23.07.2011 21:53 Zitieren Beitrag melden

ist es nit so wenn ich 16 bin darf ich mit zu einsätzen
in der JF dürfen wir zwar mitfahren aber nur bis zum verteiler aufbauen oder absperen

Andy09

Award_star_gold_1 Premium Spieler

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 23.07.2011 22:19 Zitieren Beitrag melden

weislu97, nicht einmal das darfst Du offiziell ...

Das hier hatte ich in unserem Schleswig-Holstein-Forum schon einmal geschrieben, da auch dort die Jugendlichen immer wieder ganz wild darauf sind, Einsätze zu fahren ...

Dabei ist die Sachlage eigentlich so einfach ... ;-)

Es gibt einen entsprechenden Erlass unseres [Landes-]Innenministeriums, der sich auf die geltende Rechtslage stützt.

Daraus geht eindeutig hervor, dass Jugendliche ab 16 Jahren in die Einsatzabteilung einer FF aufgenommen werden KÖNNEN.
Ob das jeweils möglich ist, ist eine Sache der Satzung der jeweiligen Wehr, die aber auch wiederum an die Mustersatzung angelehnt ist. Abweichungen davon bedürfen der Genehmigung durch das Landesinnenministerium.
Es kommen aber auch noch weitere Faktoren wie beispielsweise die jeweilige geistige und körperliche Eignung des Bewerbers dazu.

Weiterhin geht auch aus dem Erlass hervor, dass Jugendliche (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) NICHT ZU EINSÄTZEN herangezogen werden DÜRFEN.

Folglich ist ein Übertritt in die Einsatzabteilung zwar ab 16 möglich, jedoch beschränkt sich das dann auf die Teilnahme am Übungsdienst sowie bedingt an Veranstaltungen.
Eine Teilnahme am Einsatz ist erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres sowie nach bestandener Ausbildung zum Truppmann zulässig.


Das ist nun einmal die Rechtslage, an die wir uns zu halten haben, völlig gleichgültig was wir persönlich davon halten ...

Nachzulesen ist das auch hier:
http://www.lfs-sh.de/Content/Vorschrifte...
http://www.lfv-sh.de/download/mustersatz...

Quelle:
Downloadbereich des Landesfeuerwehrverbandes
http://www.lfv-sh.de/download/cont_downl...


Meine persönliche Meinung dazu:
Mir ist zwar auch klar, dass dadurch auch die Motivation vielleicht einen Knick bekommen könnte, da natürlich insbesondere jeder begeisterte JF-Angehörige "heiß" darauf ist, in der Einsatzabteilung seinen ersten Einsatz zu fahren. Die Rechtslage zwingt uns aber dazu, die Jugendlichen nicht mit ausrücken zu lassen.

Daher rate ich persönlich jedem Jugendlichen, mindestens bis 17 in der Jugendabteilung zu bleiben, dann zügig seine Truppmannausbildung zu machen, um mit 18 dann pünktlich fertig zu sein ...
Bis dahin könnt Ihr nämlich auch im Übungsdienst der Einsatzabteilung längst nicht alles machen, was die "Erwachsenen" dürfen. Vieles lässt nämlich auch wieder die Rechtslage (hauptsächlich das Jugendarbeitsschutzgesetz) für Euch gar nicht zu. Ihr verpasst also nicht wirklich was ...
Bleibt Ihr dagegen noch ein wenig länger in der Jugendabteilung, so könnt Ihr dort die Ausbilder unterstützen und den "Kleinen" sogar noch etwas beibringen. Das bringt Euch dann schon mal die ersten Erfolgserlebnisse und sehr wahrscheinlich auch schon ein klein wenig Respekt der "alten Hasen" ein. Und das ist eine sehr gesunde Basis, auf die Ihr dann zügig aufbauen könnt ...

Und noch etwas:
Seid nicht so heiß auf Euren ersten Einsatz, denn selbst wir "Alten" erleben noch Dinge, an denen auch wir eine Weile zu knabbern haben. Und das wird auch auf Euch zukommen ...
Ich wünsche Euch, dass das nicht zu früh und auch nicht zu oft passieren wird. :-)
Aber passieren wird es leider auf jeden Fall.

Der erwähnte Erlass ist zwar der des Innenministeriums von Schleswig-Holstein, aber er basiert auf Gesetzen, die bundesweit gelten. Es wird daher auch ganz sicher einen sehr ähnlichen Erlass bei Euch in Rheinland-Pfalz geben.
Vielleicht solltest Du mal Deine Wehrführung danach fragen, bevor Du und vor allem auch Dein Wehrleiter als Verantwortlicher in Schwierigkeiten kommen.
Da eine deratige Handlungsweise auch gegen geltendes Recht verstößt, solltest Du sehr vorsichtig sein, was Du im Internet so schreibst ... ;)

wipse

Stv. Wehrführer

wipse

Geschrieben am 05.08.2011 19:56 Zitieren Beitrag melden

also jetzt mal ganz ernst...

wenn dein Sohn in einer FF ist, kann er in ganz NRW eine "Schnupperschicht" machen. Diese muss natürlich vorher mit dem Wehrleiter (in Dortmund der Löschzugführer der FF) abgesprochen werden.
In Dortmund kümmert sich dann die Geschäftsstelle der FF um einen freien Platz, wenn du keine Vorgaben von Wache und Datum hast.
Generell ist eine Schicht kein Problem auf den Wachen mit LZ-Stärke!! Hier wird man i.d.R. als 3.Mann im Angriffstrupp eingesetzt und die Länge - ob 24 Std. oder weniger - bestimmt der Praktikant selbst. Eine "verkürzte" Schicht sollte aber vorher bekannt gegeben werden.
Wenn du die Tele-nummer haben möchtest der Geschäftsstelle kann dir der Löschzugführer der FF helfen (wenn du aus Do. kommst) oder schreib mich persönlich an, dann schick ich sie dir.

Gruß

antivirus

Stv. Wehrführer

antivirus

Geschrieben am 15.09.2011 07:15 Zitieren Beitrag melden

also jetzt mal ganz ernst...

wenn dein Sohn in einer FF ist, kann er in ganz NRW eine "Schnupperschicht" machen. Diese muss natürlich vorher mit dem Wehrleiter (in Dortmund der Löschzugführer der FF) abgesprochen werden.
In Dortmund kümmert sich dann die Geschäftsstelle der FF um einen freien Platz, wenn du keine Vorgaben von Wache und Datum hast.
Generell ist eine Schicht kein Problem auf den Wachen mit LZ-Stärke!! Hier wird man i.d.R. als 3.Mann im Angriffstrupp eingesetzt und die Länge - ob 24 Std. oder weniger - bestimmt der Praktikant selbst. Eine "verkürzte" Schicht sollte aber vorher bekannt gegeben werden.
Wenn du die Tele-nummer haben möchtest der Geschäftsstelle kann dir der Löschzugführer der FF helfen (wenn du aus Do. kommst) oder schreib mich persönlich an, dann schick ich sie dir.

Gruß


So etwas bietet ja auch soweit ich weiß die BF Bonn und Köln an.
Voraussetzung dafür ist halt das Mindestalter von 18, G26 und natürlich die entsprechenden Lehrgänge bis zum Atemschutz.

Ansonsten ist nix mit Einsätzen..

weislu97

Feuerwehrmannanwärter

weislu97

Geschrieben am 29.10.2011 12:15 Zitieren Beitrag melden

ja aber jugendfeuerwehren mit PA http://www.youtube.com/watch?v=BOzZTq26i...

das is geht ja auch mal nit

antivirus

Stv. Wehrführer

antivirus

Geschrieben am 04.11.2011 14:00 Zitieren Beitrag melden

Ich vermute mal das es sich hier um "Übungsgeräte", die nicht an der Flasche angeschloßen sind, handelt.

Ansonsten währe das recht verantwortungslos!
-Aber ich glaube das würde auch keine LG / LZ zulassen, die JF mit PA rumlaufen lasen.

antivirus

Stv. Wehrführer

antivirus

Geschrieben am 26.11.2011 17:52 Zitieren Beitrag melden

Abend zusammen, ich aktuallisiere nochmal die Praktika Möglichkeiten im Rhein-Sieg-Kreis.

Feuerwehr

Rheinbach

Normalerweise nicht. Jedoch wurden schon ausnahmen gemacht!

Siegburg

Wie Rheinbach.

Troisdorf

Möglich.

Hennef

Ebenfalls möglich.


Rettungsdienst

Ab 16 und KEINE Notfallrettung! (KTW)
Möglich bei der JUH, MHD und Rot Kreuz.

---------------------------

Wer Feuerwehreinsätze auf einen der obigen Wachen fahren möchte, muss 18. sein. Gültige G26.3 besitzen und die FW Grundausbildung besitzen. AGT ist hier zum vorteill.

Für denn Rettungsdienst gilt, Notfallrettung nur mit Medizinischer Bildung.
->Rettungshelfer, Rettungsanitäter und RA

Für fragen stehe ich euch ansonsten auch gerne zur Verfügung.

lukas112110

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 04.02.2012 23:23 Zitieren Beitrag melden

Hi ich habe das selbe Problem . ich habe mich mal erkundigt und man darf mit 17Jahren ein Praktikum beim Rettungsdienst machen!

Um eine Nachricht schreiben zu können, musst du angemeldet sein.
Seiten
« < 1 2 3 > »