Gefahrgut in Wohnung

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LukasD

Zugführer

LukasD

Geschrieben am 03.01.2011 21:32 Zitieren Beitrag melden

Gefahrgut in Wohnung

Es wurden in einer Wohnung Gefahrenstoffe gefunden. Benötigt weden 3 LF 1 GW/Mess 1GW/G 1ELW Gibts ab 2 BF's, nachforderungen RTW Vergütung 10.000 bis 15.000 Credits Verletzte bis 5. Ich denke als Stoffe an alles was man in die Luft sprengen kann

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.01.2011 21:48 Zitieren Beitrag melden

Nur mal zum Verständnis: An welche Gefahrenstoffe denkst Du denn?

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.01.2011 22:24 Zitieren Beitrag melden

und wer hat die stoffe gefunden:D?

viel wichtiger:

ab wie vielen wachen
vergütung
nachforderungen
verletzte...............

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.01.2011 23:19 Zitieren Beitrag melden

also mal ganz ehrlich: jetzt wird der spaß doch echt etwas zu bunt, oder?
oder denk ich da in eine andere richtung?
gabs solche einsätze schon mal? z.b. 200 liter nervengas aus einer wohnung entfernen?

djmegabenn

Wehrführer

djmegabenn

Geschrieben am 03.01.2011 23:28 Zitieren Beitrag melden

also mal ganz ehrlich: jetzt wird der spaß doch echt etwas zu bunt, oder?
oder denk ich da in eine andere richtung?
gabs solche einsätze schon mal? z.b. 200 liter nervengas aus einer wohnung entfernen?


bin deiner Meinung

ho1774

Stv. Kreisbrandmeister

ho1774

Geschrieben am 04.01.2011 20:26 Zitieren Beitrag melden

also mal ganz ehrlich: jetzt wird der spaß doch echt etwas zu bunt, oder?

Kann sein daß das in Deutschland noch nicht so häufig vorkommt, aber hierzulande gibts ständig ähnliche Einsätze, nämlcih jedesmal wenn dei Polizei ein MethLab (also sein ein Heimlabor in dem illegale Amphetamine hergestellt werden) hochnimmt.

LukasD

Zugführer

LukasD

Geschrieben am 04.01.2011 20:33 Zitieren Beitrag melden

Das ist kein Witz

Keylogger

Wehrführer

Keylogger

Geschrieben am 04.01.2011 23:26 Zitieren Beitrag melden

Ich denke nicht, das man mal kurz 100 Liter Salpetersäure oder bissle Uranhexafluorid in der Wohnung rumstehen hat. Auch: Wer hat es dann gefunden? Ich denke nicht, das da ein Disponent aufsteht und sagt: " Auf 50/58 ist ein Wohnhaus mit Gefahrgütern. Da schicke mir da glatt mal einen ABC-Zug hine". Bei explosiven Stoffen merkste es auch erst, wenn ein kleines, aber kräftiges Tönchen aus dem Haus kommt. Dazu gibts Verletzte erst ab 10 BFs.

Dagegen

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Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 05.01.2011 01:01 Zitieren Beitrag melden

Glaubt es oder nicht ... ;-)
So selten sind solche Einsätze im RL gar nicht.

Das geht von irgendwelchen "kompetenten" Hobbychemikern, die zentnerweise selbstgebrautes Pflanzenschutzmittel in der Wohnung lagern, über das "kleine Heimlabor" irgendwelcher Kokser bis hin zum gestörten Bastler, der das Pülverchen für seine eigenen "Silvesterkracher" anrühren will ...

Und die Zutaten dafür zählen nun einmal als Gefahrgut ...

Auch wir wurden im vergangenen Jahr schon zu einem "Gasgeruch" alarmiert. Der recht weit noch deutlich feststellbare Geruch kam dann tatsächlich von selbst angerührtem Insektenvertilgungsmittel in den Blumenkästen am Balkon ...

Aber in unserer schönen heilen Welt hier brauche ich das auch nicht wirklich. ;-)

EDIT:
Habs mal auf das "vergangene Jahr" geändert, 2011 ist noch zu neu für mich ... ;-)

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.01.2011 15:37 Zitieren Beitrag melden

Nun ich habe mir Mühe gegeben, der Sache hier eine kleine Chance zu gegeben. Denn nach "Wasserbettbrand" und "Brendenes Handy" war dies für mich ein kleines "Bedürfnis", dieses kleine zarte Pflänzchen nicht gleich zu zertreten. Doch nach dem was ich nun bis hier lesen durfte, bin ich doch der Auffassung das aus diesem Vorschlag nun wirklich keine Blume mehr wird und den Trieb für die Kühe zum Grasen stehen lasse. Mit anderen Worten (fü die die mir nicht ganz folgen konnten). Ich bin gegen diesen Vorschlag. Sorry!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.01.2011 17:49 Zitieren Beitrag melden

ich muss ganz ehrlich sagen: nachdem ich es für mich als "etwas unsinnig" abgestempelt habe, muss ich zugeben, dass andys beitrag meine meinung doch ein wenig geändert hat.

der name gefahrgut in wohnung kommt halt etwas großspurig daher und jeder rechnet mit einem großen einsatz.

man könnte ihn ja klassisch z.b. in : gasgeruch in wohnung ändern. der kommt ja nicht zu selten vor
beispielsweise

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.01.2011 21:07 Zitieren Beitrag melden

Na ja ....................hmmmm wenn ich in mein Badezimmer gehe und da die vielen Spraydosen von mein Drachen sehe und die vielen Reinigungsmittel mit den lustigen Warnschilder hmmm könnte man fast von eine Gefahrgutzimmer sprechen ;-)

geht mal bei Euch ins Badezimmer Ihr werdet staunen ;-)


aber mal davon abgesehen hmmm brauche ich auch son Einsatz nicht



<----- schnell umdreht und Guckt ob der Drache zuschaut ;-) ;-) ;-)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 07.01.2011 20:04 Zitieren Beitrag melden

Nur mal zum Verständnis: An welche Gefahrenstoffe denkst Du denn?

das Frage ich mich auch

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