fahrzeit

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stabilo8

Gruppenführer

stabilo8

Geschrieben am 03.03.2009 13:31 Zitieren Beitrag melden

fahrzeit


im WIKI und auch im Forum fällt immer wieder mal des Wort "sinvolle Fahrzeit". Was heißt dass ?

Also sind das 10min, 15 min, 20 min, ...

danke für eure Antworten

grüßle david

 

FFRum

Gruppenführer

FFRum

Geschrieben am 03.03.2009 14:23 Zitieren Beitrag melden

also 10 oder 20min. fahrzeit sind für mich nicht sinnvoll weil es gibt keine feuerwehr die eine fahrzeit von 20 min. hat (bis dahin puste ich das feuer aus;))ich glaube damit meint man das es zu lange dauert.Aber es kann auch anders sein

stabilo8

Gruppenführer

stabilo8

Geschrieben am 03.03.2009 18:51 Zitieren Beitrag melden

danke

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.03.2009 19:01 Zitieren Beitrag melden

Was machst Du bei einem Grossbrand wenn Du Überlandhilfe angefordert hast ?Dann sind schon mal Fahrzeiten bis zu 20 min. drin.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.03.2009 19:07 Zitieren Beitrag melden

Also ich beziehe das grad mal auf die Realität.

Die nächste Feuerwache, die zu meinem Wohnort ist, wäre die Hauptwache in einem anderen Stadtteil. Wenn es in meinem Stadtteil jetzt brennt, dann würden die Fahrzeuge der Hauptwache ca 15 Minuten benötigen, um meinen Stadtteil zu erreichen.

Es ist also durchaus realistisch, wenn man mein Beispiel betrachtet.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.03.2009 19:13 Zitieren Beitrag melden

Bei uns ist es genau so. In unsererm Ort (ca. 64000 Einwohner) haben wir auch teilweise eine Anfahtszeit von 20 Minuten. Und wenn ich weiter in die Region Sjæland (DK) schaue, können Anfahrtzeiten von 30 bis 40 Minuten rauskommen. In Deutschland ist es aber eher selten mit so langen Anfahrtzeiten.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 04.03.2009 06:08 Zitieren Beitrag melden

In der Realität wird (zumindest in Düsseldorf) eine Hilfsfrist von 8 Minuten angestrebt, innerhalb der eine Gruppe (9 Mann) vor Ort sein soll.

Aber ich denke, vom Notruf bis Eintreffen der Feuerwehr können es durchaus auch schonmal 10 bis 15 Minuten sein, das liegt immer auch mit daran, wo der Einsatz ist und wie Wetter und Verkehrslage mitspielen.

Gunk01

Gruppenführer

Gunk01

Geschrieben am 04.03.2009 08:24 Zitieren Beitrag melden

Bei Großeinsätzen wenn man weiter fahren muss kann es schon mal länger als 20 min Dauern

sporty

Gruppenführer

sporty

Geschrieben am 04.03.2009 08:38 Zitieren Beitrag melden

Die Fahrzeiten hier sind schon ok. Man darf auch nicht vergessen, dass wir uns auf einem Spielfeld bewegen das 100x100 km groß ist.
Darum muss man aufpassen wo die Wachen platziert werden und welche Fahrzeuge dort untergestellt werden.

Gunk01

Gruppenführer

Gunk01

Geschrieben am 04.03.2009 09:28 Zitieren Beitrag melden

Bin ich ganz deiner Meinung

eismann30

Zugführer

Geschrieben am 04.03.2009 13:52 Zitieren Beitrag melden

Düsseldorf hat 8 Wachen der BF (glaub ich), weiß nicht wie viele FF´s da gibt, da die BF-Wachen permanent besezt sind, kann man diese Einsatzzeiten realisieren.
Aber in ländlichen Regionen, wo es fast nur FF´s gibt, kann dies durchaus schon mal länger dauern. Schaut nur mal nach MeckPomm

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 04.03.2009 15:59 Zitieren Beitrag melden

Also ich bin in ner FF in M-V und wir sind in höchstens 8-10 Minuten da. Nich immer uns schlecht machen... :)

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 04.03.2009 22:01 Zitieren Beitrag melden

Im RL gibt es da teilweise gesetzliche Vorschriften, die so genannten Hilfsfristen.
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, auch die "Erreichungsquote", also die Vorgabe, in wieviel Prozent der Fälle diese einzuhalten ist. Meist 80-95%.
In NRW gilt:
1. 90 Sekunden Dispositionszeit. (Vom Aufschalten des Notrufs
bis die Alarmierung erfolgt sein muß.)
2. 8 Minuten bis 1 Feuerwehrgroßfahrzeug und 10 Funktionen vor
Ort sein müssen
3. 5 weitere Minuten zum Eintreffen von Sonderfahrzeugen
(Drehleiter) und 6 weiteren Funktionen.
Das ganze gilt natürlich nicht fürs Naturschutzgebiet, sonden nur für Bebaute Gebiete und Notfälle an einer Straße.
Natürlich nur für lebensbedrohliche Notfälle.
Bei vielen WFs gilt 180 Sekunden, wobei bei den Flughafenfeuerwehren innerhalb dieser Frist auch das Löschmittel bereits aufzutreffen hat. (ICAO-Richtlinie)
In Griechenland dauerts auch schon mal 3 Stunden, bis jemand kommt.
In Berlin gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, aber ein internes Ziel von 14 Minuten, mit einem Erreichungsziel von 90% im Innerstädtischen Bereich und 50% in ländlichen Gebieten.
Diese Eintreffzeiten sind halt die Grundlage für die Überlegung, wieviele Wachen wo zu bauen sind und wie diese personell zu besetzen sind.
Da kann sich dann jeder Bürgermeister ausrechnen, ob er verpflichtet ist, weitere Standorte zu bauen.
Die Hilfsfristmacher gehen halt davon aus, dass Menschen an einen Wohnungsbrand nach über 17 Minuten verstorben ist, er also vorher gerettet sein muß.
Allerdings wurde dabei vergessen, dass "Eintreffen am Nofallort" nicht mit "Beginn der Reanimation" gleichzusetzen wäre.
Wie man dies auch bei dem Einsatz sieht, den mein Profilfoto zeigt.

airrescue

Gruppenführer

airrescue

Geschrieben am 04.03.2009 22:26 Zitieren Beitrag melden

Die jeweiligen Bundesländer haben hierfür eigene Bestimmungen erlassen, zumeist ein Gesetz das so ähnlich klingt wie "Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz". In diesen Gesetzen ist die maximale Anfahrtszeit definiert und liegt von BEGINN der Alarmierung 8 min für das Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeugs am Einsatzort.

h2g1

Gruppenführer

Geschrieben am 05.03.2009 02:56 Zitieren Beitrag melden

Das ist ja alles schön mit den "Hilfsfristen" und "Vorgaben" aber mal ganz ehrlich, was passiert denn wenn diese nicht eingehalten werden oder man sie nur durchschnittlich berechnet. Nichts, also von daher kann man es sich eigentlich auch schenken.
Im Rettungsdienst kenne ich die Hilfsfristen von 8 (städtischen) und 12 (ländlich) Minuten. Es heisst dort das in der Zeit ein geeignetes Rettungsmittel vor Ort sein muß, das kann auch unter Umständen die DLK mit der Notfalltasche sein.

Unabhängig von den Vorgaben und Fristen backen einige Kommunen ihre Ausrückordnung und ob sowas immer nach den Vorgaben ist mag ich bezweifeln. Bestes Beispiel dafür köönt ihr hier nachlesen (Hoffe in der Form ist das Verlinken gestattet)
http://www.hl-live.de/aktuell/textstart....
Hier geht es um die Ausrückordnung in Lübeck und dem Einsatz der freiwilligen Feuerwehr.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.03.2009 03:17 Zitieren Beitrag melden

Tja mit der Fahrzeit wird es bei uns auch dann manchmal eng. Wir sind zwar nach der Alarmierung schnell raus, haben aber unter umständen, wenn wir auf die Autobahn müssen, einen Anfahrtsweg von ca 15 Km wenn ich den weitesten punkt nehme. Und das schafft kein LKW in der Zeit von 8min oder 12 min.
So gesehen ist es auch immer ein Kosten nutzen Faktor. Bzw. wrden Schlüsselwerte gezogen. (wie Oft muß ich in das Gebiet das Weit weg ist)

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 06.03.2009 01:21 Zitieren Beitrag melden

Hallo h2g1, hallo Fireman 78,

die Hilfsfristen gelten soweit ich weiß nicht für Autobahnen, da dauerts oft länger, weil da ja oft die zuständige Feuerwehr an der nächstgelegenen Feuerwehr vorbeifährt, um auf die Auffahrt zu gelangen.
Das sollte man auch ändern.
Natürlich kann auch etwas passieren, wenn die Fristen regelmäßig nicht eingehalten werden.
Allerdings müssen diese ja nur zu einem gewissen Errreichungsgrad eingehalten werden.
Wenn aber ein Pfiffiger nachweist, dass z. B. 30% der Bevölkerung einer Stadt üblicherweise nicht innerhalb der Hilfsfrist versorgt werden kann, kann das zu Bußgeldern oder Strafverfolgungen führen. Wenn z. B. deshalb jemand stirbt, dann kann der verantwortliche Leiter wegen fahrlässiger Tötung vor den Kadi kommen.
Das setzt natürlich voraus, dass nachweisbar ist, dass bei Einhaltung der Hilfsfrist der Patient überlebt hätten, und, dass er nicht alles vertretbare in seiner Macht stehende getan hat, um diesen Mißstand abzustellen.
Für die freiwilligen Mannschaften ist das natürlich ungefährlich, denn wenn die halt zu einem 20 km entfernten Einsatzort gerufen werden, dann können die ja nichts dafür, wenn das halt eine Weile dauert. Da müßte dann halt der Stadtrat beschließen, mehr Gerätehäuser zu bauen.
Das Problem dabei ist natürlich §36 StGB, der sollte abgeschafft werden.:
§ 36
Parlamentarische Äußerungen
Mitglieder des Bundestages, der Bundesversammlung oder eines Gesetzgebungsorgans eines Landes dürfen zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie in der Körperschaft oder in einem ihrer Ausschüsse getan haben, außerhalb der Körperschaft zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Aber natürlich kann die Stadt von einer übergeordneten Behörde mittels Androhung oder Verhängung von Bußgeldern zur Einrichtung entsprechender Möglichkeiten gezwungen werden.

Wenn natürlich das Gesetz eine DLK mit Notfalltasche als geeignetes Rettungsmittel ansieht, dann ist das so.
Aber was brauchst Du denn für den Beginn einer Reanimation?
Brauchst Du da eine Trage und ein Transportfahrezug für den Patienten?
Nein, Du brauchst mindestens 2 Helfer und eine Notfalltasche, am besten mit AED.
Das Andere ist zwar wünschenswert, aber nicht ganz so lebenswichtig.
Ich persönlich habe im Letzten Jahrtausend unseren Leiter Rettungsdienst mit meiner Forderung konfrontiert, der RTW sollte fast immer binnen 5 Minuten da sein.
Das geht natürlich, da braucht man nur entsprechen viele Wachen und Fahrzeuge nebst Besatzung, und das kostet dann natürlich.
Und die Einsätze teilen sich entsprechend auf.
Dementsprechend gut finde ich das First Responder System.
Es ermöglich schon einmal eine schnelle Ersthilfe und kann bis zum Eintreffen des normalen Rettungsdienstes Leben retten.
Ausserdem können First Responder Fahrzeuge auch teilweise schneller fahren als ein RTW.
Die Kosten für einen normalen 24-Stunden RTW wären ja auch enorm, wenn dieser z. B. nur 2 Einsätze am Tag hat. (5 Minuten bedeutet ja, dass der Einsatzort nur max. 4-5 km entfernt sein darf, und auf dem Land gibt es in einem 5km-Umkreis glücklicherweise nicht so viele Notfälle. Und die Personalkosten bei Hauptamtlichen sind ja gleich, ob die nun Einsätze fahren oder nicht.)
2 ständig einsetzbare First Responder dagegen sind halt viel eher finanzierbar.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 07.03.2009 23:50 Zitieren Beitrag melden

also ums mal so zu sagen, bei uns in düsseldorf sind zwischen 95% und 99% der fw einsätze unterhalb der 8 min und im rd gint es bis auf einen kleinen stadtteil in düsseldorf eine quote von 98 bis 99% der einsätze unterhalb der vorgeschriebenen zeit.


ps: alle angaben ohne gewähr =)

MichaelRBIT

Stv. Gruppenführer

MichaelRBIT

Geschrieben am 25.10.2009 21:26 Zitieren Beitrag melden

Also mal abgesehen davon, dass wir ein Spielfeld in der Grösse von 100x100km entspricht dürfte die längste anfahrtszeit (100km) max ca.1h40 dauern. Da es allerdings selten vorkommt, dass man das ganze Spielfeld abfahren muss um die nächste Einsatzstelle zu erreichen sind Anfahrtszeiten von 40min die Realität. Da wir uns bei diesem Spiel allerdings sehr weit entfernt von der Realität befinden sollten die Anfahrtszeiten um mindestens die Hälfte gekürzt werden.
Meine Meinung!
Vielleicht wäre eine Entfernungsangabe in km auch nicht schlecht. Ich bin der Meinung, dass es das ganze Einsatzgeschehen etwas übersichtlicher machen würde. Was ganz super wäre, wenn die Einsätze auf der Karte farblich gekennzeichnet wären.

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