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Stv. Zugführer |
Geschrieben am 10.01.2009 12:17 Frage
Ab welcher Wache brauche ich den "GW-ÖL" ? |
Stv. Wehrführer |
Geschrieben am 10.01.2009 12:18 ab der vierten (Beuge mich den neueren, die vierte ist zu lange her), wenn du Verkehrsunfälle hast. Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 10.01.2009 12:20
Den brauchst Du, sobald Einsätze mit Fahrzeugschäden aufkommen. Nachgefordert wurde er bei mir noch nicht. Aber ich schicke den automatisch zu Verkehrsunfall, PKW Brand, Motorrad Brand und Traktorbrand mit. |
Zugführer |
Geschrieben am 10.01.2009 12:22
kann es eigentlich vorkommen das beinem einsatz ein fahrzug angefordert wird, das ich nicht habe? Dieser Beitrag wurde editiert. |
Stv. Wehrführer |
Geschrieben am 10.01.2009 12:22 das kann durchaus passieren. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 10.01.2009 12:22 Ja natürlich. Die Nachforderung richtet sich danach, welches Fahrzeug der Einsatz erfordert und nicht danach, was Du im Fuhrpark hast. |
Stv. Gruppenführer |
Geschrieben am 10.01.2009 13:02
bei mir kamen VU und auffahrunfall erst nach der vierten wache... und vorher habe ich ihn nicht gebraucht aber stellt eine recht sinnvolle ergänzung dar...ab der vierten solltest du mindestens einen haben... ich werden seit dem mit VU nur so zugepflastert -.- |
Hauptfeuerwehrmann |
Geschrieben am 10.01.2009 13:07 Bei mir sind die VU´s Auffahrunfall ebenfalls erst ab meiner 4.Wache eingetreten |