Brauche Hilfe!!!

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Leonski

Zugführer

Leonski

Geschrieben am 22.12.2008 10:16 Zitieren Beitrag melden

Brauche Hilfe!!!

Am vorletzten Schultag (Donnerstag der 18. Dezember ) hat ein 6. Klässler an einer Bushaltestelle (ca. 300m von der Schule ) einen Mülleimer der zu 75% gefüllt war in Brand gesteckt hat.Als Ich den Brand bemerkte rannte Ich zur Schule und entnahm einen 6kg ABC-Pulverlöscher und löschte den Brand.In der zwischenzeit alamierte ein Freund die Polizei, die dann ca. 7 min. später kam.Wir (Ich und ein paar Freunde) meldeten den Namen der Polizei.Dann nach 2. min traf die BF Minden mit einem TLF 24/50 an der Einsatzstelle ein.Diese spülte dann das Pulver weg und rückte ab.Am nächsten Tag kam der Hausmeister zu mir und der will mir jetzt die kosten für den Feuerlöscher anhängen.Jetzt habe Ich folgende Fragen:

1.Kann mir der Hausmeiste die Kosten anhängen?

2.Welche Kosten enstehen durch den Feuerwehreinsatz?

3.Wie viel kostet das befüllen eines ABC-Pulverlöschers (war bis zur hälfte leer?

Danke im voraus Leonski

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 22.12.2008 10:28 Zitieren Beitrag melden

also ich glaube dass es nichts kosten wird denn du hast ja den Brtand gelöscht. Die Feuerwehr kostet nur etwas wenn du aus spaß sie alarmierst. ich glaube der hausmeister hat kein recht die kosten auf dich zu schieben.

goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 22.12.2008 10:32 Zitieren Beitrag melden

Dir entstehen keine Kosten!
Der Hausmeister kann Dir garnichts in Rechnung stellen!!
Wenn, kann er sich seinen Feuerlöscher vom Betreiber der Buslinie
ersetzen lassen, Beziehungsweise kann er sich ja an die Eltern des 6.Klässers halten
Was sagen deine Eltern dazu?
oder da du wie ich auf dem Bild sehe in der JF bist erzähle es mal in eurer Wehr die helfen dir bestimmt weiter
Gruß Jörg

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Leonski

Zugführer

Leonski

Geschrieben am 22.12.2008 10:39 Zitieren Beitrag melden

meine eltern halten auch nichta davon und wir hätten die kosten auch nicht bezahlt.aber es wäre trtzdem eine dreistigkeit für zivil-courage bezahlen zu müssen. danke für die schnellen antworten.aebr eine frage fällt mir da noch ein:

Ein anwesender Freund des 6. Klässlers lieh ihm ein Feuerzeug.Kann er da mit hineingezogen werden?

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 22.12.2008 10:41 Zitieren Beitrag melden

ja kann er. er ist praktisch mitschuld
denn er hat ihm das feuerzeug geliehen

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davyou

Zugführer

davyou

Geschrieben am 22.12.2008 10:46 Zitieren Beitrag melden

zu dem werden die kosten des neuen feuerlöscher bzw des neu aufladens über die versicherung der schule/bus unternehmen normalerweise übernommen

Bolde

Zugführer

Bolde

Geschrieben am 22.12.2008 12:22 Zitieren Beitrag melden

Normalerweise fallen sämtliche Kosten auf den Aufwandsträger, also hier den 6. Klässer zurück. Er hat das Feuer angezündet, wegen ihm ist der Pulverlöscher benutzt, die Feuerwehr und Polizei angerückt. Er als Verursacher muss sich dafür verantworten. Wenn der Hausmeister dennoch darauf pochen sollte, dass du es bezahlst, dann wende dich an die Schulleitung und kläre es mit dieser ab, da der Hausmeister jener untergestellt ist. Wenn die Leitung auch die Kosten von dir möchte, dann wende dich an die Gemeinde oder die Stelle die die Schule betreibt. Der Polizei liegt ja eine Aussage usw. von euch vor, dass ihr das Feuer gelöscht habt und den Verursacher erkannt habt.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 22.12.2008 19:21 Zitieren Beitrag melden

@Leonski

Da Du den Brand in diesem Mülleimer entdeckt und entsprechend gehandelt hast, schützt Dich das StGB (Strafgesetzbuch; § 323c Unterlassene Hilfeleistung). Durch Dein Eingreifen, den Brand mit geeigneten Mitteln zu löschen, hast Du Deine Pflicht als Staatsbürger erfüllt.

Die entstandenen Kosten (Feuerlöscher, Polizei, Feuerwehr) sind nicht von Dir zu tragen, sondern vom Verursacher. (StGB § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung).

Sollte dieser Hausmeister bzw. die Schule mit Schadensersatzansprüchen an Dich heran treten, so würde ich Dir raten, anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen.

JFWMO

Zugführer

JFWMO

Geschrieben am 22.12.2008 20:12 Zitieren Beitrag melden

NEIN,du musst keinen einzigen Cent zahlen, du hast ja eig. durch dein verhalten, eine Hilfe geleistet, dass du dafür einen ABC-Pulverlöscher hergenommen hast, ist deine Sache, du hättest ja auch einen CO² Löscher oder einen Gartenschlauch hernehmen können (vorausgesetzt, es wäre einer da gegwesen). Das ist ziemlich egal mit was du es machst. Die Kosten für den neuen ABC-Löscher muss entweder die Schule oder der Brandstifter übernehmen.

Sollte der Hausmeister bzw. die Schule, es dir androhen es zuzahlen, hilft so wie Commi geschrieben hat wirklich nur ein Anwalt

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 22.12.2008 20:22 Zitieren Beitrag melden

Ich an deiner stlle denke nicht eimal daran einen cent zu rühren daher ich den brand gelöscht habe und es nicht weiter kommen ließ

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goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 22.12.2008 20:51 Zitieren Beitrag melden

Ich denke wenn es wirklich sein muss soll er mal mit seinem Jugendwart und dem Wehrführer sprechen !
Die können auf dem "kleinen Dinstweg" den Hausmeister sicher über den Rechtsweg aufklären
:-)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 22.12.2008 20:53 Zitieren Beitrag melden

Besorg dir nen anwalt wenn er dich nicht in ruhe lässt

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 22.12.2008 23:29 Zitieren Beitrag melden

Nein dir dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Du hast absolut richtig gehandelt. Und Ausserdem kann dir der Hausmeister gar nicht den FL in Rechnung stellen, da die Schule für den Brandschutz verantwortlich ist, welches auch für Mülleimerbrände an den dazugehörigen Busshaltestellen zu sehen ist. Der Hausmeister ist nur Sauer weil er jetzt die Zuständige Fachfirma wieder Beauftragen muß damit seine Feuerlöscher in Ordnung sind. Und über die 50€ für die Füllung. Jetzt hat er Angst das zum Jahresende sein Haushalt nich mehr stimmt.

att160273

Stv. Zugführer

Geschrieben am 23.12.2008 00:05 Zitieren Beitrag melden

Werden die Feuerlöscher nicht sowiese von der Feuerwehr gewartet?
Bei der Schule handelt es sich doch um ein Gebäude der Staft, und bei us wartet die Feuerwehr die ganzen städtischen Löscher.
Von daher kann doch die Feuerwehr Ihre Rechnung direkt an den Verursacher stellen, der ist ja bekannt.

goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 23.12.2008 08:59 Zitieren Beitrag melden

Das mit der Wartung ist unterschiedlich geregelt je nach Bundesland /Kreis oder soger Gemeinde ist das anderster geregelt!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 23.12.2008 16:53 Zitieren Beitrag melden

Das mit der Wartung ist immer Verschieden. Dieses machen Fachfirmen sowie in Größeren Städten die Feuerwehren. allerdings Sind es dann meißt Haupangestellte bzw. Berufsfeuerwehren die diesen Service anbieten. Übrigens, auch Fachfirmen veranstalten ein Feuerlöschtraining! Nicht nur die Feuerwehren

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