Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 18.09.2012 19:47
Gesetz gesucht!
ich ahbe am übernächsten Samstag Schulfest.
Aber auch dine Jahreshauptübung der Jugendfeuerwehren.
Weiß jemand,ob es ein Gesetzt gibt,das beschließt,dass ich beurlaubt werde?
Weil die Leute,die z.B. Fußballspiele haben werden auch beurlaubt!
|
|
|
Grisu1996
Stv. Zugführer
|
Geschrieben am 18.09.2012 20:55
Also, ich gehe mal davon aus das du selber noch in der JF bist und das dass Schulfest ne Pflichtveranstaltung für dich ist.
Eine Gesetzesregelung gibt es dafür nicht (bist ja halt noch JF), aber mit nem netten Gespräch und nem verständnisvollen Klassenlehrer / Direx dürfte das eigentlich klargehn.
|
Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 18.09.2012 21:03
Vielen dank!
|
Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 18.09.2012 22:41
Solltest Du, wie dein Spielername erahnen läßt, aus NRW kommen finden sich sowohl im Schulgesetz ( § 43 Abs.3 ) als auch im FSHG ( § 12 Abs. 2 & 9 ) entsprechende Paragrafen, die Dir sowohl die Freistellung vom Schulfest, als auch die Teilnahme an der Übung von seiten des Gesetzes her ermöglichen.
Allerdings geht da nichts ohne die Erziehungsberechtigten und die Schulleitung.
Aber:
Überleg mal in aller Ruhe, was für Dich selbst wichtiger ist.
Hast Du beim Schulfest eine Aufgabe ( Betreuung eines Spieles, Essensausgabe, ... ), zu der Du dich evtl. freiwillig gemeldet hast, oder bist Du "nur" Besucher ?
Wirst Du bei der Jahreshauptübung zwingend gebraucht, oder möchtest Du ( das fänd Ich durchaus verständlich ) gerne teilnehmen, weil es die große Hauptübung im Jahr ist ?
Sprich in Ruhe mit deinen Erziehungsberechtigten / dem Rektor und erklär deine Situation - in aller Regel sollte einer einvernehmlichen Lösung nichts entgegenstehen.
Edit: natürlich ist es § 43 Abs. 3 des Schulgesetztes, sorry für den Tippfehler.
Und auch bei mir gilt: Ich bin ebenfalls Laie, der hier seine persönliche Deutungsweise der Gesetzestexte niederschreibt.
Dieser Beitrag wurde editiert.
|
Montague
Feuerwehrmannanwärter
|
Geschrieben am 19.09.2012 07:26
Noch eine Korrektur : Ich vermute, es ist §43 Abs. 3 gemeint, den ich mir eben noch durchgelesen habe. Hier ist das allerdings definitiv nur eine "kann"-Regelung, und auch nur bei "wichtigen" Anlässen.
Ob eine JF-Übung das erfüllt, wage ich anzuzweifeln. Das sehe ich dann doch als vergleichbar mit einem Fußball-Training, nicht mit einem Fußball-Spiel an.
Die §12 (2) und 12 (9) FSHG bieten hier in Kombination gesehen eine aussichtsreichere Rechtsgrundlage, allerdings kenne ich ganz ehrlich niemanden, der einen solchen Paragraphen je für eine Übung in Anspruch genommen hätte (Ausnahme : Alarmübung.)
Und es gilt auch, was FlinkerFlori bereits anmerkte : Prioritäten setzen. Klar, eine Hauptübung ist eine coole Sache, aber: Ist ein Schulfest das nicht auch? Mal entspannt mit den Mitschülern und Lehrern zusammen sein, außerhalb des Unterrichts die Möglichkeiten der Schule erkunden - ich fand das früher immer gut!
Und noch eine Überlegung : Wenn dsa Schulfest am Abend ist, lässt dein Lehrer da vielleicht auch so mit sich reden. Ich würde nicht gleich die Gesetzeskeule schwingen. Klar : Du hast rein rechtlich sicher einen Anspruch auf Beurlaubung. ABER : Willst du wirklich so auftreten, dass du gleich Paragraphen um dich schmeißt? Ein nettes, formloses Gespräch ist da vielleicht viel zielführender - und wirft ein besseres Licht auf dich in den Augen deiner Lehrer, vielleicht.
(EDIT : WICHTIGER HINWEIS!
Sämtliche Angaben zu Gesetzestexten sind nur MEINE Lesweise dieser Paragraphen und haben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Übereinstimmung mit der Lesweise von Anwälten und Richtern. Ich habe nicht Jura studiert und kann Gesetzestexte daher auch nur als Laie deuten.)
Dieser Beitrag wurde editiert.
|
Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 19.09.2012 17:25
Moin,
ehrlich gesagt finde ich die Idee mit der Argumentation über rechtliche Grundlagen zu führen reichlich absurd.
Wenn ich Dein Lehrer wäre und Du mir auf diese Art und Weise kommen würdest, würde das auf mich einen ausgesprochen schlechten Eindruck machen.
Langfristig solltest Du auch damit rechnen, dass Dir ernsthafte Nachteile daraus entstehen, wenn Du so handelst, denn in diesem Fall trifft das Sprichwort zu: "Wer Wind sät, wird Sturm ernten."
Vollkommen egal, wie die rechtliche Lage ist, menschlich betrachtet gibt es nur einen guten Weg: Freundlich und offen das Gespräch mit den Eltern und den Lehrern suchen und auch wenn das Gespräch nicht so läuft, wie Du es Dir wünschst das Ergebnis akzeptieren.
|
Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 19.09.2012 20:53
Zum Verständnis.
Ich wollte nur nachfragen ob eine Beurlaubung rechtenseuerwehr-Sachbearbeiterin einen Brief an den betreuenden Lehrer bekommen und diesen habe ich dem Lehrer abgegeben.
Die JF-Übung ist sehr wichtig für mich und meine Kameraden,da ich einer der erfahrensten bin.
Ich bin beurlaubt.
PS:Mein Lehrer ist sehr nett und hat es akzepiert udn ich kam ohne Gesetze.
Danke an FlinkerFlo und Montague!
Dieser Beitrag wurde editiert.
|
Montague
Feuerwehrmannanwärter
|
Geschrieben am 20.09.2012 09:31
Mal eben noch an dich :
Du solltest dir mittelfristig doch überlegen, ob dir Schule nicht wichtiger ist - auch außerschulische Aktivitäten. Du dürftest noch jung sein, aber glaub mir : Solche Schulveranstaltungen vermisst du später - und es macht auch bei den Lehrern keinen guten Eindruck, wenn du da wegen sowas fehlst. Aber das musst du letztlich selbst wissen. Allgemein aber gilt doch : Schule ist wichtiger als Jugendfeuerwehr. Das ist meine klare Meinung dazu. Dennoch Glückwunsch
|
Timo2
Stv. Kreisbrandmeister
|
Geschrieben am 21.09.2012 19:48
Ist ja eh jetzt alles Geschichte da der User nicht mehr exestiert
|