Gesetze

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2010 14:22 Zitieren Beitrag melden

Gesetze

Hallo,

habe mal eine wichtige frage an euch, in welchen gesetz steht das der arbeitgeber wenn einsatz ist freigeben muss,gilt das in jedem bundesland?
würde mich freuen auf ein link,wo man das gesetz finden kann.
vielen dank.
mfg jupp

 

thafner

Landesbrandmeister

thafner

Geschrieben am 27.03.2010 14:31 Zitieren Beitrag melden

Für das Land Brandenburg ist das in Brand- und Katastrophenschutzrechts des Land Brandenburg geregelt

http://www.lfv-bb.de/dokumente/B-u-Kat-s...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2010 14:34 Zitieren Beitrag melden

aus welchem bundesland kommst du denn? ich denke das steht überall wo anders;)

fshg nrw:

§ 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr

(1) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr werden durch den Leiter der Wehr aufgenommen, befördert und entlassen; er ist zugleich Vorgesetzter.

(2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2010 14:37 Zitieren Beitrag melden

aus dem bundesland brandenburg.
in welchen pharagrphen steht das drin?

thafner

Landesbrandmeister

thafner

Geschrieben am 27.03.2010 14:40 Zitieren Beitrag melden

Steht in § 27
Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2010 14:43 Zitieren Beitrag melden

alles klar vielen dank für die ausführliche und schnelle hilfe

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 27.03.2010 16:40 Zitieren Beitrag melden

Würd ich allerdings nich drauf pochen, dass der Arbeitgeber das muss...sonst bist du trotzdem ganz schnell gekündigt wenn du nur auf deinem Recht rumreitest, irgendwelche Gründe finden sich da leider immer...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2010 16:44 Zitieren Beitrag melden

jop okay, werde es vorsichtig mal beim arbeitgeber ansprechen wie es ausieht wegen frei zubekommen beim einsatz.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2010 16:52 Zitieren Beitrag melden

sag ihm dann auch direkt dabei ,dass er sich den lohn dann von der stadtv wiederholen kann!!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2010 17:09 Zitieren Beitrag melden

ja okay,das sage ich dazu,ich habe mir das gesetz ausgedruckt wo das drinne steht,das lege ich mit vor

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2010 17:14 Zitieren Beitrag melden

falls er dich nicht während den arbeitszeiten gehen lassen will, frag ihn zumindest wie es ist wenn du kurz vor der arbeit nen einsatz bekommst, wie es also aussieht mit "zu spät kommen"

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2010 17:20 Zitieren Beitrag melden

jo,vielen dank für die nützlichen tipps,werde ich auf jeden fall nachfragen

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