Ideen für eine Schaumübung
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Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 14.02.2011 13:32
Ideen für eine Schaumübung
Hallo Leute |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 14.02.2011 13:43
Simuliere doch einen PKW-Brand bei dem die Jugendlichen auf der Wache sitzen und alamiert werden und dann auch mit Sonderrechten ausrücken dürfen. |
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Geschrieben am 14.02.2011 17:52
Was hat das anfahren mit Einsatzmitteln mit einer Schaumübung zu tun? |
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Geschrieben am 14.02.2011 18:06
@ Jannik |
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Geschrieben am 14.02.2011 18:07
hallo, ich habe vor ca. 4 Jahren an einer Schaumübung teilgenommen (mit der Jugendfeuerwehr). Wir hatten damals einen mix aus Bio Seife und AFFF verwendet. Die verschäumung war recht gut, allerdings lag der Schaumteppich, auch nach dem Bearbeiten mit dem Hohlstrahlrohr noch recht lange auf dem Platz. Man sollte immer darauf achten einen Befestigen, noch besser auf Beton mit Ölabscheider, üben. Ein Schaumangriff ohne Schaummittel stelle ich mir für die Jugendfeuerwehr ungeeignert vor da hier der Effekt des Abdeckens und somit das ersticken eines Feuers nicht gezeigt werden kann. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 14.02.2011 18:52
@ Jannik WO bitte soll das stehen, dass Schaumübungen verboten sind? Es ist leider so.. die letze Schaumübung die wir gemacht haben war vor 5 Jahren und dabei gab es eine Menge Ärger mit den Behörden. Man ruft ja nicht ohne Grund bei jedem Einsatz des Schaummittels bei den Kläranlangen an, um dennen zu sagen das dort gleich Löschwasser mit Schaumkonzentrat ankommt ![]() |
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Geschrieben am 14.02.2011 19:02
Wir haben einen extra Bereich mit Absperrschiebertn auf dem Gelände und melden das dann ebenso bei unserer Abwassergesellschaft an. Alles kein Problem. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 14.02.2011 19:05
Also bei uns ist es komplett verboten.. ^^ NRW halt.. |
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Geschrieben am 14.02.2011 19:13
Axo ok gut. Also in NRW ist es allgemein verboten. Mich interessierte es ja ob es da ein Gesetz oder ähnliches gibt. Danke für die Antwort |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 14.02.2011 19:16
Mir wurde es bei Lehrgängen so übermittelt ich guck mal nach ob ich ein Gesetz dafür finde.. |
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Geschrieben am 14.02.2011 19:52
Wir haben damals in der Jugendfeuerwehr Altes Schaummittel hergenommen und mehr oderweniger einen Einsatznachgestellt im Rahmen des Tag der offenen Tür mit einer anderen Feuerwehr war echt cool! |
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Geschrieben am 15.02.2011 03:28
Zu den rechtlichen Grundlagen: Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 15.02.2011 09:30
Moin Moin |
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Geschrieben am 20.02.2011 11:16
@ Andy da muss ich aber auch mal was gegen die EU sagen tolle Richlinien hin oder her, des bedeutet ja dann auf guad Deutsch wir dürfen nicht mehr üben denn keine Feuerwehr tut sich des an 50 oder mehr Km zu so nem Platz zu fahrn! |
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Geschrieben am 20.02.2011 14:38
Daniel, ganz genau das bedeutet das ... |
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Geschrieben am 22.02.2011 19:32
Schau noch mal auf der internetseite des |
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Geschrieben am 28.02.2011 21:07
kinnajas, ich bin einfach mal neugierig ... |
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Geschrieben am 03.03.2011 00:28
@ Andi Das mit dem Gefahrengut-Datenblatt gilt das auch ausserhalb der EU? |
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Geschrieben am 03.03.2011 15:53
jfwl, sorry, aber keine Ahnung. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 03.03.2011 20:58
Und wir haben das Glück, einen zugelassenen Schaumübungsplatz vor der Haustür zu haben, den wir nach Absprache mit der WF des KKK jederzeit nutzen können. Andy, du hast das Klärwerk vergessen, aber KKK ist besser, da stinkts nicht so ![]() |