Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 22.04.2009 16:28
LF mit und ohne Schere/Spreitzer
Hi Leute ich habe hier noch mal ein Thread zum Thema "LF mit und ohne Schere/Spreitzer" eröffnet
hier der Post von mir:
@ Feuerwehr Paderborn
seit wann haben den alle 10/6 und 20/16 ein Satz Schere/spreiter auf dem Fahrzeug drauf
Es gibt schon ein unterschied zwischen LF und HLF s.u.
HLF 10/6 mit Schere/Spreitzer
LF 10/6 ohne Schere/Spreitzer
HLF 20/16 mit Schere/Spreitzer
LF 20/16 ohne Schere/Spreitzer
und wie du siehst haben wir zurzeit nur LF´s hier im Spiel und das ohne Schere/Spreitze.
@ Thomas21030
was du sagst stimmt nur teilweise.
beispiel 2 LF 16/12 aus meiner stadt haben Hydraulischen Rettungssatz.
gibt auch fahrzeuge die damit nachgerüstet werden nur es gibt auch viele LF´s die das von anfang an druf haben
also warum sollte hier das LF 20/16 keinen haben ?
@16Gladbecker:
1. ein LF 16/12 nach alter Norm ist ein LF mit THL Beladung also vergleichbar mit dem jetztigen HLF 20/16
2. Ich gehe mal davon aus das die Fhz. hier im speil nach der Norm beladen, und ein LF 20/16 ist nach Norm DIN 14530-11 nicht mit einem Satz Schere/Spreizter ausgestattet.
Also bei uns haben die LF 8/6 sowei die LF 16/12 schon Spreizer/Schere an bord
@KBS112
Zu LF 16/12 siehe Punkt 1 oben
Zu LF 8/6: Ein Satz Schere/Spreizter auf einem LF 8/6 gehört nicht nach Normbeladung, also Zusatzbeladung
es git lf die Spreizer/Schere an bord zum bps lf 8/6
@ Luca112
ist eien Zusatzbeladung und keine Normbeladung
LF 10/6, LF 20/16 können dieses Gerät an Bord haben, ist dann aber Zusatzbeladung, keine Norm-Beladung, selbiges gilt für das LF 8/6.
@Calli01
Richtig, das versuche ich euch ja hier klar zumachen
Also Schneid- und Spreizgerät machen aus einem LF10 oder 20 noch lange kein HLF... Aber nichts für Ungut...
@tigerdeutschland
Richtig genau meine Meinung
Dieser Beitrag wurde editiert.
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Freddy95
Wehrführer
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Geschrieben am 22.04.2009 16:38
Unser LF 20/16 ist ein (H)LF 20/16 weil es eine Schere/Spreizer-Elektro-Kombi hat
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 22.04.2009 17:25
Wie ist den die komplette Beladung Nach welcher Norm ??
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firefighter1988
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 22.04.2009 17:34
Also, Schere und Spreizer machen aus einem LF 20/1 noch lang kein HLF.
Zum HLF gehören noch mehr Sachen, wie umfangreiche Beladung zur technischen Hilfe. Dazu gehört zwar auch Schere und Spreizer, aber auch ein Satz Rettungszylinder, Trennschleifer, Greifzug, pneumatischer Hebesatz, Glasschneider, Motorsäge, Elektrosäge, umfangreiches Beleuchtungsmaterial und noch mehr.
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Jannik
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 22.04.2009 17:37
Merke: Ein LF wird NIEMALS zum HLF, nur weil Schere/Spreizer draufsind
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Freddy95
Wehrführer
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Geschrieben am 22.04.2009 17:50
HÄ??? Trennschleifer sind doch schon auf fast jedem LF...
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Iroon
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 22.04.2009 17:52
Hatte man schon oft genug erwähnt Jannik, nichts für Ungut 
Wenn man Schere Spreizer hat, kann man nicht unbedingt jeden VKU bewältigen. Daher finde ich das ein Schere und Spreizer auf einem LF nur Sinn hat, wenn in der gleichen Wehr ein Fahrzeug mit den ergänzenden Werkzeugen, die Firefigther1988 so schön erwähnt hat, hat.
Wenn man Platz im Fussraum schaffen muss weil die Beine eingeklemmt sind, biete es sich an den Rettungszylinder zwischen B Säule und Türansatz zu platzieren, mit Spreizer wären mehrere Arbeitsschritte nötig.
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Quattro
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 22.04.2009 17:58
Typen [Bearbeiten]
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/6 [Bearbeiten]
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/6Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/6 (kurz: HLF 10/6) ist die kleinere Ausführung dieses Fahrzeugtyps. Es ist seit Oktober 2007 zusammen mit dem LF 10/6 in der DIN 14530 Teil 5 genormt. Seine Ausrüstung umfasst einen Wassertank von 600 - 1.000 Litern Inhalt und sowie einen Vorrat von 120 Liter Schaummittel. Im Fahrzeugheck befindet sich eine Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Förderleistung von minütlich mindenstens 1000 Liter Wasser bei einem Ausgangsdruck von 10 bar. Weiterhin führt es eine vierteilige Steckleiter und die übliche Beladung zur Brandbekämpfung und Menschenrettung mit. Hinzu kommt noch eine umfangreiche Ausrüstung zur technischen Hilfeleistung, zu der unter anderem ein Rettungsspreizer, eine Rettungsschere, ein Satz Rettungszylinder, ein Stromerzeuger, umfangreiche Beleuchtungsgeräte sowie eine Motorsäge und eine Elektrosäge gehören.
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/10 [Bearbeiten]
In Rheinland-Pfalz wurde von den Unfallkassen die Vorgabe erlassen, dass eine Feuerwehr nur noch dann ohne stabile Wasserversorgung einen Innenangriff durchführen darf, wenn sie mindestens 1.000 Liter Wasser an der Einsatzstelle zur Verfügung hat. Aufgrund dieser Vorgabe wurde mit der technischen Weisung Nr. 10 das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/10 (kurz: HLF 10/10) geschaffen, das dem HLF 10/6 entspricht, jedoch eine Mindestankgröße von 1000 Litern hat.
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 [Bearbeiten]
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 (kurz: HLF 20/16) ist die größere Ausführung dieses Fahrzeugtyps und gemeinsam mit dem LF 20/16 in der DIN 14530 Teil 11 genormt. Es verfügt über einen 1.600 bis 2.400 Liter fassenden Löschwassertank, 120 Liter Schaummittelvorrat und 12 kg Löschpulver. Seine Feuerlöschkreiselpumpe kann pro Minute 2.000 Liter Wasser bei einem Ausgangsdruck von 10 bar fördern. Zu seiner umfangreichen Beladung zur Brandbekämpfung gehören auch eine vierteilige Steckleiter, eine dreiteilige Schiebleiter, eine Haken- und eine Klappleiter. Gegenüber dem LF 20/16 verfügt es zudem über eine umfangreichere Beladung zur technischen Unfallhilfe, zu der unter anderem ein Greifzug, ein Trennschleifer, ein hydraulischer Rettungssatz, ein pneumatischer Hebesatz, ein Glasschneider sowie diverse Rüstmaterialien gehören. Darüber hinaus kann das HLf 20/16 mit einer Seilwinde, einer Zusatzbeladung zur Wasserwehr und Absturzsicherung oder mit einer zusätzlichen Tragkraftspritze beladen werden. Das Fahrzeug verfügt über einen Allradantrieb und hat eine zulässige Gesamtmasse von 14,5 Tonnen.
(quelle WIKIPEDIA)
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Quattro
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 22.04.2009 18:00
Derzeit genormte Löschgruppenfahrzeuge [Bearbeiten]
Zur Zeit werden drei Varianten von Löschgruppenfahrzeugen serienmäßig hergestellt. Die ersten beiden genannten Fahrzeuge sind genormt, die Norm zum dritten Fahrzeug befindet sich zur Zeit in Entwicklung.
Löschgruppenfahrzeug 10/6 [Bearbeiten]
Löschgruppenfahrzeug 10/6Das Löschgruppenfahrzeug 10/6 (kurz: LF 10/6) ist das kleinste genormte Löschgruppenfahrzeug im deutschen Feuerwehrwesen - DIN 14530 Teil 5. Es verfügt über einen Wassertank von 600 - 1.000 Litern Inhalt und führt 120 Liter Schaummittel mit. Seine Feuerlöschkreiselpumpe kann pro Minute mindestens 1000 Liter Wasser bei einem Ausgangsdruck von 10 bar fördern. Zusätzlich kann es mit einer Tragkraftspritze ausgestattet werden, die ihrerseits ebenfalls 1000 Liter Wasser bei 10 bar Ausgangsdruck fördern kann. Das Fahrzeug ist mit der üblichen Beladung zur Brandbekämpfung und Menschenrettung ausgestattet, zu der auch eine vierteilige Steckleiter gehört. Darüber hinaus kann jedoch auch eine Sonderbeladung zur besseren Ausleuchtung von Einsatzstellen und zur Bearbeitung weiterer Aufgaben mitgeführt werden. Das LF 10/6 ist insbesondere bei kleineren Freiwilligen Feuerwehren beliebt, die dieses kleine Löschfahrzeug insbesondere für einen Erstangriff nutzen, bis die nächste Stützpunktfeuerwehr bzw. die zuständige Berufsfeuerwehr schwerere Einsatzfahrzeuge heranführt. Es kann sowohl mit Straßenantrieb und einer zgG. von 8,0 Tonnen (in Folge moderner Technik kann die 7,5 Tonnen-Grenze schon lange nicht mehr gehalten werden) oder mit Allradantrieb und einer zgG. von 11,0 t ausgeliefert werden. Mit dem LF 10/6 ist das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/6 (kurz: HLF 10/6), das zusätzlich über eine Ausrüstung zur technischen Unfallhilfe verfügt, eng verwandt.
Löschgruppenfahrzeug 20/16 [Bearbeiten]
Löschgruppenfahrzeug 20/16Das Löschgruppenfahrzeug 20/16 (kurz: LF 20/16) ist in der DIN 14530 Teil 11 genormt. Es verfügt über einen 1.600 bis 2.400 Liter fassenden Löschwassertank, 120 Liter Schaummittelvorrat und 12 kg Löschpulver. Seine Feuerlöschkreiselpumpe kann pro Minute 2.000 Liter Wasser bei einem Ausgangsdruck von 10 bar fördern. Zudem ist es möglich das Fahrzeug zusätzlich mit einer Tragkraftspritze auszustatten, die bis zu 800 Liter pro Minute bei 8 bar Ausgangsdruck fördern kann. Zu seiner umfangreichen Beladung zur Brandbekämpfung gehören auch eine vierteilige Steckleiter, eine dreiteilige Schiebleiter, eine Haken- und eine Klappleiter. Hinzu kommen noch eine Motorsäge sowie ein Belüftungsgerät, aber auch Schaum-Wasser-Werfer, Seilwinden oder Absturzsicherungsausrüstung kann auf diesem Fahrzeug verlastet sein. Das Fahrzeug verfügt über einen Allradantrieb und hat eine zulässige Gesamtmasse von 14,5 Tonnen. Es wird vor allem von mittleren und größeren Feuerwehren eingesetzt und dient hier sowohl zur Bewältigung kleinerer Aufgaben als selbstständige Einheit oder zur Bewältigung größerer Aufgaben als taktische Stütze eines Zugs. Mit dem LF 20/16 ist das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 (kurz: HLF 20/16), das über eine zusätzliche Ausrüstung zur technischen Unfallhilfe verfügt, eng verwandt.
(quelle Wikipedia)
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FeuerwehrPaderborn
Zugführer
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Geschrieben am 22.04.2009 18:47
@jannik
genau .... es wird dann zu einem LF X/Y TH ...... bei uns sind ein LF 8/6, LF 8/6 TH und ein LF 10/6 stationiert (im Stadtgebiet) das LF 8/6 wurde 2 jahre vor dem LF 8/6 TH gebaut udn hatte noch kein Schere/Spreitzer, das LF 8/6 TH hingegen doch (komisch das es nicht zum HLF 8/6 geworden ist ) und das LF 10/6 wurde 3 Jahre später gebaut udn hat zu 100% die selbe ausrüstung wie das LF 8/6 TH (sogar fahrgestell ) ..... deshlab frag ich mich ob bei uns in der stadt soviel anders läuft wie nach norm vorgegeben 
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Firebird
Zugführer
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Geschrieben am 23.04.2009 21:08
Seilwinde beim HLF nicht vergessen 
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 23.04.2009 23:02
Winde ist kein Bestandteil der Norm für ein HLF!
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 26.06.2009 17:52
das stimmt
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 09.07.2009 00:37
seilwinde gehört zum HLF!
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 09.07.2009 10:40
@stephan1212 das is richtig wir haben sie bei uns vorne links
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 09.07.2009 10:42
nein tut sie nicht. und auch taktisch ist es hoch umstritten sie an ein hlf zu packen!!
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derflo93
Hauptfeuerwehrmann
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Geschrieben am 09.07.2009 11:05
Also nur weil sie "dran" ist, heisst das nicht das sie für ein HLF vorgeschrieben ist in der Norm.
Umstritten ist sie auch, schon mal was von Anschlagspunkten gehört? Und den damit verbundenen Sicherheitsabstand?
Wenn ich mit der Seilwinde arbeite, ist das Fahrzeug extrem an den Unfallort gebunden, im Bereich der Seilwinde darf sich keiner mehr aufhalten wegen evtl. Zurück-Schnell-Gefahr, und dann biste nunmal halbiert xD Das Arbeiten mit der Seiwinde ist kompliziert wenn man nebenbei noch mit dem selben Fahrzeug den Brandshcutz sicherstellt und Menschenrettung durchf+hrt. Lieber ein HLF mit Menschenrettung und Brandschutz beuaftagen und dann einen RW so günstig positionieren das trotzdem sicherheitsabstand komplikationslos gearbeitet werden kann.
Ansonsten hat Dany112 ganz schön tiefgebuddelt und einen sehr Ausdrucksstarken Post abgegeben 
Aber das Thema find ich an sich sehr interessant, also find ich das fast sogar ok 
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And1
Zugführer
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Geschrieben am 09.07.2009 11:11
Wir haben in der Abteilung ein HLF mit Kombigerät Schere/Spreizer
und ein LF 16 ohne Schere/Spreizer
In der Gesamtstadt haben wir
2 HLF (10/6 und 20/16) mit je einem Kombigerät
1 LF 16/12 mit Kombigerät
4 LF ohne Kombigerät
1 RW2 mit Kombigerät
1 VRW mit Kombigerät
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