Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 12:20
ich mach ja nix schlimmes ich hab es nur erklärt weil er mich gefragt hat 
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FDHD
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 05.08.2009 12:21
Also sowohl für mich und Wuscheltante ist die Sache geklärt!
Ich bitte trotzdem noch mal alle beleidigende PNs zu unterlassen!
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.08.2009 12:21
jojo naja is mir egal bin weg haut ryan
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Firefighterbtf
Zugführer
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Geschrieben am 23.08.2009 15:30
Wieso bekomm ich pro Tag nur 5 bis6 Einsätze und das bei 50 Wachen
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feuerwehrmann78
Gruppenführer
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Geschrieben am 23.08.2009 21:28
Ich bin noch ne Woche im Urlaub (Malta) hab aber ne Mandelentzuendung und muss Antibiotikum schlucken: d.h. ich kann keinen Alkohol mehr trinken, und es ist der letzte Urlaub vor der Arbeit!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Mirco19970
Wehrführer
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Geschrieben am 24.08.2009 15:48
diese ganze wgs es gibt jezt mindest 10 stück davon
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Ambery
Oberfeuerwehrmann
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Geschrieben am 03.09.2009 14:51
bei mir keine grafik keine drehleiter kein glöcken bei alarmierung
und zu guter letz nervigen bruder
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Grisu1996
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 03.09.2009 14:55
ICH KRIEG KEINE EINSÄTZE
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bertscher
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 05.09.2009 01:33
mich regt es echt auf mein nachbar ruft ständig bei uns an kurz nach zehn wenn ich mit meinem tenorhorn soielen übe und droht dann immer glcih mit der Polizei und es wurden auch schon viele beschwerden von dem ein und dem selben nachbar über uns gemacht z.B. wenn wir geburtstag gefeiert haben oder an silvester auch und komischer weise stört niemand meiner nachbarn etwas außer nur der eine nachbar. (ich könnt ihn glatt erschießen den *****)
EDIT by sst89: Beleidigung entfernt
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.09.2009 10:03
Mich regt es auf, dass du dich darüber aufregst...
Ab 22.oo Uhr nur noch Zimmerlautstärke. Ist gesetzlich geregelt.. Dann beginnt die Nachtruhe. Genau wie von 13 - 15 Uhr auch Mittagsruhe herrscht.
Also nimmt der Nachbar nur sein Recht auf Ruhe wahr. *Ironie an* Wenn du nach 22.00 Uhr bei mir spielen würdest würde ich dir dein Horn auch wo reinstecken wollen....*Ironie aus*
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 05.09.2009 10:07
****
B) Meinst du nach 10 morgens oder abends?
EDIT by sst89: Zusammenhang entfernt
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And1
Zugführer
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Geschrieben am 05.09.2009 19:45
Klappen tut zur Abwechslung alles aber so leid es mir tut aber es wird immer langweiliger ....
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SuperFeuerwehrmann
Wehrführer
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Geschrieben am 05.09.2009 21:31
Monatelang schweigt mich der verdammte Pieper an, jetzt sitze ich mit einem Bädreriss zuhause und das scheis ding geht los--- Vollalarm THW verfluchte sch****
So ging es mir letztens auf dem Weg in den Urlaub...wir waren gerade mal 5 Ortschaften weiter aber der Flieger wartet schließlich nicht...
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SirSilas
Gruppenführer
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Geschrieben am 08.09.2009 17:56
grrrr.
Immer muss ich bis zum Ende der Einsatzliste scrollen um auf "nächster Einsatz" zu klicken.
Das könnte doch auch noch mal am Anfang der Fahrzeugliste stehen, oder?
Gruß SirSilas
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 08.09.2009 17:59
Dann hol Dir doch nen Premium, damit geht das
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 08.09.2009 18:59
diese ganze wgs es gibt jezt mindest 10 stück davon
@Mirco und jetzt machst Du auch noch eine auf???
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Rasty
Zugführer
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Geschrieben am 08.09.2009 19:35
Mich regt es auf, dass du dich darüber aufregst...
Ab 22.oo Uhr nur noch Zimmerlautstärke. Ist gesetzlich geregelt.. Dann beginnt die Nachtruhe. Genau wie von 13 - 15 Uhr auch Mittagsruhe herrscht.
Also nimmt der Nachbar nur sein Recht auf Ruhe wahr. *Ironie an* Wenn du nach 22.00 Uhr bei mir spielen würdest würde ich dir dein Horn auch wo reinstecken wollen....*Ironie aus*
so weit ich weiß,gibt es keine Mittagsruhe mehr.Zumindest bei Handwerkerarbeiten.Wer soll das dann auch noch bezahlen?!
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 09.09.2009 06:29
@Rasty
Habe mal nachgeschaut.Mittagsruhe ist nicht überall gesetzlich geregelt...
Mittagsruhe:
Für die Mittagsruhe gibt es in fast jedem deutschen Bundesland, außer Berlin und NRW, gesetzliche Vorschriften. So dürfen hier zwischen ca. 12:00 Uhr und 15:00 Uhr keine lärmintensiven Tätigkeiten, wie z.B. bohren als klassisches Beispiel, ausgeübt werden. Der Grundgedanke gilt der uneingeschränkten Mittagsruhe bzw. dem Mittagsschlaf.
Die Festlegung der Mittagsruhe wird in Mietverträgen und ausgehängten Hausordnungen meist deutlich und detailliert beschrieben und deren Einhaltung ist geboten, da man auch hierfür unterschreibt. Die Regelung kann auch durch eine kommunale Gefahrenabwehrordnung bestehen und gelten allgemein für Privatpersonen. Bei Zuwiderhandlungen bzw. Verstößen der Hausordnung können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bestraft werden.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 09.09.2009 06:38
Und zur Nachtruhe:
Die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt als Nachtruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG).
Danach sind von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Dieses Verbot gilt jedoch nicht
- für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage,
- für Anlagen, die aufgrund besonderer Genehmigungen betrieben werden und
- für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5.00 und 6.00 Uhr sowie zwischen 22.00 und 23.00 Uhr.
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Tanja
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 10.09.2009 15:02
Oh Mann, völliger Frust. Ich war am Montag zum strecken der Halswirbelsäule beim Arzt, seitdem ist mir schwindelig und ich hab Kopfschmerzen, es ist zum Heulen.
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