Neue TLF Normen erschienen

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 14.04.2011 10:18 Zitieren Beitrag melden

Neue TLF Normen erschienen

DIN 14530-18 Löschfahrzeuge – Teil 18: Tanklöschfahrzeug TLF 2000 beschreibt ein Tanklöschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung, dessen Aufgabe vorrangig die Bereitstellung von Löschwasser in schwer zugänglichen Gebieten ist. Die Bezeichnung TLF 2000 steht für ein Tanklöschfahrzeug mit mindestens 2 000 Liter Löschwasservorrat (bei einem besonders kompakten Fahrgestell ist eine Reduzierung auf mindestens 1 800 Liter zulässig), einem optionalen, fest montierten Werfer und einer Gesamtmasse bis zu 10 000 kg (Klasse L oder M). Die Fahrzeugbesatzung besteht aus einem Trupp (1/2). Mit diesem Tanklöschfahrzeug soll auch dem Bedarf nach einem TLF entsprochen werden, das sich besonders zur Waldbrandbekämpfung eignet. Mit dem TLF 2000 steht ein kompaktes Tanklöschfahrzeug zur Verfügung. Es ist durch seine Bauweise insbesondere als Nachfolger für ein TLF 8/18 geeignet.

Gegenüber der 1992-01 zurückgezogenen Norm DIN 14530-18:1988-01 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

a) Bezeichnung und Begriff wegen des vergrößerten Löschwasserbehälters und der bundesweiten Einführung des digitalen BOS-Funks geändert;
b) Inhalt des Löschwasserbehälters auf mindestens 2 000 Liter vergrößert;
c) höchstzulässige Fahrzeuglänge, -breite und -höhe sowie die zulässige Gesamtmasse geändert;
d) Anforderungen an das Fahrgestell, den Aufbau, den Fahrerraum, das Dach und die löschtechnischen Einrichtungen vollständig überarbeitet;
e) Hinweis auf den Leitfaden für Abnahmeprüfungen bei Lieferung nach DIN EN 1846-2:2010-01, Anhang G aufgenommen;
f) feuerwehrtechnische Beladung in der Tabelle 1 (Standardbeladung TLF 2000) vollständig überarbeitet;
g) Zusatzbeladung für Waldbrände als Tabelle 2 aufgenommen;
h) Beladeplan ist entfallen.



Die Bezeichnung TLF 4000 für die vormals als TLF 20/40 bezeichneten Fahrzeuge ist der Einführung des digitalen BOS-Funks geschuldet. Foto: Köhlbrandt
Die DIN 14530-21 Löschfahrzeuge – Teil 21: Tanklöschfahrzeug TLF 4000 gilt für Tanklöschfahrzeuge TLF 4000. Dabei handelt es sich um ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter, mindestens einem Schaummittelbehälter, einem fest montierten Schaum-Wasser-Werfer und einer feuerwehrtechnischen Beladung, dessen Aufgabe vorrangig die Bereitstellung einer größeren Wassermenge wie auch der Nachschub von Löschwasser sowie die Bereitstellung von Sonderlöschmitteln und Armaturen zur Abgabe von Sonderlöschmitteln für den Ersteinsatz ist. Es ist eine ausreichende Gewichtsreserve vorhanden, um zum Beispiel den Einbau einer Pulverlöschanlage, einer CO2-Löschanlage sowie einen größeren Schaummittel- oder Löschwasserbehälter zu ermöglichen. Das TLF 4000 bietet gegenüber dem ehemaligen TLF 20/40 eine wesentlich erhöhte Gesamtmasse und erweiterte Ausstattung, insbesondere einen Schaummittelbehälter sowie der Ermöglichung von Sonderlöschmitteln (Pulver- oder CO2-Löschanlage). Letzteres wird in der Bezeichnung einsatztaktisch kenntlich gemacht mit PTLF (P für Pulverlöschanlage). Weil CO2-Löschanlagen selten eingebaut werden, wurde auf eine eigene Bezeichnung verzichtet. Das TLF 4000 entspricht der Klasse M oder S, hat mindestens 4 000 Liter Löschwasservorrat und mindestens 500 Liter Schaummittel sowie Armaturen zur Schaumabgabe (Schwerschaum und Mittelschaum) über handgeführte Rohre sowie über einen fest montierten Werfer. Alternativ zu der mitgeführten Schaumerzeugungsausrüstung wird die Verwendung einer Druckzumischanlage oder Druckluftschaumanlage nach DIN 14430 ermöglicht. Das TLF 4000 soll den Aufgabenbereich der ehemaligen TLF 20/40, TLF 20/40-SL und TLF 24/50 ebenfalls mit abdecken können.

Gegenüber DIN 14530-21:2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Bezeichnung wegen der bundesweiten Einführung des digitalen BOS-Funks geändert;
b) Begriff Tanklöschfahrzeug TLF 4000 überarbeitet, charakteristische Masse gestrichen und zulässige Gesamtmasse auf 18 000 kg erhöht;
c) Anforderungen an das Fahrgestell, den Aufbau und die löschtechnischen Einrichtungen vollständig überarbeitet;
d) Hinweis auf den Leitfaden für Abnahmeprüfungen bei Lieferung nach DIN EN 1846-2:2010-01, Anhang G aufgenommen;
f) feuerwehrtechnische Beladung in der Tabelle 1 (Standardbeladung TLF 4000) vollständig überarbeitet;
g) Zusatzbeladungen Schaum, Schlauch für Waldbrände und Standard-Zusatzbeladung sind entfallen und dafür Zusatzbeladung für Waldbrände als Tabelle 2 aufgenommen.

Das nach DIN 14530-22 Löschfahrzeuge – Teil 22: Tanklöschfahrzeug TLF 3000 beschriebene TLF 3000 ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung, dessen Aufgabe vorrangig die Bereitstellung einer größeren Wassermenge wie auch der Nachschub von Löschwasser, insbesondere in wasserarmen Gebieten und außerhalb befestigter Straßen ist. Die Bezeichnung TLF 3000 steht für ein Tanklöschfahrzeug mit mindestens 3 000 Liter Löschwasservorrat, einem optionalen, fest montierten Werfer und einer Gesamtmasse bis zu 14 000 kg (Klasse M nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2). Die Fahrzeugbesatzung besteht aus einem Trupp (1/2). Mit diesem Tanklöschfahrzeug soll auch dem Bedarf nach einem TLF entsprochen werden, das sich besonders zur Waldbrandbekämpfung eignet.

Gegenüber DIN 14530-22:1995-03 und DIN 14530-22/A1:2002-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Bezeichnung und Begriff wegen des vergrößerten Löschwasserbehälters und der bundesweiten Einführung des digitalen BOS-Funks geändert;
b) Inhalt des Löschwasserbehälters auf min. 3 000 Liter vergrößert;
c) höchstzulässige Fahrzeuglänge, und -höhe sowie die zulässige Gesamtmasse geändert;
d) Anforderungen an das Fahrgestell, den Aufbau, den Fahrerraum, das Dach und die löschtechnischen Einrichtungen vollständig überarbeitet;
e) Hinweis auf den Leitfaden für Abnahmeprüfungen bei Lieferung nach DIN EN 1846-2:2010-01, Anhang G aufgenommen;
f) feuerwehrtechnische Beladung in der Tabelle 1 (Standardbeladung TLF 3000) vollständig überarbeitet;
g) Zusatzbeladung für Waldbrände als Tabelle 2 aufgenommen;
h) Beladeplan ist entfallen.

 
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