Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 18.01.2011 14:55
Prozente
hallo an alle....
mir brennt da ne frage....
bis zu wievel Prozent der schwerbehinderung darf man in deutschland im aktiven dienst stehn???
habe eine neue herzklappe bekommen.
danke schonmal für die eine oder andre antwort!!
mit kameradschaftlichen gruß
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 18.01.2011 16:44
Soweit ich weiß, gibt es da keinen pauschalen Wert. Es kommt auf die Entscheidung des jeweiligen Arztes drauf an.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 18.01.2011 17:12
Da musst du zuerst mit deinem Kardiologen sprechen. Dieser kann dir dann ein Attest ausstellen wo keine Bedenke, geringe Bedenken,etc. drinnen stehen. Ich habe selbst einen Herzfehler (Aortenstenose) und bin auch im aktiven Dienst und sogar AGT. Aber ich bin auch voll belastbar. Man muss da natürlich jeden Einzelfall absehen. Was du auf keinen Fall machen darfst, ist die Krankheit vorm Wehrführer zu verheimlichen. Auch alle anderen Kameraden sollten von deiner Erkrankung wissen.
Desweiteren solltest du vorher auch bedenken:
- wie belastbar bin ich selber
- bin ich schnell ausser Atem
- spüre ich das Herz häufiger (Herzstiche, lautes Herzdonnern,etc)
- wie lange ist die OP schon her und wie hat sich mein Gesundheitszustand (Wohlbefinden) seitdem verändert
- habe ich ab und zu Kräftemangel
- etc.
Aber wie gesagt vorher unbedingt mit deinem Kardiologen sprechen. Die meisten Hausärzte haben von dem keine Ahnung. Und dann muss auch die Wehrführung entscheiden.
falls du noch Fragen hast, kannst mich gerne per PN anschreiben
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firefighter0404
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 18.01.2011 21:47
Soweit ich weiß, gibt es da keinen pauschalen Wert. Es kommt auf die Entscheidung des jeweiligen Arztes drauf an.
Das ist richtig. Allerdings hat der Wehrführer das Recht und auch die Pflicht eine Untersuchung vom zuständigen Amtsarzt zu verlangen.
Dies soll auch dich vor weiteren Schäden schützen. Denn deine Gesundheit und die Sicherheit deiner Kameraden ist nun einmal oberstes Gebot.
Auch wir haben in der Wehr Kameraden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die am Einsatzdienst
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firefighter0404
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 18.01.2011 21:48
...mit Einschränkungen teilnehmen dürfen.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 18.01.2011 21:50
Hallo erstmal tut mir das mit deinem Herz shr leid und dann muss ich dir traurigerweise sagen das zumindestens bei uns e so geregelt ist das Kammeraden mit Herzproblemen nicht mehr am Einsatzdienst teilnehmen dürfen.
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Gelöschtes Mitglied
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Gelöschter Beitrag
Grund: Doppelpost
Gelöscht von: DervomDorf
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 19.01.2011 21:11
@FirefighterLB1: Ich möchte ja deinem Wehrfürhrer bzw der Wehrführung nicht zu nahe treten, aber wenn der Wehrführung das so pauschal behandelt, sollte euer Wehrführer mal wieder zum Lehrgang gehen. Denn Herzfehler ist nicht gleich Herzfehler. Und ob eine Person durch diesen Herzfehler eine eingeschränkte bzw. nicht Einsatzfähigkeit besteht, kann ein Wehrführer garnicht entscheiden. Das kann nur ein Spezialist. Dafür gehen die AGT ja auch alle paar Jahre zum Amtsarzt. (Ob diese Ärzte alle davon Ahnung haben, lass ich mal dahin gesstellt).
Wenn ich z.B. mal bei meinem Beispiel bleiben darf, wenn ich in meine Wehr gucke, bin ich deutlich belastbarer als andere gesunde gleichaltrige Kameraden.
Sicherlich muss man immer den Einzelfall sehen. Aber alle gleich über einen Kamm zu ziehen, ist unproffesionell und dumm. Das zeigt in meinen Augen nur, dass diejenigen, die sich dafür aussprechen keine Ahnung von Herzerkrankungen haben.
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Andy09
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 20.01.2011 00:57
Es gibt schlicht und ergreifend keine exakte Definition dafür.
In der "Mustersatzung für eine Freiwillige Feuerwehr" steht sinngemäß, dass der Bewerber geistig und körperlich zum Feuerwehrdienst geeignet sein muss. Und das ist in den Mustersatzungen aller Bundesländer so oder so ähnlich festgeschrieben. Sollte eine FF von der Mustersatzung abweichen wollen, so bedarf das zuvor einem aufwändigen Genehmigungsverfahren, das bis ins Landesinnenministerium reicht.
Diese körperliche Eignung kann kein Wehrführer feststellen. Insofern lehnt er sich dann doch sehr weit aus dem Fenster, wenn er pauschal solche Entscheidungen trifft. Die Feststellung der körperlichen Eignung ist einzig und allein Sache des Arbeitsmediziners ...
Viele FF haben jedoch als Einstellungsvoraussetzung die gesundheitliche Eignung zum AGT. Das ist eine Untersuchung, die weit über eine "normale" Untersuchung hinausgeht, wird jedoch ebenfalls vom Arzt gemacht. Die Wehrführung hat dabei offiziell auch keinen Einfluss auf die Entscheidung des Arztes.
Und wieder einmal kommt es auf den Einzelfall an ... 
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 20.01.2011 09:47
Ich sehe kein Problem darin, dass ein Wehrführer generell sagt, dass er keine Kameraden mit Herzfehlern im aktiven Dienst dabei haben will, egal ob ein Arzt sagt er ist einsatztauglich oder nicht.
Immerhin ist er es, der den Kopf hinhalten muss wenn etwas passiert.
Bei manchen Erkrankungen (nicht nur Herzfehlern) kann man glaub ich nie vorsichtig genug sein.
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Andy09
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 20.01.2011 20:03
Der Betroffene hätte aber das juristische Recht, auf Einstellung zu klagen ...
Ob er es dann auch macht, ist natürlich eine ganz andere Sache. 
Und wenn keine anderen Gründe gegen eine Aufnahme sprechen, hätte dann die Gerichtsbarkeit ein Problem damit. Und anschließend dann auch der Wehrführer (Gerichtskosten ? ) ... 
Es ist auch richtig, dass der Wehrführer "den Kopf hinhalten" muss, wenn etwas passiert. Aber da ist er durch das Attest des Arbeitsmediziners und obendrein die Aussage des betreffenden Kameraden (schriftlich oder vor Zeugen) juristisch abgesichert. Im Zweifel kann der Wehrführer auch ein erneutes Attest einfordern, und das sogar regelmäßig. Die Kosten dafür trägt dann die Kommune als "Arbeitgeber".
Der Einzige, der sich damit medizinisch wirklich auszukennen hat, ist nun einmal der Arzt, nicht der Wehrführer. Über das persönliche Befinden kann nur der Betroffene selbst etwas sagen. Und der sollte im Interesse der eigenen Gesundheit und auch im Bewusstsein der Verantwortung sich selbst und auch den Kameraden gegenüber ehrlich sein und keinesfalls den Helden spielen wollen. Denn das geht mit Sicherheit dann irgendwann nach hinten los.
Es ist und bleibt aber nunmal eine "Einzelfallentscheidung".
Den "richtigen Weg" für Backie hatte DanskBrandmand oben schon aufgezeigt.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 20.01.2011 20:48
@DanskBrandmand Wenn dir aber schon im Einsatz an einem Herzinfakt ums Leben gekommen wäre der einen Herzfehler hatte würdest du auch anders darüber denken das ist bestimmt nicht dumm.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 20.01.2011 21:14
Wenn du meinen ersten Post gelesen hättest, hättest du gelesen, dass ich auch einen Herzfehler habe. und ich kann schon zwischen Herzfehler und Herzfehler unterscheiden. Habe mich damit (gezwungener Massen) auseinandersetzen müssen. Einen Herzinfakt kannjedem passieren. Wenn man danach geht, haben auch keine Übergewichtigen oder Leute mit Höhen oder Platzangst bei der Feuerwehr zu suchen. Man muss sich jeden Einzelfall angucken. Und zu entscheiden, ob jemand gesundheitlich und geistig geeignet ist, am Feuerwehrdienst teilzunehmen, kann der Wehrführer gar nicht ohne eine ärztliche Untersuchung. Und wenn der Arzt bescheinigt, dass es keine gesundheitlichen Bedenken gibt, hat der Wehrführer keinen Grund mehr was einer Aufnahme engegen spricht. Und bei mir war es bei der Erstuntersuchung so, dass der Amtsarzt mit meinem Kardiologen gesprochen hat. Danach habe ich bei den regelmässigen Untersuchungen beim Amtsarzt IMMER die Unterlagen der letzten kardiologischen Untersuchung mitgebracht. Und glaube mal nicht, wenn wir nen Einsatz hätten, und ich z.B. den Tag schon Herzstiche hätte, zur Wache fahren würde. Ein wenig ist jeder für sich selber auch verantwortlich.
Und nochmal: Wenn es der einzige Grund ist, warum der Wehrführer sagt, dass er nicht in der Feuerwehr aufgenommen wird, sollte er mal in die Gesetze gucken. z.B. Das sogenannte Antidriskrimminierungsgesetz.
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