unterschied zwieschen KTW u. RTW

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 29.06.2009 17:20 Zitieren Beitrag melden

unterschied zwieschen KTW u. RTW

ich weiß,es gehört evtl. nicht hier hin,
aba weiß einer wo der unterschied zwieschen kTW und RTW ist.
(ich weiß,was die abkürzungen bedeuten)

 

chrisantonia

Stv. Kreisbrandmeister

chrisantonia

Geschrieben am 29.06.2009 17:26 Zitieren Beitrag melden

http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungswag...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 29.06.2009 17:30 Zitieren Beitrag melden

Rettungswagen (RTW) sind Fahrzeuge des Rettungsdienstes für die Notfallrettung. Sie werden benutzt, um Notfallpatienten zu versorgen und in eine geeignete Klinik zu transportieren.

Vom RTW zu unterscheiden ist der Krankentransportwagen (KTW), der für den unkritischen Krankentransport vorgesehen ist.

Beispiel:
KTW transportiert Oma aus dem Krankenhaus zum Augenarzt. Kein Notfall. KTW reicht.

RTW sollte klar sein.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 29.06.2009 17:30 Zitieren Beitrag melden

danke

dooom

Zugführer

dooom

Geschrieben am 29.06.2009 17:50 Zitieren Beitrag melden

Die beiden Fahrzeuge unterscheiden sich auch anhand der Besatzung. Ein RTW muss mindestens mit einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter besetzt sein, ein KTW nur mit mindestens einem Rettungssanitäter und einem Rettungsdiensthelfer. Sie unterscheiden sich auch in der Ausstattung und meistens auch an der Fahrzeuggröße.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

DarkPrince

Stv. Kreisbrandmeister

DarkPrince

Geschrieben am 29.06.2009 18:32 Zitieren Beitrag melden

Ein RTW muss mindestens mit einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter besetzt sein, ein KTW nur mit mindestens einem Rettungssanitäter und einem Rettungsdiensthelfer.


ist teilweise auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 29.06.2009 18:39 Zitieren Beitrag melden

Da gebe ich darkprince recht.

Aber auch unterscheiden sich die Fahrzeuge in der Beladung, da der KTW nicht so wie der RTW mit dem medizinischen gerät bzw. Medikamenten ausgerüstet ist.

dooom

Zugführer

dooom

Geschrieben am 29.06.2009 20:13 Zitieren Beitrag melden

@Calli01

Ich habe doch geschrieben, dass sie sich auch in der Ausstattung unterscheiden?!?!?

DarkPrince

Stv. Kreisbrandmeister

DarkPrince

Geschrieben am 29.06.2009 20:23 Zitieren Beitrag melden

schau mal da, da sind alle Typen aufgeführt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankenkraf...

And1

Zugführer

And1

Geschrieben am 02.07.2009 11:09 Zitieren Beitrag melden

RTW = RETTUNGSWAGEN

KTW KRANKENTRANSPORTWAGEN

was ist daran so schwer??

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.07.2009 12:00 Zitieren Beitrag melden

naja
RTW=rettungsTRANSPORTwagen ;)

Maijstral

Stv. Zugführer

Maijstral

Geschrieben am 02.07.2009 12:28 Zitieren Beitrag melden

naja

RTW = Rettungswagen, ohne TRANSPORT (siehe DIN) ;-)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.07.2009 15:45 Zitieren Beitrag melden

watt???? seit wann???:D:D
dann zieh ich meinen kommentar mal geschmeidig zurück...

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.07.2009 19:07 Zitieren Beitrag melden

Wegen fehlendem Bezug zu Feuerwache.net ins Offtopic verschoben.

Otti

Zugführer

Otti

Geschrieben am 03.07.2009 03:45 Zitieren Beitrag melden

manchmal glaub ich das es nötig ist die Leute in die Funktion einer Internetsuchmaschine zu unterweisen.
Oder ist das so schwierig mal etwas nachzulesen, müssen diese Themen immer gleich hier gepostet werden???
Sorry ist nicht so gemeint, muß aber mal raus.
Aber wenn man schon etwas wissen will, sollte man sich auch die Mühen machen es ganz zu begreifen.
Ich sag nur Gesundes oder auch gefährliches Halbwissen.

@dennisb1993:Am besten find ich,wenn man sich als RD´ler ausgibt und so etwas frag oder warum ist bei dir als Organisation Rettungsdienst angegeben?????? Bestimmt nur verdrückt, oder??

Postet ruhig weiter eure Fragen- Nur durch Fragen lehrnt man.
Aber bitte versucht auch mal euch etwas selbst zu erschließen. Oder bitte wenigstens das erfragte Wissen zu vervollständigen.

Nochmal Sorry. Man kann ja nicht alles Wissen, aber alles kann man nach lesen. WWW. sei dank.
So genugt gemeckert

Dieser Beitrag wurde editiert.

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 03.07.2009 11:19 Zitieren Beitrag melden

Otti, wo Du Recht hast, hast Du Recht .... :-)

Und mit der Angabe der Zugehörigkeit zum Rettungsdienst führe ich das leider bei vielen auf eine eklatante Leseschwäche oder schlicht auf Faulheit und Leseunwilligkeit zurück. :-(

Bei so manchem Post im Forum denke ich "Oh Mann, wat is datt dann für einer ???" und schaue dann mal auf das Profil. Oft sind dann da sehr fantasievolle Namen für die Stadt und die Wachen angegeben und die Organisationszugehörigkeit reicht dann von der Pflichtfeuerwehr über FF und WF bis zur BF, ausserdem auch noch zum THW, dem RD und der Polizei ...

In der Beschreibung der Profildaten steht zwar ganz klar drin, DASS MAN DORT ANGEBEN KANN, ZU WELCHER ORGANISATION MAN GEHÖRT, aber ich vermute mal, dass ein 3-zeiliger Text für so machen einfach viel zu viel Input auf einmal ist und einfach der Gedanke kommt: "gail hie aknn ic aindragen was ic hben wil is ja kla ihc wik hire ales" ...

Sieht man ja auch leider bei vielen Eröffnungsposts:
Warum soll ich lesen wenn ich hier einfach einen neuen Thread aufmachen kann ? Steht zwar auf der gleichen Seite schon ein Post mit einem entsprechenden Titel aber irgendeiner ist schon blöd / nett genug, um mir die Frage zu beantworten ...
Klappt ja auch meistens. Auch wenn das Forum dadurch noch unübersichtlicher wird. Und es gibt leider auch ein paar Spieler hier, denen das sowas von Sch....egal ist, dass sie gleich reihenweise neue Threads zu lange bekannten Themen eröffnen.

Bei Neuspielern kann ich es ja meist noch verstehen, zumal der Link zur Anleitung hier unten schon ein wenig versteckt ist. Aber mindestens in jedem zweiten Thread findet sich auch ein Link ins Wiki, wo man dann eigentlich nur noch weiterlesen müsste, wenn man denn könnte und wollte ...

So, auch genug gemotzt.
Ist wahrscheinlich ohnehin sinnlos, denn die Spieler, die ich meine, werden das sowieso nicht lesen, weil es auch schon wieder mehr als 7 Wörter sind ... :-(

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.07.2009 12:42 Zitieren Beitrag melden

Ein Krankenwagen hat die Aufgabe, kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatienten sind, unter sachgerechter Betreuung und Versorgung zu befördern.

Hierzu verfügt das Fahrzeug neben einer fahrbaren Krankentrage über einen tragbaren Rollstuhl ("Tragestuhl";).
Der Unterschied zum Rettungswagen besteht jedoch noch in weiteren Punkten. So kann die Besatzung eines KTW bei Engpässen zwar durchaus eine Notfallversorgung eines Patienten durchführen, muss diesen für eine Überwachung jedoch an einen RTW oder NAW weitergeben.

Da sie primär als Transportfahrzeug und nicht als Behandlungsfahrzeug konstruiert sind, sind Diagnostik- und Behandlungsgeräte nur im kleinen Rahmen im Krankentransportwagen vorhanden.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.07.2009 19:07 Zitieren Beitrag melden

Das "T" dient der Abgrenzung zum RW=Rüstwagen.Beim KTW muß das ähnlich gelagert sein,es gibt ja auch einen KW (Kranwagen),das Auto hat aber verschiedene Namen!

Otti

Zugführer

Otti

Geschrieben am 03.07.2009 23:57 Zitieren Beitrag melden

@ Andy: Endlich mal jemand der meine Sprache spricht.

@ ADienst. Danke für die Aufklärung der Abkürzung
Das mit KW/Ktw hab ich so auch noch nicht gewußt.
Ich kann Fehler wenigstens erkennen und zugeben. ^^

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 04.07.2009 00:14 Zitieren Beitrag melden

Noch ne Anmerkung zum Thema:
In vielen Gegenden ist es inzwischen auch üblich, bei der Ausstattung keine Unterschiede zu machen, da die "KTW" als "Reserve-RTW" eingesetzt werden.
Wird in Zeiten knapper Kassen wohl auch eher mehr werden. Denn ein "klein wenig" mehr Ausrüstung kommt immer noch billiger als ein weiteres komplettes Fahrzeug mit Besatzung ... .

Dann beschränkt sich der Unterschied nur noch auf den Funkrufnamen sowie auf die Besatzung, wie von dooom schon erwähnt. Aber auch das ist in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer oder den zugehörigen Vorschriften festgelegt, also von Land zu Land manchmal unterschiedlich.

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