Warnwirkung von Schutzkleidung

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.04.2009 21:29 Zitieren Beitrag melden

Warnwirkung von Schutzkleidung

Der Schutzanzug „Bayern 2000“ und auch die Überjacke „Bayern 2000“ erfüllen die Forderung der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ im Hinblick auf die Warnwirkung bei Einsätzen im Straßenverkehr.

Bei Einsätzen im öffentlichen Straßenverkehr ist
das zusätzliche Tragen einer Warnweste zum Schutzanzug „Bayern 2000“ bzw. zur
Überjacke „Bayern 2000“ nicht erforderlich.

Neu ist insoweit nur,
dass unter bestimmten Umständen nunmehr Feuerwehrschutzjacken und -hosen, die
die Anforderungen der DIN EN 469:2007 Anhang B erfüllen, eine ausreichende
Warnmaßnahme erfüllen.
Wir verweisen hierzu auch auf das am 13.02.2009 neu erschienene
Informationsblatt des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbands, welches
auf der Inter-netseite des BayerGUVV unter www.bayerguvv.de -->Prävention --> Feuerwehr nebst Anlagen eingesehen und heruntergeladen werden kann. (Direkter Downloadlink)


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dave118

Zugführer

dave118

Geschrieben am 19.04.2009 21:40 Zitieren Beitrag melden

werbung?^^
Und das Schutzkleidung Unfälle verhindern soll, ist wohl jedem klar;)
oder willste ne Diskussion anregen?

elbuceo

Stv. Landesbrandmeister

Geschrieben am 19.04.2009 23:04 Zitieren Beitrag melden

Also ich sehe das nicht als Werbung sondern als Information.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.04.2009 00:28 Zitieren Beitrag melden

Das ist in jedem Bundesland so also warum steht dann sowas hier als info glaub ich kaum weil das weiß ja jedes kind ^^

elbuceo

Stv. Landesbrandmeister

Geschrieben am 20.04.2009 08:38 Zitieren Beitrag melden

Das ist in jedem Bundesland sehr ähnlich. Jedoch nicht unbedingt exakt gleich.
Feuerwehr ist Ländersache. Die dazugehörigen UVVs werden von den jeweiligen BGs, in diesem Fall Gemeindeunfallversicherungsverbände, rausgegeben. Damit ebenfalls beim jeweiligen Bundesland angesiedelt.

Eigentlich wacht nur die Norm darüber, wie die Klamotten aussehen, aber wie die Norm exakt zu erfüllen ist, liegt bei den o.a. Entscheidungsträgern.

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