beierfeld
Hauptfeuerwehrmann
|
Geschrieben am 10.09.2009 17:58
Blaulicht
Darf man in sachsen mit seinem privat PKW im Einsatzfalle mit blaulicht ins gerätehaus fahren?????
bzw. nachrücken???
|
|
|
DarkPrince
Stv. Kreisbrandmeister
|
Geschrieben am 11.09.2009 09:19
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
ich bezweifle jetzt mal, das du im Fahrzeugschein/-brief Blaulicht drinstehen hast.
|
Rosco1
Stv. Gruppenführer
|
Geschrieben am 20.09.2009 12:00
in sachsen ist es generrel am privat pkw verboten normal ist es auch verboten mit warnblinklicht ans geretehaus zu fahren und von dort aus nur mit einsatzfarzeug ausrücken
|
Brecker
Hauptfeuerwehrmann
|
Geschrieben am 09.11.2009 16:27
Teoretisch nicht oder?
|
Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 10.11.2009 19:36
Also der Kommandant und alles was höher ist darf mit Blaulicht fahren im Einsatzfall
|
Florian42
Stv. Zugführer
|
Geschrieben am 10.11.2009 20:04
Sondersignal am Privatfahrzeug muss vom Innenminesterium genehmigt werden und im Fz-Schein eingetragagen sein, sonst darf auch der Kommandant oder was weiß ich für Jemand NICHT mit SOSI rumfahren!
Dieser Beitrag wurde editiert.
|
Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 12.11.2009 09:08
SMI Sachsen hat darüber zu entscheiden, ob privat-Personen/PKW´s mit Blaulicht und Sondersignalanlage ausgerüstet werden dürfen und betrieben werden dürfen.
Selbst das LRA hat hierzu keine Entscheidungsgewalt.
|
Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 07.10.2010 11:54
Man darf blos mit so einem Schild "Feuerwehr im Einsatz" auf dem Dach fahren. Und soweit ich weiß darf das auch beleuchtet sein.
|
Uvp123
Stv. Kreisbrandmeister
|
Geschrieben am 08.10.2010 19:12
*Buddelorden überreich*
Zum Thema: Nein es dürfen auch keine Dachaufsetzer verwendet werden. Diese sind höchstens nur geduldet egal ob beleuchtet oder unbeleuchtet. Damit kannst du deinen Versicherungsschutz vom Fahrzeug verlieren.
|
Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 13.10.2010 13:08
naja ist doch egal steck dir 20 euro ins auto und fahrt mit blaulicht wenn die polizei euch anhält werden sie entweder die 20 euro abknöpfen oder sie werden dich zum gerätehaus fahren lassen , grad wenn einsatz ist , selber erlebt und überhaupt kein thema
|
Uvp123
Stv. Kreisbrandmeister
|
Geschrieben am 13.10.2010 16:40
naja ist doch egal steck dir 20 euro ins auto und fahrt mit blaulicht wenn die polizei euch anhält werden sie entweder die 20 euro abknöpfen oder sie werden dich zum gerätehaus fahren lassen , grad wenn einsatz ist , selber erlebt und überhaupt kein thema
Und so jemand ist in einem Ehrenamt tätig???
Vielleicht solltest du nochmal genau deine Sätze durchlesen und drüber nachdenken.
|
Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 13.10.2010 17:36
nö weil wenn du den verkehr bei uns kennen würdest ist mir das so lieber schneller da zu sein um menschen leben zu retten das ist mir mehr wert als 20 euro bei der polizei zu zahlen , und nur so nebenbei ich setzt das ding nur aufs dach wenn alarm ist sonst nicht
|
Uvp123
Stv. Kreisbrandmeister
|
Geschrieben am 13.10.2010 18:35
Aber das du damit Menschenleben gefährdest, ist dir anscheinend nicht klar. Das ist einfach Einsatzgeilheit und nichts weiter. 1-2 Minuten später am Gerätehaus könnte ja den Platz auf dem ersten Fahrzeug kosten.
|
Gelöschtes Mitglied
|
Geschrieben am 13.10.2010 19:10
da ich den weitesten weg von allen hab hab ich meistens den letzten platz aufm auto
hat mit einsatzgeilheit nix zu tun
und andere menschen bring ich damit nicht in gefahr sondern habe nur den ampelvorteil nicht mehr nicht weniger
würd ich das nicht haben bräucht ich 15 min länger
|