2. Alarm
Feuerwache.net Forum » Support Foren » Vorschläge » 2. AlarmBenutzer | Beitrag |
---|---|
|
Geschrieben am 28.05.2009 14:37
Ein- und Austritt sind Freiwillig, Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Gelöschter Beitrag Grund: Beleidigung nach 1.4 |
|
Geschrieben am 28.05.2009 14:55
KEINE BELEIDIGUNGEN |
|
Geschrieben am 28.05.2009 15:03
Hast du Irget ein probel mit meiner aussage? Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 28.05.2009 15:06
Cool bleiben, Schmidt, das dürfte sich ohnehin eher gegen mich gerichtet haben. |
|
Geschrieben am 28.05.2009 15:08
Hoffe ich |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 28.05.2009 22:20
schmidt das ging nich an dich das ging an phaitan ! |
|
Geschrieben am 28.05.2009 22:50
Nachalarmiren in der BF wäre nicht schlecht und halt beim alamieren sound datein einfügen genau wie wenn mann ein einsatz bekommt Beispiel (Klingeldes telefohn) Und dann einen auf dispo machen |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 28.05.2009 23:02
dann kommt siecherlich wieder einer an mit : "es überlastet den server " totaler schwachsinn habe selber mit nem kumpel ne i-net seite über unsere feuerwehr gemacht der ich angehöre und haben auch eine art spiel eingebunden nur das ma na eine gesamt leitstelle is link gebe ich nicht da die seite noch in bearbeitung ist |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 28.05.2009 23:03
aber mitm 2. alarm gute idee |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 28.05.2009 23:25
Zum wiederholten mal, Sounds wird es in diesem Spiel nicht geben. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 29.05.2009 00:23
Also bei der freiwilligen Feuerwehr sind nur 2 Sachen freiwillig und zwar der Eintritt und der Austritt mehr nicht |
|
Geschrieben am 29.05.2009 00:52
@ elbuceodas is scheiß egal aber auch beim ersten alarm muss man kommen naja egal hastes soweit schonma gut erklärt *daumen hoch* bist du auch bei der FF in RL ? Noch eine Anmerkung zu Phaitans post nach diesem, er hat mit der Ausführung vollkommen recht und es steht auch im brandschutzgesetz (dieser Part wird sicher in allen Bundesländern gleich sein) dass man verpflichtet ist, wie auch das der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist einen für Einsätze und auch Ausbildungslehrgänge freizustellen, aber nun kommt das wichtige, so lange es mit den Betrieblichen interessen vereinbar ist, sprich ein Getränkeausfahrer z. B. darf nicht einfach von seiner arbeit gehen, wenn der Chef keine Vertretung findet. So einen Fall hatte es halt beim Hochwasser Magdeburg gegeben, hier in der Region, da ist ein Getränke-ausfahrer bei einer Alarmierung zur Feuerwehr gefahren, obwohl er beim chef nachfragte und der ihm mitgeteilt hat, dass es betrieblich nicht möglich ist ihn dafür freizustellen - ende der ganzen sache ist es, fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung und das wurde vom Arbeitsgericht zum schluss bestätigt. Also man sollte sich schon überlegen wofür kann man es verantworten und wenn der Chef sagt es ist betrieblich bedingt nicht möglich einen freizustellen, dann sollte man lieber Feuerwehr, Feuerwehr sein lassen, ausser einem ist der Job den man hat egal. |
|
Geschrieben am 29.05.2009 10:37
ist halt alles Absprache- und Job-Abhängig, der Chef eines kleinen Unternehmens wird seine Leute auch nicht einfach so gehen lassen wenn er kurzfristig keine Aushilfe findet, oder ein Krankenpfleger/in oder Erzieher/in kann auch schlecht alles leigen lassen nur weil vielleicht irgendwo ne Ölspur ist. Wo wir auch schon beim nächsten wichtigen Punkt sind, der Dringlichkeit , wenn Krankenhaus brennt wird man auch eher gehen dürfen als bei einem TH-Ast auf Straße- Einsatz |
|
Geschrieben am 29.05.2009 13:39
Das mit dem Freiwilligen kommen ist laut Feuerwehrverordnung rechtlich geregelt. Übertrieben esagt ist nur der Eintriff so wie der Austritt freiwillig der rest ist verpflichtent. Sofern mir die Möglichkeit besteht auf Einsatz fahren zukönnen ist es meine Pflicht dies auch zu tun. Es gibt so gar Verträge wo mit dem Arbeitgeber ausgemacht wird das dieser für Einsätzt frei bekommt oder zumindest weg darf und dass an anderen Tagen wieder einarbeoten kann. also die Aussage so ist das nun mal mit ner Freiwilligen Feuerwehr kann man sich erlich sparen |
|
Geschrieben am 29.05.2009 13:52
Also, das mit dem Button für die Nachalarmierung finde ich gut. Aber mal ganz im Ernst, wer von Euch würde seinen Job auf's Spiel setzen, weil der Pieper geht. Ich denke es ist Ermessens Sache, ob ich zum Einsatz gehe. Ich persönlich würde wegen einer Ölspur oder Ähnlichem nicht losrennen, wenn ich an der Arbeit bin. Wenn es etwas Größeres ist würde ich immer erst meinen Chef fragen, dann dauert es halt 1 minute länger, bis ich ankomme ( wenn er ja sagt ), aber ich bin auf der sicheren Seite. Ich kann es mir nicht leisten, meinen Job zu verlieren. |
|
Geschrieben am 29.05.2009 13:58
da fällt mit noch ein Punkt ein, der Nähe zum Arbeitsplatz |
|
Geschrieben am 29.05.2009 14:03
bei uns ist das mit den Auswerts arbeiten genau so nur bei dne Dörfern im Bezirk gibt es immer genug leute die ALLE Einen Peager haben die miesten haben zusätzlich noch ne sms Alamierung und bei fällen wo größere Sachen sind werden sowieso gleich mehrere Feurewehren gleichzeitig Alamiert |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 29.05.2009 14:23
also mit einem 2 alarm ist ja schön und gut aber es ist eine Freiwillige Feuerwehr meistens und wenn der Arbeitgeber von den Kameraden sagt sie dürfen nicht zum einsatz fahren dannn dürfen sie das nciht das ist bei einigen Kamredaninnen und Kameraden bei mir so, die dürfen den pieper bei der arbeit nciht umhaben aber wenn jemand von der Feuerwehr in Zivil da ist oder sie das irgendwie mitkiregen das alarm ist dürfen sie zur wache und halt zum eisnatz ausrücken. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 29.05.2009 14:48
GENAUSO ISSES !!!!! @ Feded |