VERKEHRSDIENST !

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horst97

Zugführer

horst97

Geschrieben am 15.05.2009 17:31 Zitieren Beitrag melden

VERKEHRSDIENST !

Man könnte mit den Alamirungen ein Fahrzeug namens:Verkehrsdienst rausschiken! Funktion:Es sind 4 Personen die die Staße absperren und die Fahrzeuge Umleiten!!!!

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 15.05.2009 17:37 Zitieren Beitrag melden

Ist die Verkehrsumleitung bzw Absperrung nicht Sache der Polizei! Halte davon nichts. Sorry

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 15.05.2009 17:57 Zitieren Beitrag melden

Hört sich doch ganz nach einem Einsatzvorschlag an, die gehören aber hier rein ;-)
http://www.feuerwache.net/forum/vorschla...

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 15.05.2009 18:06 Zitieren Beitrag melden

Ist die Verkehrsumleitung bzw Absperrung nicht Sache der Polizei! Halte davon nichts. Sorry


Die Feuerwehr, darf wenn dann Strassen sperren und zwar komplett, wo die Autofahrer bleiben ist nicht deren Problem, den Verkehr umleiten darf nur die Polizei, das würde über die Kompetenzen der Feuerwehr rausgehen und das zwar egal ob ff oder BF.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 15.05.2009 18:22 Zitieren Beitrag melden

Richtig. Calli01

Und ich wüßte nicht, daß dafür ein spezielles Fahrzeug zum Einsatz kommt.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 15.05.2009 18:29 Zitieren Beitrag melden

Ich als Nicht-Feuerwehrmann sehe sowas oft genug, da ich als Linienbusfahrer den ganzen Tag in der Stadt umher fahre.

Soweit ich das beobachtet habe, bei unzähligen Gelegenheiten, stellt die Feuerwehr ihre Fahrzeuge so auf die Strasse, daß nix mehr vorbei geht. Und zwar aus beiden Richtungen. Ich habe aber noch keinen Feuerwehrmann gesehen, der an der Kreuzung steht und den Verkehr umleitet. Das macht die Polizei.

Daher ist ein derartiges Fahrzeug hier überflüssig, da wir hier bei feuerwache.net sind und nicht bei polizei.net

elbuceo

Stv. Landesbrandmeister

Geschrieben am 15.05.2009 18:44 Zitieren Beitrag melden

Das Absichern der Einsatzstelle ist eine der Aufgaben des Wassertrupps. Somit ist ein eigenes Fahrzeug als Verkehrsdienst unsinnig.
Der Einsatzleiter kann aber auch bei ausreichend Personal eine ganze Gruppe zum Absichern einteilen.
Wenn ausreichend 'Fahrzeuge und Personal an der Einsatzstelle sind, ist dieses Fahrzeug also unsinnig.
Es könnte aber in der Abarbeitung berücksichtigt werden, dass die Einsätze mehr Peronal erfordern.

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 15.05.2009 18:50 Zitieren Beitrag melden

Von so einem Fahrzeug habe ich eh noch nie was gehört, und das der Wassertrupp die Einsatzstelle absichert, bezieht sich einfach darauf Verkehrsleitkegel aufzustellen und andere warnende Zeichen,
aber im Zweifel stellt man einfach ein Fahrzeug quer, den Verkehr leiten darf nur die Polizei, die Feuerwehr darf keinen Verkehr umleiten bzw. regeln, das ist die Kompetenz der Polizei.

KBS112

Stv. Wehrführer

KBS112

Geschrieben am 15.05.2009 20:12 Zitieren Beitrag melden

Die Feuerwehr darf den Verkehr umleiten, wenn dies die Polizei genehmigt (bei uns meist aus Personalmangel). Ein speziell dafür vorhergesehenes Fahrzeug könnte ein Verkehrsleitanhänger sein, bzw. ein Fahrzeug auf dem die Beladung eines Verkehrleitanhängers ist.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 15.05.2009 20:45 Zitieren Beitrag melden

Der aber nicht so weit verbreitet ist. Material zur Verkehrsabsicherung findet sich auf fast jedem Fahrzeug.

Wir haben auch schon als Werkschutz auf einer öffentlichen Straße den Verkehr geregelt, nachdem uns die Polizei darum gebeten hatte.

KBS112

Stv. Wehrführer

KBS112

Geschrieben am 15.05.2009 20:48 Zitieren Beitrag melden

Auf den neuen Fahrzeugen ist meisten schon ein Verkehrsleitsystem installiert. Ich kenn es mit Blitzern und 5 Lampen zur Richtungsanzeige

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 15.05.2009 21:15 Zitieren Beitrag melden

Das Leitsystem nennt sich Tri-Blitz und ist auf den BEINAHE NEUEN Fahrzeugen am Heck montiert. Entweder blinken alle Leuchten synchron oder als Lauflicht nach rechts oder links. Kann man umschalten. (Unser LF 8/6, ca. 8 Jahre alt)

Bei den WIRKLICH NEUEN Fahrzeugen gibt es das zwar immer noch, aber nur als Synchronblinker ohne Lauflichtfunktion, da die Feuerwehr eben gemäß Brandschutzgesetz den Verkehr zur Sicherung der Einsatzstelle NUR anhalten darf. (Unser HLF 20/16, ca. 1 Jahr alt)

Wieder freigeben oder umleiten ist ausschließlich Sache der Polizei.
Wenn Ihr als Feuerwehr so etwas macht und es kommt zu einem weiteren Unfall, habt Ihr das Problem !!!

Und zum Vorschlag: Aus bereits genannten Gründen DAGEGEN, sorry. :-)

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 15.05.2009 21:38 Zitieren Beitrag melden

Moin Andy, ich glaube das HLF ist heute auf den Tag genau 1 Jahr alt!!!!! also nicht ca :)

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Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 15.05.2009 21:56 Zitieren Beitrag melden

Garven, Du meinst den Dicken (HLF, nicht LF).
Aber je mehr ich darüber nachdenke, kommt mir das Datum bekannt vor.
Glaub, ich fahr mal in die Wache und werd damit zum Geburtstag mal irgendwo anstossen ... ;-)

>>> Zurück zum Thema: Immer noch dagegen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 15.05.2009 22:01 Zitieren Beitrag melden

Ja hab das H beim HLF vergessen. werde es mal eben ändern. Habe übrigens im Handy geguckt. War heute vor einem Jahr, wo wir es abgeholt haben Also HAPPY BIRTHDAY!!!!!!!!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 16.05.2009 00:39 Zitieren Beitrag melden

So lso nochmal zur Diskusion der Verkehrsdienst den gibt es dieser gehört zur polizei und ist auf verkehrsunfälle spezialiser und zwar zur aufklärung!
die absperrung der E-stelle übernimmt in der Regel der Wassertrupp dieser stellt verkehrsleitkegel Blitzer etc auf und meldet sich dan beim gruppenführer ende

die straße freigeben und den verkehr umleiten darf generel nur Die Polizei ohne ausnahmen daher dis nicht der aufgaben bereich der Feuerwehr ist

so hofentlich war dies erkenntlich genug!

Lg
Killer

Ps: ich bin gegen den Vorschlag^^

horst97

Zugführer

horst97

Geschrieben am 17.05.2009 18:23 Zitieren Beitrag melden

War Bloß ein Vorschlag! Gibts in Der SCHWIZ(CH)! Geht ma auf www.feuerwehr-baar.ch da steht es war der Verkehrsdienst vor Ort!

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 17.05.2009 19:36 Zitieren Beitrag melden

Kann sein, dass das ganze rechtmässig in der Schweiz anders ist, aber hier ist die verkehrssicherung definitiv als solches nicht die aufgabe, hier nur Verkehrsleitkegel aufstellen oder Fahrzeug quer auf die strasse, so dass nichts mehr geht.

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