jonasWagner
Stv. Gruppenführer
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Geschrieben am 01.04.2009 21:08
nächstes jahr ist der aprilscherz wahrscheinlich das das Benzin zu teuer geworden ist und die Feuerwehrleute die wagen zum einsatz schieben müssen
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jfwm
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 01.04.2009 21:14
@printschi07
hihi coole idee... wenn ich noch ein blaues glas davor schraube und das martinshorn nachsinge könntes klappen
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KBS112
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 01.04.2009 21:16
Fahradfahrer fahren sicherer mit Helm, und da drauf kann ma a blaulicht montieren. Mit Martinhorn-Anlage habe ich es noch nicht versucht, müsste aber auch klappen
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jfwm
Stv. Zugführer
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Geschrieben am 01.04.2009 21:24
könnte ich da mit dem einsatzhelm fahren oder bräuchte ich einen zusätzlichen fahrrad/artinshorn-helm?
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 01.04.2009 21:28
Wenn ich hier so lese, vermisse ich einen Punkt ganz besonders:
Jungs, bleibt locker, es ist ein SPIEL! 
Wenn ich hier was Beiträge lese von wegen Menschenleben retten etc, so mag das ja im Realen zutreffen. Aber doch bitte nicht hier in einem SPIELforum!
Die letzten Beiträge nehme ich mal aus... und ich bin der Meinung durch die wenigen Spieler stößt der Server weniger CO2 aus. Also durchaus ein Beitrag zum "Umweltschutz" 
Ich habs schon in den News geschrieben - ich bin für den Button "hinterherlaufen" hinter jedem Kameraden der jeweiligen Wache. So kann man sich das warten, bis das Fzg voll ist, sparen und die Kameraden betätigen sich zudem sportlich. Was ja nur der Kondition zuträglich sein kann 
Grüße und ein dreifaches "Gut Wehr"!
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LukasCF
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 01.04.2009 21:33
@Eudo86
Wenn man aber angebliche "Gesetze" aus dem Originalen oder realen übernimmt muss man auch im Spiel vom realen reden…
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derdreemer
Wehrführer
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Geschrieben am 01.04.2009 22:06
@ elbuceo
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.
(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.
(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.
(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.
(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.
(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
[b]Da steht nirgens das dieGeschwindigkeit überschritten werden darf
Wird auch nie im Gesetz stehen da dieses ein Freibrief wäre[/b]
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 01.04.2009 22:16
hallo das ist alles ein scherz heute...schaut aufs datum
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 01.04.2009 22:19
hoffentlich ist das um 0:00 wieder vorbei hab gerade mal mit würgen meine 100000 credits heute geschafft
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Megaplayer
Gruppenführer
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Geschrieben am 01.04.2009 22:41
@derdreemer, in den folgenden absätzen des 35. paragraphen ist aber doch davon die rede, dass feuerwehr etc. währen hoheitlicher aufgaben (=einsatz) von den vorschriften der verordnung (StVo) befreit sind. und diese StVo schliesst doch auch die geschwindigkeitsvorschriften mit ein, wodurch klar gestellt wird, dass sie diese begrenzungen übertreten dürfen
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
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Administrator
Administrator
Zugführer
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Geschrieben am 01.04.2009 23:06
Alle Werte wieder zurückgesetzt - war natürlich nur ein April-Scherz.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 01.04.2009 23:10
@Sebastian echt coole sache mit dem scherz
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 01.04.2009 23:13
@Sebastian DANKE DANKE DANKE DANKE !!!!
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Megaplayer
Gruppenführer
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Geschrieben am 01.04.2009 23:13
in wirklichkeit hatte er heute morgen irgendwas am server verdattelt weswegen alle fahrzeuge nurnoch 30 fahren konnten. es hat bis jetzt gedauert bis er den fehler fand 
jaja und dann als aprilscherz tarnen *tüdeldüüü* hihi
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 01.04.2009 23:13
*g* Und wenn die Leute mehr gelesen und weniger gepostet hätten, auch bei den News, dann hätte das auch zu weniger Aufregung geführt... 
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Firebird
Zugführer
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Geschrieben am 01.04.2009 23:30
Und wie siehts mit entschädigung dafür aus?
alles abgebrannt, weil die fahrzeuge zu spät da waren 
naaa?
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 01.04.2009 23:31
Und wie siehts mit entschädigung dafür aus?
alles abgebrannt, weil die fahrzeuge zu spät da waren 
naaa?
Ja ne, ist klar
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Feuertod
Stv. Landesbrandmeister
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Geschrieben am 01.04.2009 23:33
Die einzig richtige Entscheidung dabei!
Ich hatte mir schon meine Taktik umgestellt, überlegt, ob ich die Fahrzeugbeschaffung darauf abstimmern sollte... .
Aber endlich kommt die Vernunft wieder!
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Firebird
Zugführer
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Geschrieben am 01.04.2009 23:34
na ich hatte zum teil 2h anfahrt, da blieb von der gartenhütte nix mehr übrig und der besitzer war den tränen nahe 
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 01.04.2009 23:37
@Firebird na als entschädigung gibts ne neue Garten Laube
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