Ausbildung

Feuerwache.net Forum » Andere Foren » OffTopic » Ausbildung
Benutzer Beitrag

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 11.06.2010 21:35 Zitieren Beitrag melden

Ausbildung

Hallo,

ich bin nicht bei der Jugendfeuerwehr.

Kann ich dann trotzdem, wenn ich 18 bin, eine Ausbildung bei der FF machen, damit ich einen Pieper bekomme und Feuerwehrmann bin?

 

boday

Kreisbrandmeister

Geschrieben am 11.06.2010 21:39 Zitieren Beitrag melden

Hallo,

Ja du kannst mit 18 in eine Feuerwehr, die vorrausetzung ist eine Ärztliche untersuchung um deine tauglichkeit fest zu stellen, aber so schnell geht das mit einem Fme nicht, es dauert schon bis du ihn bekommst.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 11.06.2010 22:27 Zitieren Beitrag melden

du kannst schon mit 16 in die ff aber erst mit 18 einsätze machen aber das iss nen andres thema

Iroon

Stv. Zugführer

Iroon

Geschrieben am 11.06.2010 23:26 Zitieren Beitrag melden

Aus welchem Bundesland kommst du denn, janick?

Denn das Gesetz unter dem das Alter geregelt ist, ist Landesgesetz. Also variiert je nach Bundesland.
Es gibt Bundesländer wo du mit 16 ohne Vorkenntnisse in den akiven Dienst eintreten darfst, den Medeempfängern kriegst du dann nach abgeschlossenem Truppmann 1.

Bei anderen darfst du erst mit 18 eintreten und bekommst ebenfalls den Melder nach dem Truppmann 1.

Soo verallgemeinern wie meine Vorredener das gemacht haben , kann man das nicht. Es kommt da ziemlich auf die Satzung der betreffenden Feuerwehr/ Kommune und das Bundesland an.

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 11.06.2010 23:37 Zitieren Beitrag melden

Um es noch etwas komplizierter zu machen : :-(

- Es ist zunächst einmal Sache des Brandschutzgesetzes Deines jeweiligen Bundeslandes. Darauf beruht dann eine "Mustersatzung für eine Freiwillige Feuerwehr", die vom jeweiligen Fachausschuss im Innenministerium an die Landräte, Bürgermeister, Feuerwehrverbände und Wehrführer herausgegeben wurde.
In dieser Mustersatzung stehen auch die Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Freiwillige Feuerwehr, auch das zulässige Eintrittsalter.
- Meistens ist es so geregelt, dass Du mit 18 Jahren eintreten kannst, auch schon ab 16 Jahren mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

- Weicht eine Freiwillige Feuerwehr in Ihrer Satzung von der jeweiligen Mustersatzung ihres Bundeslandes ab, so bedarf dieses einer Einzelfallprüfung und letzlich auch einer Genehmigung durch das Innenministerium.


Um es nun wieder etwas einfacher zu machen : ;-)

- Frag einfach mal bei Deiner Feuerwehr nach. Ansprechpartner findest Du im Telefonbuch, vielleicht auf der Website der Feuerwehr, notfalls hilft man Dir im Rathaus weiter und kann Dir da einen Ansprechpartner nennen.


Und jetzt wird es "doof" für alle, die unter 18 sind :

- Du kannst vor Vollendung des 18. Lebensjahres lediglich einen Grundlehrgang und eine Ausbildung zum Truppmann / Truppfrau machen.
- Die Ausbildungsvorschriften der meisten Bundesländer sehen danach zunächst den Funklehrgang als Voraussetzung für alle weiteren Lehrgänge vor. Und diesen darfst Du gemäß Fernmeldegesetz erst ab 18 machen. Wenn dieser bestanden ist, kommen erst die weiteren Lehrgänge (Atemschutzgeräteträger, Truppführer, ...) .
- Bis dahin bist Du lediglich "bedingt" einsatztauglich und wirst sehr wahrscheinlich nicht in den Genuss kommen, auf dem ersten Fahrzeug mitzufahren, um nicht den ausgebildeten Kameraden den Platz zu "klauen". Habt Ihr nur 1 Fahrzeug, dann heißt es für Dich warten, bis der Gruppenführer Dich vielleicht auffordert, einzusteigen, weil kein anderer mehr kommt ...
- Dass Du sofort einen Melder bekommst, ist auch fraglich. Aufgrund der allgemeinen finanziellen Situation der Städte und Kreise und der schon lange erwarteten Umstellung auf eine digitale Alarmierung sind längst nicht (mehr) in allen Wehren genügend Melder für alle verfügbar. Versteif Dich also nicht darauf, sofort einen Melder zu bekommen. Auch da haben andere und besser ausgebildete Kameraden den Vorrang.


Das Alter ist auch nicht die einzige Voraussetzung für eine Aufnahme :

- Nahezu überall wird auch die "körperliche und geistige Eignung" vorausgesetzt.
- Du musst auch nahezu überall Deinen Wohnsitz im Ausrückebereich der jeweiligen Feuerwehr haben, um "regelmäßig für den Übungs- und Einsatzdienst zur Verfügung zu stehen".
- Hierbei gibt es aber auch oft die Ausnahme, dass der Arbeitsplatz ebenfalls dafür anerkannt wird. Dadurch könntest Du also sogar gleichzeitig in 2 Feuerwehren Mitglied sein. Allerdings kommt das für Dich erst in Frage, wenn Du Deine Fw-Ausbildungen abgeschlossen hast und somit auch eine tatsächliche Hilfe für die "andere" Feuerwehr darstellst. Bis dahin bist Du nämlich eigentlich nur ein Kostenfaktor, wenn man es realistisch sieht ...
Außerdem solltest Du das auch mit Deinem Arbeitgeber abgestimmt haben, denn von ihm bekommst Du das Geld für Deinen Lebensunterhalt, nicht von der Feuerwehr ... ;-)
- Nicht zuletzt muss natürlich auch noch Platz für weitere Mitglieder bei Deiner Feuerwehr sein.
- Einen Rechtsanspruch auf eine Aufnahme hast Du nicht, solange einer der oben genannten Punkte dagegen spricht.


Und nun noch einmal ganz kurz:
Eine definitive Antwort auf Deine Frage kann Dir daher niemand von uns geben. Die vorherige Mitgliedschaft in einer Jugendfeuerwehr hat jedenfalls nichts mit der Auf- oder Übernahme in den aktiven Dienst zu tun.
Frag einfach bei Deiner Feuerwehr nach. Da reißt Dir ganz sicher niemand den Kopf ab.
:-)

Das war nun sehr ausführlich, aber nun kennst Du zumindest die rechtliche Seite des Ganzen ... ;-)

Dieser Beitrag wurde editiert.

Lartzi112

Wehrführer

Lartzi112

Geschrieben am 11.06.2010 23:59 Zitieren Beitrag melden

Hallo, ich bin mit 17 in unsere örtliche Feuerwehr eingetreten und war vorher auch nicht in der Jugendfeuerwehr.

Am besten ist so wie ja schon gesagt wurde gehe/fahre zu Eurer Feuerwehr und frage nach, dort wirst Du sicherlich die nötigen Informationen bekommen.

Auf jeden Fall braucht man nicht in der Jugendfeuerwehr sein um in eine Freiwillige Feuerwehr einzutreten.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 12.06.2010 07:25 Zitieren Beitrag melden

Eine ärztliche Untersuchung als Pflicht is übrigens eigentlich mW nicht vorgesehen, wenigstens von Bayern kann ich das sicher sagen da ich keine ärztliche Untersuchung oder Ähnliches absolvieren musste. Auch dass man seinen FME nach dem TM1 kriegt ist nicht gesagt, bei uns werden seitens der Kommune gar keine mehr neu angeschafft, und die die vorhanden sind gibts nur für MAs, GFs und manche Atemschützer.
Das is aber eh von Wehr zu Wehr anders, also : Schaun wann die Ortswehr Übung hat, dann da hinschaun und nachfragen. Irgendwer weiß das dann sicher.

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 12.06.2010 16:27 Zitieren Beitrag melden

In Bayern ticken die Uhren eben manchmal anders ... ;-)

Hier mal der Auszug aus der Bekanntmachung zum
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)

http://www.feuerwehr-unterbiberg.de/serv...

Im Art. 6 wird im Absatz 6.1 etwas über die gesundheitlichen Voraussetzungen gesagt. Sinngemäß steht dort, dass der Kommandant eine ärztliche Bescheinigung verlangen kann, wenn er Zweifel an der Diensttauglichkeit hat. Um einen Untersuchungstermin kümmert sich dann aber auch die Wehrführung.

Aber wie schon gesagt, handelt es sich dabei um eine Mustervorschrift, von der die einzelnen Kommunen und damit auch die zugehörige Feuerwehr abweichen können.

Auch ich brauchte damals keine ärztliche Untersuchung bei meinem Gastspiel in Bayern vorweisen, mal abgesehen von der G26.3 speziell für die Atemschutzgeräteträger.
Von anderen Feuerwehren (u.a. auch in Bayern) weiß ich dagegen, dass die G26.3 sogar zwingend schon für eine endgültige Aufnahme in die Einsatzabteilung erforderlich ist.

Folglich bleibt es dabei:
Frag bei Deiner Feuerwehr nach. ;-)

Dieser Beitrag wurde editiert.

Um eine Nachricht schreiben zu können, musst du angemeldet sein.