Fa.Hanrath Feuerwehrstifel weiter Verbot

Feuerwache.net Forum » Andere Foren » OffTopic » Fa.Hanrath Feuerwehrstifel weiter Verbot
Benutzer Beitrag

goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 02.12.2008 17:32 Zitieren Beitrag melden

Fa.Hanrath Feuerwehrstifel weiter Verbot

Habe gerade diese Pressemiteilung in Feuerwehr.de gefunden
Somit ist die Benutzung durch die GUV weiter untersagt

Eilantrag eines Schuhproduzenten gegen das Verbot, Feuerwehrstiefel in Verkehr zu bringen, bleibt ohne Erfolg

Die Antragstellerin produziert seit 2002 Feuerwehrstiefel. Wegen schwerwiegender Mängel untersagte ihr die Bezirksregierung Köln, diese Stiefel in Verkehr zu bringen. Zugleich gab sie der Antragstellerin auf, alle Käufer ihrer Feuerwehrstiefel über die Gefahren und Mängel der gekauften Stiefel zu informieren. Gegen diese Ordnungsverfügung hat die Antragstellerin Klage erhoben. Ihren Eilantrag, die Stiefel bis zur Entscheidung über die Klage weiter in Verkehr bringen zu dürfen, hat die 3. Kammer mit Beschluss vom 20. November 2008 abgelehnt.

Zur Begründung hat sie ausgeführt:

Die Feuerwehrstiefel entsprächen nach vorläufiger Bewertung nicht den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der hierzu ergangenen Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen. Es bestehe der hinreichende Verdacht, dass die von der Antragstellerin produzierten Stiefel schwerwiegende Mängel aufweisen. Diese seien durch mehrere Prüfberichte des TÜV dokumentiert. Mängel hätten sich bei den jeweils untersuchten Stiefeln hinsichtlich des Brennverhaltens (Senkel, Reißverschluss, Nähte und Schnürsystem seien geschmolzen), der fehlenden Antistatik, der mangelhaften Reißkraft der Sohle, der Trennkraft von Laufsohle/Schaft, des Durchgangswiderstandes, der Absatzhöhe oder des Abriebverhaltens gezeigt.

Wegen dieser Mängel bestünden ernste Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Nutzer. Erreiche die Absatzhöhe im Gelenkbereich nicht den geforderten Mindestwert, bestehe ein erhöhtes Risiko, z.B. von Leitersprossen abzurutschen. Bei Unterschreitung der geforderten Resthöhe für Zehenkappen erhöhe sich die Gefahr von Quetschverletzungen der Zehen. Beim Verschmelzen der Reißveschlüsse könne der Träger im Notfall die Schuhe nicht rechtzeitig ausziehen, wodurch ein gesteigertes Risiko von Fußverbrennungen bestehe. Beim Verbrennen von Nähten, Schnürsenkeln und Schließelementen sei der sichere Halt des Schuhs am Fuß nicht mehr ge währleistet. Dies erhöhe das Risiko, zu stolpern, auszurutschen oder zu stürzen. Bei fehlender Antistatik könne es zu elektrischen Stromschlägen kommen. Anhaltspunkte für eine Manipulation der Untersuchungen gebe es entgegen den Behauptungen der Antragstellerin nicht.

Die Normabweichungen würden auch durch die Prüfbescheinigung, die sie vorgelegt habe, nicht entkräftet. Denn sie betreffe nur das Brennverhalten und nicht die übrigen festgestellten Mängel. Es sei auch nicht erkennbar, wer Hersteller der jeweiligen Stiefel sei und um welches Modell es sich gehandelt habe. Zudem habe die Antragstellerin im Gerichtsverfahren selbst eingeräumt, dass ihre Stiefel keine ausreichende Rutschfestigkeit auf Stahl hätten. Dies sei ein gravierender Sicherheitmangel. Schließlich habe die Antragstellerin über Jahre hinweg nicht den Nachweis der Qualitätssicherung erbracht.

Die Verbotsverfügung sei auch nicht unverhältnismäßig. Sie sei zum Schutz von Feuerwehrleuten, die im Notfall darauf vertrauen müssten, dass ihre Ausrüstung den erforderlichen Qualitätsstandards genüge und weder ihr Leben noch das der zu rettenden Personen gefährde, geradezu geboten.

Gegen den Beschluss kann die Antragstellerin Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Aktenzeichen: 3 L 383/08 – nicht rechtskräftig.

Verwaltungsgericht Aachen - Pressemitteilun

 

robin92

Gruppenführer

robin92

Geschrieben am 02.12.2008 17:41 Zitieren Beitrag melden

Die Verbotsverfügung sei auch nicht unverhältnismäßig. Sie sei zum Schutz von Feuerwehrleuten, die im Notfall darauf vertrauen müssten, dass ihre Ausrüstung den erforderlichen Qualitätsstandards genüge und weder ihr Leben noch das der zu rettenden Personen gefährde, geradezu geboten.

Endlich ma jmd. der sich um das Leben der Feuerwehrleute gedanken macht...auch wenns ,,nur´´ um Stiefel geht... Pfusch hat in diesem ,,Millieu´´ nichts zu suchen

TSFBankholzen

Stv. Gruppenführer

TSFBankholzen

Geschrieben am 02.12.2008 18:50 Zitieren Beitrag melden

blaulicht millieu nicht rotlicht...
hehe

back to topic

Oberbrandinspektor

Stv. Gruppenführer

Oberbrandinspektor

Geschrieben am 02.12.2008 20:15 Zitieren Beitrag melden

Traurig.
Das geht jetzt schon geraume Zeit so.
Un von Seiten der Fa. Hanrath ist auch nicht erkennbar, dass sie in ihren Werbungen auf diese Mängel hinweisen. Betrüblich, wenn man sich mal überlegt, wie viele Wehren schon Geld dafür locker gemacht haben und nicht bekamen, was man auch gebrauchen kann...
Ich hoffe auf Nachbesserung!

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 03.12.2008 18:49 Zitieren Beitrag melden

Ich weiß von einem Kameraden, der hat sich (weil ers einfach nicht wusste) Hanrath bestellt, direkt bei der Firma, und die wurden ihm auchnoch zugeschickt..das heißt Hanrath hat schlicht und einfach gegen das Verkaufsverbot verstoßen. Hoffe das da bald etwas mehr Druck gemacht wird

rescueteddy

Gruppenführer

rescueteddy

Geschrieben am 03.12.2008 18:51 Zitieren Beitrag melden

Die verkaufen trotz Verbot ihre Stiefel auch noch auf Messen.

robin92

Gruppenführer

robin92

Geschrieben am 03.12.2008 18:54 Zitieren Beitrag melden

Ja ,,schlechte Verlierer'' , was glaubt ihr warum kurz bevor das große Verbot etc. an die Öffentlichkeit kam die noch ganz dick Reklame im Feuerwehrmagazin gemacht ham und Kunden mit irgwelchen Sonderaktionen gelockt haben....

Oberbrandinspektor

Stv. Gruppenführer

Oberbrandinspektor

Geschrieben am 04.12.2008 12:41 Zitieren Beitrag melden

Wenn robin92's Annahme stimmen sollte, würde ich schon aus dem Grund da keine Stiefel mehr kaufen.
Ich denke als Käufer sollte da das Vertrauen in den Hersteller an oberster Stelle stehen...

Mahony112

Stv. Zugführer

Mahony112

Geschrieben am 04.12.2008 15:07 Zitieren Beitrag melden

Wenn den Leuten was im Einsatz oder bei einer Übung passiert sind die nicht einmal bei den Unfallkassen versichert das heißt die Leute müssen selber zahlen. Also ich würde die Stiefel nur noch nehmen und in den Müll werfen.

goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 06.12.2008 21:34 Zitieren Beitrag melden

Habe mir mal die Anzeige von Hanrath angesehen sie bewerben ihre Schuhe im UB Feuerwehr Zeitschrift NICHT als Feuerwehrstifel
machen nur Werbung für alle unter 18 steht nicht ein wort von Feuerwehrstifel das haben Sie alles rausgenommen (somit rechtlich wohl aus dem Schneider) Aber moralisch doch recht zweifelhaft!!

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 07.12.2008 16:21 Zitieren Beitrag melden

Sie dürften ihre Stiefel nichtmal als Sandalen verkaufen, weil es sich ja um das gleiche Produkt handelt

goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 21.12.2008 19:30 Zitieren Beitrag melden

Es gibt neues zum Thema Hanrath
Sie haben ihre Eilklage verloren der Vertrieb ist weiter untersagt
und somit auch die benutzung im Dienstbetrieb (es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das das auch für Rettungsdienst, Thw und alle anderen Organisationen gilt die mit änlichen Gefahren bei der Tätigkeit zu tun haben!
http://www.feuerwehr.de/news/2008/12/19/...
Nachtrag:
der komplette Bericht auf Feuerwehr de
http://www.feuerwehr.de/news/2008/12/19/...

Gruß Jörg

Dieser Beitrag wurde editiert.

wasbeker

Stv. Gruppenführer

wasbeker

Geschrieben am 21.12.2008 22:50 Zitieren Beitrag melden

Und ich hätte mir beinahe welche davon gekauft^^ habs aber rechtzeitig erfahren ;)

Bolde

Zugführer

Bolde

Geschrieben am 22.12.2008 01:28 Zitieren Beitrag melden

Also wenn ich mich zu dem Thema äußern dürfte. Haben auf einer namhaften Tagung bzw. Messe am Stand der Fa. Hanrath den Verkäufer auf dieses Thema angesprochen. Dieser wies uns sofort zurück und ging uns aus dem Weg. Er hatte uns von seinem Stand verwiesen und sich zu derartigen Anschuldigungen nicht geäußert. Also irgendwas is doch dort faul!! Wir wollten auch Stiefel für die Wehr von jener Firma beziehen. Aber zum Glück ist das ganze bei uns auf der offiziellen Seite des LFV öffentlich an den Pranger gestellt worden und wir bei einer anderen Firma gelandet. Aber wie vorher schon des öfteren erwähnt, finde es auch sehr schön, dass es Personen gibt, die sich um Organisationen einen Kopf machen und um unsere Sicherheit kämpfen. Ein dickes Lob und viel Respekt meinerseits!! Man kann also jedem nur raten, Finger weg von Fa. Hanrath.

goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 22.12.2008 11:28 Zitieren Beitrag melden

Nochmal nachgelesen!
Das Urteil ist somit Rechtskräftig

HansGeorg89

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 23.12.2008 19:45 Zitieren Beitrag melden

es geht halt doch nicht über haix...

assi99

Wehrführer

assi99

Geschrieben am 30.07.2010 00:52 Zitieren Beitrag melden

jo stimmt

goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 02.08.2010 21:50 Zitieren Beitrag melden

Noch mehr zu dem Thema:
http://www.feuerwehr.de/news/2010/04/29/...

janiboy462

Stv. Zugführer

janiboy462

Geschrieben am 02.08.2010 23:44 Zitieren Beitrag melden

hab aber welche an in der JF bin aber unzufrieden und will mir Haix kaufen

Um eine Nachricht schreiben zu können, musst du angemeldet sein.