Frage zum Verkehrsrecht

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rtwPADUL

Wehrführer

rtwPADUL

Geschrieben am 20.04.2011 18:29 Zitieren Beitrag melden

Frage zum Verkehrsrecht

Ich habe mal folgende Frage:

Auf einer Bundesstraße, wo 100 km/h erlaubt sind, wurde eine Baustelle eingerichtet, dort sind nur 30 km/h erlaubt.
Wenn ich die definition des Geschwindigkeitstrichter ( http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindig... ) richtig verstehe, müsste dann die Reduzierung der Geschwidnigkeit wie folgt angekündigt werden: von 100 auf 70, von 70 auf 50 und von 50 auf 30.
Allerdings fehlt das Schild wo steht, dass die Höchstgeschwindigkeit 50 beträgt, somit ist der Geschwindikeitstrichter nicht richtig eingerichtet.
Jetzt würde ich gerne wissen ob man da jetzt 30 fahren muss oder auch 70 fahren darf (die Situation lässt zwar keine 70 zu, aber 50)
Da ich weiß, das dort gerne mal die Polizei steht und Temposünder rausziehen, würde mich jetzt interessieren ob die mir eine Strafe aufbrummen können wenn ich z.B. dort mit 50 lang fahre.

Gruß

//EDIT by sst89: Link repariert

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.04.2011 18:33 Zitieren Beitrag melden

Wo liest du hier http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindig... was von 30 KM/H

rtwPADUL

Wehrführer

rtwPADUL

Geschrieben am 20.04.2011 18:35 Zitieren Beitrag melden

Man darf die Baustelle nur mit 30 KM/h durchfahren, zumindest ist dass das letzte Schild bevor die Baustelle anfängt.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.04.2011 18:36 Zitieren Beitrag melden

das sind 40 km/h lies mal
Aktuell wird ein solcher vor der Talbrücke Windelbach auf der Bundesautobahn 45 zur Vermeidung von großen Bremskräften auf das Bauwerk wegen Fahrzeugen mit höheren Geschwindigkeiten und daraus bedingtem Tempolimit auf 40 km/h mit Geschwindigkeitsüberwachungsanlage eingerichtet.[1]

rtwPADUL

Wehrführer

rtwPADUL

Geschrieben am 20.04.2011 18:37 Zitieren Beitrag melden

Es geht aber nicht um die Baustelle die im Wiki steht.

Im wiki steht, dass die dort benannte Baustelle nur auf 40 km/h reduziert ist.
Die Baustelle hier ist aber auf 30 reduziert, dafür müsste der Geschwindigkeitstrichter ja auch gelten, oder sehe ich das falsch?

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.04.2011 18:39 Zitieren Beitrag melden

bei euch eine Baustelle oder wie

rtwPADUL

Wehrführer

rtwPADUL

Geschrieben am 20.04.2011 18:40 Zitieren Beitrag melden

ja genau :)

RoterHorst

Zugführer

RoterHorst

Geschrieben am 20.04.2011 18:41 Zitieren Beitrag melden

Selbst wenn der Geschwindigkeitstrichter nicht korrekt sein sollte, denke ich nicht, dass du die 30 km/h einfach ignorieren kannst.
Wenn du hinter dem 30-er Schild mit 50 Sachen fährst wirst du vermutlich auch geblitzt.
Zwei mal Unrecht ergibt ja noch lange keine Erlaubnis (Wenn die da Mist bauen, darf ich auch schneller fahren??)

rtwPADUL

Wehrführer

rtwPADUL

Geschrieben am 20.04.2011 18:47 Zitieren Beitrag melden

Ignorieren darf man das nicht, das ist klar aber du brauchst ja auch einen gewissen Bremsweg um von 70 auf 30 herunter zubremsen.
Die Polizei steht ziehmlich direkt hinter dem 30ger schild, dann darf es ja eigentlich nicht sein, dass man eine Strafe kriegt, wenn man da mit 50 rein fährt und erst später auf seine 30 kommt.

Ich fahre dort meine 30, weil ich das weiß und im Falle das die dort blitzen ja meinen Lappen nicht abgeben will, muss noch 12 monate Probezeit hinter mich bringen.

RoterHorst

Zugführer

RoterHorst

Geschrieben am 20.04.2011 19:12 Zitieren Beitrag melden

Ich dachte immer, blitzen darf man erst ca. 150m HINTER nem Schild...

rtwPADUL

Wehrführer

rtwPADUL

Geschrieben am 20.04.2011 19:27 Zitieren Beitrag melden

ka, die sind komisch :D
Also die stehen da mit einer Pistole und fischen einen dann raus.

Aber hat sich grad geklärt.
Also eigentlich ist sich an die 30 zu halten, aber weil das schild fehlt, würde ein richter vermutlich bei einer geschwindigkeit von 40 -45 km/h nach dem schild, die Strafe unrechtens machen.
Gilt natürlich nicht wenn es am ende der Baustelle ist.
So sagte mir grad ein Polizist.
Also weiterhin an die 30 halten, naja für die Bauarbeiter ist das auch besser so.
Danke euch.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.04.2011 23:33 Zitieren Beitrag melden

Moin,

es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es hinter einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild noch eine Art "Gnadenstrecke" gibt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab dem Aufstellungsort des Schildes, das heißt die zuständige Überwachungsbehörde darf unmittelbar hinter dem Schild Geschwindigkeitskontrollen mit der auf dem Schild angegebenen Höchstgeschwindigkeit als Maßgabe durchführen.

Auf die Sache mit dem Geschwindigkeitstrichter bei wikipedia würde ich mich lieber nicht berufen. Gerade Artikel in der wikipedia sind häufig fehlerhaft und im verlinkten Artikel gibt es keinerlei Belege durch Rechtsnormen. Sollte es tatsächlich Vorschriften für so einen Geschwindigkeitstrichter geben, müssten diese auch in den einschlägigen Gesetzestexten oder Anwendungsverordnungen zu finden sein.

Wenn Du auf der sicheren Seite willst, fahr nicht schneller als es angegeben ist. Alles Andere ist ein Spiel mit dem eigenen Führerschein.

Gruß Nils

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 21.04.2011 01:24 Zitieren Beitrag melden

Auch bei einer fehlerhaften Beschilderung, würde ein Richter eine Strafe durchsetzen, sofern du Ortskundig bist und somit die Baustelle kennst!

Mit einem guten Anwalt, könnte ein OrtsUNkundiger sicherlich um eine mildere Strafe " handeln " !

Gleiche gilt übrigens auch bei Straßenschäden! Weil wenn man Wochenlang um ein Schlagloch herum gefahren ist, kann man nicht mehr die Komune für Schäden am Auto in Regress nehmen, weil man Unaufmerksam war und es doch mal "erwischt hat. ( Die Sachlage war ja bekannt! )

nichtelse

Stv. Landesbrandmeister

nichtelse

Geschrieben am 21.04.2011 05:14 Zitieren Beitrag melden

Vergiß mal die ganze Wikipedia und schau dir mal die Regelpäne hier drin an da stehen die maßgeblichen Daten

http://www.rsa-95.de/rsa-95-menu.htm

Und hier kannst du dir die Rechtslage anlesen

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrec...

goazo

Wehrführer

goazo

Geschrieben am 21.04.2011 21:41 Zitieren Beitrag melden

@ nichtelse
Gute Links Danke!!

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