Funkscanner FW Funk (4Meter)

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 30.07.2009 17:07 Zitieren Beitrag melden

Funkscanner FW Funk (4Meter)

Hi ich finde keine vernüftige Seite wo ich Funkscanner für FW Funk und rd usw Sollte FW RD POL THW können

 

Radi

Zugführer

Radi

Geschrieben am 30.07.2009 17:08 Zitieren Beitrag melden

schau mal bei conrad

Carsten

Moderator

Stv. Wehrführer

Carsten

Geschrieben am 30.07.2009 17:23 Zitieren Beitrag melden

Hinweis auf das Telekommunikationsgesetz. Dieses ist dringend zu berücksichtigen! Sendungen der Behördlichen Organisationen mit Sicherheitsfunktion (kurz: BOS) oder einfacher, die der oben genannten Organisationen dürfen NICHT abgehört werden.

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Freddy95

Wehrführer

Freddy95

Geschrieben am 30.07.2009 17:37 Zitieren Beitrag melden

Unser Funklehrer sagt uns das so:
"Das ist Verboten weil wenn z.B. Otto den Funk abhört und ein VU gemeldet ist, dann kann er seinem Onkel Peter bescheidsagen wo der VU ist um die FHZ abzuschleppen OHNE das der EL was davon der LST gesagt hat."

flo2417

Zugführer

flo2417

Geschrieben am 30.07.2009 18:05 Zitieren Beitrag melden

du darfst aber nur im Dienst den funk deiner Hilfsorganisation abhören. Alle anderen wie zB Polizei dürfen nicht abgehört werden

Radi

Zugführer

Radi

Geschrieben am 30.07.2009 18:09 Zitieren Beitrag melden

ich denke, er will mit so einem scanner auch nur radio hören :-)

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 30.07.2009 19:49 Zitieren Beitrag melden

und deshalb schreibt er für FW RD POL davor, mhhhja^^

Cottbusa

Gruppenführer

Cottbusa

Geschrieben am 30.07.2009 20:19 Zitieren Beitrag melden

was heißt eigentlich "Scanner"? Scanner heißt doch für mich "Suchen eines Kanals", oder?

MuehlhaeuserFWmann

Feuerwehrmann

MuehlhaeuserFWmann

Geschrieben am 30.07.2009 20:43 Zitieren Beitrag melden

mhm also polizei abhören ist oha ganz gefählich und verboten aber ich kenne welche die dies trotzdem machen ... **** <<<name ^^
und wenn man FW abhört das ist auch fies aber wieso willst du uns abhören ???? also wenn du polizei abhörst denke ich mal damit du weisst wann sie zu dir fahren wollen so machen es welche die ich kenne naja verboten ist vieles aber daran halten tuen sicht nicht alle hol dir CB-funk so wie ich auch da kannste alle 40 kanäle abfunken so mache ich es auch ...
aber hauptsächlich bin ich zwischen kanal 1 und 12 am funken...

flo2417

Zugführer

flo2417

Geschrieben am 30.07.2009 20:47 Zitieren Beitrag melden

es ist auch bei allen anderen Hilfsorganisationen verbotenn nicht nur bei der pol

Carsten

Moderator

Stv. Wehrführer

Carsten

Geschrieben am 30.07.2009 20:49 Zitieren Beitrag melden

Zu Scanner:
scanner [tech.] die Abfrageeinrichtung
scanner [tech.] die Abtasteinheit
scanner [tech.] das Abtastgerät
(Quelle: http://www.leo.org (Auszug))

@flo2417:
Was das abhören angeht, ist das so eine Sache. Wenn ich das im Dienst tun soll/muss, stellt mir der Dienstherr in der Regel auch das entsprechende Gerät.
Wie dem auch sei, ich hab mir mal das Telekommunikationsgesetz (Kurz: TKG) runtergeladen (findet man sehr schnell bei den einschlägigen Suchmaschinen). Daraus würde ich ableiten wollen, dass Sinngemäß die Aussage von Freddy95 voll und ganz zutrifft. M. E. steht das im §89.
Wie dem auch sei, m.E. heißt das alles, Besitz: ja, drüber reden: nein.

Bitte beachten, ich bin kein Jurist oder sonstiges in der Richtung. Ich kann, will und darf keine Rehtsbelehrung durchführen. Somit ist das oben geschriebene auch keine Rechtsbelehrung.

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 30.07.2009 21:06 Zitieren Beitrag melden

Schaut mal ins Feuerwehrmagazin 11/93.Im Einsatzbericht zum Brand in Solingen wird jemand zitiert:"Ein Scanner wäre hier nicht schlecht,sie sind ja nicht mehr verboten,haben aber keine postalische Zulassung und deshalb gibts keine landeszuschüsse"!Das zu den Demos,weil die Polizei verschiedene Kanäle für jeden Abschnitt hatte.

Carsten

Moderator

Stv. Wehrführer

Carsten

Geschrieben am 30.07.2009 21:14 Zitieren Beitrag melden

Damals gab es für diese Geräte aber auch noch eine andere rechtliche Grundlage. Das TKG ist inzwischen überarbeitet und auch schon wieder ergänzt worden.

MuehlhaeuserFWmann

Feuerwehrmann

MuehlhaeuserFWmann

Geschrieben am 30.07.2009 21:16 Zitieren Beitrag melden

ja also ich schließe daraus mithören ja dazwischen funken nein also so ist es denn wenn man dazwischen funkt schick die polizei sofort so einen komischen wagen raus der das funkgerät ausmacht ... naja kenne mich mit BOS nicht aus nur mit CB

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 30.07.2009 21:21 Zitieren Beitrag melden

Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.

MuehlhaeuserFWmann

Feuerwehrmann

MuehlhaeuserFWmann

Geschrieben am 30.07.2009 21:33 Zitieren Beitrag melden

frage wieso schafft man sich nicht CB an macht mehr fun als nur zuzuhören bzw. azuhören zumal es verboten ist und CB ist völlig legal!! und man kann genauso mit anderen sprechen man kann sich bei den brummifahrern über den verkehr erkundigen und auch wenn man mal langeweile etc. oder eine panne hat könnte man eventuel so hilfe von einem LKW fahrer bekommen der in der nähe ist ...
also ich funke selber gerne über CB es ist echt cool das ist echt ein gutes gadget wenn man im außendienst ist
ich kann CB nur weiterempfehlen damals war es bei uns im osten der hit hat mein vater gesagt er hatte selber ein und ich habe auch eine CB-handfunke und eine CB-funkstation ...

Cottbusa

Gruppenführer

Cottbusa

Geschrieben am 30.07.2009 21:48 Zitieren Beitrag melden

ok, ich höre immer nur: "is verboten"! Aber mal ehrlichn wen interessiert das, wenn du im keller sitzt und dir anhörst, wie die Fw ne Katze vom baum holt?
Wo kein Kläger, da kein Richter! Ihr könnt auf eurem Grundstück auch mit Uran rumbasteln oder aufm Grundstück Panzer fahren! Solange ihr niemandem schadet bzw.irgendwelche ermittlungen behindert, wird da auch keiner nach hause kommen!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 30.07.2009 22:00 Zitieren Beitrag melden

@cottbusa ja so ist es man darf sich nur nicht erwischen lassen ;-)

ich muss zu mein beitrag was änder ich bin von § 95 TKG 1996 aus gegangen ist aber überarbeitet worden 2004 § 148 TKG so nun ist richtig

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Carsten

Moderator

Stv. Wehrführer

Carsten

Geschrieben am 30.07.2009 22:04 Zitieren Beitrag melden

Ergänzend dazu, ich schreibe ich ja auch "Besitz" und nicht "Betrieb".
Im übrigen pflichte ich MarioTF und Cottbusa bei.

MuehlhaeuserFWmann

Feuerwehrmann

MuehlhaeuserFWmann

Geschrieben am 30.07.2009 22:09 Zitieren Beitrag melden

ja stimme auch zu naja aber vorsicht ... kann teuer werden ihr habt mich als unschuldigen dran bekommen da bekomme ich euch schuldig dran :D xD nene nagut 1mal im monat mal dazwischen funken ist nicht schlimm aber wenn du jeden tag dazwischen funkst steht am nächsten morgen das SEK vor deiner tür:D

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