Funkscanner FW Funk (4Meter)
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Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 30.07.2009 17:07
Funkscanner FW Funk (4Meter) Hi ich finde keine vernüftige Seite wo ich Funkscanner für FW Funk und rd usw Sollte FW RD POL THW können |
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Geschrieben am 30.07.2009 17:08
schau mal bei conrad |
Moderator
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Geschrieben am 30.07.2009 17:23
Hinweis auf das Telekommunikationsgesetz. Dieses ist dringend zu berücksichtigen! Sendungen der Behördlichen Organisationen mit Sicherheitsfunktion (kurz: BOS) oder einfacher, die der oben genannten Organisationen dürfen NICHT abgehört werden. Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 30.07.2009 17:37
Unser Funklehrer sagt uns das so: |
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Geschrieben am 30.07.2009 18:05
du darfst aber nur im Dienst den funk deiner Hilfsorganisation abhören. Alle anderen wie zB Polizei dürfen nicht abgehört werden |
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Geschrieben am 30.07.2009 18:09
ich denke, er will mit so einem scanner auch nur radio hören |
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Geschrieben am 30.07.2009 19:49
und deshalb schreibt er für FW RD POL davor, mhhhja^^ |
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Geschrieben am 30.07.2009 20:19
was heißt eigentlich "Scanner"? Scanner heißt doch für mich "Suchen eines Kanals", oder? |
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Geschrieben am 30.07.2009 20:43
mhm also polizei abhören ist oha ganz gefählich und verboten aber ich kenne welche die dies trotzdem machen ... **** <<<name ^^ |
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Geschrieben am 30.07.2009 20:47
es ist auch bei allen anderen Hilfsorganisationen verbotenn nicht nur bei der pol |
Moderator
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Geschrieben am 30.07.2009 20:49
Zu Scanner: Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 30.07.2009 21:06
Schaut mal ins Feuerwehrmagazin 11/93.Im Einsatzbericht zum Brand in Solingen wird jemand zitiert:"Ein Scanner wäre hier nicht schlecht,sie sind ja nicht mehr verboten,haben aber keine postalische Zulassung und deshalb gibts keine landeszuschüsse"!Das zu den Demos,weil die Polizei verschiedene Kanäle für jeden Abschnitt hatte. |
Moderator
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Geschrieben am 30.07.2009 21:14
Damals gab es für diese Geräte aber auch noch eine andere rechtliche Grundlage. Das TKG ist inzwischen überarbeitet und auch schon wieder ergänzt worden. |
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Geschrieben am 30.07.2009 21:16
ja also ich schließe daraus mithören ja dazwischen funken nein also so ist es denn wenn man dazwischen funkt schick die polizei sofort so einen komischen wagen raus der das funkgerät ausmacht ... naja kenne mich mit BOS nicht aus nur mit CB |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 30.07.2009 21:21
Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören. |
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Geschrieben am 30.07.2009 21:33
frage wieso schafft man sich nicht CB an macht mehr fun als nur zuzuhören bzw. azuhören zumal es verboten ist und CB ist völlig legal!! und man kann genauso mit anderen sprechen man kann sich bei den brummifahrern über den verkehr erkundigen und auch wenn man mal langeweile etc. oder eine panne hat könnte man eventuel so hilfe von einem LKW fahrer bekommen der in der nähe ist ... |
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Geschrieben am 30.07.2009 21:48
ok, ich höre immer nur: "is verboten"! Aber mal ehrlichn wen interessiert das, wenn du im keller sitzt und dir anhörst, wie die Fw ne Katze vom baum holt? |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 30.07.2009 22:00
@cottbusa ja so ist es man darf sich nur nicht erwischen lassen Dieser Beitrag wurde editiert. |
Moderator
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Geschrieben am 30.07.2009 22:04
Ergänzend dazu, ich schreibe ich ja auch "Besitz" und nicht "Betrieb". |
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Geschrieben am 30.07.2009 22:09
ja stimme auch zu naja aber vorsicht ... kann teuer werden ihr habt mich als unschuldigen dran bekommen da bekomme ich euch schuldig dran |