Rettungsweg

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PlayaBonita

Stv. Gruppenführer

PlayaBonita

Geschrieben am 09.08.2010 16:25 Zitieren Beitrag melden

Rettungsweg

Moin liebe Mispieler

Ich habe mal eine frage aber leider keine Antwort dadrauf
Ich wohne über ein Antiquitätenladen der in unseren Flur seine
nutzlosen sachen hinstellt.

Aber ich widerrum stelle dort mein Rad hin falls der Melder los geht und ich schnell weg kann.
Leider gottes stellt der mir immer wieder mein Rad nach hinten in den Keller wo ich mich gerade mal noch so durch quetschen kann.
Um das Rad da raus zu holen brauche ich sehr viel zeit und aufwand.

Kennt irgendwer ein § in den was über rettungswege drinne steht ?
Wäre mir sehr hilfreich um zu erfahren ob ich im recht bin oder der
Besitzer des Ladens

MFG

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.08.2010 16:40 Zitieren Beitrag melden

Hast du mal mit dem Ladenbesitzer oder dem Hausmeister gesprochen? Evtl auch mal den Vermieter ansprechen

PlayaBonita

Stv. Gruppenführer

PlayaBonita

Geschrieben am 09.08.2010 16:51 Zitieren Beitrag melden

Ne das habe ich bin jetzt noch nicht getan
Wollte eig erst einmal ein Brief an beide
schreiben aber dafür bräuchte ich ein bestimmten §

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 09.08.2010 17:07 Zitieren Beitrag melden

Hast du denn mal ganz offen mit dem anderen Mieter drüber gequatscht? Weil wenn man dem das nahelegt und ganz freundlich erklärt, spart sich bestimmt mehr Nerven als mit der Paragraphenreiterei...

Allerdings dürfte der Flur sowohl ein Rettungsweg sein,ebenfalls dürfte man die abgestellte Ware wohl als "Brandlast" einstufen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.08.2010 17:14 Zitieren Beitrag melden

Also ich würde es auch erstmal vorher unbürokratisch mit Reden versuchen.

PlayaBonita

Stv. Gruppenführer

PlayaBonita

Geschrieben am 09.08.2010 17:37 Zitieren Beitrag melden

Und wenn der auf stur stellt und sich nicht drauf einlassen will ?
Was soll ich dann tun ?
Weil ich meine seine ganzen sachen stehen dort echt im weg
Würde ich in den innenangriff gehen und die sachen
würden dort im weg stehen wie jetzt auch dann würde ich sicher
alles weg tretten und er könnte mir nix anhaben oder ?

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 09.08.2010 18:43 Zitieren Beitrag melden

Rede trotzdem erst einmal vernünftig mit dem ...

Wenn Du ihm gleich schriftlich mit Paragraphen kommst, schaltet der erst recht auf stur.
Sieht man ja auch des Öfteren hier im Forum:
Irgendjemand stellt hier eine Frage, auf die mit Nennung der entsprechenden Gesetzestexte und Paragraphen geantwortet wird. Bestätigt das dann seine Meinung, ist alles wunderbar. Ist das hingegen nicht der Fall, so wird so lange weitergebohrt, bis ihm irgendjemand das sagt, was er hören möchte, auch wenn es dann vielleicht nicht der Rechtslage entspricht.
Und diejenigen, die sich etwas in den Gesetzen auskennen und die entsprechenden Quellen angeben, werden dann als "Hilfs-Sheriff", "Klugscheisser" oder auch noch ganz anders tituliert ...

Also, rede vernünftig mit ihm und sage ihm, warum Du Dein Fahrrad gerne griffbereit haben möchtest. Wenn er dann auf stur schaltet, kannst Du immer noch mit Paragraphen kommen.

Grundsätzlich ist es untersagt, in Treppenhäusern, die als Fluchtweg dienen, brennbares Mobiliar oder andere Gegenstände dauerhaft zu lagern. Das steht mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Deinem Mietvertrag. Und wenn es da drin steht, dann steht das mit ziemlicher Sicherheit auch im Vertrag des anderen Mieters.
Dann wäre schlicht und ergreifend zunächst Dein Vermieter der nächste Ansprechpartner.
Aber Vorsicht, denn auch das kann nach hinten losgehen. Es könnte nämlich auch sein, dass das Unterstellen jeglicher sperrigen Gegenstände im Treppenhaus untersagt ist. Und das gilt dann natürlich auch für Dein Fahrrad ... ;-)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.08.2010 19:01 Zitieren Beitrag melden

rein formal dürfen in treppenhäusern weder fahrräder, kinderwagen, blumenkübel geschweige denn fußmatten vor der haustür sein.

ein treppenhaus im mehrgeschosser ist ein fluchtweg! insofern darf dort eigentlich gar nichts stehen, was evebtuell im weg sein könnte, geschweige denn eine brandlast darstellt.

es gibt zwar immer wieder geduldete ausnahmen, z.b. bei kinderwagen oder fahrrädern, aber sie gehören --zumindest nach dem gesetz nicht in den hausflur.

trödel gehört jedenfalls definitiv nicht in den hausflur, schon gar nicht, wenn man kaum noch durchkommt!

ich schließe mich aber danskbrandmand und andy09 an, dass du erstmal mit deinem nachbarn reden solltest und versuchst einen einvernehmlichen konsens zu finden.

im schlimmsten fall, wenn ihr euch nicht einigen könnt, greife auf die gesetzlichen grundlagen zurück....

..... aber dann wirst du vermutlich auch dein fahrrad in den keller oder aber in die wohnung nehmen müssen:)

mfg whyat

Feuertod

Stv. Landesbrandmeister

Feuertod

Geschrieben am 12.08.2010 00:47 Zitieren Beitrag melden

Die Rettungswegbreite ergibt sich aus ASR A 2.3.
Bis 5 Personen im Einzugsgebiet 87,5 cm, bis 20 Personen 1m usw. .
http://www.brandschutz24.de/fileadmin/us...

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