Strafe

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schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 19.01.2009 23:08 Zitieren Beitrag melden

@ Wullewambo ok...soweit aber eigentlich nicht das Thema....

@mrx Die FW hat nur mit Sondersignal d.h. Martinshorn und blauem Blinklicht Wegerechte...Ohne dieses hat auch sie die nötige Sorgfalt wie jeder andre Verkehsteilnehmer auch...Sonderrechte sind in der Landesgestzgebung geregelt können also keine allgemeinen aussagen getroffen werden....

Und welche Strafe bzw sanktion den betroffenen Kollegen nun erwartet hat die Behörde bzw evtl.Richter und STA zu Entscheiden..Einspruch ok kann man versuchen...Aber ich sehe da wenig Chancen weil´s einfach grob fahrlässig war..es brauch nur irgend ein "Bürger" das ganze gesehn zu haben und hat es beanzeigt,und sagt nun ich musst ausweichen oder stark bremsen um eine kollision zu vermeiden oder irgend sowas...wird es richtig eng...
Zumal die Behörde sich an geltendes Landesrecht zu halten hat und das liegt nicht im ermessen eines Sachbearbeiters sonder muss dann von einem Verkehrsrichter bearbeitet werden.Und diese greifen bei solchen Vorgängen durch,was auch richtig ist.Denn das eintreffen eines einzelnen Feuerwehrmannes am Gerätehaus 1 oder 2 min. früher führt nicht zu einsatz erfolg oder misserfolg...Darüber gibt es mit diesem Wortlaut hunderte von urteilen die man hier im Internet nachlesen kann auch mit den entsprechenden Urteilen! Wenn sie das einmal durchgehen lassen würden,dann würde jeder FWM über die roten ampeln fahren wie er / sie es wollten.Aber macht euch die Mühe und lest die Urteile aus fast allen Bundesländern selber,Erolgsquote der einsprüche 0 %

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.01.2009 23:43 Zitieren Beitrag melden

Und da irrst du, Schaefer.

Sonderrechte sind in Paragraph 35 STVO geregelt, soweit ich weiß, ist das kein Gesetz der Länder.
In diesem Paragraph ist eindeutig die Feuerwehr aufgezählt, wohlgemerk die Feuerwehr als Institution, nicht einzelne Feuerwehrfahrzeuge.

Die Erfolgsquote der Einsprüche ist definitiv höher als 0%, entweder willst du das verdrängen oder du hast tatsächlich noch kein positives Urteil gesehen, was mir seltsam vorkommt, denn auch davon gibt es nicht so wenige.

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bene82

Gruppenführer

bene82

Geschrieben am 19.01.2009 23:56 Zitieren Beitrag melden

@Phaitan

hast schon recht mit der unterscheidung Sonderrecht und Wegerecht.
Nur bin ich nicht der Meinung das das Sonderrecht zum überfahren einer roten Ampel ausreicht. Durch das Wegerecht ist ja gesetzlich geregelt das Fahrzeugen die mit Blaulicht und Horn unterwegs sind, der Weg frei gemacht werden muss. Dazu zählt für mich auch das überfahren roter Ampeln. Es ist ja auch nicht zulässig mit einem Rettungsfahrzeug ohne Blaulicht und Horn über rote Ampeln zu fahren, deshalb ist es ja auch nicht mit dem privat PKW erlaubt.

Es ist auch bei der Thematik zu beachten das der §1 der StVO immer noch über §35 und §38 steht.

MfG

Schwabba

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 20.01.2009 03:15 Zitieren Beitrag melden

das sonderrecht reicht aus um rote ampeln zu überfahren, ebenso wie es ausreicht um sogar gegen die fahrtrichtung in eine einbahnstraße einzufahren!! laut dem sonderrecht in paragraph 35 und 38 ist die komplette stvo "ausgehebelt" so lange man dennoch keinen anderen wissentlich gefährdet.
andere vergehen wie zb alkohol am steuer sind natürlich nicht in der stvo geregelt sondern im stgb und damit nicht mit sonderrecht zu umgehen

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.01.2009 07:23 Zitieren Beitrag melden

wenn er Glück hat kommt er da raus
Wiederspruch einlegen mit den Wehrführer und oder Gemeindebrandmeister drüber sprechen
zu dem Wiederspruch gleich das Alarm Fax oder ähnliches da zupacken
bei mir hat das gereicht , ok er darf natürlich keinen behindert haben und oder eine gefährliche Situation hervorgerufen haben
bei fragen einfach pm an mich

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 09:47 Zitieren Beitrag melden

Da ja jeder irgendwie die § auslegt wie er das gern will ist die Diskussion hier völlig blödsinnig irgendwie...Und zu dem Einfahren gegen die Einbahnstraße mit dem privat PKW usw usw nur weil du dann 10 sek. früher an der Wache bist und dem ganzen andren Unsinn sag ich jetzt nix mehr..Sorry aber das is mir echt zu dusselig...Mein Vorschlag vesuchs doch einfach mal wenn ne Streife in der Nähe ist und die Straße einsieht wenn du in die Einbahnstraße einfährst....

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 09:48 Zitieren Beitrag melden

sorry wegen server prob´s 2 mal geklickt

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schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 09:52 Zitieren Beitrag melden

Und da irrst du, Schaefer.

Sonderrechte sind in Paragraph 35 STVO geregelt, soweit ich weiß, ist das kein Gesetz der Länder.
In diesem Paragraph ist eindeutig die Feuerwehr aufgezählt, wohlgemerk die Feuerwehr als Institution, nicht einzelne Feuerwehrfahrzeuge.

Die Erfolgsquote der Einsprüche ist definitiv höher als 0%, entweder willst du das verdrängen oder du hast tatsächlich noch kein positives Urteil gesehen, was mir seltsam vorkommt, denn auch davon gibt es nicht so wenige.


Es geht hier nicht um die BOS Feuerwehr sondern um die Sonderrecht´s Fahrt die der Kamerad da veranstaltet hat mit seinem privaten PKW auf der Anfahrt zur Wache/Gerätehaus...
Ich krieg es einfach net in mein Köpfchen wieso bei vielen Kameraden das Hirn ausgeht wenn der Melder geht...Aber wie gesagt die ganze Diskussion hier führt eh zu nix..Wenn jeder seinen Senf dazu gibt was das beste is und was man net alles könnte hin u her...
Was gilt ist die Gesetzgebung..und die ist eindeutig..der Verkehrsrichter wo es landet wenn Einspruch erfolgt..Und der entscheidet das ganze dann...

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DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 20.01.2009 12:24 Zitieren Beitrag melden

es geht hier aber nicht um sinn oder unsinn... das sehe ich ganz ähnlich wie du... ich habe absolut nichts von meinen sonderrechten wenn ich die arme frau mit ihrem kind überfahre die gerade über die straße gehen während ich mit 80 kmh durch den ort fahre, nur um den AT platz zu bekommen--- keine frage...

trotzdem gilt: privat pkw: wegerechte NEIN; sonderechte JA (unter beachtung §1 STVO) dazu zählt auch das überfahren einer roten ampel... aber wie gesagt theorie und praxis liegen weit auseinander... ich finds auch nicht so sinnvoll... aber vorsichtig nachts um 3 uhr--- warum nicht...

allerdings steht man wie eingangs erwähnt immer mit einem bein im gefängnis... ich habe letztens von einem urteil gelesen das dies auch wieder zeigt... eine rtw besatzung ist mit blaulicht + martinshorn über eine, für sie, GRÜNE ampel gefahren... ein anderer autofahrer über Rot und den kameraden in die seite gerauscht... jetzt denkt sich jeder: da is ja der depp schuld der über rot gefahren ist... aber die rtw besatzung hat eine 50% teilschuld erhalten, da sie nach ansicht des richters nicht früh genug die inanspruchnahme von wegerechten kenntlich gemacht hat, heißt: das horn zu spät eingeschaltet hat....

was will ich sagen... auch wenn die rechtslage eindeutig ist lasst euch lieber etwas seit... das erspart ne menge arbeit... DENN §1 STVO... ihr seid niemals von der sorgfaltspflicht als autofahrer entbunden... auch nicht auf der einsatzfahrt oder aufm weg zum gerätehaus... und auch wenn ich einen andereren autofahrer nur dazu bringe leicht die bremse anzutippen gilt das als behinderung... und damit zieht wieder §1 STVO...


boah is das nen roman... viel spaß beim lesen ;)

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 13:10 Zitieren Beitrag melden

nur um den AT platz zu bekommen--- keine frage...

GENAU endlich sagt´s einer @DJ019 denn darum geht´s denen um sonst nix anderes den AT Platz zu erwischen und die Nase ganz ganz weit vorne zu haben und auf jeden fall mit den ersten FZ ausrücken zu können..sonst ist das gar nix..Und genau aus dem Grund bin ich auch dafür das die Behörden und Richter da richtig dazwischen fahren..sonst lernen sie es nie....

Schwabba

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 20.01.2009 13:20 Zitieren Beitrag melden

zum thema polizei: wir haben jedes jahr eine fahrerbelehrung auf der GENAU MEIN BEISPIEL im letzten jahr von einem POLIZISTEN genannt wurde. und zwar als völlig legitim unter der vorraussetzung niemanden zu gefährden

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 13:39 Zitieren Beitrag melden

FALSCH..Sobald ein Fahrer wegen dir auch nur die Bremse antippen muss begehst du eine Behinderung und wenn das ganze dann beim Einfahren in ne Einbahnstraße passiert einen Verstoß,der wenn betreffender Autofahrer dies beanzeigt auch geandet werden muss und auch wird!!
Und um´s nochmal zusagen,das ausrücken des Zuges oder Fahrzeuges hängt nicht allein von einem FWM ab.Wenn deine Fahrzeuge voll,oder schon ausgerückt sind hast eben pech gehabt...

Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 20.01.2009 14:22 Zitieren Beitrag melden

Natürlich hängt das Gelingen des Einsatzes nicht ausschließlich daran, ob ein einzelner 10 Sekunden früher am Gerätehaus ist, da lässt sich woanders sinnvoller Zeit einsparen.

Aber ich habe es so gelernt, dass man mit dem Privat-PKW schön anständig zu fahren hat, mit kleinen Ausnahmen: Wenn man seine Straßen kennt, kann man vielleicht auch mal 10-15 Km/h schneller sein. Und wenn man nachts um halb 3 eine gerade umgeschaltete Ampel an einer übersichtlichen und Leeren Kreuzung bekommt, dann ist da auch was möglich.

Also es hängt wirklich vom Zusammenhang ab! Der wichtigste Grundsatz sollte aber immer sein: Wir kommen lieber 2 Minuten später und dafür alle gesund an ohne unterwegs die halbe Stadt zu Klumb zu fahren!

kainomatic

Oberfeuerwehrmann

Geschrieben am 20.01.2009 14:27 Zitieren Beitrag melden

du sagts es! also ich habs auch so gelernt keine behinderungen anderer verkehrsteilnehmer.

LEICHTerhöhte geschwindigkeit ja, aber nur wenn erstes zutrifft!
ich glaube auch zu wissen wenn man während einer fahr zum gerätehaus (einsatz) geblitzt wird mit LEICHTerhöhter geschwindigkeit kann man das auch mit beweisen und information an den löschgruppenleiter nichtig machen korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege!

mfg

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 20.01.2009 14:32 Zitieren Beitrag melden

@ kainomatic.... wird bei uns auch so gehandhabt...es muss halt alles im rahmen bleiben... mit 50kmh durch ne 30er zohne ist immernoch was anderes als mit 90 kmh in nem 70er bereich zu fahren...

wir hatten in unserer einheit nen anderes problem: und zwar sind 2 kameraden(als maschinisten) in ihren einsatzfahrzeugen ohne sicherheitsgurte geblitzt worden... die geschwindigkeit war nocht das problem(obwohl überhöht) sondern das nichttragen der gurte... das war ein riesenakt der stadtverwaltung das nochmal gerade zu biegen :D

Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 20.01.2009 14:35 Zitieren Beitrag melden

Also wir hatten das Thema neulich mal kurz, da hieß es ganz simpel: "Wenn ihr auf dem Weg zum Gerätehaus geblitzt werdet etc. gleich vor dem Einsatz oder spätestens danach -> Info an den Kommandanten!"

kainomatic

Oberfeuerwehrmann

Geschrieben am 20.01.2009 14:40 Zitieren Beitrag melden

@DJ90 naja 30ger zonen sind auch nicht ohne grund angelegt worden hehe aber 70ger zonen sind meist übersichtlich trotzdem sollte man aufpassen wenn zb ein fahradfahrer nachts um 3 ohne licht färt (schonmal vorgekommen ;) ) sieht man ihn überhaupnicht oder erst recht spät also IMMER die geschwindigkeit der Situation anpassen das gilt auch in einem roten auto mit 2 blauen glühbirnen und ner musikanlage obendrauf!!!

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 20.01.2009 14:47 Zitieren Beitrag melden

@ kainomatic... genau das meine ich ja mit 30er zonen :)
ansonsten kann ich nur zustimmen... auch wenns manchmal schwierig ist das man gerade als maschinist echt unter druck steht... gerade bei pklemm oder bränden mit menschenleben in gefahr...

kainomatic

Oberfeuerwehrmann

Geschrieben am 20.01.2009 14:52 Zitieren Beitrag melden

leider liest man von viel zu vielen unfällen auf einer einsatz fahrt klar ist menschenleben in gefahr aber trotzdem kommt es darauf an wenn man in eine kreuzung reinrauscht mit 70 und einen oder mehrer fahrzeuge dabei umnietet oder doch mit 30 in so eine kreuzung fährt aber dann noch rechtzeitig bremsenkönnen und die 5 SEKUNDEN!!!! später eintrifft?

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 20.01.2009 15:20 Zitieren Beitrag melden

Endlich...:-D es gibt doch noch vernünftige :-D
Prima Jung´s natürlich fährt man mal en bissel schneller als erlaubt und das ist auch gar nicht das thema..denn das macht wirklich jeder..Aber was ich eben sagen will ist das ich die Fahrweise "vieler" einfach für total Verantwortungslos halte..Es muss einfach im Rahmen bleiben..Und kann nur sagen von meiner FFW wenn da jemand wie ne "Sau" zur Wache geflogen kommt ist der Teufel los...VERANTWORTUNG ZEIGEN !!!
Denn wir alle die in der FFW / BF / RD egal welche HiOrg sind genau deshalb da,um Verantwortung für andre Menschen zu übernehmen!!

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