schaefer78
Gruppenführer
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Geschrieben am 19.01.2009 17:46
Wieder Leben durch Rauchmelder gerettet.
Bexbach.
Am frühen Sonntagmorgen (18.01.2009) gegen 5:30 wurden die Feuerwehren aus Bexbach und Oberbexbach zu einem Hausbrand alamiert.Der DRK Ortsverein Bexbach rückte zum Eigenschutz der Feuerwehr mit aus. Gleichzeitug wurden auch die Rettungswachen des Rettungsdienst in Homburg und Neunkirchen mitalamiert.
Beim Eintreffen der Feuerwehr und des DRK stand das Haus im Bereich von Dachstuhl und Treppenhaus im Vollbrand.
Die Eigentümer des Hauses konnten, durch den Alarm eines installierten Rauchmelders geweckt, unverletzt das Haus verlassen.
Quelle DRK Landesverband
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 20.01.2009 12:55
da stellt sich die Frage, wieso ist das so schwer das zum Gesetz zu machen.
Da muss erst immer etwas Großes passieren oder ein Politiker betroffen sein, wie mit dem Althaus. Da wird ja überlegt, ob man eine Helmplicht einführt.
Jede Woche kommt in der Zeitung etwas von einem Brand mit Personenschaden.
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gaewin
Gruppenführer
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Geschrieben am 20.01.2009 13:21
Umsetzungsfristen der Gesetzgebung
Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht für Privathaushalte sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt:
Rheinland-Pfalz (2003)
in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
für Schlaf- und Kinderzimmer
für Flure, die als Rettungsweg dienen
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012
„Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.“
Saarland (2004)
in Neu- und Umbauten
für Schlaf- und Kinderzimmer
für Flure, die als Rettungsweg dienen
„Gilt für alle Neubauten, die nach dem 18. Februar 2004 erstellt wurden.“
Schleswig-Holstein (2004)
in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
für Schlaf- und Kinderzimmer
für Flure, die als Rettungsweg dienen
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2009
„Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2009 mit Rauchmeldern auszurüsten.“
Hessen (2005)
in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
für Schlaf- und Kinderzimmer
für Flure, die als Rettungsweg dienen
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 2014
„Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.“
Hamburg (2006)
in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
für Schlafräume, Kinderzimmer
für Flure, die als Rettungsweg dienen
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010
„Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.“
Mecklenburg-Vorpommern (ab 09/2006)
in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
für Schlafräume, Kinderzimmer
für Flure, die als Rettungsweg dienen
Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009
„Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.“
Thüringen (ab 6. Febr. 2008)
in Neu- und Umbauten
für Schlaf- und Kinderzimmer
für Flure, die als Rettungsweg dienen
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Tanja
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 29.09.2010 12:35
Ich werde mir jetzt diese funkvernetzten Rauchmelder anschaffen, die "normalen" hab ich schon. Ich denke nur, wenn der Rauchmelder im Keller losgeht und ich in der ersten Etage schlafe, werde ich ihn wahrscheinlich sowieso nicht hören. Meine cousine hatte inder Nacht von Sonntag auf Montag unwahrscheinliches Glück, daß sie wach wurde, weil sie zur Toilette musste. Sie hat sich dann gewundert wo das Piepsen herkommt und hat die ganze Wohnung abgesucht. Dabei wurde ihr Mann wach und hat mitgesucht. Als der dann die Tür zum Treppenhaus aufgemacht hat, sagte er nur: "das ist der Rauchmelder, hier brennt's", da war das Treppenhaus schon ziemlich verqualmt. Also in windeseile Kind wecken, Schwiegereltern wecken, raus aus dem Haus und Feuerwehr rufen. Die Ursache war ein Kurzschluß in der Elektroheizung, dadurch hatte die Kunststoffummantelung des 500l-Wasserboilers Feuer gefangen. Die ausgetreten Dämpfe müssen ziemlich ungesund sein, jedenfalls muss der Keller von einer Spezialfirma entrümpelt werden und darf immernoch nur mit Atemmaske betreten werden.
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