Pflichtfeuerwehr in der Schweiz?

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ZAndreas

Hauptfeuerwehrmann

ZAndreas

Geschrieben am 16.03.2010 20:35 Zitieren Beitrag melden

Pflichtfeuerwehr in der Schweiz?

Glück Auf miteinander!

Ich wollt mal wissen ob das zutrifft das in der Schweiz jeder Bürger per Gesetz dazu verpflichted ist sich aktiv im Brandschutz zu beteiligen?

 

jfwm

Stv. Zugführer

jfwm

Geschrieben am 17.03.2010 13:38 Zitieren Beitrag melden

in den meisten kantonen ja. in gewissen, zb. zürich, nicht.

naja aber die meisten zahlen die kleine Ersatzsteuer und gehen nicht in die FW

Also :Theoretisch pflichtfw
praktisch freiw. fw

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 17.03.2010 21:15 Zitieren Beitrag melden

ist wie bei der Armee: gehen oder Zahlen

ZAndreas

Hauptfeuerwehrmann

ZAndreas

Geschrieben am 18.03.2010 19:41 Zitieren Beitrag melden

bei euch muss man zahlen wenn man net zur Armee will?

jfwm

Stv. Zugführer

jfwm

Geschrieben am 18.03.2010 23:05 Zitieren Beitrag melden

ja natürlich... oder ersatzdienst ( bei gesundheitsproblemen usw.)

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 20.03.2010 11:29 Zitieren Beitrag melden

zivildienst oder zivilschutz ( bei zivilschutz muss man so viel ich weiss auch etwas zahlen)

ZAndreas

Hauptfeuerwehrmann

ZAndreas

Geschrieben am 22.03.2010 17:32 Zitieren Beitrag melden

bei uns macht man entweder zivildienst, d.h. arbeit im krankenhaus, essen ausfahren o.ä. oder man verpflichtet sich zu 6 jahren katastrophenschutz (technisches hilfswerk THW, DRK oder Feuerwehr). feuerwehr geht aber nur bei wehren, welche auch zum kat-schutz gehören.

jfwm

Stv. Zugführer

jfwm

Geschrieben am 23.03.2010 18:08 Zitieren Beitrag melden

das wäre ja mal cool!!! naja nee wir müssen leider gehen, ob in der feuerwehr oder nicht...

aber was heisst denn wehren, die zum kats gehören? tun das in deutschland nicht alle?

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 23.03.2010 20:39 Zitieren Beitrag melden

demfall nicht

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ZAndreas

Hauptfeuerwehrmann

ZAndreas

Geschrieben am 24.03.2010 17:49 Zitieren Beitrag melden

is nich ganz einfach, aber es gibt einige wehren, welche zu bestimmten katastrophenschutzzügen gehören z.B.: wasserversorgung bei waldbränden, abc einsetze usw.
die bekommen sondertechnik vom bund gestellt z.b.: LF 16TS
die sinn auch die ersten die bei katastrophenlagen mit ausrücken müssen und das bundesweit wenn nötig (siehe elbehochwasser in Dresden). wehren ohne diesen status rücken halt in erster linie nur bis maximal überörtlich aus

jfwm

Stv. Zugführer

jfwm

Geschrieben am 24.03.2010 20:28 Zitieren Beitrag melden

ah okey leuchtet ein :-)
kompliziert...

ZAndreas

Hauptfeuerwehrmann

ZAndreas

Geschrieben am 25.03.2010 17:25 Zitieren Beitrag melden

ich glaube mann braucht eigentlich sogar eine erlaubnis von seinem arbeitgeber, wenn man zum katschutz möchte, gerade dann wenn es darum geht das man seine arbeit wegen eines einsatzes verlassen muss

jfwm

Stv. Zugführer

jfwm

Geschrieben am 25.03.2010 18:32 Zitieren Beitrag melden

ja aber das braucht man ja bei der normalen FW auch...?

ZAndreas

Hauptfeuerwehrmann

ZAndreas

Geschrieben am 25.03.2010 19:06 Zitieren Beitrag melden

ja is halt kompliziert
ber der normalen wehr is klar kann ich nur weg wenn darf, aber der arbeitgeber mauss es ja nicht wissen das ich beri der ff bin, was ich in der freizeit mache ist meine sache und das kann ich so machen, dass meine arbeit nicht in mitleidenschaft gezoge wird
bei der katschutz wehr muss ich meinen arbeitgeber informieren, weil er mich ja "eigentlich" weglassen muss wenn's zum katastropheneinsatz geht

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 25.03.2010 20:21 Zitieren Beitrag melden

praktisches beispiel:
bin in einer dachdeckerlehre und gleichzeitig in der feuerwehr Näfels-Mollis,(glarnerland) seit jan. mein chef weiss es , aber ich musste bis jetzt nie ausrückenobwohl wierschon 10,11 einsätze hatten ->Alarmgruppe 88 =Kompanie

ZAndreas

Hauptfeuerwehrmann

ZAndreas

Geschrieben am 25.03.2010 20:35 Zitieren Beitrag melden

komm ich nicht mit?

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 26.03.2010 19:31 Zitieren Beitrag melden

Kompanie Ganze FW
Nur bei grossbränden und die sind bei uns so selten wie ein 6 + susatzzahl im Lotto

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 04.04.2010 02:38 Zitieren Beitrag melden

Habe gerade per zufall im Internet das Schweizerische Militärgesetz gefunden http://www.admin.ch/ch/d/sr/510_10/index...

Artikel 18 des Militärgesetzes (MG)Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten
1 Für die Dauer ihres Amtes oder ihrer Anstellung werden von der Militärdienstpflicht befreit:

a.
die Mitglieder des Bundesrates, der Bundeskanzler und die Vizekanzler;
b.
Geistliche, die nicht der Armeeseelsorge angehören;
c.
das unentbehrliche Personal für die Sicherstellung des Betriebs von sanitätsdienstlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens;
d.
hauptberufliche Angehörige von Rettungsdiensten, die von der Armee nicht zwingend für eigene Rettungsdienste benötigt werden;
e.
Direktoren, Direktorinnen und Aufsichtspersonal von Anstalten, Gefängnissen oder Heimen, in denen Untersuchungshaft, Strafen oder Massnahmen vollzogen werden;
f.
hauptberufliche Angehörige von organisierten Polizeidiensten, die von der Armee nicht zwingend für polizeiliche Aufgaben benötigt werden;
g.
Angehörige des Grenzwachtkorps;
h.1
das Personal der Postdienste, der vom Bund konzessionierten Transportunternehmen sowie der Verwaltung, das in ausserordentlichen Lagen für die nationale Sicherheitskooperation unentbehrlich ist;
i.
hauptberufliche Angehörige von staatlich anerkannten Feuerwehren und Wehrdiensten.

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MrNico1413

Feuerwehrmannanwärter

MrNico1413

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Grund: spam

ZAndreas

Hauptfeuerwehrmann

ZAndreas

Geschrieben am 11.04.2010 11:24 Zitieren Beitrag melden

nich schlecht, eure gesetztes verordnung.
wie es bei uns is kann ich nich genau sagen.
ich weis halt nur wenn de zur BF willst must de ne abgeschlossene Berufsausbildung haben oder studiert haben und vorzugsweise auch deinen wehrdienst abgeleisted haben. ob die dich auch nehmen wenn de noch net bei der armee warst (oder dein ersatzdienst abgeleisted hast) weis ich nicht. ich muss jedenfalls net mehr zum bund, war 4 mal bei der musterung dann haben die mir gesagt das ich eh zu alt bin für den wehrdienst!

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