Brand in Zahnarztpraxis
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Benutzer |
Beitrag |
InspektorColumbo
Zugführer
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Geschrieben am 24.03.2010 08:15
Brand in Zahnarztpraxis
Es ist soeben ein Brand in einer Zahnarztpraxis gemeldet worden.
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Notwendige Fahrzeuge:
LF 10/6
LF 20/16
KLF
LF 8
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Fahrzeuge, die angefordert werden können:
GW-A
TLF 20/40
RTW (ab 10. Berufsfeuerwache)
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Vergütung:
7.130-20.000 Credits
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1-3 Verletzte Personen
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Ab der 11.Berufsfeuerwache.
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Das ist mein neuer Vorschlag für einen neuen Einsatz, Liebe Grüße, InspektorColumbo!

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onkelhawkey
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 24.03.2010 11:43
hört sich nicht schlecht an
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InspektorColumbo
Zugführer
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Geschrieben am 24.03.2010 16:24
Schaut Sebastian eigentlich immer ins Vorschläge-Forum und schaut was es neues gibt?
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sst89
Moderator
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 24.03.2010 21:27
macht er, er hinterlässt nur keine kommentare, damit keine falschen Hoffnungen kommen, und er sich das "Wann kommt das endlich" nicht anhören muss
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DRKSANI8020
Wehrführer
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Geschrieben am 24.03.2010 22:04
Bin dafür, aber Arztpraxis alleine reicht ja auch muss ja net unbedingt ein Zahnarzt sein^^
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kurt89
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 25.03.2010 21:39
Könnte man nicht auch den GW-M oder GW-G mit einbinden wenn sich in der Praxis Flaschen mit nakosegas oder ähnliches steht, um zu messen das dort nix austreten kann und evt menschen gefährdet??
Dieser Beitrag wurde editiert.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 01.11.2014 11:46
gerne!!!!!!!!!!!!
eine tolle idee.
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Frigo
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 01.11.2014 14:29
Ich würde eigentlich die DLAK noch mit einbinden (Menschenrettung, Brandbekämpfung, Ausleuchten).
GW-G und GW-Mess finde ich wegen ein oder zwei Flaschen Narkosegas übertrieben, die müssen eher gekühlt und geborgen werden.
MkG Frigo
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Wuestenfuchs
Feuerwehrmannanwärter
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Geschrieben am 07.11.2014 21:20
Eine gute Idee. Ich Persönlich finde das sich der Einsatz durchaus zu einen Gefahrgut - Einsatz ausweiten könnte,da es in Medizinischen Einrichtungen (also auch in Arztpraxen) mehrere Arten von gefährlichen Gütern gelagert sein können. Das reicht von Gefahrgut der Klasse 2 - 9 und in geringen Massen in der Kardiologie auch Klasse 1 (Nitro).
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