Verkehrsabsicherung...
Feuerwache.net Forum » Support Foren » Vorschläge » Einsätze » Verkehrsabsicherung...Benutzer | Beitrag |
---|---|
|
Geschrieben am 20.07.2010 23:34
Verkehrsabsicherung...
Verkehrsabsicherung... für Volksfest/Parade/Sprengung/Personen |
|
Geschrieben am 21.07.2010 00:22
Das ist in den mächsten Bundesländern kein Aufgabe der Feuerwehr. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 21.07.2010 00:25
Die Sprengung lass mal ganz da raus, das ist wieder ein eigenes Ding. Am ehseten kommt doch sowas hier in Frage : |
|
Geschrieben am 21.07.2010 16:48
Naja i habs eigentlich in richtung Verkehr Regeln gedacht... |
|
Geschrieben am 28.05.2011 18:25
eigentlich ist es nicht aufgabe der feuerwehr den verkehr zuregeln wir dürfen nur vollsperren sonst nichts Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 28.05.2011 18:35
regeln ja, umleiten nein |
|
Geschrieben am 28.05.2011 19:42
Den Verkehr darf die Feuerwehr nicht regeln, die Feuerwehr, darf nur die Strasse komplett dicht machen, selbst das öffnen ist dann auch wieder die Sache der Polizei. |
|
Geschrieben am 29.05.2011 11:38
MZF gibt es hier doch garnet !? |
|
Geschrieben am 30.05.2011 18:43
na mit euerm verkehr regeln bin ich mir da nicht ganz so siche ob ihr das pauschal sagen dürft, die feuerwehren in Bayern sind berechtigt den verkehr auch umzuleiten und nein nicht nur an der einsatz stelle vorbei (wär nicht das erste mal das der befehl vom einsatzleiter oder gruppen führer gekommen ist umleitung über buxheim tauberfeld etc. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 30.05.2011 19:13
riskante sache sag ich da als bayer! Dieser Beitrag wurde editiert. |
|
Geschrieben am 31.05.2011 18:50
ich denke das sich der vorschlag erübrigt ,mir wurde ebenfalls beigebracht das wir nur sperren dürfen und keine berechtigung bzw bevollmächtigung haben den verkehr umzuleiten oder zu regeln , da es hier alles sache der POL ist,wenn ich den verkehr umleiten würde würde mein zugführer mir aufs maul hauen |
|
Geschrieben am 01.06.2011 01:30
@Spezialist: |
|
Geschrieben am 07.06.2011 17:29
ich komm ja hier auch vom land, und bei uns sind alle straßen von möglichen umleitungs strecken soweit befahr bar, bis auf eine die ist auf 8 tonnen gespert, sollte es an dieser stelle nun dazu kommen das wir umleiten müssen, dann obliegt dies dem gruppenführer ob wir ein entsprechend schwereres fahrzeug durch lassen oder nicht, der macht aber auch nix anderes als dem LKW faher zu sagen das die strasse auf 8t gesperrt is und die meisten LKW fahrer bleiben dann auch hinter der verkehrsabsicherung stehn und warten, bis sie auf der straße weiter fahren können. |
|
Geschrieben am 07.06.2011 17:45
Befehle die rechtswiedrig sind hat man aber nicht auszuführen. Wie schon geschrieben, sperren dürfen wir. Aufheben muss die sperrung aber die rennleitung. Und wer die kelle in die hand nimmt... Dieser Beitrag wurde editiert. |
|
Geschrieben am 08.06.2011 15:21
Wir werden auf die Autobahn zur Verkehrabsicherung gerufen, wenn es heißt Einsatzstelle mit RD ohne Pol. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 09.06.2011 07:13
|
|
Geschrieben am 09.06.2011 10:00
Da muss ich firemann32 recht geben. Wenn ich mit dem LF oder den RTW am straßenrand stehe muss der verkehr ja auch auf eine andere spur ausweichen. Bei alarmen auf der autobahn gibt es bei uns auf dem alarmzettel sogar vermerke wo steht "Sicherungsfahrzeug". Das kann ein RTW oder eine DLK sein. Das heißt aber nicht das dieser trupp dann den verkehr leitet oder sperrt. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 25.09.2011 14:33
Man könnte z.B. auch Hubschrauber-Landungen absperren. |
|
Geschrieben am 25.09.2011 17:23
für RTH? |
|
Geschrieben am 26.09.2011 18:19
Bin auch nicht Einverstanden, dass die Feuerwehr NICHT umleiten kann. |