Verkehrsabsicherung...

Feuerwache.net Forum » Support Foren » Vorschläge » Einsätze » Verkehrsabsicherung...
Seiten
« < 1 2 > »
Benutzer Beitrag

ThaCrazyCow

Gruppenführer

Geschrieben am 20.07.2010 23:34 Zitieren Beitrag melden

Verkehrsabsicherung...

Verkehrsabsicherung... für Volksfest/Parade/Sprengung/Personen

benötigte Fahrzeuge MZF/ELW (VF)... 2-3 MZF/ELW (Parade)... Mehrere LF´s/ TLF/ MZF´s GW-A/Messtechnik ELW

Mögliche Erweiterung: Nach Sprengung Verletzte Personen und Brandschaden

Vergütung: 350-10.000 (Sprenung mit Löscheinsatz danach)

 

thafner

Landesbrandmeister

thafner

Geschrieben am 21.07.2010 00:22 Zitieren Beitrag melden

Das ist in den mächsten Bundesländern kein Aufgabe der Feuerwehr.

Daher dagegen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 21.07.2010 00:25 Zitieren Beitrag melden

Die Sprengung lass mal ganz da raus, das ist wieder ein eigenes Ding. Am ehseten kommt doch sowas hier in Frage :

http://www.feuerwache.net/forum/einsaetz...

Das schliest ja so ziemlich alles mit ein, oder?

ThaCrazyCow

Gruppenführer

Geschrieben am 21.07.2010 16:48 Zitieren Beitrag melden

Naja i habs eigentlich in richtung Verkehr Regeln gedacht...

Straßensperrungen Umleitungen Einrichten, etc..... Hald mal a paar THL Einsätze :)

92Firefighter

Wehrführer

92Firefighter

Geschrieben am 28.05.2011 18:25 Zitieren Beitrag melden

eigentlich ist es nicht aufgabe der feuerwehr den verkehr zuregeln wir dürfen nur vollsperren sonst nichts
edit: die verkeursregelung mach die polizei

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 28.05.2011 18:35 Zitieren Beitrag melden

regeln ja, umleiten nein
du kannst den verkehr teilweise am einsatzort vorbeileiten.
umleiten darfst du auch, musst nur die verantwortung übernehmen ;-) und das machen wir nicht :-)

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 28.05.2011 19:42 Zitieren Beitrag melden

Den Verkehr darf die Feuerwehr nicht regeln, die Feuerwehr, darf nur die Strasse komplett dicht machen, selbst das öffnen ist dann auch wieder die Sache der Polizei.

Regeln und die Verkehrsführung zu ändern obliegt der Polizei.

Selbiges gilt bei Volksfesten etc. da hat die Polizei den "Hut" auf und setzt ab und an Feuerwehrleute als hilskräfte ein, somit sind wir dann der Polizei unterstellt und dürfen das.

mrmaxi

Stv. Gruppenführer

mrmaxi

Geschrieben am 29.05.2011 11:38 Zitieren Beitrag melden

MZF gibt es hier doch garnet !?

Metallbauer93

Zugführer

Metallbauer93

Geschrieben am 30.05.2011 18:43 Zitieren Beitrag melden

na mit euerm verkehr regeln bin ich mir da nicht ganz so siche ob ihr das pauschal sagen dürft, die feuerwehren in Bayern sind berechtigt den verkehr auch umzuleiten und nein nicht nur an der einsatz stelle vorbei (wär nicht das erste mal das der befehl vom einsatzleiter oder gruppen führer gekommen ist umleitung über buxheim tauberfeld etc.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 30.05.2011 19:13 Zitieren Beitrag melden

riskante sache sag ich da als bayer!
ich kann auch nur sagen, was uns beigebracht wurde und das war: ihr könnt ruhig umleiten, aber ihr tragt die verantwortung! wenn ihr nen 40 tonner über ne 9 tonnen straße schickt, tragt ihr die verantwortung für mögliche schäden.
folglich: umgeleitet wird nicht, das übernimmt die polizei oder straßenmeisterei.
kommt sowas öfter vor, kann das schon sein, dass ihr die umleitungsstrecke kennt, ich würds aber bleiben lassen.
aber ich komm ja vom land, wo wir es fast ausschließlich mit ortskundigen zu tun hab. ;-)

Dieser Beitrag wurde editiert.

TheFirst

Stv. Zugführer

TheFirst

Geschrieben am 31.05.2011 18:50 Zitieren Beitrag melden

ich denke das sich der vorschlag erübrigt ,mir wurde ebenfalls beigebracht das wir nur sperren dürfen und keine berechtigung bzw bevollmächtigung haben den verkehr umzuleiten oder zu regeln , da es hier alles sache der POL ist,wenn ich den verkehr umleiten würde würde mein zugführer mir aufs maul hauen ;) von daher dagegen!!!

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 01.06.2011 01:30 Zitieren Beitrag melden

@Spezialist:

das ist auch teils auslegungssache der Richter in den Bundesländern, in dem einem wird es enger ausgelegt in dem anderen weiter und meines (niedersachsen) ist da halt recht eng gestrickt.

Metallbauer93

Zugführer

Metallbauer93

Geschrieben am 07.06.2011 17:29 Zitieren Beitrag melden

ich komm ja hier auch vom land, und bei uns sind alle straßen von möglichen umleitungs strecken soweit befahr bar, bis auf eine die ist auf 8 tonnen gespert, sollte es an dieser stelle nun dazu kommen das wir umleiten müssen, dann obliegt dies dem gruppenführer ob wir ein entsprechend schwereres fahrzeug durch lassen oder nicht, der macht aber auch nix anderes als dem LKW faher zu sagen das die strasse auf 8t gesperrt is und die meisten LKW fahrer bleiben dann auch hinter der verkehrsabsicherung stehn und warten, bis sie auf der straße weiter fahren können.

fakt is, wie die gesetzes lage hier genau is, weis ich jetzt nicht, auf jedenfall führe ich drausen im einsatz meine befehle aus, und wenns heißt umleiten dann mach ich ds auch, womit die verantwortung beim gruppenfüher/ Zugfüher/ Einsatzleiter etc. etc. liegt
jenadchdem wer den befehl gibt

ickeselbst

Stv. Wehrführer

ickeselbst

Geschrieben am 07.06.2011 17:45 Zitieren Beitrag melden

Befehle die rechtswiedrig sind hat man aber nicht auszuführen. Wie schon geschrieben, sperren dürfen wir. Aufheben muss die sperrung aber die rennleitung. Und wer die kelle in die hand nimmt...:-)

Ich staune immer wieder über die aufgabenverteilung. Was geht mich der schei... verkehr an. Wir haben doch nicht den auftrag den verkehr zu leiten. Dafür gibt es andere behörden. Verstehe auch immer die GF/ZF und EL´s nicht die sowas "befehlen". Solange die POL nich vor ort ist muss der liebe bürger selbst zusehen wie er weiter kommt...oder auch nicht. Jedesmal eine unütze und rechtlich sehr bedenkliche verschwendung von wertvollen personal.

Dieser Beitrag wurde editiert.

bene14

Oberfeuerwehrmann

bene14

Geschrieben am 08.06.2011 15:21 Zitieren Beitrag melden

Wir werden auf die Autobahn zur Verkehrabsicherung gerufen, wenn es heißt Einsatzstelle mit RD ohne Pol.
Ich bin trotzdem dagegen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.06.2011 07:13 Zitieren Beitrag melden


außerdem hat man auch mal an tagen viele einsätze/verbandseinsätze die man fahren kann, da wäre es unpassend.

aber es ist ja nicht jeden tag irgendwas wo die Feuerwehr den Sicherheitsdienst übernimmt!?

naja ich sag Dagegen.

bene14: ihr Sichertab, das ist aber nicht umleiten, umleiten´wäre wenn die Feuerwehr eine umleitung einrichten würde. und normaler weiße macht man die Autobahn doch ehh einfach dicht oder lässt den verkehr auf einer spur vorbei rollen.

ickeselbst

Stv. Wehrführer

ickeselbst

Geschrieben am 09.06.2011 10:00 Zitieren Beitrag melden

Da muss ich firemann32 recht geben. Wenn ich mit dem LF oder den RTW am straßenrand stehe muss der verkehr ja auch auf eine andere spur ausweichen. Bei alarmen auf der autobahn gibt es bei uns auf dem alarmzettel sogar vermerke wo steht "Sicherungsfahrzeug". Das kann ein RTW oder eine DLK sein. Das heißt aber nicht das dieser trupp dann den verkehr leitet oder sperrt.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 25.09.2011 14:33 Zitieren Beitrag melden

Man könnte z.B. auch Hubschrauber-Landungen absperren.

Timo2

Stv. Kreisbrandmeister

Timo2

Geschrieben am 25.09.2011 17:23 Zitieren Beitrag melden

für RTH?

jfwl

Feuerwehrmannanwärter

jfwl

Geschrieben am 26.09.2011 18:19 Zitieren Beitrag melden

Bin auch nicht Einverstanden, dass die Feuerwehr NICHT umleiten kann.

bei uns gibts extra Verkehrsgruppen der Feuerwehr. Na gut, Ich muss zugeben, ich bin kein Deutscher, sondern wohne in der Schweiz

Gruss
jfwl

Um eine Nachricht schreiben zu können, musst du angemeldet sein.
Seiten
« < 1 2 > »