Meine Wache

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Feuerno

Wehrführer

Feuerno

Geschrieben am 19.08.2010 19:51 Zitieren Beitrag melden

ich fahre

 

Feuerno

Wehrführer

Feuerno

Geschrieben am 19.08.2010 19:52 Zitieren Beitrag melden

biste drin?

Dieser Beitrag wurde editiert.

layla

Stv. Kreisbrandmeister

layla

Geschrieben am 19.08.2010 19:52 Zitieren Beitrag melden

fahr über am Heidendolch lang.. dann müssen wir gleich nicht drehen

Mirco19970

Wehrführer

Mirco19970

Geschrieben am 19.08.2010 19:53 Zitieren Beitrag melden

ok wir haben ihn
er hat fotos von der feuerwehr gemacht und denn anruf zugegeben ich brauch mal die rechnung für den einsatz



sprechen sie mal die EL an was wie kosten bei den entstanden sind

Feuerno

Wehrführer

Feuerno

Geschrieben am 19.08.2010 19:53 Zitieren Beitrag melden

ok verstanden
Horn an
TLF S3

layla

Stv. Kreisbrandmeister

layla

Geschrieben am 19.08.2010 19:54 Zitieren Beitrag melden

EL n FuSTw: Also Kosten sind in dem Sinne keine entstanden. Es ist nur eine Straftat und den Katalog mit den Bestrafungen kenne ich nicht

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.08.2010 19:54 Zitieren Beitrag melden

EL von stw1 kommen

layla

Stv. Kreisbrandmeister

layla

Geschrieben am 19.08.2010 19:55 Zitieren Beitrag melden

EL hört

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.08.2010 19:55 Zitieren Beitrag melden

naja da es eine freiwillige feuerwehr ist ist das verlorene arbeitsgeld vom brandstifter zu ersetzen...

Feuerno

Wehrführer

Feuerno

Geschrieben am 19.08.2010 19:56 Zitieren Beitrag melden

hhhh ich hatte schon arbeitsschluss...

Mirco19970

Wehrführer

Mirco19970

Geschrieben am 19.08.2010 19:56 Zitieren Beitrag melden

EL von stw1 kommen


richter vorführen



Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2.
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1.
das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2.
das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

layla

Stv. Kreisbrandmeister

layla

Geschrieben am 19.08.2010 19:56 Zitieren Beitrag melden

ich hatte schon Feierabend.. aber wie gesagt es gibt einen Straftaten-Katalog und da steht das drin wie viel sowas kostet

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.08.2010 19:57 Zitieren Beitrag melden

also bis zu 10000 euro kann so ein antäuschen nach katalog durchaus kosten

Feuerno

Wehrführer

Feuerno

Geschrieben am 19.08.2010 19:58 Zitieren Beitrag melden

TLF S4
Warte auf anweisungen des GF

layla

Stv. Kreisbrandmeister

layla

Geschrieben am 19.08.2010 19:58 Zitieren Beitrag melden

ich geh erstmal nachschauen was hier los ist

Mirco19970

Wehrführer

Mirco19970

Geschrieben am 19.08.2010 19:59 Zitieren Beitrag melden

also bis zu 10000 euro kann so ein antäuschen nach katalog durchaus kosten



in gewahrsam nehmen und den haft richter vorführen

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.08.2010 19:59 Zitieren Beitrag melden

gut wir nehmen ihn erstmal fest und führen ihn dem richter vor aber billig wirds wahrscheinlich nich

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.08.2010 20:00 Zitieren Beitrag melden

stw1 status 1
sind auf dem rückweg zur wache und liefern ihn dort ab

layla

Stv. Kreisbrandmeister

layla

Geschrieben am 19.08.2010 20:01 Zitieren Beitrag melden

EL an LST: Hier ist schon der ganze Markt verqualmt. lt. Arbeiter, soll hier ein Minibagger in Flammen aufgegangen sein.

an AT: mit PA ausrüsten und dann mit Schaumrohr zum Brandherd vorgehen. Vorsicht ist geboten, das sich das Feuer nicht ausbreitet, das stehen mehrere größere Arbeitsmaschinen

Feuerno

Wehrführer

Feuerno

Geschrieben am 19.08.2010 20:02 Zitieren Beitrag melden

verstanden werde PA ausrüsten bauien sie schaumrohr auf.

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