Ausführungsbestimmungen FSHG NRW

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aquafigther

Stv. Wehrführer

aquafigther

Geschrieben am 05.06.2009 12:02 Zitieren Beitrag melden

Ausführungsbestimmungen FSHG NRW

Hi!
Ich bin auf der suche nach den Ausführungsbestimmungen des FSHG NRW §23.
Wer kann mir sagen wo ich die im Netz finde???
Vielen Dank im vorraus

 

KBS112

Stv. Wehrführer

KBS112

Geschrieben am 05.06.2009 12:04 Zitieren Beitrag melden

Was ist das? schon mal in google versucht?


Edit:

Meintest du das?

§ 23 Ausbildung, Fortbildung und Übungen

(1) Die Gemeinden führen die Grundausbildung der ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren durch und bilden diese fort. Die weitergehende Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher Feuerwehren obliegt den kreisfreien Städten und Kreisen. Am Institut der Feuerwehr werden Führungskräfte aus- und fortgebildet sowie spezielle Fachkenntnisse vermittelt.

(2) Für die Aus- und Fortbildung ihrer Einsatz- und Führungskräfte sind die privaten Hilfsorganisationen verantwortlich.

(3) Die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr ist durch Übungen und andere Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu erproben. Das Land unterstützt die kreisfreien Städte und Kreise bei der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Leitungs- und Koordinierungsgruppen sowie die darüber hinaus dabei mitwirkenden Personen durch geeignete Veranstaltungen.

(4) Die Ausbildungseinrichtungen der Gemeinden, der Kreise und des Landes stehen Dritten gegen Kostenerstattung zur Verfügung.

Quelle: Google

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aquafigther

Stv. Wehrführer

aquafigther

Geschrieben am 05.06.2009 12:13 Zitieren Beitrag melden

nein das ist ja der Gesetzestext! und dazu gibt es noch Ausführungsbestimmungen, quasi da steht drin wie es zu Handhaben ist!!!
In meinem Fall geht es darum das ich von meinem Arbeitgeber(NATO-Streitkräfte) nicht für Lehrgänge am IdF freigestellt werde....

In dieser Ausführungsbestimmt soll wohl drin stehen das Angestellte der NATO Streitkräfte nicht freigestellt werden brauchen(o.ä.) für Lehrgänge und den zivilen Kat.-Schutz.

Goldberg00

Stv. Wehrführer

Goldberg00

Geschrieben am 05.06.2009 12:33 Zitieren Beitrag melden

Vielleicht kann das ein wenig weiterhelfen:

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten für Landesbeamte mit folgenden Maßgaben entsprechend:

1. für Landesbeamte, die im Hauptamt Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehmen, entfällt die Pflicht zur Dienstleistung nur, soweit nicht die Erfüllung dringender hauptamtlicher Pflichten vorrangig ist, und

2. die Gemeinde hat vor der Teilnahme von Landesbeamten an Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr das Einvernehmen mit dem Dienstherrn herbeizuführen, das nur versagt werden darf, wenn dringende dienstliche Gründe entgegenstehen.


Da die Nato Streitkräfte ja quasi öffentlicher Arbeitgeber ist und die NATO Streitkfäfte quasi der Gefahrenabwehr dienen, könnte das unter 1 genannte für dich zutreffen.

Mehr finde ich leider nicht, sry.

Gruß
Goldberg

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aquafigther

Stv. Wehrführer

aquafigther

Geschrieben am 05.06.2009 12:36 Zitieren Beitrag melden

danke goldberg,
ein wenig hilft es weiter ich bräuchte nur den orginaltext mit quellenangabe!!!

Gruß alex

mzungu

Stv. Gruppenführer

mzungu

Geschrieben am 05.06.2009 13:41 Zitieren Beitrag melden

Hi,

Bei IdF habe ich die umfangreichste Sammlung gefunden: http://www.idf.nrw.de/service/downloads/...

aquafigther

Stv. Wehrführer

aquafigther

Geschrieben am 05.06.2009 14:12 Zitieren Beitrag melden

danke mzungu.
aber das sind auch nur die Gesetzestexte!!!
Nicht die Ausführungsbestimmungen....

JFWMO

Zugführer

JFWMO

Geschrieben am 05.06.2009 14:32 Zitieren Beitrag melden

@aquafigther
das du als Nato-Streitkraft dafür nicht zu verfügung gestellt werden musst, ist leider richtig.
Habe dazu leider keinen Link, sondern habe die Informationen von einer älteren Ausgabe des FW-Magazin's.

aquafigther

Stv. Wehrführer

aquafigther

Geschrieben am 05.06.2009 14:44 Zitieren Beitrag melden

ich bin ja nur Angestellter bei den NATO Streitkräften und kein NATO Angehöriger...

Lueddn

Stv. Wehrführer

Lueddn

Geschrieben am 05.06.2009 14:54 Zitieren Beitrag melden

Ähem, will ja nicht klugscheißen, aber gehört das nicht ins OffTopic Forum?
Verstehe dein Problem (aquafighter), aber was hat das bitteschön mit dem Spiel hier zu tun?

sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 05.06.2009 15:02 Zitieren Beitrag melden

Ich pack mal dein Thread und schubse es mal ins Off-Topic...

*hauruck* *stöhn* *schlepp* *schubs*

aquafigther

Stv. Wehrführer

aquafigther

Geschrieben am 05.06.2009 15:20 Zitieren Beitrag melden

ist ok...
sorry wer schneller tippt ist eher fertig ;-))

aquafigther

Stv. Wehrführer

aquafigther

Geschrieben am 06.06.2009 10:24 Zitieren Beitrag melden

danke für eure mühen!! mein WF hat mir die ausführungsbestimmungen gestern noch zukommen lassen...
das steht leider das drin was ich nicht lesen wollte ;-)

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