Doppelter Feuerwehrmann

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 06.09.2009 18:28 Zitieren Beitrag melden

Doppelter Feuerwehrmann

Hi,

ich hätte da mal wieder ne frage (ich sehe schon einige verzweifelt die Hände überm Kopf zusammenschlagen :-D)

Aaaalso: Ich werd ja bald meinen Truppmann haben (hoffentlich). NUr bin ich schulbedingt meist ganztags rund 22 Kilometer von meiner Feuerwehr entfernt, weniger als 1 km von meiner Schule ist aber eine Stützpunktwehr. Jetzt meine Frage: Sind denn "Doppelmitgliedschaften" auch für junge Feuerwehrleute möglich? Und muss man dann bei beiden zu übungen oder reicht das wenn man bei einer Wehr regelmäßig bei Übungen und bei der andern bei Einsätzen is quasi?
Und da meine Heimatwehr kaum Geld für nen Melder hat: Denkt ihr es wärre möglich dass dann quasi beide Wehren zusammen einen DME stellen?

Danke schonmal für die Antworten.

 

Tanja

Stv. Wehrführer

Tanja

Geschrieben am 06.09.2009 18:31 Zitieren Beitrag melden

Ich würde an Deiner Stelle einfach mal in der Stützpunktwehr nachfragen, da wirst Du Wahrscheinlich die sicherste Antwort bekommen.

FDHD

Stv. Kreisbrandmeister

FDHD

Geschrieben am 06.09.2009 18:42 Zitieren Beitrag melden

Also:
Es kommt immer darauf an, wie viel Nachschub an Personal die Feuerwehr (in diesem Fall die Stützpunktfeuerwehr) benötigt!
In den meisten Fällen ist es so, dass es nur die Feuerwehr entscheidet, denn in Hessen, sowie glaube ich auch in Bayern ist es erlaubt in zwei Feuerwehren gleichzeitig zu sein! Doch ich hätte da noch einen Einwand: Meist bedeutet es sehr viel Papierkram, wenn du in der Schule zu nem Einsatz abhaust! Also grundsätzlich spricht nichts dagegen, würde mich zuerst mal mit dem Wehrführer der Stützpunktfeuerwehr in Kontakt setzen!

Traindriver

Landesbrandmeister

Traindriver

Geschrieben am 06.09.2009 18:45 Zitieren Beitrag melden

ich würde sagen wenn eine Doppelmitgliedschaft möglich ist sollte mann auch bei beiden zur Übung kommen sonst verärgert mann gans schnell einige Kameraden

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 06.09.2009 18:46 Zitieren Beitrag melden

@Schule: Na ja ich wohn halt ordentlich außerhalb, kommt also öfter vor dass ich nach der Schule noch stundenlang inner Stadt bin ;o) ich hatte jetz ncih zwingend vor ausser SChule abzuhauen... wobei ich das auch nicht ausschließe.
Aber gut, ich werd mal mit dem Cheffe von denen sprechen, solange das überhaupt legal is ;o) man will sich ja nich total blamieren :-D

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 06.09.2009 19:09 Zitieren Beitrag melden

Ich behaupte mal, dass sich JEDE Feuerwehr gerade tagsüber über weiteres verfügbares Einsatzpersonal freut.

ABER: Da gerade tagsüber sehr oft Personalmangel herrscht, hat auch kaum einer Zeit, auf "Frischlinge" aufzupassen ...

- Du solltest ALS ERSTES mit Deinen Eltern sprechen, denn die entscheiden das für Dich. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, bist Du noch minderjährig ?!
- Du solltest dann mit deren Okay zunächst mit Deinem Wehrführer darüber sprechen, denn das Ganze ist nicht zuletzt auch eine versicherungstechnische Frage. Wenn Du in der Stützpunktwehr ganz offiziell aufgenommen wirst, ist es kein Problem, falls Dir etwas passieren sollte. Fährst Du nur als "Gast-Feuerwehrmann" dort mit, kann das zu Ärger führen.
- Du solltest dann erst mit dem Wehrführer der Stützpunktwehr sprechen. Beide Wehrführer werden sich sowieso austauschen, was von Dir zu halten ist, usw.
Es ist bei der Stützpunktwehr auch eine Frage der Satzung, ob sie auch Mitglieder aufnehmen, die ihren Wohnsitz nicht im Ausrückebereich haben. Meist wird es akzeptiert, wenn Du "nur" tagsüber durch den Arbeitsort zur Verfügung stehst.

-> GANZ WICHTIG: Schule geht vor !!!
Mit Deinem Schulabschluss legst Du die Basis für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Niemandem ist damit geholfen, einsatzgeile soziale Pflegefälle heranzuzüchten.
Ich habe schon einige Posts von Dir gelesen, denke also speziell in Deinem Fall, dass Dir das auch selbst klar ist. Aber dieser Thread wird ja auch von anderen gelesen ... ;-)
Und gerade dieses Argument kennt auch jeder verantwortungsbewusste Wehrführer / Kommandant und wird sich wahrscheinlich auf nichts einlassen. Auch wenn es hart klingt, solltest Du Dir keine allzu großen Hoffnungen machen.

MKG
Andy

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 06.09.2009 19:14 Zitieren Beitrag melden

1. Meine Mutter ist dafür, ich bin 17, das ist richtig ;o)
2. Gut, also erst mein Kommandant, dann der der andern Wehr ;o)
3. @Schule ist wichtig: Jau, das ist auch mir klar. Bei mir kommt jetzt dann Kollegstufe, das geht eh vor. Aber auch die Feuerwehr hat auch nen gewissen Stellenwert bei mir ;o) Ich hab bisher noch beides (alles drei, mit SanDienst) unter einen Hut gebracht und hoffe dass das auch weitergeht. Zwei meiner Lehrer sind selber bei der Feuerwehr, einer bei meiner Wehr, ein anderer bei eben jener Stützpunktwehr. Die haben dafür bisher auch immer Verständnis gezeigt. Ich weiß auch dass die mir ordentlich eins draufgeben würden würde die Schule unter der FF leiden. Aber wie gesagt, cih sprech bald mal mit meinem Kommandanten. Danke :)

Klaus1046

Stv. Wehrführer

Geschrieben am 09.09.2009 12:01 Zitieren Beitrag melden

also nix gegen Dich aber Du dürftest mit 17 noch nicht die Grundausbildung fertig haben, oder?
Dann bist Du ja auch nur beschränkt (außerhalb ders Gefahrenbereichs) einsetzbar und müßtest rechtlich sogar beaufsichtigt werden.
Das ganze macht aus meiner Sicht erst ab 18 und TM komplett Sinn, denn nur ums Auto vollzukriegen braucht das wohl keiner...
Ich bin selbst in zwei FW Mitglied, einmal als Führungskraft und einmal als "Gastlöscher" und das sogar in zwei Kreisen, möglich ist also grundsätzlich alles...

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 09.09.2009 12:20 Zitieren Beitrag melden


- Du solltest dann mit deren Okay zunächst mit Deinem Wehrführer darüber sprechen, denn das Ganze ist nicht zuletzt auch eine versicherungstechnische Frage. Wenn Du in der Stützpunktwehr ganz offiziell aufgenommen wirst, ist es kein Problem, falls Dir etwas passieren sollte. Fährst Du nur als "Gast-Feuerwehrmann" dort mit, kann das zu Ärger führen.


Grundsätzlich ist jede Person, die zu einem Feuerwehreinsatz herangezogen wird auch versichert!
Egal ob in einer anderen Feuerwehr oder nicht!!!

In der Stadt Hildesheim wird so ein "Zweitwehrsystem" gerade eingeführt. (Einsatzreserve der BF)
Die FF's in der Stadt bekommen das wohl nicht mehr alleine hin....

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.09.2009 13:33 Zitieren Beitrag melden

also nix gegen Dich aber Du dürftest mit 17 noch nicht die Grundausbildung fertig haben, oder?
Dann bist Du ja auch nur beschränkt (außerhalb ders Gefahrenbereichs) einsetzbar und müßtest rechtlich sogar beaufsichtigt werden.


Jau, ich mach ab 17. Truppmann. War eh wenn dann für nachm Truppmann gedacht ;o)

Klaus1046

Stv. Wehrführer

Geschrieben am 09.09.2009 13:56 Zitieren Beitrag melden

dann wärst Du auch in meinem Zug mit 18 und fertiger TM-Ausbildung herzlich willkommen! ;-)

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.09.2009 14:01 Zitieren Beitrag melden

die frage ist auch wie lange du noch in die schule gehst. viele wehren lehnen dich ab, wenn du nur 1 jahr da bleiben willst. da sind die kosten für neue einsatzkleidung etc. einfach zu groß für manche

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.09.2009 14:03 Zitieren Beitrag melden

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dann wärst Du auch in meinem Zug mit 18 und fertiger TM-Ausbildung herzlich willkommen! ;-)
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Is aber zu weit weg :P

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die frage ist auch wie lange du noch in die schule gehst. viele wehren lehnen dich ab, wenn du nur 1 jahr da bleiben willst. da sind die kosten für neue einsatzkleidung etc. einfach zu groß für manche
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2 Jahre hab ich noch Schule, danach werd ich aber auch weiterhin mehr in der Stadt sein als bei mir im Kaff vorraussichtlich, es sei denn meine ausbildung verschlägt mich überraschend woanders hin ;o)

Dieser Beitrag wurde editiert.

Klaus1046

Stv. Wehrführer

Geschrieben am 09.09.2009 14:06 Zitieren Beitrag melden

ich weiss ja nicht wie das in Bayern ist,in NRW gibt es sowas wie Übernahmepflicht!

brandloescher

Stv. Zugführer

brandloescher

Geschrieben am 09.09.2009 14:06 Zitieren Beitrag melden

also nur mal zum Thema aus dem Unterricht abhauen - bei mir war das damals gar kein problem (hatte das vorher abgeklärt, mein lehrer war total begeistert dass ich beim DRK bin, rektor hab ich auch überzeugt, und versichtert es kommt nur zwei mal im jahr vor). Als es dann im Unterricht gepfiffen hat bin ich halt schnell gegangen und hab ne entschuldigung geschrieben.
das waren noch zeiten ^^

Klaus1046

Stv. Wehrführer

Geschrieben am 09.09.2009 14:09 Zitieren Beitrag melden

auch das ist in NRW gesetzlich geregelt, da Du als FW-Mann/Frau rein rechtlich gar nicht weg bist, dürfte das keinen Ärger geben (Wenn die Lehrer die Gesetzte lesen und verstehen können)...

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.09.2009 14:10 Zitieren Beitrag melden

@brandloescher: zwecks SSD darf ich ja auch abhauen, zwecks Feuerwehr is das glaub ich sogar gesetzlich fixiert i-wo ;o)

brandloescher

Stv. Zugführer

brandloescher

Geschrieben am 09.09.2009 15:09 Zitieren Beitrag melden

kann sein... ich weiß nicht ob zwischen Schule und Arbeit doch ein Unterschied besteht...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.09.2009 15:14 Zitieren Beitrag melden

Also laut unserm Rektor nich ;o) kann aber auch wieder von Land zu Land anders sein... meiner Schule würde es reichen wenn der Gruppenführer oder was höheres das unterschreibt.

brandloescher

Stv. Zugführer

brandloescher

Geschrieben am 09.09.2009 15:18 Zitieren Beitrag melden

jo, ich denke dass es so geregelt ist dass jede schule das selbst entscheiden kann. ich musste nur sagen dass ich ab jetzt n melder hab und ob ich gehen darf wenns hupt... dann hieß es ja. damals waren aber auch schon leute aus höheren stufen bei der feuerwehr und da wurde dann beschlossen dass alle gehen dürfen wenn ein alarm kommt...

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