Frage zu Lehrgang

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Benutzer Beitrag

Feuerfrosch55

Zugführer

Feuerfrosch55

Geschrieben am 06.08.2010 17:22 Zitieren Beitrag melden

Mal so auf die gefahr hin, hier erschlagen zu werden :)
bei uns in der Wehr ist es so, das alle an den pumpen und agregaten unterwiesen werden, damit im notfall jeder die Pumpe oder ein anderes gerät bedienen kann.
Mal soviel zum punkt der MA macht das :)

Wenn ein MA verfügbar ist stellen wir ihn aber auch gerne an die pumpe.

 

PlayaBonita

Stv. Gruppenführer

PlayaBonita

Geschrieben am 06.08.2010 17:33 Zitieren Beitrag melden

Ja das wird bei uns auch so gemacht
Auch wenn man kein LKW führerschein hat
Hauptsache man hat den MA

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 07.08.2010 06:33 Zitieren Beitrag melden

Örm, PlayaBonita, mal ne ganz dumme Frage : Wenn es bei euch schon so ist dass Leute ohne Führerschein MA-Lehrgang haben, wieso fragste dann hier ob du den Führerschein brauchst?

PlayaBonita

Stv. Gruppenführer

PlayaBonita

Geschrieben am 07.08.2010 09:56 Zitieren Beitrag melden

Ja weil mir immer welche immer wieder sagen das man ein Lappen braucht
Und andersrum sagen mir andere wieder das gegenteil
Deswegen wollte ich mich hier schlau machen

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 07.08.2010 11:32 Zitieren Beitrag melden

Ich hätte da noch einen wirklich brandheißen Tipp:

Die meisten Feuerwehrschulen haben einen eigenen Downloadbereich auf ihrer Website.
Dort sind oft auch die Lehrgangsbeschreibungen zu finden, in denen auch die Voraussetzungen genannt werden.
Versuchs doch einfach mal da, "Deinen" Lehrgang zu finden.
Die Schule selber lässt sich auch googeln ....

Hier mal ein Beispiel, wie es bei uns gemacht wird:
http://www.kfv-herzogtum-lauenburg.de/do...
http://www.kfv-herzogtum-lauenburg.de/do...

Ich muss übrigens meine letzte Aussage von gestern revidieren. Auch bei uns ist der entsprechende Führerschein offiziell tatsächlich eine Voraussetzung für den Lehrgang. Ich habe das in unserer Lehrgangsbeschreibung zum Maschinisten - Teil 1 gelesen und wieder etwas dazugelernt ...

>>> Schau also mal auf die Website Deiner Schule
und vertrau ansonsten auf das, was Deine Führung Dir sagt und lass Dich nicht von Leuten verunsichern, die keine Ahnung haben, wie es bei Euch abläuft ... ;-)
Wenn Deine Führung Dich da anmeldet, wirst Du die erforderlichen Voraussetzungen schon haben. Oder man hätte Dich zumindest danach gefragt.
Wenn Du aber auf der Seite der Schule so etwas findest, solltest Du zumindest Deine Führung nochmals darauf ansprechen. Wenn dort nämlich auch steht, dass der Führerschein benötigt wird, hat entweder die Führung oder die Schule vielleicht einen Fehler gemacht.
Vielleicht gibt es ja auch noch Ausnahmeregelungen, was ich aus den gestern genannten Gründen gar nicht mal für unwahrscheinlich halte ...

Ich habe kürzlich den Lehrgang "Absturzsicherung" gemacht. Auch dort steht in der Beschreibung, dass Schreibzeug mitzubringen ist. Ich habe das während des Lehrgangs nicht einmal angefasst. Es wird also auch da nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird ... ;-)


In diesem Sinne:
Immer entschlossen weiter, aber auch ruhig und gelassen ... ;-)

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 07.08.2010 11:41 Zitieren Beitrag melden

Da auch ich gerade besonders ruhig und gelassen bin, habe ich mal versucht, diese Informationen speziell für Dich zu finden ... ;-)

Wie ich Deinem Profil entnehme, gehörst Du der Feuerwehr Bad Münder an.
Wenn das das Bad Münder am Deister ist, liegt das im Landkreis Hameln-Pyrmont.
Zuständig für Deine Ausbildung wäre dann die FTZ Emmerthal-Kirchohsen.

Und dort steht unter "Lehrgangsvoraussetzungen" zum Maschinisten das hier:

3. Maschinisten – Lehrgang ( 2-Wochen Lehrgang / zwei Samstage)
Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.30 Uhr bis 22.00 Uhr
Samstag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Lehrgangsdauer: 36 Stunden
TM1 und 2; mindestens 18 Jahre; mindestens Führerschein Klasse B ( 3 )
1. u. 2. Mo, 1. Di = Dienstkleidung ; 1. u. 2. Do, 2. Di = Schutzkleidung ; Sa = beides


Folglich benötigst Du lediglich einen Pkw-Führerschein, musst 18 Jahre alt sein und die Truppmann-Ausbildung abgeschlossen haben.

Hier auch der Link dazu:
http://www.kfv-hm-py.de/ausbildung/vorau...

Google machts möglich. Und ich werde mich nun noch weiter entspannen ... ;-)

Dieser Beitrag wurde editiert.

PlayaBonita

Stv. Gruppenführer

PlayaBonita

Geschrieben am 07.08.2010 12:24 Zitieren Beitrag melden

Ok also kann ich denn nicht machen werden ohne Lappen
Danke für eure Bemühung mir zu helfen
Und großen Dank an Andy09 das du sogar regagiert hast

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 07.08.2010 13:44 Zitieren Beitrag melden

@Andy warum durfte ich ihn dann machen? Wieder grübel! Bei uns hatte wenn überhaupt, max. die hälfte nen LKW-Lappen!

Uvp123

Stv. Kreisbrandmeister

Uvp123

Geschrieben am 07.08.2010 14:05 Zitieren Beitrag melden

Das ist doch von Region zu Region unterschiedlich. Bei uns ist das eben auch so. Aber wir haben auch die Leute mit Führerschein.
Womöglich ist es bei euch in der Gegend so, da die Leute fehlen. Da spielt doch vieles mit rein.

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 07.08.2010 14:15 Zitieren Beitrag melden

@Urtyp123 kommen aus der gleichen Gemeinde, deswegen meine Frage an ihn!

MasterJM

Kreisbrandmeister

MasterJM

Geschrieben am 07.08.2010 14:18 Zitieren Beitrag melden

Ich fasse mal gerade zusammen, bevor die Unklarheiten weiter Ausuferungen annehmen:

Das ganze Topic hier bringt gar nichts... ;)

Geh zum Lehrgang und gut ist.
Ansonsten bleibt es wie es ist, die FwDV 2 kennt keine Anforderung Führerschein. Und was die Provinzfürsten draus machen ist ihre Sache
und von Region zu Region unterschiedlich.

Nummer1

Kreisbrandmeister

Nummer1

Geschrieben am 07.08.2010 15:00 Zitieren Beitrag melden

Wäre ja auch für die ganzen TSA, TSF und TSF-W Wehren relativ sinnbefreit einen LKW Schein zu verlangen wenn nicht mal ein LKW im Stall steht :-)

Uvp123

Stv. Kreisbrandmeister

Uvp123

Geschrieben am 07.08.2010 15:36 Zitieren Beitrag melden

Wäre ja auch für die ganzen TSA, TSF und TSF-W Wehren relativ sinnbefreit einen LKW Schein zu verlangen wenn nicht mal ein LKW im Stall steht :-)


Im ersten Ansatz hast du recht. Jedoch musst du das Gewicht beachten. Eine TSF-W kommt schon locker über die 3,5 to. Also mind. muss dazu der C1 im Führerschein stehen ;).

PlayaBonita

Stv. Gruppenführer

PlayaBonita

Geschrieben am 07.08.2010 22:35 Zitieren Beitrag melden

Ok also wir können hier diskutieren ohne ende und es wird nicht aufhören
Ich werde mich Montag bei mein Gruppenführer schlau machen und gucken was er dazu zu sagen hat

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 08.08.2010 00:53 Zitieren Beitrag melden

Playa Bonita, das wird das Beste sein ...
Kannst ihm ja auch nochmal zeigen, was auf der Website der Schule steht.

Wie ich oben schon erwähnt habe, kann ich mir da auch eine ganze Menge Ausnahmeregelungen denken ...
Gründe dafür hatte ich ja gestern schon genannt. ;-)

Allerdings sollte man dann auch die Verantwortlichen an den Schulen mal darauf ansprechen, wenn in den Lehrgangsflyern irgendwelcher Mist steht ... ;-)
Wenn man schon den hochoffiziellen Angaben nicht mehr trauen kann ... :-(


Stephan,
rede doch mal mit Gabi, wenn Du wieder mal da oben bist.
Hast den Flyer ja sicherlich gesehen, den ich verlinkt habe.
Und der kommt ganz frisch und aktuell aus dem Netz ... ;-)
Im Übrigen war ich auch vom Inhalt unserer Lehrgangsbeschreibung sehr
überrascht, da ich das eigentlich auch anders "weiß / wusste" ...

PlayaBonita

Stv. Gruppenführer

PlayaBonita

Geschrieben am 08.08.2010 01:25 Zitieren Beitrag melden

Ok also habe ihn heute beim einsatzende mal angesprochen
Mein Zugführer wird das schon erledigen
Der bekommt mich da rein sagt er

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 08.08.2010 14:55 Zitieren Beitrag melden

Dann ist doch alles gut. ;-)

PlayaBonita

Stv. Gruppenführer

PlayaBonita

Geschrieben am 08.08.2010 15:01 Zitieren Beitrag melden

ja stimmt
Ok kann mal jemand das hier schließen ?
Haben es ja nun geklärt

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