Freiwillige Feuerwehr statt Bundeswehr?

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Killer91

Gruppenführer

Killer91

Geschrieben am 04.12.2008 18:31 Zitieren Beitrag melden

Freiwillige Feuerwehr statt Bundeswehr?

Hi zusammen,
ich hab da mal ein paar Fragen an euch, und zwar:

- ist es möglich statt den 9 Monaten Wehrdienst zur FFW o.ä. zu
gehen?
- wenn ja: wie lange?
- muss dafür, wie für den Zivildienst einen Bericht schreiben mit
ethischen, moralischen oder anderen Gründen den Dienst an der
Waffe zu verweigern?

Ich selber habe nur schlechtes vom Bund gehört/gelesen, man muss die ganze Zeit irgendnem Offizier gehorchen, im Schlamm kriechen, über Zäune hüpfen, ist nur am Wochenende zuhause etc. etc., also nichts, was einen weiterbringt. Da finde ich ,dass die FFW als Lebenserfahrung wesentlich wertvoller ist. Wie ist eure Meinung dazu?
Ich frag das ma hier so in die Runde, vielleicht hat ja jemand (wenn möglich) den Weg über die FFW gewählt und Erfahrung damit gemacht.

Danke schonmal im Vorraus
mfg Pascal

 

HenryDel112

Stv. Gruppenführer

HenryDel112

Geschrieben am 04.12.2008 18:37 Zitieren Beitrag melden

Selber bin ich in NIEDERSACHSEN auch verpflichtet die dauer beträgt 6! jahre und musst im jahr rund 120std(so ist es bei uns) dienst tun...du musst zwar was unterschreiben aber musst keine begründung gegenüber der bundeswehr geben das regelt das amt. du solltest dich aber am besten VOR der musterung verpflichten danach stellen sie sich an geht aber bei einem fähigem sacharbeiter auch..

gruß

henry

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 04.12.2008 18:39 Zitieren Beitrag melden

Ja, das ist möglich.
Du mußt dich für aktuell glaube ich 6 Jahre im Katastrophenschutz verpflichten und diesen Kat-Schutzdienst dann bei einer FF oder einer anderen Hilfsorganisation ableisten.
Genaueres findest du nach einfacher Suche im Internet (Google , Wikipedia)

Oder du gehst einfach zu der dir am nächsten liegenden FF und erkundigst dich da, die sollten die Ansprechpartner dafür auch kennen.

PS: Ich habe auch Kat-Schutzdienst abgeleistet, bei mir waren es noch 7 Jahre ;)
Und ich habe mich nach der Musterung verpflichtet, ging auch ohne Probleme, es muß nur sein, bevor du deine Einberufung vom Bund bekommst.

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Killer91

Gruppenführer

Killer91

Geschrieben am 04.12.2008 19:09 Zitieren Beitrag melden

Danke für eure Antworten. Also ich finde 120 Std. im Jahr sind okay, dann würde ich das leiber machen.

du solltest dich aber am besten VOR der musterung verpflichten danach stellen sie sich an geht aber bei einem fähigem sacharbeiter auch..

gruß

henry


Wie genau stelle ich das an? Ich hab übrigens gerade den Wisch zu musterung vor mir liegen den ich bis Mittwoch abschicken muss. Auf dem Zettel steht ja nichts von FFW, nur die Frage, ob ich mich schon 6 Jahre zum Zivil-/Katastrophenschutz verpflichtet habe.
Vielleicht geh ich auch einfach morgen mal zur FW und frag mal nach ^^

mfg Pascal


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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 04.12.2008 19:14 Zitieren Beitrag melden

Ich interpretiere deine Stadt Duisburg einfach auch mal als Heimatstadt, dann wäre der richtige Ansprechpartner dafür:

Freistellung vom Wehr- und Zivildienst
Zuständig für die Freistellung vom Wehr- und Zivildienst ist in Duisburg:
Stadt Duisburg
Feuerwehr- und Zivilschutzamt
Wintgensstraße 111
47049 Duisburg

Rufnummer (0203) 308-2124
e-mail: feuerwehr.controlling@stadt-duisburg.de

Einfach mal da nachfragen, ansonsten bei der Feuerwehr deiner Stadt.

Chaosking

Stv. Zugführer

Chaosking

Geschrieben am 04.12.2008 19:20 Zitieren Beitrag melden

Hallo Leute,

bei mir ist es zwar schon ein paar Jahre her.....aber ich hatte mich beim KatSchutz für 7 Jahre verpflichtet. !20 Stunden im Jahr waren es auch bei uns.
Pflicht war es Samstags an der Wachbesetzung teilzunehmen.

Ich musste mich ca 6 Monate vor der Musterung um einen freien Platz bewerben

Killer91

Gruppenführer

Killer91

Geschrieben am 04.12.2008 19:22 Zitieren Beitrag melden

Richtig intrepretiert :D
Okay, dann werde ich dort mal fragen.
Danke dir ^^

mfg Pascal

Brathahn24

Gruppenführer

Brathahn24

Geschrieben am 04.12.2008 21:31 Zitieren Beitrag melden

Also ich bin in der Jugendfeuerwehr und weiß das ich, wenn ich 5 oder 6 Jahre dirn bleib nicht zum wehrdienst muss...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 04.12.2008 21:49 Zitieren Beitrag melden

Also ich bin in der Jugendfeuerwehr und weiß das ich, wenn ich 5 oder 6 Jahre dirn bleib nicht zum wehrdienst muss...

DAS ist mir Neu *rofl*
Ich bin mittlerweile fast 11 Jahren von den damals möglichen 11 Jahren in der Feuerwehr und muss trotzdem 6 Jahre Pflicht arbeiten.

Grüße
Tom

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 04.12.2008 21:54 Zitieren Beitrag melden

naja du solltest schon zur musterung gehen... 2 gründe:

1. du könntest t5 gemustert werden ergo brauchst du dich dann nicht mehr beim kats zu verpflichten...
2. du kannst bei der musterung angeben, dass du deinen wehrdienst nicht ableisten möchtest und sagen das du dich beim kats verpflichten willst und reichst den wisch nach...

dazu solltest du natürlich voher prüfen ob plätze in der ff (oder anderswo) frei sind und was von dir erwartet wird....es gibt große unterschiede bei den organisationen oder einheiten...chaosking beispielsweise musste sa an wachbesetzungen teilnehmen... es gibt einheiten bei welchen man an übungsabenden dann nur noch mit gelbem schein fehlen darf etc.( bei uns wird das allerdings sehr locker gesehen)... und vergiss nicht.... du verpflichtest dich 6 jahre... das is ne lange zeit... weißt du ob du vllt wegziehen wirst oder woanders studieren...oder dann noch lust/zeit für die fw hast etc... wenn du wegziehst musst du dir nämlich ne neue einheit/organisation suchen....alles nicht so einfach :D

@ thomas/brathahn... nix is mit 6 jahren jfw... die 6 jahre zählen erst ab deiner verpflichtung beim kats...sonst würde der bw bei 1,3 mio fw leuten ne ganze menge personal fehlen :D

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Brathahn24

Gruppenführer

Brathahn24

Geschrieben am 04.12.2008 21:58 Zitieren Beitrag melden

Wie gesagt...
Mir wurde gesagt, das die JF- Zeit dazu gerechnet wird, wenn man denen sagt, das mann was weiß ich 7 oder 8 jahre inner feuerwehr is...

Gibbs84

Zugführer

Gibbs84

Geschrieben am 04.12.2008 23:07 Zitieren Beitrag melden

Um die Musterung und das Eier-Kraulen kommst du nicht rum!
(kenne sogar eine FRAU die zur Musterung musste weil sie in deren System als "Herr" lief, dann hieß es "Hose runter und Weiblichkeit beweisen";)
Außer du brichst dir beide Beine bei einem Unfall und bist daher T5 = untauglich.
Is aber auch doof weil du dadurch trotzdem ein ganzes Jahr verlierst.

So, also da die Bundeswehr immer weiter und weiter verkleinert wird ... weil kein Geld da is und wer braucht schon eine Landes-Verteidigung, is ja nich so das es irgendwo Krieg oder Terroristen oder Piraten geben würde ... nene ...
Also daher hast du wenn du nicht grade T1 (super-Tauglich) bist, kein Problem mit dem "verweigern", wer nicht T1 ist komm eigentlich IMMER um den Wehrdienst rum. Muss dann halt entweder
"Rentnern im Heim den Hintern wischen"
oder zur FF gehen ^^

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.12.2008 08:16 Zitieren Beitrag melden

@Killer91 Keine Panik wegen der Zeit, bin während meiner Verpflichtung auch Berufsbedingt umgezogen und es war kein Problem, in einer neuen FF unterzukommen.
Die meisten nehmen gern Leute auf.
Du solltest natürlich ein wenig Einsatz zeigen und nicht nur deine Zeit da absitzen wollen.

Und Brathahn, ich weiß nicht, wer dir das Märchen erzählt hat, aber das vergiß mal schnell wieder, da fehlt nur das "Und sie lebten glücklich und zufrieden bis ans Ende ihrer Tage" am Schluß.
Anders gesagt, völliger Blödsinn.
Deine Freizeitbeschäftigung in der JF ist für den Wehrdienst völlig uninteressant, du mußt im aktiven Einsatzdienst stehen, da es wie auch Zivildienst ja Dienst am Nächsten sein soll, sprich, du sollst etwas für die Gesellschaft tun.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.12.2008 23:10 Zitieren Beitrag melden

Um die Musterung und das Eier-Kraulen kommst du nicht rum!

Das ist so nicht richtig, ich war nicht bei der Musterung, da ich denen ne Kopie meiner Verpflichtungserklärung zugeschickt habe...

Chaosking

Stv. Zugführer

Chaosking

Geschrieben am 05.12.2008 23:54 Zitieren Beitrag melden

... ich weiß nicht, wer dir das Märchen erzählt hat, aber das vergiß mal schnell wieder, da fehlt nur das "Und sie lebten glücklich und zufrieden bis ans Ende ihrer Tage" am Schluß.
Anders gesagt, völliger Blödsinn.
Deine Freizeitbeschäftigung in der JF ist für den Wehrdienst völlig uninteressant, du mußt im aktiven Einsatzdienst stehen, da es wie auch Zivildienst ja Dienst am Nächsten sein soll, sprich, du sollst etwas für die Gesellschaft tun.



mit dieser Aussage hat Phaitan vollkommen Recht. Dem ist nichts mehr zuzufügen

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Chaosking

Stv. Zugführer

Chaosking

Geschrieben am 05.12.2008 23:57 Zitieren Beitrag melden


mit dieser Aussage hat Phaitan vollkommen Recht. Dem ist nichts mehr zuzufügen

welti0

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 05.12.2008 23:58 Zitieren Beitrag melden

"Außer du brichst dir beide Beine bei einem Unfall und bist daher T5 = untauglich."
Du hast auch nicht so richtig Ahnung von dem was du redest oder?
Das würde zuersteinmal T4 (vorübergehend wehrdienstuntauglich) bedeuten. Erst nachdem feststünde, dass man ganz untauglich (sprich nach operativen Späßen) würde das Ergebnis T5 kommen. Kann natürlich auch sein, dass das alles wieder schick verwächst und du T2 wirst.

PS: Mir wurden die "Eier" nicht "gekrault" - die wurden nichteinmal angefasst. Es wurde lediglich die Leistengegend abgetastet.
Weiter: Wieso so ein Weichei? Kannst doch zum Brandschutz :)

Dass die JF-Zeit angerechnet wird, ist früher so gewesen.

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Chaosking

Stv. Zugführer

Chaosking

Geschrieben am 06.12.2008 00:01 Zitieren Beitrag melden

Mir wurden die "Eier" nicht "gekrault" - die wurden nichteinmal angefasst. Es wurde lediglich die Leistengegend abgetastet.
Weiter: Wieso so ein Weichei? Kannst doch zum Brandschutz :)

Dass die JF-Zeit angerechnet wird, ist früher so gewesen.



Bei mir war es genau so

welti0

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 06.12.2008 00:17 Zitieren Beitrag melden

Anmerkung: Bei meiner "zweiten Musterung" für die Offiziersbewerber wurde aber dafür alles korrigiert :D

Bauer12

Feuerwehrmann

Geschrieben am 06.12.2008 14:59 Zitieren Beitrag melden

Also teilweise ist es so das der Kommandant einer Wehr auch sagen kann das die Zeit in der JF angerechnet wird und man dann aber gewisse auflagen hat. So war es bei einem ehemaligen Kammeraden von mir dem die JF zeit angerechnet wurde und dann hies es zu ihm er muss im jahr bei 15 Übungen dabei sein und bei so vielen einsätzen wie möglich. Er meinte noch zu unserem Komandanten ja ja schon ok. Der war bei 15 Übungen nicht und bei keinem einsatz. Das hat mein Kommandant gemeldet und der typ wurde am nächsten übungsabend als er da war unehrenhaft entlassen und von den Feldjögern geholt. Also wer sich im KatSchutz verplichtet sollte sich es davor gut überlegen.

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