Füheresch. für Feuerw. leichter

Feuerwache.net Forum » Andere Foren » OffTopic » Füheresch. für Feuerw. leichter
Seiten
« < 1 2 > »
Benutzer Beitrag

derdreemer

Wehrführer

derdreemer

Geschrieben am 04.03.2009 19:29 Zitieren Beitrag melden

Füheresch. für Feuerw. leichter

Tiefensee: Führerscheinerwerb für Feuerwehrleute wird erleichtert
4. 'Berliner Abend' der deutschen Feuerwehren



Bundesminister Wolfgang Tiefensee wird eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen schaffen. Tiefensee will so das Problem der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland lösen, dass zu wenig junge Ehrenamtliche einen Führerschein für die Einsatzfahrzeuge besitzen.

"Sich bei der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren, ist und bleibt für junge Leute attraktiv," so Minister Tiefensee beim 4. ´Berliner Abend` des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) heute in Berlin. "Unsere Gesellschaft ist auf das Engagement der vielen Hunderttausend Ehrenamtlichen angewiesen. Um dies nicht zu gefährden, muss der Staat dort helfen, wo seine Hilfe benötigt wird. Das Problem des mangelnden Fahrernachwuchses bei der Freiwilligen Feuerwehr muss gelöst werden. Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Ehrenamtliche zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Dadurch sollen die Kosten dieses Führerscheins auf ein Drittel reduziert werden."

Grund für die Probleme bei der Rekrutierung von Nachwuchsfahrern bei der Feuerwehr ist, dass nach der so genannten 2. EG Führerscheinrichtlinie von 1991 das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die deutschen Fahrerlaubnisklassen ab Januar 1999 an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben anzupassen waren. Seither dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihren Führerschein erworben haben, können auch diese Fahrzeuge mit der bisherigen (alten) Klasse 3 fahren.

Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) soll nun im Rahmen des EG-Rechts eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4, 25 Tonnen fahren dürfen. Am Ende der erleichterten Ausbildung wird eine Prüfung stehen, um die Sicherheit bei den Einsätzen voll zu gewährleisten. Bisher kostet der Erwerb des benötigten Führerscheins der Klasse C1 rund 3.000 Euro. Diese Kosten sollen auf ein Drittel reduziert werden.

Tiefensee lud die Vertreter der Feuerwehr außerdem zu einem "Runden Tisch" am 23. März ein, um weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis auszuloten.

Dieser Beitrag wurde editiert.

 

TomTom81

Stv. Zugführer

TomTom81

Geschrieben am 04.03.2009 19:43 Zitieren Beitrag melden

Ich beschäftige mich auch schon länger mit diesem Thema und dazu hab ich diese Woche den nachfolgenden Beitrag im Netz gefunden:


Keine Sonderfahrerlaubnis für Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutz 02.03.09, 15:06 Uhr


Der Vorstoß des Bundesrates, eine Ausnahmeregelung für Fahrerlaubnisse von Angehörigen der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zu schaffen, ist von der Bundesregierung abgelehnt worden. Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Möglichkeit einer Rechtsänderung geprüft und festgestellt, dass mit einer solchen Regelung gegen EG-rechtliche Vorschriften verstoßen werden würde.

Damit dürfen Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t nicht von einer Person geführt werden, die nur im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ist. Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 t ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, für Fahrzeuge über 7,5 t eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich.

HeroesAM

Stv. Zugführer

HeroesAM

Geschrieben am 04.03.2009 19:43 Zitieren Beitrag melden

haha des ganze ist ein witz, welches Fahrzeug hatt den weniger als 5 tonnen???, ich mach derzeit den CE führerschein fürs thw, und bei uns ist nichtmal ein KFZ dabei des weniger als 4,5 tonnen hat, wenn des mit der sch.... führerscheinpolitik so weitergeht, brauch ich bald einen Panzerführerschein, um dreirad fahren zu dürfen auf privatgrundstück und hat er auch gesagt, wie des dan mit der 3- 5jährigen untersuchung abläuft, die man für die führerscheinverlängerung benötigt!!!, die ist nähmlich auch nicht ganz billig, bekommt man ab 100- 120€ beim dok aufwährts!

bene82

Gruppenführer

bene82

Geschrieben am 04.03.2009 22:51 Zitieren Beitrag melden

die TSFs haben weniger wie 5t aber schon teilweise mehr wie 3,5t.

Ich selber hatte noch das Glück den CE während meines Wehrdienstes zu machen. Für die ärztlichen Untersuchung alle 5 Jahre bekommen unsere Maschinisten einen Zuschuss von der Stadt.
Bei mir wars so, das die Arztkosten übernommen wurden und ich nur die Kosten für den neu ausgestellten Führerschein hatte.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.03.2009 11:31 Zitieren Beitrag melden

Selbst aktuelle RTWs haben eine Zulassung von 5t.

Hummer86

Wehrführer

Geschrieben am 05.03.2009 11:57 Zitieren Beitrag melden

wir haben nur ein Autos was unter halb von 3,5 T ist und dann habe ich das angebot bekommen einen zu machen wo wir noch ein Auto Vom Bund hatten . Was ich auch angenommen habe aber im nachhinein ist das was der PAPA dazugibt an Geld ein witz zu den kosten die mir entstanden sind, hätte ich das noch mal zu machen dann würde ich das nicht mehr machen.

und der hammer ist den erhalt zahlts du selber alle 5 jahre 200 Euro nur um Rote oder Blaue Autos fahren zu dürfen das ist echt ein Witz

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.03.2009 13:09 Zitieren Beitrag melden

Also meine letzte Führerscheinverlängerung im August 2008 hat insgesamt 130€ gekostet, die von der Feuerwehr (also der Stadt) übernommen werden. Wieso sollte man das selber machen? Solange ich den Führerschein nur für die Feuerwehr nutze/brauche, würde ich nicht einsehen, warum ich das selber zahlen soll. Mir sollen doch durch meine Tätigkeit bei der Feuerwehr keine (finanziellen) Nachteile entstehen.

Hummer86

Wehrführer

Geschrieben am 05.03.2009 13:40 Zitieren Beitrag melden

eben und aus dem grund lass ich meinen auch verfallen

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 05.03.2009 15:36 Zitieren Beitrag melden

Ja was unter 4tonnen wiegt is ein MZF, aber was soll man damit wenns Bänd ez??? also da muss man sich noch richtig gedanken machen.

BO3RN3R

Gruppenführer

BO3RN3R

Geschrieben am 05.03.2009 17:16 Zitieren Beitrag melden

hmmm...ist für mich uninteresant...frauche eh n Lkw-führerschein über 7,5 tonnen...

derdreemer

Wehrführer

derdreemer

Geschrieben am 25.03.2009 22:45 Zitieren Beitrag melden

Tiefensee: Neue Führerscheinregelung für junge Helfer bei Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz





Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee spricht sich für eine erweiterte Ausnahmegenehmigung beim Fahren von Einsatzfahrzeugen aus. Eine entsprechende Regelung ist beim Runden Tisch in dieser Woche mit Verbänden, Prüforganisationen und den Bundesländern erörtert worden. Sie soll kurzfristig im Kabinett beschlossen werden.

Tiefensee: "Wir müssen alles tun, um das ehrenamtliche Engagement junger Helferinnen und Helfer zu unterstützen. Sie retten Leben und setzen sich mit aller Kraft für ihre Mitmenschen ein. Deswegen werde ich dem Bundeskabinett eine spezifische Ausbildung und Prüfung zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen Gesamtgewicht vorschlagen. Sie ist weniger aufwändig und deutlich preiswerter als ein üblicher C1 Führerschein. Diese Regelung entspricht der Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes und anderer Experten des Runden Tisches. Bundesweit können damit 16.000 Fahrzeuge allein bei den Freiwilligen Feuerwehren gefahren werden. 100.000 Fahrer der Freiwilligen Feuerwehren profitieren von der neuen Fahrberechtigung. Wir beseitigen bürokratische Hemmnisse und bewegen uns mit dieser Gewichtsgrenze innerhalb europäischen Rechts. Die neue Regelung wird auch für anerkannte Rettungsorganisationen und den Katastrophenschutz gelten."

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 26.03.2009 08:52 Zitieren Beitrag melden

Das ist kommpleter müll was die Liebe Regierung hier wieder Veranstaltet. Bis zu 5 tonnen welches Fhz der feuerwehr ist so leicht??? Ausser der MZF der sieht ja so aus als ob man ihn nur für Ausflüge oder sowas fahren kann. Kann ja für die ÖEL genutzt werden! aber nicht für uns das ist doch nichts drin keine schläuche keine ausrüstung für die PA und und und

DL 12-9, DLK 12-9 zul. GG 9000 kg, Leiterlänge 16m

DL 18-12, DLK 18-12 zul. GG 12000 kg, Leiterlänge 25m

DL 23-12, DLK 23-12 zul. GG 14000 kg, Leiterlänge 30m

DL 16-4 zul. GG 7500 kg, Leiterlänge 18m

TSF zul. GG von 3500 kg.

TSF-W zul. GG beträgt 5500 kg.

LF 8
6000 kg ohne Zusatzbeladung bei Straßenfahrgestell
7500 kg mit Zusatzbeladung bei Straßenfahrgestell
9000 kg mit Zusatzbeladung bei Allradfahrgestell

LF 8/6 Das zul. Gesamtgewicht darf 7,5t (Straßenfahrgestell), bzw. 9t (Allradfahrgestell) nicht überschreiten

LF 16/12 Das zul. GG beträgt 12000 kg,

LF 24 Das Fahrzeug hat ein zul. GG von 16000 kg,

TLF 8/8 TLF 8/18 Das zul. GG beträgt nicht mehr als 7500 kg.

TLF 16/25 Das zul. GG beträgt 12000 kg,

Das TLF 16/24-Tr das zul. GG (9000 kg)

TLF 24/50 Das zul. GG beträgt 17000 kg

RW 1 Das zul. GG beträgt 9000 kg

RW 2 Das zul. GG beträgt 12000 kg

so das ist erstmal nur ein Teil was die enzelne Fhz wiegen aber niemals 4,75 tonnen


Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 26.03.2009 13:45 Zitieren Beitrag melden

Geht anscheinend eher um die Zivis im Rettungsdienst, damit die die neuen RTWs noch fahren dürfen ;-)

Dickaa

Wehrführer

Dickaa

Geschrieben am 26.03.2009 14:13 Zitieren Beitrag melden

hab da im Bayern-Forum was gefunden

https://www.mittelbayerische.de/nachrich...

derdreemer

Wehrführer

derdreemer

Geschrieben am 26.03.2009 16:40 Zitieren Beitrag melden

Setzte das auch nur zur INFO rein.
Bekomme als Fahrlehrer manche Infos früher zu solchen Themen per Mail.

Ich würde viele Sachen da ganz anders organisieren, aber die lieben Kosten immer.
Denn sonnst wäre C+CE für alle die beste Lösung

HeroesAM

Stv. Zugführer

HeroesAM

Geschrieben am 26.03.2009 18:13 Zitieren Beitrag melden

@ Zivis, mit denen hat das sicher nix zu tun, weil die düren eh keine einsatzfahrzeuge fahren auser beim DRK mal krankentransport oder so allerdings auch nur fahrzeuge die Auf die klasse B zugelassen sind

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 26.03.2009 18:20 Zitieren Beitrag melden

Wir haben bei uns in der Gemeinde das Problem in den kleinen Ortswehren mit TSFs (immerhin 7 Stück) bei denen wird es langsam eng mit Fahrern, daher würde ich diese Regelung begrüßen!
Allerdings sind 1000€ oder wie viel der auch immer kosten soll, immer noch ne Stange Geld.....

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 26.03.2009 20:26 Zitieren Beitrag melden

Ich find diese Idee total Hirnlos!! es sind nicht viele fhz die unter 5 Tonnen sind deswegen begrüße ich diese idee erst garnicht mit offen Armen. Das fhz was ich als pic hab, ist unser einsatzfahrzeug das bringt grad mal 3,5 tonnen auf die wage. wir sollen aber nächstet jahr ein neues schweres fhz kriegen also ist diese idee von dem Tiefensee schwachsinn

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 26.03.2009 20:30 Zitieren Beitrag melden

bei uns würde es auch nicht klappen, unser vrw wurde extra für B führerscheinbesitzer konstruiert und unser lf wiegt 14.000 kg

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 26.03.2009 20:32 Zitieren Beitrag melden

na siehts also bringt owas nichts abr gut es ist ja abgeleht worden wenn ich mich nicht verlesen hab

Um eine Nachricht schreiben zu können, musst du angemeldet sein.
Seiten
« < 1 2 > »