Nicht volljährige Kameraden im Einsatz
Feuerwache.net Forum » Andere Foren » OffTopic » Nicht volljährige Kameraden im EinsatzBenutzer | Beitrag |
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Wehrführer |
Geschrieben am 02.01.2013 01:34
Wenn ich mir das ganze durchlese, dann stelle ich mit erstaunen fest, was mich so alles geregelt ist. Die deutschen Gesetze sind so manches Mal einfach nur zum lachen. Alleine schon, wenn ich schon lesen muss, dass arbeiten verboten sind, von denen eine Gefahr ausgeht, durch mangelnde Wissensstand. Dann wäre es mir eigentlich auch verboten gewesen, Zeitungen auszutragen. Dies war dann auch wohlgemerkt mit 14. Hiervon geht auch eine erhebliche Gefahr aus. Ich könnte ausrutschen. Ich könnte einen hund unterschätzen, da ich noch nicht von einem Schäferhunde gebissen wurde. Lediglich von einem fetten Hund, dessen Rasse nicht einzuordnen ist, was hierbei den Tatsachen entspricht. Dies ist mir auf einer Tour im Sommer passiert. Seit dem haben Sie die Zeitung nur noch mit Gummibändern eingepackt bekommen, der leinenlose Hund hat sich darüber gefreut . Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 02.01.2013 07:22
Bei uns in Timelkam/Österreich schauts so aus von 10-16 Jugendfeuerwehr und mit 16 übertritt in den Aktivstand zu Einsätzen nehem wir aber nur Leute mit Grundausbildung (Truppmann/Truppführer) mit dabei ist es egal ob die Person 16 od. ein neuer 27jähriger ist. Wir schauen aber auch das wir die Jungen von gewissen Tätigkeiten fernhalten z.B. VU eingeklemmte Person nicht zum Fahrzeug sondern ausleuchten der Unfallstelle. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 02.01.2013 09:50
@Feuerwehrmannmaik96: |
Feuerwehrmannanwärter |
Geschrieben am 03.01.2013 09:45
Zuerst meine persönliche Meinung dazu : |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 03.01.2013 12:39
in Niedersachsen wird man mit 16 Jahren in den Aktiven Dienst übernommen, beginnt seine Ausbildung mit dem Truppman Teil1. Fährt aber nachdem Absolvierten Truppman 1 dann schon Einsätze mit. |
Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 03.01.2013 13:29
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Feuerwehrmannanwärter |
Geschrieben am 03.01.2013 14:27
Rolug : Das ist ein Landesgesetz. Du zeigst hier deine große Kenntnis der deutschen Rechtsprechung und der Zuständigkeit von Bund und Ländern. Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 03.01.2013 14:41
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Feuerwehrmannanwärter |
Gelöschter Beitrag Grund: bitte per PN klären! |
Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 03.01.2013 18:01
Aber : Es gilt immer das Landes- und das Bundesrecht. Das von Andy09 zitierte Gesetz ist hierauf bezogen sehr schwer zu lesen und anzuwenden, daher gibt es fast überall entsprechende Erlasse und co. - Auf Grundlage von genau diesen und den örtlichen Brandschutzgesetzen muss dann entschieden werden. Nur zur Klarstellung:Auch ich hatte in meinem Beitrag, aus dem dieses Zitat stammt, schon darauf hingewiesen, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz (auch) in einem entsprechenden Landesbrandschutzgesetz umgesetzt werden muss und es daher sicherlich in jedem Bundesland auch einen entsprechenden Ministerialerlass gibt. Den für mein heimatliches Bundesland (Schleswig-Holstein) geltenden Erlass hatte ich im selben Kommentar ebenfalls schon verlinkt. Bei all dem, was (nicht nur) da zu beachten ist, bleibe ich bei meiner Meinung, dass es doch viel zu oft ein wenig leichtsinnig wäre, Jugendliche einzusetzen. Warum ich das so sehe, steht auch schon im selben Beitrag ... Gäbe es eine andere Rechtslage, wäre meine Meinung eine andere. Doch wir müssen uns nun einmal alle an das halten, was die zuständigen Juristen uns vorgeben. Diese Frage wird spätestens dann überaus interessant, wenn ein Jugendlicher bei einem Einsatz durch diesen Einsatz zu Schaden kommt. Das, was ein Wehrführer oder ein Einsatzleiter in wenigen Sekunden entscheiden muss, kann und wird von Sachverständigen, Gutachtern, Anwälten und Richtern monatelang geprüft und verhandelt werden. Das gilt bei allen Sachverhalten, die bei oder nach einem Feuerwehreinsatz strittig werden können, auch schon bei der Frage, ob ein Jugendlicher überhaupt mitausrückt oder nicht ... Wird im Schadensfall dann hinterher festgestellt, dass ein davon betroffener Jugendlicher dort garnicht hätte sein dürfen, kommen unter besonders tragischen Umständen sogar langjährige Gefängnisstrafen für die Verantwortlichen in Frage ... Und das würde ich weder selbst in Kauf nehmen noch von anderen Kameraden erwarten. Auch nicht von meinem Wehrführer ... PS : Meinen allerersten Einsatz, bei dem es leider sogar auch gleich ein wirklich brutal verstorbenes Todesopfer zu beklagen gab, bin ich mit 17 Jahren gefahren, nachdem ich zuvor nicht in einer (bei uns damals noch nicht vorhandenen) JF war und auch gerade mal 2 Tage zuvor erstmalig an einem Dienstabend der Aktiven teilgenommen hatte und da auch gerade erst eingekleidet worden war. Von "Ahnung" damals also keine Spur bei mir. Ich denke, dass mir dieser Einsatz auch nicht geschadet hat, körperlich sowieso nicht. Aber da hat jeder Mensch seine ganz persönlichen Schmerzgrenzen, was er auch seelisch "wegstecken" kann und was nicht. Wer da etwas empfindlicher reagiert als andere, ist deshalb auch kein schlechterer Kamerad oder gar ein "Weichei". Letzteres trifft ohnehin auf niemanden zu, der bereit ist, seine Freizeit zu opfern, um anderen zu helfen ! Zudem war damals die Rechtslage auch noch eine ganz andere. Und das ist wirklich das Einzige, was zählt, wenn etwas "passiert" ist. "Passieren" kann auch immer und überall etwas, sonst bräuchten wir schließlich überhaupt keine Feuerwehr. Im Gegenteil kommt die Feuerwehr doch meist dann zum Einsatz, wenn schon etwas passiert ist, wo der "Normalbürger" nicht mehr weiterkommt, weil es schon "besondere Gefährdungen" gibt ... Unsere Wehr hält sich daran und geht "auf Nummer Sicher". Und das ist auch gut so, auch wenn wir alle den Tatendrang der Jugendlichen vollauf verstehen können, weil bei uns im Wehrvorstand heute kaum jemand dabei ist, der bei seinem ersten Einsatz bereits volljährig gewesen wäre ... PPS: Montague, danke für dein neues Avatarbild. Dieser Beitrag wurde editiert. |
Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 03.01.2013 18:07
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Kreisbrandmeister |
Gelöschter Beitrag Grund: Forenregel 1.9 |
Zugführer |
Gelöschter Beitrag Grund: Bezug auf gelöschten Post |
Kreisbrandmeister |
Geschrieben am 03.01.2013 18:37
Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 03.01.2013 18:54
Entschuldigung an Alle, war ein Fehler meinerseits...bin auch nur ein Mensch. Gruß Roland Es sei Dir verziehen Wofür eigentlich ???? |
Zugführer |
Gelöschter Beitrag Grund: auf eigenen Wunsch gelöscht |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 03.01.2013 19:39
Das wofür denke ich können wir uns sparen, da sonst die Diskussion von neuen beginnt und wir Mods dann wieder einige Posts löschen müssen. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 03.01.2013 19:55
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Feuerwehrmannanwärter |
Geschrieben am 04.01.2013 08:35
Noch eben zum Thema und zur Beruhigung der Minderjährigen, die bereits bei Einsätzen mitfahren : Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 04.01.2013 13:43
Wäre es vielleicht endlich mal möglich normal, ohne irgendwelche kleine Sticheleien, weiterzudiskutieren? Dieser Beitrag wurde editiert. |