Nicht volljährige Kameraden im Einsatz

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Feuerwehrmannmaik96

Wehrführer

Feuerwehrmannmaik96

Geschrieben am 02.01.2013 01:34 Zitieren Beitrag melden

Wenn ich mir das ganze durchlese, dann stelle ich mit erstaunen fest, was mich so alles geregelt ist. Die deutschen Gesetze sind so manches Mal einfach nur zum lachen. Alleine schon, wenn ich schon lesen muss, dass arbeiten verboten sind, von denen eine Gefahr ausgeht, durch mangelnde Wissensstand. Dann wäre es mir eigentlich auch verboten gewesen, Zeitungen auszutragen. Dies war dann auch wohlgemerkt mit 14. Hiervon geht auch eine erhebliche Gefahr aus. Ich könnte ausrutschen. Ich könnte einen hund unterschätzen, da ich noch nicht von einem Schäferhunde gebissen wurde. Lediglich von einem fetten Hund, dessen Rasse nicht einzuordnen ist, was hierbei den Tatsachen entspricht. Dies ist mir auf einer Tour im Sommer passiert. Seit dem haben Sie die Zeitung nur noch mit Gummibändern eingepackt bekommen, der leinenlose Hund hat sich darüber gefreut :P.
Aber nun komme ich wieder zum Thema. Ich selber trete in genau 6 Tagen über. Dies bedeutet nicht, dass ich sofort mit darf, wobei mein erster Einsatz schon vor einem halben Jahr stattgefunden hat. In sechs Tagen darf ich mich zum Gerätehaus begeben, wenn ich die Sirene höre. Dann habe ich vielleicht die Chance , dass ich mitgenommen werde. Dies ist dann aber fast ausschließlich mit dem MTW/MTF . Wenn ich wirklich Glück habe, kann ich dann im ersten Zug mitfahren. Hier wird dann aber zuerst ein Fahrzeug mit AGT's besetzt, erst wenn diese nicht mehr vorhanden sind, dann könnte man. Hierbei würde ich den älteren den vortritt lassen, da diese definitiv mehr Erfahrung haben als ich.
Man kann sogar schon mit 16 jahren zu Einsätzen fahren. Dies hat bei mir leider nicht geklappt. Die Voraussetzungen hätte ich dafür gehabt - Leistungsspange.
Nun komme ich Mal zum Knackpunkt der ganzen Geschichte. Das wichtigste für Einsätze ist der sogenanntem Grundlehrgang. Erst mit diesem hebt sich die bis-zum-Verteiler-Regel auf. Den dann kennt man die gefahren. Einerseits ist dieser Lehrgang schon wichtig, aber was ich bis jetzt so alles mitbekommen habe, hat mir die Sprache verschlagen. Den Grundlehrgang könnte eigentlich jeder schaffen. Die Anforderungen sind sehr gering, zumindest von dem was man schaffen muss. Denn 51% in der Prüfung für ein bestehen ist mehr als mangelhaft, wenn man sich vorstellt, dass man dann eine Person zu Einsätzen fahren lässt, die genau dies gerade so geschafft hat, dann hätte ich ein wenig Angst, denn jedem vertraut man sein Leben an, was auch auf dem wissen der einzelnen basiert. Wer nichts weiß, wird nämlich schnell Probleme haben. Wie in der Schule :-)

Was ich damit sagen will, ist, dass man sich zwar bereit fühlen kann, aber geistig ist es noch nicht so. Die Ausbildung ist eines der wichtigsten Teile. Ohne dies würde die Kette sofort reißen. Und ich denke mir, dass dann ein paar Wochen länger nicht mehr schlimm sein werden. Ich machen meinen jetzt im März. Wobei dieser wahrscheinlich eh umsonst sein wird. Da die Anerkennung in anderen Bundesländern so eine Sache ist. Und wie Andy so schön geschriebenhat, es kommt auch noch darauf an, wo man lebt, denn jedes Bundesland hat eine eigene Regelung was die Feuerwehr betrifft. Nur die Gelder fließen von ganz oben.

PS.: in unserer Partnerstadt in Österreich, gibt es schon 16-jährige die eine G26 bzw. etwas was dem gleich kommt besitzen und auch schon die ATG-Ausbildung haben ...

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.01.2013 07:22 Zitieren Beitrag melden

Bei uns in Timelkam/Österreich schauts so aus von 10-16 Jugendfeuerwehr und mit 16 übertritt in den Aktivstand zu Einsätzen nehem wir aber nur Leute mit Grundausbildung (Truppmann/Truppführer) mit dabei ist es egal ob die Person 16 od. ein neuer 27jähriger ist. Wir schauen aber auch das wir die Jungen von gewissen Tätigkeiten fernhalten z.B. VU eingeklemmte Person nicht zum Fahrzeug sondern ausleuchten der Unfallstelle.

Zusatz zu Thema Ausbildung: Bei uns dürfen die 16 jährigen schon die Grundausbildung (Truppmann/Truppführer); Maschinist unnd Funkausbildung machen. Daher haben wir die Möglichkeiten u18 zum Beispiel im Florian oder bei der TS einzusetzen

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.01.2013 09:50 Zitieren Beitrag melden

@Feuerwehrmannmaik96:
zu allererst sind 51% ausreichend und damit nach den richtlinien für lehrer und ausbilder nicht mangelhaft sondern ausreichend, also keine 5 sondern eine 4 (man sagt 50% ist die letzte 4).
ich komme nicht so ganz dahinter, was du mit deinem post jetzt genau aussagen willst.
für das feuerwehrwesen sind die kommunen zuständig, also städte und gemeinden. und bei uns in bayern zahlt die gemeinde die ausbildung, erst wenns zu den feuerwehrschulen geht zahlt das land bayern mit (gruppenführerlehrgang z.b.).
zum thema zeitung austragen: ausrutschen oder vom hund gebissen werden kann jeder, da gibts keine altersbeschränkung. ;-)
aber bei der feuerwehr geht es ganz einfach darum minderjährige zu schützen. in anderen worten jugendschutz.
ich finde diese gesetze alles andere als lächerlich, denn sie haben auch mich davor bewahrt dummheiten zu machen, oder mich in gefahren zu begeben, die ich einfach nicht einschätzen kann.
mein vater hat mal so schön gesagt: die alten kann man ruhig schinden, denn die jungen brauchen wir noch länger.
ich sage weiterhin, dass man ab 16 bei einsätzen mitfahren soll, aber eben unter gewissen voraussetzungen. davon wurden u.a. von hotte schon viele genannt, aber im groben sollen minderjährige davor verschont werden, möglicherweise mehr schaden davonzutragen, als sie möglicherweise verhindern können.

ich bin noch nicht so alt, dass ich mich erfahren nennen könnte, aber es gibt einfach einsätze, bei denen es klüger wäre, wenn allgemein die jüngeren kameraden zuhause bleiben würden..

Montague

Feuerwehrmannanwärter

Montague

Geschrieben am 03.01.2013 09:45 Zitieren Beitrag melden

Zuerst meine persönliche Meinung dazu :

Wenn jemand mit 17 Jahren eine ausreichende persönliche und fachliche Eignung (abgeschlossene Grundausbildung) vorweist, spricht für mich persönlich rein gar nichts dagegen, diese Person auch im Einsatzdienst zu sehen. In Bayern ist genau das beispielsweise vorgesehen. Hier entscheidet aber letztlich der Einsatzleiter bzw zuallererst der Fahrzeugführer, wer mitgenommen wird und wer eingesetzt wird, sofern er auch die gesetzlichen Grundlagen erfüllt.

Aber : Es gilt immer das Landes- und das Bundesrecht. Das von Andy09 zitierte Gesetz ist hierauf bezogen sehr schwer zu lesen und anzuwenden, daher gibt es fast überall entsprechende Erlasse und co. - Auf Grundlage von genau diesen und den örtlichen Brandschutzgesetzen muss dann entschieden werden.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.01.2013 12:39 Zitieren Beitrag melden

in Niedersachsen wird man mit 16 Jahren in den Aktiven Dienst übernommen, beginnt seine Ausbildung mit dem Truppman Teil1. Fährt aber nachdem Absolvierten Truppman 1 dann schon Einsätze mit.

Prinzip Niedersachsen ( Hannover ) !!! :)

Rolug

Kreisbrandmeister

Rolug

Geschrieben am 03.01.2013 13:29 Zitieren Beitrag melden



Bin erstmal beruhigt, das daß nur "deine" Meinung ist Montague.


Auf Deutsch für Dich zum mitschreiben.....hasse ne´n Stift...schön...Grundsätzlich sind alle nachdem Jugendschutzgesetz und nach dem Bundeseinheitlichem FSHG..achso für Dich...Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz...hasse...prima..Jugendliche bis zum erreichen des vollendeten 18.Lebensjahres und diese stehen unter besonderem Schutz.
Wenn Heranwachsende (bis zum 14.Lebensjahr) und Jugendliche (bis zum 18.Lebensjahr) in einer Organisation tätig sind, bekommen diese über die Jahre eine fundierte Ausbildung ohne Frage. Was den Einsatzdienst angeht (wir bleiben bei der Feuerwehr) ist kein Jugendfeuerwehrmann versichert, da dieser ganz klar, da nichts zu suchen hat. Das ist Bundeseinheitlich so über die Feuerwehrunfallkasse mit dem Bund und den Ländern geregelt. Das heißt, kommt ein kurz vor dem 18.Geburtstag stehende Jungfeuerwehrmann zum Einsatz...und dieser fängt mit der Fahrt zum Gerätehaus an und Ihm passiert was...bekommt er gar nix.
Die alte Regel nur bis zum Verteiler diese Sprüche kenne ich auch und ich weiß auch, das man den Ehrgeiz am laufen halten muss und, und, und...aber heute sind andere Zeiten und es war damals auch zu meiner Zeit nicht richtig.

Und nochmal in aller Deutlichkeit, dieses ist ein Bundesgesetz und da hat kein Land eine Ausnahme zu machen. Dieses ist nachzulesen am Institut der Feuerwehr zu Münster (IdF)

Fall´s mein Erwiderung zu persönlich und/oder zu provokat ist, dann bitte löschen.

Meine Intension dazu etwas zu sagen/schreiben liegt alleine darin, das ich..ja ich nenne es so..Angst habe, das Heranwachsende und auch Jugendliche die hier nur Spass am Spiel Feuerwehr haben und vielleicht das ein oder andere auch noch lernen können (kommt auf den Verband an)...wo möglich auch noch die Unwissenheit gewisser Menschen glauben.

Ich habe Dich in einem anderem Thread schon mal gefragt...weiß Du überhaupt was Feuerwehr bedeutet...ich glaube nicht.


Gut Wehr
Roland



edit by ra2409: Provokationen entfernt

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Montague

Feuerwehrmannanwärter

Montague

Geschrieben am 03.01.2013 14:27 Zitieren Beitrag melden

Rolug : Das ist ein Landesgesetz. Du zeigst hier deine große Kenntnis der deutschen Rechtsprechung und der Zuständigkeit von Bund und Ländern.

Man lese hierzu :
http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehrge...

In Bayern beispielsweise dürfen 16-18jährige gemäß Art. 7 Abs. 2 S. 2 BayFwG zu Einsätzen außerhalb der Gefahrenzone herangezogen werden.
Quelle : BayFwG http://www.feuerwehrverband-bayern.de/cm...

Bitte lerne erstmal die Grundsätze der deutschen Gesetzgebung, bevor du darüber referierst und hier völlig falsche Infos weitergibst, die eventuell noch irgendjemand glaubt.

P.S. Das IdF ist auch nur für das Land NRW zuständig.
P. P. S. : Ich bin seit bald 5 Jahren aktives Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr, hab das in 3 Bundesländern (mit ihren jeweiligen Gesetzen dazu) und einem Ausland gemacht und ja, ich denke, ich weiß was Feuerwehr bedeutet. Und ja, ich denke ich weiß nach Schulunterricht, Feuerwehrlehrgängen und Studium genau diesen Themas auch, wie die Struktur Bund-Länder in Deutschland so aussieht.

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.01.2013 14:41 Zitieren Beitrag melden


Ist es vielleicht möglich, hier sachlich zu diskutieren, ohne persönliche Angriffe? Ihr werdet doch wohl in der Lage sein, mal ein Thema trotz Meinungsverschiedenheiten mit dem gebotenen Respekt zu behandeln ( Meinungsverschiedenheiten heißen so, weil man verschiedene Meinungen haben kann!), ohne dass ein Mod hier wieder löschen oder editieren muss!

Jede weitere Provokation wird kommentarlos gelöscht.

Im Übrigen ist es für den Fragesteller keine große Hilfe, wenn ihr hier einen offensichtlich privaten Zwist ausführt, anstatt euch rein aufs Thema zu konzentrieren!


Danke schön :)

Dieser Beitrag wurde editiert.

Montague

Feuerwehrmannanwärter

Montague

Gelöschter Beitrag

Grund: bitte per PN klären!

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 03.01.2013 18:01 Zitieren Beitrag melden

Aber : Es gilt immer das Landes- und das Bundesrecht. Das von Andy09 zitierte Gesetz ist hierauf bezogen sehr schwer zu lesen und anzuwenden, daher gibt es fast überall entsprechende Erlasse und co. - Auf Grundlage von genau diesen und den örtlichen Brandschutzgesetzen muss dann entschieden werden.
Nur zur Klarstellung:
Auch ich hatte in meinem Beitrag, aus dem dieses Zitat stammt, schon darauf hingewiesen, dass das Jugendarbeitsschutzgesetz (auch) in einem entsprechenden Landesbrandschutzgesetz umgesetzt werden muss und es daher sicherlich in jedem Bundesland auch einen entsprechenden Ministerialerlass gibt.
Den für mein heimatliches Bundesland (Schleswig-Holstein) geltenden Erlass hatte ich im selben Kommentar ebenfalls schon verlinkt.

Bei all dem, was (nicht nur) da zu beachten ist, bleibe ich bei meiner Meinung, dass es doch viel zu oft ein wenig leichtsinnig wäre, Jugendliche einzusetzen. Warum ich das so sehe, steht auch schon im selben Beitrag ... ;)
Gäbe es eine andere Rechtslage, wäre meine Meinung eine andere. Doch wir müssen uns nun einmal alle an das halten, was die zuständigen Juristen uns vorgeben.

Diese Frage wird spätestens dann überaus interessant, wenn ein Jugendlicher bei einem Einsatz durch diesen Einsatz zu Schaden kommt. Das, was ein Wehrführer oder ein Einsatzleiter in wenigen Sekunden entscheiden muss, kann und wird von Sachverständigen, Gutachtern, Anwälten und Richtern monatelang geprüft und verhandelt werden. Das gilt bei allen Sachverhalten, die bei oder nach einem Feuerwehreinsatz strittig werden können, auch schon bei der Frage, ob ein Jugendlicher überhaupt mitausrückt oder nicht ...

Wird im Schadensfall dann hinterher festgestellt, dass ein davon betroffener Jugendlicher dort garnicht hätte sein dürfen, kommen unter besonders tragischen Umständen sogar langjährige Gefängnisstrafen für die Verantwortlichen in Frage ...
Und das würde ich weder selbst in Kauf nehmen noch von anderen Kameraden erwarten.
Auch nicht von meinem Wehrführer ...


PS :
Meinen allerersten Einsatz, bei dem es leider sogar auch gleich ein wirklich brutal verstorbenes Todesopfer zu beklagen gab, bin ich mit 17 Jahren gefahren, nachdem ich zuvor nicht in einer (bei uns damals noch nicht vorhandenen) JF war und auch gerade mal 2 Tage zuvor erstmalig an einem Dienstabend der Aktiven teilgenommen hatte und da auch gerade erst eingekleidet worden war. Von "Ahnung" damals also keine Spur bei mir. Ich denke, dass mir dieser Einsatz auch nicht geschadet hat, körperlich sowieso nicht. Aber da hat jeder Mensch seine ganz persönlichen Schmerzgrenzen, was er auch seelisch "wegstecken" kann und was nicht. Wer da etwas empfindlicher reagiert als andere, ist deshalb auch kein schlechterer Kamerad oder gar ein "Weichei". Letzteres trifft ohnehin auf niemanden zu, der bereit ist, seine Freizeit zu opfern, um anderen zu helfen !
Zudem war damals die Rechtslage auch noch eine ganz andere. Und das ist wirklich das Einzige, was zählt, wenn etwas "passiert" ist. "Passieren" kann auch immer und überall etwas, sonst bräuchten wir schließlich überhaupt keine Feuerwehr. Im Gegenteil kommt die Feuerwehr doch meist dann zum Einsatz, wenn schon etwas passiert ist, wo der "Normalbürger" nicht mehr weiterkommt, weil es schon "besondere Gefährdungen" gibt ...
Unsere Wehr hält sich daran und geht "auf Nummer Sicher". Und das ist auch gut so, auch wenn wir alle den Tatendrang der Jugendlichen vollauf verstehen können, weil bei uns im Wehrvorstand heute kaum jemand dabei ist, der bei seinem ersten Einsatz bereits volljährig gewesen wäre ...


PPS:
Montague, danke für dein neues Avatarbild. :)

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Rolug

Kreisbrandmeister

Rolug

Geschrieben am 03.01.2013 18:07 Zitieren Beitrag melden



Moin zusammen:)

Ich gehe nur auf das PS. von Montague ein und über die anderen Äußerungen erspare ich mir und uns allen meinen Kommentar und Ihm besser auch.

Das Institut der Feuerwehr zu Münster ist ein Weltweites anerkanntes Feuerwehrinstitut...was heißt das: Wenn man seine Prüfung ab Gruppenführer aufwärts in Münster abgelegt hat und wir reden hier nur von Berufsfeuerwehrleuten bis Du auch in Amerika oder in Neuseeland Gruppenführer wenn Du da als BF´ler anfangen kannst und die Berufsfeuerwehrleute aus Deutschland sind gefragt...kommt ein Amerikanischer-Berufsfeuerwehrmann oder Neuseeländischer Berufsfeuerwehrmann nach Deutschland, haben diese nichts vorzuweisen, was annähernd den Standart in Deutschland erfüllt und ist damit Wirkungslos.
Der Ausbildungsstand und die Anforderungen sind sehr hoch und hart und es wird viele geben auch hier im Spiel die schon da gewesen sind.
Ja, ich breche es noch weiter runter...und jetzt ist die Freiwillige Feuerwehr mit eingeschlossen Beispiel: Brandmeister gemacht in Münster, wird in jedem Bundesland anerkannt....Brandmeister in Sachsen gemacht...wird nicht überall anerkannt usw.

Das Institut der Feuerwehr zu Münster arbeitet sehr viel im VB und AB und ist diesbezüglich auch Forschungsstätte auch in Verbindung mit dem Landeskriminalamt, da auch die dementsprechenden Logistischen Vorrausetzungen vorhanden sind.

Einzigartig und das Weltweit ist das Übungsgelände in Handorf...dort sind ganze Autobahnkreuze, Straßen, Schienenwege, Bahnhöfe und ganze Städte, Industriebauten so realistisch nachgebaut worden, das man sich darin verläuft....da diese Ihre Position verändern können und alles ist natürlich auf die Feuerwehrausbildung ausgerichtet.
Wenn man da zur Prüfung zum Zimmerbrand fährt....dann brennt das Zimmer und eine Brandausweitung ist gegeben...mehr kann man auch an anderer Stelle nachlesen, wer interesse hat weiß wo was steht oder eine PN an mich, helfe gerne:)

Gut Wehr
Roland



Rolug

Kreisbrandmeister

Rolug

Gelöschter Beitrag

Grund: Forenregel 1.9

Hardcore92

Zugführer

Hardcore92

Gelöschter Beitrag

Grund: Bezug auf gelöschten Post

Rolug

Kreisbrandmeister

Rolug

Geschrieben am 03.01.2013 18:37 Zitieren Beitrag melden



Entschuldigung an Alle, war ein Fehler meinerseits...bin auch nur ein Mensch.

Gruß
Roland

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.01.2013 18:54 Zitieren Beitrag melden



Entschuldigung an Alle, war ein Fehler meinerseits...bin auch nur ein Mensch.

Gruß
Roland



Es sei Dir verziehen :) Wofür eigentlich ????

Hardcore92

Zugführer

Hardcore92

Gelöschter Beitrag

Grund: auf eigenen Wunsch gelöscht

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.01.2013 19:39 Zitieren Beitrag melden

Das wofür denke ich können wir uns sparen, da sonst die Diskussion von neuen beginnt und wir Mods dann wieder einige Posts löschen müssen.

Bitte zurück zum eigentlichen Thema:

Nicht volljährige Kameraden im Einsatz

Danke!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.01.2013 19:55 Zitieren Beitrag melden


Ist zu dem Thema nicht bereits genug gesagt worden?


Es gibt Gesetze, welche von Bundesland zu Bundesland Unterschiedlich sein können, es gibt aber auch diese, welche Übergreifend für alle Bundesländer gelten.

Dann gibt es noch Gesetze, welche sich mit der Doptrin aus Brüssel Beißen....


Alles, was bisher hier "Diskutiert" wurde, Basiert aus meiner Bescheidenen Sicht wegen einiger weniger völlig Uneinsichtiger Post´s.

Da Spreche ich lieber mit einem Fünf Meter langen Feldweg. Da gibt es weit mehr Einsicht und Einlenkung!


Nicht Volljährige bei einem Einsatz... Ist geregelt! Der jeweilige Einsatzleiter kann anders Entscheiden, muss aber auch bei Unfällen vor Recht und Gesetz dafür gerade stehen!


Und genau hier scheint bei der ein oder anderen Denkweise der Haken zu hängen....

Montague

Feuerwehrmannanwärter

Montague

Geschrieben am 04.01.2013 08:35 Zitieren Beitrag melden

Noch eben zum Thema und zur Beruhigung der Minderjährigen, die bereits bei Einsätzen mitfahren :

Die Brandschutzgesetze sind Ländersache. Regelt euer Brandschutzgesetz, dass ihr ab 16 in den Einsatz dürft, ist das eben so. Punkt. Der Jugendarbeitsschutz wird dann meist per Ministerialerlass geregelt; beispielsweise ist es in Bayern absolut üblich und vorgesehen, ab 16 als FA außerhalb der Gefahrenzone eingesetzt zu werden. Im Einzelfall sprecht ihr mit Leuten aus eurer eigenen Wehr darüber; am besten mal mit den Wehrführern, von denen würde ich entsprechende rechtliche Kenntnis dann doch erwarten ;-)

Ich selbst muss sagen : Was die Belastung nach dem ersten Einsatz angeht, ist das Alter auf jeden Fall nicht das entscheidende Kriterium. Die erste Leiche haut auch den 25jährigen, der erst seit Kurzem dabei ist, noch um. Dagegen sind manche mit 16 reifer als andere mit 22. Ist immer eine Sache des Einzelnen.

P. S. : Lest aber auch ruhig nochmal selbst im Gesetzestext nach. Der Thread hat gezeigt, dass manche eine völlig falsche Lesweise von Gesetzen aufweisen und darüber hinaus Landesrecht für Bundesrecht halten. Also nicht auf Aussagen Anderer verlassen, sofern sie nicht die nötige Kompetenz besitzen dazu Aussagen zu treffen, und auf jeden Fall selbst schlau machen.

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 04.01.2013 13:43 Zitieren Beitrag melden

Wäre es vielleicht endlich mal möglich normal, ohne irgendwelche kleine Sticheleien, weiterzudiskutieren?

Langsam geht es mir ehrlich gesagt auf den Senkel, dass fast in jeden 2.-3. Post so eine kleine Stichelei enthalten ist.

Ich erinnere auch gerne noch einmal an den Post von ra2409 vom 03.01.2013 14:41 Uhr.

Bevor ich es vergesse:

Moderatorenanweisung:
Sämtliche weitere Provokationen werden ab sofort mit Verweis auf Forenregel 1.4 gelöscht!

Diese Anweisung wird gestützt durch Forenregel 3.1!

Back to Topic!

Danke!

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