Truppmann: Erste Hilfe?

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 15:04 Zitieren Beitrag melden

Truppmann: Erste Hilfe?

Ich hätte mal ne Fage zum bei mir in Kürze anstehenden Truppmann-Lehrgang: Muss ich mit diesem für den Führerschein dann trotzdem einen EH-Schein machen oder zählt der EH-Teil aus dem Truppmann aus ausreichend?

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 15:10 Zitieren Beitrag melden

soweit ich weiss nicht. die strassenverkehrsämter bestehen auf den erste -hilfe -schein. selbst nen rettungsassistent, den ich kenne, musste den machen.
eigentlich totaler schwachsinn.
es lebe die deutsche bürokratie!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 15:14 Zitieren Beitrag melden

ein RA musste nen eigenen EH-Schein machen? o.O Die Welt ist krank, man sollte doch davon ausgehen dass ein Rettungsassistent die Erste-Hilfe-Vorschriften kennt.

Gut, danke trotzdem ;o) Dann muss ich doch glatt Geld für so n Lappen ausgeben... schade eigentlich.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 15:18 Zitieren Beitrag melden

ja stimmt so ist die Welt Du musst sogar bei einer Verkehrskontrolle mit einen RTW den Verbandskasten nach STVO vorzeigen grins

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 15:21 Zitieren Beitrag melden

ja stimmt so ist die Welt Du musst sogar bei einer Verkehrskontrolle mit einen RTW den Verbandskasten nach STVO vorzeigen grins


lol? da bleibt die Frage: Welcher Polizist zieht nen RTW raus ;o) Sowas sollte mal nich auf Einsatzfahrt passieren ;o)

(Muss ich mal nen Kameraden von mir fragen, der hat seinen KFZ-Kasten durch ne volle Rettungstasche ersetzt, was da die Cops zu sagen wenn die den kontrollieren :D)

Wir könnten ja mal nen Sammelthread für schwachsinnige Vorschriften dieser Art machen :D

Brandmeister1

Wehrführer

Brandmeister1

Geschrieben am 02.09.2009 15:24 Zitieren Beitrag melden

Also ich habe eigendlich gehört das der Kurs beim Truppman ausreichent ist. Es kommt aber wohl drauf an wie alt der ist und ob deine Fahrschule das akzepiert, bin mal gespannt ob die es bei mir machen....

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 15:24 Zitieren Beitrag melden

Grins und Vorsicht habe auch eine Rettungstasche im meinen KFZ und was soll ich sagen HMMMMMMM Du musst ein Verbandskasten nach STVO haben (willkommen in Deutschland)

Raus ziehen bei einer normal Fahrt wurde er gestoppt (gut war ein wenig schnelle grins) aber wollten ihn sehn

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 15:28 Zitieren Beitrag melden

Na ja, die Rettungstasche hat eine Füllung nach DIN-13164, da ham die Cops mW noch nichts gegen gesagt ;o)

Na wenigstens bei ner normalen Fahrt. Wir ham uns ja mal überlegt auf Einsatzfahrt könnte uns der Führerschein reichlich egal sein, kein STW wird nen Feuerwehrauto mit Sondersignal rausziehen ;o)

Edit @ Brandmeister1: Ich fang am 17.09. meinen Lehrgang an, also wär er total neu ;o)

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Brandmeister1

Wehrführer

Brandmeister1

Geschrieben am 02.09.2009 15:30 Zitieren Beitrag melden

Ja dann gut wehr kamerad, ich hab mein schon :)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 15:30 Zitieren Beitrag melden

gibt sone und sone cops ich hatte wohl pech egal habe ein noch nach STVO man kennt ja Leute da bekommt man so was umsonst

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 15:32 Zitieren Beitrag melden

@Brandmeister1: Danke :) Ich werd mein Bestes tun.

@Mario: Njoar, unsere Cops ham zum "Blaulichtcup" nichmal ne Fußballmannschaft zamgekriegt, von denen würd ich mir nich zu viel erhoffen.. aber gut, n STVO-Kasten kost' ja kaum was, nur taugt die Füllung auch leider kaum was erfahrungsgemäß ;o)

Dickaa

Wehrführer

Dickaa

Geschrieben am 02.09.2009 15:50 Zitieren Beitrag melden

Ich hab mit meinem Bruder zusammen den Ersthelfer - Lehrgang (Brandenburg) gemacht der für den Truppmann benötigt wird (extra Lehrgang der nicht im Truppmann enthalten ist) kurz darauf hat mein Bruder den Führerschen (mit 17) gemacht und dort wurde ihm dieser glaub angerechnet, er musste also keinen Erste-Hilfe-Lehrgang mehr machen
Leider finde ich grad nur meinen Schein vom erste Hilfe Lehrgang den ich für meinen Führerschen 2 Jahr zuvor benötigte

aber prinzipiell müsste der Ersthelfer-Schein höherwertiger als der Erste-Hilfe-Schein sein

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 16:12 Zitieren Beitrag melden

Solange ihr beim Truppmann einen "normalen" Erste-Hilfe-Kurs macht und den auch entsprechend bescheinigt bekommt, dann reicht der auch für den Führerschein. Wenn ihr aber einfach nur eine Unterrichtseinheit in Erster Hilfe macht wird das nicht ausreichen. Die Führerscheinstelle braucht einen offiziellen Nachweis der auch nicht älter als zwei Jahre alt sein darf.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 16:28 Zitieren Beitrag melden

jetz sagts bloß da gibts von Bundesland zu Bundesland no Unterschiede - ich mach meinen Truppmann in Bayern wenn des was zur Sache tut.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 16:52 Zitieren Beitrag melden

Was ihr bei der Truppman-Ausbildung alles macht ist sogar z.T. Standortabhängig. Das kann also auch innerhalb eines Bundeslandes anders gehandhabt werden.

Fakt ist halt, dass die Führerscheinstelle einen offiziellen Nachweis braucht. Ob der nun alleine gemacht wurde oder im Zusammenhang mit der Trupmannausbildung ist denen egal, solange die das schwarz auf weiß bekommen ;-)

Brandmeister1

Wehrführer

Brandmeister1

Geschrieben am 02.09.2009 16:59 Zitieren Beitrag melden

ne egal net, man soll schon das wissen das man da vermittelt kriegt mit nehmen! ich hab es schon 2 mal gebraucht außerhalb der Feuerwehr, es ist unter keinen umständen zu unterschätzen!!!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 02.09.2009 17:03 Zitieren Beitrag melden

EH-Wissen ist nie zu unterschätzen. Allein schon wenn du an nem VU vorbeikommst oder sonstwas, kannst du wenigstens qualifizierte Erste Hilfe leisten, und sorry, aber der EH-Schein fürn Führerschein qualifiziert in meinen Augen nich so wirklich ;o) Wenn ich mir anschau was manche Leute für an Bockmist zamdoktern, dann is das schon heftig.

Aber jut, ich glaub probieren geht über studieren, ich werds einfach mit dem Truppmann-Teil mal versuchen ;o)

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 02.09.2009 17:57 Zitieren Beitrag melden

Also, damit hier nicht jeder mit Halbwissen glänzt...

Für den Führerschein ist lediglich ein Kurs über 4 Doppelstunden notwendig...
Dieser beinhaltet lediglich die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.

Für die Truppmannausbildung ist jedoch ein Kurs 8 Doppelstunden notwendig. (Dieser Kurs wird auch beim LKW-Lappen verlangt;))

Gruß

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DarkPrince

Stv. Kreisbrandmeister

DarkPrince

Geschrieben am 02.09.2009 19:39 Zitieren Beitrag melden

Also bei nem Bekannten haben die Cops sogar mal drauf bestanden, das er die (Sterilen) Op-Handschuhe auspackt, weil im Kfz-Verbandskasten ja nur unsterile Einmalhandschuhe drin sind. Kein Kommentar.
Ebenso gabs auch schon mal Ärger, weil ein Kamerade zwar nen kompletten Notfallkoffer an Bord hatte, aber der Verbandskasten abgelaufen war.

Und was die Ausbildung angeht, wie schon geschrieben, das ist ein Kurs LSM, kein EH für den Führerschein. da gibts einige Unterschiede, frag ggf mal dein örtlichen Sanitätsdienst/Rettungsdienst etc.

Hobbit

Kreisbrandmeister

Hobbit

Geschrieben am 02.09.2009 19:49 Zitieren Beitrag melden

also EH solte immwer überbilcken und große sachen der Feuerwehr oder dem rettungsdienst überlassen so auch ich spreche es nicht gern an das mit dem motorat helm an jaja am soll aber man solte auch nicht wenn es ein anfänger ist ..... . ich habe es oft genug mit agesehen aber bei der !!!!!!!feuerwehr immer der trupp der eine ausbildung zum resan hat oder midestens Höher als Ersthelfer

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