wegerechte sind keine sonderrechte.....
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Geschrieben am 24.09.2009 22:47
wegerechte sind keine sonderrechte.....
da ich das mal angesprochen hatte und ich viele hatte die was dagegen sagte setz ich hiermit mal was öffentliches rein was auch nach zu lesen ist: |
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Geschrieben am 24.09.2009 22:48
aber sonderrechte kann man sich zu nutzen machen nur keine wegerechte... |
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Geschrieben am 24.09.2009 23:40
Und was soll uns jetzt Deine Ausführung sagen? |
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Geschrieben am 24.09.2009 23:50
abschreiben muss man das net das kann man kopieren und wieso sollte ich denn inhalt net verstanden haben ich hab es mir öfters erklären lassn... und mir wurde gesagt das man es in anspruch nehmen kann sollte aber was passieren ist der jenige selber schuld ..... und wenn du nicht lesen kannst kann ich da nichts für... |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 24.09.2009 23:56
ich hab da mal was gegoogelt, was evtl zur klärung beitragen kann.... Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 25.09.2009 00:01
danke schön..... das meinte ich ja ganze zeit das mein die sonderechte nutzen kann aber keine wegerechte hat...... und die sonderechte nur nutzen darf unter beobachten denn starssenverkehrs und genauervorsicht..... |
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Geschrieben am 25.09.2009 00:04
@ Whyat: |
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Geschrieben am 25.09.2009 00:07
stvo da steht drin.... bei denn verstößen sind zb blitzer gemeint ich weiss ja net wie das bei euch gemacht wird bei uns ist es das wenn man net in denn punkten kommt und man belegen kann das man zum einsatz muste( was kein prob ist weil es ja eine strich liste gibt wer beim einsatz war) wird dieser blitzerbrief gegen diese person fallen gelassen....mfg |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 25.09.2009 00:09
@schullehh, kein problem, hier büdde Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 25.09.2009 00:11
Was steht in der StVO ??? |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 25.09.2009 00:20
es gibt nichts "rechtverbindliches". , es wird immer auf die einzelfallprüfung hinauslaufen. |
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Geschrieben am 25.09.2009 00:20
ich hab doch geschrieben ich weiss net wie das bei euch gemacht wird bei uns ist es solange man keine zu hohe also in denn punkten gefahren geschwindigkeit hat also 70 kmh wird es fallen gelassen und das ist so... du solltest dir denn link von @Whyat mal durchlesen da stehen beispiele drin..... |
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Geschrieben am 25.09.2009 00:23
und ich habe zum anfang ja nur gesagt das man sich die sonderrechte zunutzen machen kann aber net muss...... man darf nur keine wegerechte in anspruch nehmen...das sind 2 verschiedene paar schuhe.... |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 25.09.2009 08:31
Sonderrechte stehen dem Feuerwehrmann bei Alarm auch im privaten Pkw zu, wenn die Voraussetzungen des § 35/ Abs. 1 StVO erfüllt sind, insbesondere: Alarmierung der Feuerwehr zur Rettung von Menschen/ Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen Beim Einsatz ist es dringend geboten, zur Abwehr der Gefahr unter Missachtung der Regeln der StVO zum Feuerwehrhaus zu fahren, um den Einsatzerfolg nicht in Frage zu stellen (zeitlich) Die Sonderrechte nach § 35/ Abs. 1 verpflichten andere Verkehrsteilnehmer NICHT , dem Feuerwehrangehörigen Vorrechte einzuräumen (z. B. Vorfahrt, Befahren der Gegenfahrbahn, Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße...), da diese Vorrechte lediglich Fahrzeugen mit Sondersignalen eingeräumt sind Die Ausübung der Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet oder geschädigt werden Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auch bei angebrachten Hinweisschildern oder Dachaufsätzen am Fahrzeug nicht erkennen können, dass sich ein Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Alarmplatz befindet. Es muss daher jederzeit damit gerechnet werden, dass diese auf ihre Rechte bestehen und unter Umständen gar nicht auf den Gedanken kommen, dass der Feuerwehrangehörige gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt. Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 25.09.2009 12:55
ich sage ja auch das man aufpassen soll das ist klaa... aber ich will dich mal sehen wenn es bei dir brennt und du bist im brenneden haus eingeschlossen wie froh du wärst wenn die feuerwehr 2 min eher da ist |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 25.09.2009 13:02
Aichtal-Aich, 28.12.2002, 10.00 Uhr, Kind bei Unfall schwer verletzt |
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Geschrieben am 25.09.2009 13:11
das ist klaa so sollte man net fahren sowas würde bei uns ja auch net vorkommen wel soviel ist bei uns ja auch net los und sowas würde ich auch net machen .... wenn ich die sonderrechte in snspruch nehm dann nur wenn frei ist bei uns sind ampeln wo keiner steht also weit und breit keine menschenseele und die ampel ist immer auf rot... also fahr ich.. sollte dort iwi jemand sein denn ich gefährden könnte bleibe ich stehen....das ist klaa... solche wie diesn 22 jährigen verteige ich ja auch net net das ist fahrlässig das geb ich dir recht...... |
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Geschrieben am 25.09.2009 13:16
klarer fall der wegerechtmissachtung! |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 25.09.2009 13:20
sone wie der 22 jährige denken wie Du. |
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Geschrieben am 25.09.2009 13:25
Gut ich persönlich würde auch keine roten Ampeln überfahren. |