Zweibrücken, Mißbrauch von Notruf

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gerni

Gruppenführer

gerni

Geschrieben am 18.01.2009 11:56 Zitieren Beitrag melden

@schaefer78

ist richtig, das wird LEIDER immer wieder vorkommen...

MfG Gerni

 

Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 18.01.2009 13:16 Zitieren Beitrag melden

Blöde Frage, aber welcher Straftatbestand ist das Auslösen der Sirenen denn eigentlich?

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 18.01.2009 13:23 Zitieren Beitrag melden

Das ist 1.Mißbrauch von Notrufen....
zum 2 Mißbrauch der BOS,bzw mißbrauch des BOS Funkes da ich davon ausgehe das es kein Bedarfsträger war.
Denn in Deutschland darf nur derjenige das Funknetz der BOS eigentständig und ohne Auftrag benutzen der Bedarfsträger dafür ist.
Kann / wird mit Geld und Freiheitstrafen geandet...Und es werden die Kosten auf den Verursacher zukommen...

Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 18.01.2009 13:38 Zitieren Beitrag melden

Naja Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist das wohl eher nicht, da ein FME ja kein Notrufssystem ist sondern ein Alarmierungssystem. Das 2. wird wohl zutreffen, strafmaß muss ich mal nachschauen

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 18.01.2009 13:42 Zitieren Beitrag melden

So die Sirene bzw ist kein Notruf?!
Meine Quelle zu dem ganzen ist die Staatsanwaltschaft RLP und dort stehn auch die Paragraphen und Anklagen...Und wenn die da als Anklage Punkt Mißbrauch von Notrufen und Mißbrauch des BOS Funke´s schreiben wird das wohl so richtig sein..Denn die Herren Staatsanwälte werden die Gesetze und Paragraphen kennen und wissen was sie Anklagen :-D

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Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 18.01.2009 13:44 Zitieren Beitrag melden

Hm, wenns da Urteile zu gibt wirds wohl so sein, aber nach meinem Rechtsverständniss wäre das eigentlich was anderes. Wobei mir grad noch auffällt, war da nicht noch was, das es schon verboten ist ein FuG zu besitzen? Meine letzte Funkeinweisung ist doch ne weile her

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 18.01.2009 13:47 Zitieren Beitrag melden

Wenn du kein Bedarfsträger bist ist der Besitz eines auf BOS Kanäle programierten Gerätes verboten.Allein der Besitz eines BOS Tetra Gerätes das nicht auf BOS Frequenzen prog. ist nicht verboten..Du darfst es eben nur nicht auf BOS Frequenzen betreiben wenn du wie gesagt kein Bedarfsträger bist.Wie zum Bsp. der Wehrfüher / stelv.Wehrführer / Funkwart oder BI..

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FFWittersheim

Zugführer

FFWittersheim

Geschrieben am 18.01.2009 14:07 Zitieren Beitrag melden

Unsere Sirene kann man Manuell und über die Leitstelle steuern, alarmiert werden wir auch über Melder.
Ich könnte mir so einen "Scherz" garnicht leisten, ich arbeite bei der Landeshauptstadt Saarbrücken und die fordern Monatlich ein polizeiliches führungszeugniss. Wenn da was drinsteht, kann es meine Ausbildung kosten und ich habe sehr viel arbteit und stress gehabt überhaupt dahin zu kommen.

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 18.01.2009 14:09 Zitieren Beitrag melden

Wo arbeitest denn bei der stadt @FFWittersheim?!

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