S.Martinsumzug

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Leitsch

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 29.01.2011 12:20 Zitieren Beitrag melden

S.Martinsumzug

das könnte man an S. Martin ja machen dass alle feuerwehren sich von 18-19 uhr z.b. beim s.martinsumzug befinden

 

djmegabenn

Wehrführer

djmegabenn

Geschrieben am 29.01.2011 12:30 Zitieren Beitrag melden

Ausarbeitung?
Vergütung?
Fahrzeuge?
Einsatzdauer?
usw.

daniel911

Hauptfeuerwehrmann

daniel911

Geschrieben am 29.01.2011 13:09 Zitieren Beitrag melden

In echt ist doch der Martinsumzug eine Sicherheitswache bei dem meistens nur wenn überhaupt ein LF benötigt wird, anderweitig wäre das dann ein Saisoneinsatz der nur an einem Tag auftaucht nämlich dem 11.11. jedes Jahres.

jetzt mal zum Einsatz:

Der örtliche Martinsumzug benötigt eine Sicherheitswache für das Feuer und eine Straßensperrung.
Benötigte Fahrzeuge: 1 LF
Wachvoraussetzung: Ab der ersten Wache
Vergütung: 500 - 1000 Credits
Dauer: ca. 5 Min
Nachforderungen: -----------
Einsatz nur möglich am 11.11. da das der Martinstag ist!

Metallbauer93

Zugführer

Metallbauer93

Geschrieben am 29.01.2011 14:25 Zitieren Beitrag melden

naja die einsatz dauer sollt schon so 20 minuten betragen

Bjoern082

Stv. Kreisbrandmeister

Bjoern082

Geschrieben am 29.01.2011 22:07 Zitieren Beitrag melden

wenn die danach noch ein trinken auch mal eine std.
Hört sich gut an bin dafür

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 29.01.2011 22:32 Zitieren Beitrag melden

Vorhandener Thread:
http://www.feuerwache.net/forum/einsaetz...
(geschlossen - Verweis auf: )
http://www.feuerwache.net/forum/einsaetz...
(offen)


Und aus vergangenen Tagen, in denen es noch den Sammelthread für Einsatzvorschläge gab, stammt auch noch dieser hier:
http://www.feuerwache.net/forum/vorschla...
(geschlossen wegen des damals noch existierenden Sammelthreads)

Ist übrigens alles leicht zu finden, wenn man "Festumzug"
oder "Umzug" in die Forumsuche eingibt ...

Dieser Beitrag wurde editiert.

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 29.01.2011 23:18 Zitieren Beitrag melden

Sorry, ist öffentlichkeitsarbeit, kein wirklicher Einsatz für die Feuerwehr, somit dagegen.

Cowboy

Stv. Wehrführer

Cowboy

Geschrieben am 30.01.2011 17:35 Zitieren Beitrag melden

Frage aus dem Norden, was ist ein St. Martinsumzug und ist der verwand mit nem Karnevalsumzug, einem Schützenfestumzug, einem Umzug beim Vogelschießen oder einer St. Patricksparade?

Wenn ja, wäre das als "Saison"Einsatz an dem von Leitsch angesprochenen 11.11. ne nette Idee, aber grundsätzlich denke ich nicht, das wir jedes Regionalfest hier als Einsatz reinbringen sollten.

MKG Cowboy

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 30.01.2011 18:08 Zitieren Beitrag melden

http://de.wikipedia.org/wiki/Martinstag#...

djmegabenn

Wehrführer

djmegabenn

Geschrieben am 30.01.2011 18:30 Zitieren Beitrag melden

bei uns ist das so, dass die feuerwehr den martinszug mit einer fackel begleitet und sicherheitswache ist bei uns nicht.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 30.01.2011 20:22 Zitieren Beitrag melden

da es sich hiebei um absicherungsmaßnahmen handelt, denke ich nicht, dass es sich dabei um öffentlichkeitsarbeit handelt. eher eine freiwillige tätigkeit. doch auch diese muss, wenn sie mit personal und fahrzeug(en) bestritten werden zumindest über status oder funkdurchsage bei der ILS gemeldet werden.
daher wäre es für mich im weiteren sinne ein einsatz.
da dieser aber nur einmal im jahr zu einer festgelegten uhrzeit stattfinden kann, halte ich den programmieraufwand für übertrieben.

wäre aber trotzdem ne nette kleine sache.:-)

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 30.01.2011 21:04 Zitieren Beitrag melden

Wie ich auch schon im anderen Thread zum selben Thema geschrieben hatte, ist es nicht nur im weiteren Sinne ein Einsatz.
(siehe mein letzter Link zum leider geschlossenen Thread)

Je nachdem taucht so etwas in Eurer Statistik entweder als Sicherheitswache oder als Sonstiger Einsatz auf.

Festumzüge werden beim Fachdienst Öffentliche Sicherheit (oder Ordnungsamt) angemeldet und in aller Regel unter Auflagen genehmigt. Eine dieser Auflagen ist mit Sicherheit auch die Absicherung gegen den fließenden Verkehr.

Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit ist auch die vorgesetzte Behörde der Freiwilligen Feuerwehr. Und als solche kann sie uns durchaus damit beauftragen, die Absicherung in Zusammenarbeit mit der Polizei vorzunehmen.

Und schon ist es ein ganz offizieller Einsatz, auch wenn dafür nicht der Melder geht ... ;-)

Zum Vorschlag:
Ich brauchs hier nicht unbedingt ... ;-)

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