Eigene Feuerwehr
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Geschrieben am 09.04.2010 15:18
Waren wohl scharf auf Fördermittel für ne Ersatzbeschaffung. |
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Geschrieben am 09.04.2010 16:18
verhält sich das mit dem Blaulicht im auto nicht genau so wie Lachgaseinspritzung und Waffen im Flugzeug??? |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 09.04.2010 16:21
ja Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 09.04.2010 16:27
es ist so das du waffen mit ins flugzeug nehmen darfst. sie müssen aber im koffer sein, dh du darfst nich ran kommen. genau so wie lachgaseinspritzung im auto. ist verboten, aber du darfst so eine flasche im auto haben aber sie darf nicht verbunden sein also auch so das du es nicht benutzen kannst. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 09.04.2010 17:12
Ich kenn einen Fall, da hatte eine Person auf der Autobahn sich ein Blaulicht aufs Dach gebaut nur um schneller durch einen Stau zu kommen! Was er nicht wußte vor Ihn war eine Zivilstreife! |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 09.04.2010 17:21
Was auch noch ganz interessant zu diesen thema ist: |
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Geschrieben am 09.04.2010 19:14
da wollte ich wissen ob das mit dem blaulicht genau so ist Du darfst ein Blaulicht durchaus im Kofferraum verpackt transportieren, wenn das jedoch im Handschuhfach etc liegt und z.B. ein Kabel fürn Zigarettenanzünder dran ist, zählt das als betreiebsbereit und ist strafbar. Dann begehst du vorsätzlich eine Straftat und keine Ordnungswiedrigkeit. Übrigens auch, wenn du die RKL ausm Kofferraum holst (auf der Autobahn) weil du an einem VKU stehst etc, das ist auch verboten, weils nicht zu deinem Fahrzeug gehört (gilt analog auch für diverse Heck und Frontblitzer, teilweise (oder ganz?) sogar für Gelblicht). Lass solche Gedanken lieber ganz schnell sein! Dieser Beitrag wurde editiert. |
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Geschrieben am 09.04.2010 19:39
na egal eigentlich gings ja um ne Feuerwehr nich um Blaulichter. |
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Geschrieben am 09.04.2010 19:52
ja, du kannst jederzeit ne eigene Betriebsfeuerwehr gründen, soweit ich weis, die darf aber erstmal auch nur auf deinem Grundstück agieren. Alles was dann den öffentlichen Verkehrsraum tangiert unterliegt den entsprechenden Gesetzen (und da darfste auch nur "mitlöschen" wenn du die Betr-FW in ne FFW machst oder so). Was ja nur mit entsprechenden Genehmigungen und Auflagen geht (womit sich das Thema Privat-LF und Sosi wieder erledigt hätte, siehe Postings davor, STVO etc), aber das müssten die FWler beantworten, ist nicht mein Fachgebiet. |
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Geschrieben am 10.04.2010 17:23
wahrscheinlich kommt jetzt wieder: |
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Geschrieben am 10.04.2010 17:48
Nööh, jetzt kommt: |
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Geschrieben am 10.04.2010 18:00
was für Oldtimer meines Wissens nach widerum nicht gilt |
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Geschrieben am 10.04.2010 18:07
Kommt zum Schluss immer auf die Herren beim TÜV an...wenn du nen wunderschönen Oldtimer hast, würd ich den auch nicht gern mit Müllsäcken überkleben..da ist es dann in der Regel so, dass das Sondersignal vom elektronischen her so "verstümmelt" wurde, dass man es wirklich nichtmehr einfach nur durch "2drähte aneinander halten" in Betrieb nehmen kann. |
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Geschrieben am 11.04.2010 18:55
mal wieder da wichtigste überlesen^^ |
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Geschrieben am 13.04.2010 08:36
also man darf meines wissens in österreich sich ein FAhrzeug kaufen ... ABER nur im privaten falle.. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 13.04.2010 11:54
wenn feuer bei sich selbst ausbricht muss man die feuerwehr rufen und darf nicht selbst löschen... echt? das wäre mir als hausbesitzer "scheiss" egal, wenn es um mein eigenes hab und gut geht ![]() |
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Geschrieben am 13.04.2010 12:34
Sehe ich so wie Blackshuck, wobei ich mir dieses auch nicht vorstellen kann. |
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Geschrieben am 15.04.2010 13:03
aber mal ehrlich: |
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Geschrieben am 16.04.2010 09:24
naja ausbildung musst du haben |
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Geschrieben am 16.04.2010 12:43
naja ausbildung musst du haben Wozu? um das eigenen Haus zu löschen? |