Eigene Feuerwehr

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Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 09.04.2010 15:18 Zitieren Beitrag melden

Waren wohl scharf auf Fördermittel für ne Ersatzbeschaffung.
Und damit ist kein "privater" KTW gemeint. ;-)

 

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Stv. Wehrführer

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Geschrieben am 09.04.2010 16:18 Zitieren Beitrag melden

verhält sich das mit dem Blaulicht im auto nicht genau so wie Lachgaseinspritzung und Waffen im Flugzeug???

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.04.2010 16:21 Zitieren Beitrag melden

ja:D sowohl waffen als auch blaulicht sind verboten;)

oder was genau meinst du jetzt mit deiner frage?

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Stv. Wehrführer

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Geschrieben am 09.04.2010 16:27 Zitieren Beitrag melden

es ist so das du waffen mit ins flugzeug nehmen darfst. sie müssen aber im koffer sein, dh du darfst nich ran kommen. genau so wie lachgaseinspritzung im auto. ist verboten, aber du darfst so eine flasche im auto haben aber sie darf nicht verbunden sein also auch so das du es nicht benutzen kannst.
da wollte ich wissen ob das mit dem blaulicht genau so ist

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.04.2010 17:12 Zitieren Beitrag melden

Ich kenn einen Fall, da hatte eine Person auf der Autobahn sich ein Blaulicht aufs Dach gebaut nur um schneller durch einen Stau zu kommen! Was er nicht wußte vor Ihn war eine Zivilstreife!
Soweit ich mich noch erinnern kann bekam diese Person eine Anzeige!
Was ich damit sagen will ist: Der Besitz ist nicht strafbar aber der Betrieb sobald es im Straßenverkehr eingesetzt wird schon!

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 09.04.2010 17:21 Zitieren Beitrag melden

Was auch noch ganz interessant zu diesen thema ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...
§52

DarkPrince

Stv. Kreisbrandmeister

DarkPrince

Geschrieben am 09.04.2010 19:14 Zitieren Beitrag melden

da wollte ich wissen ob das mit dem blaulicht genau so ist


Du darfst ein Blaulicht durchaus im Kofferraum verpackt transportieren, wenn das jedoch im Handschuhfach etc liegt und z.B. ein Kabel fürn Zigarettenanzünder dran ist, zählt das als betreiebsbereit und ist strafbar. Dann begehst du vorsätzlich eine Straftat und keine Ordnungswiedrigkeit. Übrigens auch, wenn du die RKL ausm Kofferraum holst (auf der Autobahn) weil du an einem VKU stehst etc, das ist auch verboten, weils nicht zu deinem Fahrzeug gehört (gilt analog auch für diverse Heck und Frontblitzer, teilweise (oder ganz?) sogar für Gelblicht).

Lass solche Gedanken lieber ganz schnell sein!

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Stv. Wehrführer

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Geschrieben am 09.04.2010 19:39 Zitieren Beitrag melden

na egal eigentlich gings ja um ne Feuerwehr nich um Blaulichter.

Ich hab jetzt in Internet nochmal gesucht und tatsächlich private Feuerwehren gefunden.
Soweit ich das aber verstanden hab dürfen private FW nur Hauptberuflich sein. Werksfeuerwehren (wo die nebenberuflich sind) müssen noch bestimmte extras haben.

DarkPrince

Stv. Kreisbrandmeister

DarkPrince

Geschrieben am 09.04.2010 19:52 Zitieren Beitrag melden

ja, du kannst jederzeit ne eigene Betriebsfeuerwehr gründen, soweit ich weis, die darf aber erstmal auch nur auf deinem Grundstück agieren. Alles was dann den öffentlichen Verkehrsraum tangiert unterliegt den entsprechenden Gesetzen (und da darfste auch nur "mitlöschen" wenn du die Betr-FW in ne FFW machst oder so). Was ja nur mit entsprechenden Genehmigungen und Auflagen geht (womit sich das Thema Privat-LF und Sosi wieder erledigt hätte, siehe Postings davor, STVO etc), aber das müssten die FWler beantworten, ist nicht mein Fachgebiet.

Freddy95

Wehrführer

Freddy95

Geschrieben am 10.04.2010 17:23 Zitieren Beitrag melden

wahrscheinlich kommt jetzt wieder:
"Halt du dich daraus, du hast ja keine Ahnng" aber egal,

wieso soll es vorboten sein, ein altes Feuerwehrfahrzeug zu haben?

Mein Onkel hat auch ein altes LF 16 auf MB 1113, wo noch Martinhorn und Blaulichter drauf sind.

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 10.04.2010 17:48 Zitieren Beitrag melden

Nööh, jetzt kommt:
"Lies doch mal richtig ... " ;-)

Es geht nicht darum, ein altes Feuerwehrfahrzeug zu haben,
sondern darum, damit Einsätze zu fahren.

Und die Sondersignalanlage darf nicht betriebsbereit sein.
Bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr sind sogar die Blaulichter beispielsweise abzukleben, wie DarkPrince es mit dem alten Barkas schon so schön beschrieben hatte.

Schilli

Stv. Wehrführer

Schilli

Geschrieben am 10.04.2010 18:00 Zitieren Beitrag melden

was für Oldtimer meines Wissens nach widerum nicht gilt;)

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 10.04.2010 18:07 Zitieren Beitrag melden

Kommt zum Schluss immer auf die Herren beim TÜV an...wenn du nen wunderschönen Oldtimer hast, würd ich den auch nicht gern mit Müllsäcken überkleben..da ist es dann in der Regel so, dass das Sondersignal vom elektronischen her so "verstümmelt" wurde, dass man es wirklich nichtmehr einfach nur durch "2drähte aneinander halten" in Betrieb nehmen kann.

Freddy95

Wehrführer

Freddy95

Geschrieben am 11.04.2010 18:55 Zitieren Beitrag melden

mal wieder da wichtigste überlesen^^

gehöre ja bekanntlich zu den lesefaulen ;)

Wiener

Gruppenführer

Geschrieben am 13.04.2010 08:36 Zitieren Beitrag melden

also man darf meines wissens in österreich sich ein FAhrzeug kaufen ... ABER nur im privaten falle..

man darf NICHT auf einsätze mit dem fahrzeug fahren
man darf NICHT funk kontakt aufnehmen
man DARF es für eigene zwecke verwenden zb garten gießen oder terasse säubern ...
wenn feuer bei sich selbst ausbricht muss man die feuerwehr rufen und darf nicht selbst löschen...
man MUSS eine ausbildung haben

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 13.04.2010 11:54 Zitieren Beitrag melden


wenn feuer bei sich selbst ausbricht muss man die feuerwehr rufen und darf nicht selbst löschen...


echt? das wäre mir als hausbesitzer "scheiss" egal, wenn es um mein eigenes hab und gut geht;)

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 13.04.2010 12:34 Zitieren Beitrag melden

Sehe ich so wie Blackshuck, wobei ich mir dieses auch nicht vorstellen kann.

Freddy95

Wehrführer

Freddy95

Geschrieben am 15.04.2010 13:03 Zitieren Beitrag melden

aber mal ehrlich:
Was soll schon sein, wenn man vor der Haustür ein altes LF 16 stehen hat, gerade eine Kerze den Tisch in Flammen gestzt hat, und dann mit nem C-Rohr ins Haus reingeht?
Man soll ja schließlich versuchen den Brand selbst ein bisschen einzudämmen...

Wiener

Gruppenführer

Geschrieben am 16.04.2010 09:24 Zitieren Beitrag melden

naja ausbildung musst du haben

DarkPrince

Stv. Kreisbrandmeister

DarkPrince

Geschrieben am 16.04.2010 12:43 Zitieren Beitrag melden

naja ausbildung musst du haben


Wozu? um das eigenen Haus zu löschen?

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