Eigene Feuerwehr
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Freddy95
Wehrführer
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Geschrieben am 16.04.2010 18:55
naja ausbildung musst du haben
wenn ioch normaler Zivilist wäre, bräuchte ich doch keine Ausbildung, wenn ich sowieso versuchen soll den Brand zu löschen
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 16.04.2010 23:10
so ein unfug! ich brauch doch als ersthelfer beim VKU zb. auch keine sani ausbildung!
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Computerbild
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 17.04.2010 07:51
für die erste Hilfe die am unfallort geleistet werden muss brauchst du keine ausbildung aber für die erweiterete EH schon. Dazu zählen Zugänge legen und Medikamente. Für Zugänge brauchst du min. San A für medikamente bin ich mir nicht ganz sicher ob du ssie schon mit einer San ausbildung geben darfst oder erst mit RS.
Also für spezielle dinge braucht man schon eine Ausbildung.
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DarkPrince
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 17.04.2010 21:53
es ging um erste Hilfe, es hat kaum jemand (ausser die unvermeidlichen Rettungsrambos) Spritzen, infusionen etc dabei , wenn er zu nem VKu dazukommt.
und Zugänge darfst du auch mit San A - C nicht, da Körperverletzung.
in San-C lernst du Spritzen aufziehen und Infusionen vorbereiten und theoretisch auch intubieren, infundieren. Im normalen San-Einsatz darfste das trotzdem nicht, genauso wie man für O² ne Zusatzerlaubnis braucht ^^ Willkommen in Deutschland, hier ist alles geregelt. In der DDR haben wir als Ersthelfer Kreislauftropfen, Schmerztabletten und diverse andere Sachen geben dürfen, heutzutage darf ein Sanitäter nur noich Pflaster kleben^^.
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Computerbild
Stv. Wehrführer
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Geschrieben am 17.04.2010 22:11
mit San A lernst du zugänge zu legen.
kp was bei euch los ist bei uns isses so und da kann mir auch kein anderer Was sagen BEI UNS isses so.
Und wenn dus hast darfstes auch benutzen. Das is ja dann bescheuert einen schein zu machen den zu haben und das zu können aber du darfst es nicht.
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DarkPrince
Stv. Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 17.04.2010 23:31
San-A ist lediglich eine erweiterte EH (da ebenfalls eine Breitenausbildung, die jeder machen kann).
Wenn ihr da Zugänge lernt, ist das ok, aber nicht lt. Ausbildungsnorm.
und was das thema, was du lernst darfst du machen angeht^^ wenn du meinst, solltest aber evt mal ein paar Gesetze wälzen. Du darfst als Sanitätshelfer (San-A) dem Arzt zuarbeiten, aber nicht selber Zugänge legen (das dürfen in einigen Gebieten nicht mal RS/RA's).
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DervomDorf
Moderator
Kreisbrandmeister
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Geschrieben am 18.04.2010 09:18
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Es geht hier um die eigene Feuerwehr, nicht um die Ausbildungen beim Rettungsdienst.
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