Frage zum §35 StVO

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TomTom81

Stv. Zugführer

TomTom81

Geschrieben am 18.02.2009 17:30 Zitieren Beitrag melden

Um mal bei diesem speziellen Beispiel hier zu bleiben. Bei unserer ILS (zuständig für Aarmierung der BF, FF, Rettungsdienst für ca. 500000 Einwohner) wird regelmässig einmal im Monat das System für 5std. abgeschaltet um zu trainieren das im falle eines Systemausfalles die Alarmierung per hand aufrecht erhalten werden kann.Das funktioniert auch ziemlich gut, da wäre ein Techniker der mit SoSi zur Leitstelle kommt sicher nicht gerechtfertigt...

 

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 18.02.2009 20:46 Zitieren Beitrag melden

neeeeeee fireman.... alte diskussion aber jannik hat recht... aufm weg zum geratehaus hast du sonderrechte (NUR sonderrechte)

zur kurzen unterscheidung... sonderrechte gewährt man sich

wegerechte müssen von anderen teilnehmern gewährt werden...(das geht nur wenn man sich kenntlich macht====> blaulicht + martinhorn)

gerade bei den wegerechten unter beachtung von §1 StVO...
da gabs ne ellenlange diskussion an anderer stelle

@ joggl... ihr seid aber nicht bei der stadt angestellt? wenn nicht dann würde ich das auch wie carsten auslegen...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 18.02.2009 21:07 Zitieren Beitrag melden

neeeeeee fireman.... alte diskussion aber jannik hat recht... aufm weg zum geratehaus hast du sonderrechte (NUR sonderrechte)

zur kurzen unterscheidung... sonderrechte gewährt man sich

wegerechte müssen von anderen teilnehmern gewährt werden...(das geht nur wenn man sich kenntlich macht====> blaulicht + martinhorn)

gerade bei den wegerechten unter beachtung von §1 StVO...
da gabs ne ellenlange diskussion an anderer stelle

@ joggl... ihr seid aber nicht bei der stadt angestellt? wenn nicht dann würde ich das auch wie carsten auslegen...


das ist nicht war!
Auf den Weg zum Gerätehaus hast du dich an die StVO zu halten. Das heißt innerorts 50km/h.
Wir haben das Thema bei uns in der Wehr oft durchkauen müssen.
Privatleute haben keine Sonderrechte, wenn diese nicht Gekennzeichnet sind.(Stadtbrandmeister mit Blaulicht etc.)
Die Schilder auf den Dach sind nicht im Niedersächsischen Gesetz zugelassen. (Gab auch schon Gerichtsurteile darüber)

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_3...
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_3...

firefighterHR

Zugführer

firefighterHR

Geschrieben am 18.02.2009 21:29 Zitieren Beitrag melden

du bist ja keine Person mit hoheitlichen Aufgaben.
Auch wenn du für solch eine dienste verrichten sollst, so bist du es in diesen Fall nicht.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 18.02.2009 22:34 Zitieren Beitrag melden

Man muss klar unterscheiden:

Sonderrechte nach § 35 StVO sind PERSONENGEBUNDEN. Danach gilt, dass alle Personen, die ihnen zugewiesene hoheitliche Aufgaben ausüben, und diese Ausübung DRINGEND geboten ist, Sonderrechte wahrnehmen können. Diese aber nur unter Ausschluß einer Gefährdung. Deswegen dürfen wir bei der Polizei auch ohne SoSi mit Zivilwagen die StVO übertreten. Mitglieder der FF dürfen dies auf dem Weg zur Fw bei einem Einsatz auch.
Das heißt, dass ein Techniker,der der Feuerwehr angehört und nicht irgendeinem Privatunternehmen, wenn dies dringend geboten ist (was ich im Einzelfall anzweifeln würde) auch Snnderrechte in Anspruch nehmen ( wie gesagt mit entsprechender Vorsicht und Rücksicht).

Wegerechte § 38 sind FAHRZEUGGEBUNDEN. Diese Fahrzeuge müssen nach Fahrzeugzulassungsverordnung entsprechend ausgerüstet sein. (Blaulicht, Einsatzhorn) Eine Person, die also sonderrechtsbefugt ist, darf nur mit entsprechendem Fahrzeug Wegerechte in Anspruch nehmen. Bei Wegerechten muss aber zusätlich noch eine unmittelbare GEFAHR für Menschenleben oder ehrhebliche Sachwerte oder für die öff. Sicherheit oder Ordnung bestehen.

Ich hoffe ich habe mich irgendwie verständlich ausgedrückt. Falls nicht einfach melden. Ich bin dieses Thema gerade durch.

MfG Canion

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 18.02.2009 23:21 Zitieren Beitrag melden

kann ich nur bestätigen... über sinn und unsinn und missbrauch kann man sich treiten... aber wir haben jedes jahr eine belehrung durch die polizei wo dieses thema immer wieder auf den tisch kommt und es ist erlaubt... canion cruzer hatts ja gut erklärt ;)

schullehh

Zugführer

schullehh

Geschrieben am 18.02.2009 23:48 Zitieren Beitrag melden

Besser als Canion Cruiser hätte ich es auch nicht ausdrücken können.
Dem ist eigentlich nichts mehr hinzu zufügen.

Schöne Zusammenfassung der gängigen Rechtssprechungen und Schulmeinungen.

Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 19.02.2009 14:26 Zitieren Beitrag melden

Nochmal zur Info: Es geht uns nicht wirklich drum, dass wir das machen wollen, wir sind nur neulich auf die Diskussion gekommen, wie das ganze rechtlich wäre, und sind auf keine sinnvolle Antwort gekommen.

Ok, also wir sind bei der Stadt angestellt, (aber ne andere Dienststelle als die FW), privat sind wir eben in der FF/beim THW.

Ich lege es mal so aus, dass es evtl OK sein könnte (also gesetzt den Fall, das es wirklich was bringt und wirklich notwendig ist), wenn wir direkt bei der FW angestellt wären. Naja, das is doch auch mal interessant...

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 19.02.2009 18:51 Zitieren Beitrag melden

Wobei das halt auch nich so ganz sicher ist..solche Goldfasane wie Kreisbrandmeister oder so haben diese Sonder UND Wegerechte ja in der Regel an ihrem Fahrzeug schon..jetzt müsste man Wissen ob "Abteilungsleiter" wie zum Beispiel der Leiter der Leitstelle sowas auch kriegen könnten

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 20.02.2009 11:16 Zitieren Beitrag melden

naja geht ja nicht um abteilungsleiter...

sind die systeme denn gesichert??? irgendwie mit notstromaggregaten und nem 2ten serversystem??? oder mal anders: wie wahrscheinlich ist es das mal garnichts geht und es dann natürlich echt schnell gehen muss?

Joggl2801

Zugführer

Joggl2801

Geschrieben am 20.02.2009 12:44 Zitieren Beitrag melden

Die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null, es geht hier immerhin um ein Rechenzentrum mit 200 Servern, das ist schon entsprechend abgesichert.

Die Diskussion geht einfach von dem (theoretischen) Fall aus, dass es zwingend erforderlich ist, dass schnellstmöglichst ein Techniker kommt, um die FEZ wieder arbeitsfähig zu machen.

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 21.02.2009 13:06 Zitieren Beitrag melden

mmh... hab mir da noch was überlegt... ich denke am besten wäre sowas mit einer art rendezvous- system zu realisieren... der techniker braucht keine sondergenemigung o.ä. (oder einen melder... der nicht funktioniert wenn man den rechniker braucht :D )

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 21.02.2009 13:37 Zitieren Beitrag melden

Ich denke, wenn es wirklich mal so dringend ist, dann holt den schon ein Fahrzeug ab, sei's jetzt Polizei oder Feuerwehr...

FlorianSiegen9421

Gruppenführer

FlorianSiegen9421

Geschrieben am 22.02.2009 14:24 Zitieren Beitrag melden

exakt das wollte ich auch grad vorschlagen.
Angenommen ihr habt als FF nen einsatz wo ihr dringend ein Sonderfahrzeug benötigt, bspw. einen Kran, aber im Umkreis von 50 km gibt es keine einzige Feuerwehr mit diesem Fahrzeug.. was macht man dann? Genau...man holt das Fzg. von einem privaten Unternehmen oder privatperson. Obwohl höchste Eile geboten ist und euer Einsatzleiter dem Besitzer vorschreiben darf, dieses Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, hat der Besitzer des Fahrzeugs, wie firefighterHR schon richtig schreibt trotzdem als nichtangehöriger einer FW keine hoheitliche Aufgabe zu erfüllen und hat auch keine Wegerechte wegen fehlender Kennzeichnung. Er dürfte also höchstens mit der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit zur Einsatzstelle fahren. Um das zu vermeiden sieht der Gesetzgeber vor, dass dieses Fahrzeug von 2 Einsatzfahrzeugen ins Sandwich genommen wird und diese dann als kolonne zur einsatzstelle auch sonder- und wegerechte in Anspruch nehmen darf.

Ich denke wenn es bei euch zu diesem worst case kommen sollte wird das mit euch genauso gehandhabt werden.

Würde mich aber Jannik anschließen und einfach ma bei dieser FEZ nachfragen, die sollten das wissen.
mKg

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.02.2009 18:53 Zitieren Beitrag melden

So liebe Leute,
hab was gefunden!
Nur ob das auch wirklich so kommt?? Darüber wird wohl der Deutsche Bundestag entscheiden!
Hier der Link:

https://epetitionen.bundestag.de/index.p...

dave118

Zugführer

dave118

Geschrieben am 27.02.2009 22:39 Zitieren Beitrag melden

So liebe Leute,
hab was gefunden!
Nur ob das auch wirklich so kommt?? Darüber wird wohl der Deutsche Bundestag entscheiden!
Hier der Link:

https://epetitionen.bundestag.de/index.p...


Hoffentlich wird das abgelehnt...
Das würde nur Probleme geben. Und man würde das Blaulicht noch weniger ernst nehmen, als man es schon tut.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.02.2009 22:46 Zitieren Beitrag melden



Hoffentlich wird das abgelehnt...
Das würde nur Probleme geben. Und man würde das Blaulicht noch weniger ernst nehmen, als man es schon tut.




Dem stimme ich voll und ganz zu!
Es gibt dem Blaulicht eine Narrenfreiheit!

dave118

Zugführer

dave118

Geschrieben am 27.02.2009 22:55 Zitieren Beitrag melden




Dem stimme ich voll und ganz zu!
Es gibt dem Blaulicht eine Narrenfreiheit!


Oder man müsste die Abgabe sehr sehr streng kontrollieren... und nur auserwählte dürften es haben. Und das schüürt die "eifersucht" wieder. und gefärdet die Gruppe.
Man könnte bestimmen, dass nur eine Grundbesatzung eines LFs das blaulicht haben darf. Das sidn solche, welche noch nie gesetzlich aufgefallen sind, in der Stadt arbeiten, und man so schnelle Hilfe erwarten kann. Das sind dann maximal sagen wir 20 Leute einer Wache. welche dann abwechselnd je 2 Wochen pro Monat Dienst haben und 24h in der Stadt sein müssten...
Aber das birgt alles Missbrauchsgefahren.
Und bringt nur negatives im Nachhinein...

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.02.2009 23:02 Zitieren Beitrag melden

Bringt auch nichts.
Lieber wie bisher!
ausserdem ist man nicht wirklich schneller. Bei uns verlässt das 1. Auto ca 3min nach der Alarmierung mit 9 Leuten raus. das 2. folgt ca2 -3 min später. Die anderen beiden sind auch ca in diesem zeitraum besetzt. Auch ohne Blaulicht auf dem Privat PKW

dave118

Zugführer

dave118

Geschrieben am 27.02.2009 23:09 Zitieren Beitrag melden

Bringt auch nichts.
Lieber wie bisher!
ausserdem ist man nicht wirklich schneller. Bei uns verlässt das 1. Auto ca 3min nach der Alarmierung mit 9 Leuten raus. das 2. folgt ca2 -3 min später. Die anderen beiden sind auch ca in diesem zeitraum besetzt. Auch ohne Blaulicht auf dem Privat PKW


Dafür mit Warnblinker und dieser blöden Tafel;)
Da ist das Blaulicht schon schööner zum Anschauen...:P
Naja wir haben bei uns das Problem nicht mit der Zeit. Bei uns geht eh immer zuerst der Florian 18 und 21 raus... (Polizeipikett und Pikettoffizier)
Und danach werden wir alarmiert wenn es uns braucht.

Aber bringt dieses Schild auf dem Dach überhaupt etwas?

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