Strafe
Feuerwache.net Forum » Andere Foren » OffTopic » StrafeBenutzer | Beitrag |
---|---|
|
Geschrieben am 19.01.2009 13:39
Strafe
Ein Kollege von mir ist bei der Alamierung über eine rote Ampel gefahren und soll jetzt den Führerschein für nen Monat abgeben! |
|
Geschrieben am 19.01.2009 13:47
Beschwerde einlegen, da du im Einsatzfall Sonderrechte hast. In wiefern die allerdingsziehen ist Auslegungssache der Richter |
|
Geschrieben am 19.01.2009 13:50
Du hast im privat PKW keine Sonder und Wege rechte... |
|
Geschrieben am 19.01.2009 13:51
Du hast mit dem Privat PKW nie Sonder und Wege Rechte... Dieser Beitrag wurde editiert. |
|
Geschrieben am 19.01.2009 14:03
Moin. |
|
Geschrieben am 19.01.2009 14:03
|
|
Geschrieben am 19.01.2009 14:18
Thema Sonder- und Wegerechte ist doch immer wieder schön. "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Auch hier gilt wieder der Grundsatz der besonderen Sorgfaltspflicht, es darf niemand gefährdet werden. Wenn man das nicht sicherstellen kann, muss man notfalls halt mit Lampen und Lärm an der roten Ampel anhalten.Beides (Sonder- und Wegerechte) stehen einem grundsätzlich nur zu, wenn Gefahr im Verzug ist und daher höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten, bedeutende Sachwerte zu schützen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen. Zu der eigentlichen Frage: Schau im entsprechenden Feuerwehrgesetz nach, wie das Thema Sonderrechte im Privatwagen bei euch gehandhabt wird. Es wäre auch möglich, dass es zusätzliche Dienstanweisungen gibt, die die Sonderrechte einschränken. Dieser Beitrag wurde editiert. |
|
Geschrieben am 19.01.2009 14:26
@ Tiburon dem ist nix hinzu zufügen.... |
|
Geschrieben am 19.01.2009 20:52
@ schaefer... schön dass du tiberon zustimmst während er das gegenteil von dem behauptet was du oben geschrieben hast Dieser Beitrag wurde editiert. |
|
Geschrieben am 19.01.2009 20:57
nun ja er is da scho gscheit nei donnert aba des war um halb 2 morgens und es war eig keiner mehr auf der straße |
|
Geschrieben am 19.01.2009 20:58
tja... irgendwer hat ihn ja angezeigt |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 19.01.2009 21:06
Naja leg auf jedenfall Beschwerde ein, wenn du niemanden dadurch gefährdet hast kann es sein das du mit einer Geldstrafe davon kommst. Berufe dich auf Paragraph 35 ist es glaub Sonder und Wegerechte. Zum Thema das du keine Sonderrechte hast sei eins gesagt. Es steht klar geschrieben das Die Feuerwehr Sonder und Wegerechte hat das heisst auch du wenn du in einer Feuerwehr bist. Beim DRK sieht das anders aus darin steht die Fahrzeuge des Rettungsdienstes, geh mal nicht davon aus das jemand als Privatfahrzeug einen RTW oder ähnliches fährt. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 19.01.2009 21:13
Tja, den Vorrednern ist nichts hinzuzufügen. |
|
Geschrieben am 19.01.2009 21:19
@ feuerwehr112thomas.... man hat als angehöriger der feuerwehr mit seinem privat pkw NUR sonderrechte, da man wegerechte die einem von verkehrsteilnehmern gewährt werden müssen nur mit blaulicht + martinshorn fordern darf |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 19.01.2009 21:36
Beschwerde einlegen, da du im Einsatzfall Sonderrechte hast. In wiefern die allerdingsziehen ist Auslegungssache der Richter jeder Fahrzeugführer ist für sein Handeln selbst verantwortlich.....für priv. PKW gibt es keine Sonderrechte siehe §35 ff der StVO...da hilft auch kein Dachaufsetzer oder Magnetschild..... mit ein wenig Glück legt er Einpruch ein, zahlt etwas mehr Geldstrafe und kann wenn er Ersttäter ist und keine Punkte im KBA-Register hat seinen Lappen behalten |
|
Geschrieben am 19.01.2009 21:47
@ luftretter... man hat sie Dieser Beitrag wurde editiert. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 19.01.2009 21:50
Sorry hab mich vertan---Sonderrechte ja-----Wegerecht nein-- |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 19.01.2009 22:49
Eben, Luftretter. |
|
Geschrieben am 19.01.2009 23:01
solange Paragraph 1 der STVO nicht verletzt wird, hat die FF Sonderrechte. |
Gelöschtes Mitglied |
Geschrieben am 19.01.2009 23:01
Im Zweifel gilt immer §1 Grundregeln: |