Strafe

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Benutzer Beitrag

Baedal

Oberfeuerwehrmann

Baedal

Geschrieben am 19.01.2009 13:39 Zitieren Beitrag melden

Strafe

Ein Kollege von mir ist bei der Alamierung über eine rote Ampel gefahren und soll jetzt den Führerschein für nen Monat abgeben!
Ich hab ihm geraten vor Gericht zu ziehen wie sieht ihr das?
Menschleben gehn doch vor ner blöden Ampel

 

Jannik

Stv. Zugführer

Jannik

Geschrieben am 19.01.2009 13:47 Zitieren Beitrag melden

Beschwerde einlegen, da du im Einsatzfall Sonderrechte hast. In wiefern die allerdingsziehen ist Auslegungssache der Richter

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 19.01.2009 13:50 Zitieren Beitrag melden

Du hast im privat PKW keine Sonder und Wege rechte...
Der Entzug Punkte und Geldstrafe sind gerechtfertigt und da kannst du gar nicht´s machen.....
Er ist ja nicht die einzigste Einsatzkraft auf dem Weg zur Wache so das sein erscheinen 20 sec. früher oder später eine Rolle spielt.Ganz klar im gesetz geregelt und wird schon im Grundlehrgang bei gebracht.Er kann froh sein das er keinen VU verursacht hat oder eine Gefährdung begangen hat sonst würde es noch viel viel mehr Ärger geben...
Und ein kleiner Tipp kein Anwalt kein Gericht einschalten sonst wird der Spass noch teurer und die Strafe kann je nach Richter und Staatsanwalt noch höher ausfallen....
Also nochmal Anfahrt mit dem priv.PKW keinerlei sonder und wege Rechte....

schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 19.01.2009 13:51 Zitieren Beitrag melden

Du hast mit dem Privat PKW nie Sonder und Wege Rechte...
Du kannst die erlaubte Geschwindigkeit vielleicht gering überschreiten...aber keine Roten Ampel´n z.b ohne Blaues Blinklicht u Martinshorn überfahren da du eine Gefährdung nicht ausschließen kannst... Wie gesagt Geschwindigkeit kannst du gering Übersschreiten aber keine Lichtzeichen mißachten....UNd dabei kommt es dann noch auf den Einsatz an d.h. was anliegt..wenn du das bei ner Ölspur oder irgendsowas volbringst werden dich die richter fragen ob du noch richtig tickst...Leider is es immer wieder der Fall das Kameraden komplett das Hirn abschalten wenn der Melder geht und die ganze Welt um sich herum vergessen@ Jannik

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rescueteddy

Gruppenführer

rescueteddy

Geschrieben am 19.01.2009 14:03 Zitieren Beitrag melden

Moin.
Mit Gericht wäre ich vorsichtig, könnte für ihn in die Hose gehen. Ich würde mit der Behörde reden bzw. den Löschzugführer hinzu ziehen. Im schlimmsten Fall könnte jetzt ein Bürger der das gesehen hat und sich gefärdet fühlte auch Anzeige erstatten und dann wird es richtig eng. Sonder und Wegerechte hast du nur mit Blaulicht und Lalülala aber darüber brauchen wir jetzt nicht tiefer eingehen. Mit viel Glück muß er nur die Strafe zahlen und die Punkte einstecken, sage ich jetzt aus Erfahrung. Dem Richter ist es egal, ob er zur Menschenrettung oder Katze auf Baum raus mußte.
Eigensicherung geht vor allem, da ist mir die Person die Hilfe braucht egal, auch im Rettungsdienst. Mit dem RTW bretter ich auch nicht zur Einsatzstelle.

gaewin

Gruppenführer

Geschrieben am 19.01.2009 14:03 Zitieren Beitrag melden


Hier habt ihr eine ganaue Erklärung:

http://www.feuerwehrhoechst.de/535311974...

Tiburon

Stv. Wehrführer

Tiburon

Geschrieben am 19.01.2009 14:18 Zitieren Beitrag melden

Thema Sonder- und Wegerechte ist doch immer wieder schön.
Zunächst sollte man ganz deutlich zwischen Sonderrechten und Wegerecht unterscheiden.
Sonderrechte (§35 StVO) sind nicht Fahrzeug-, sondern Personengebunden. Es können einer Person auch ohne Blaulicht und Folgetonhorn Sonderrechte zustehen. Diese beinhalten z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parken im Halteverbot, oder auch das Überfahren einer roten Ampel.
GANZ WICHTIG: Es darf niemand behindert oder gefährdet werden!
Wenn also etwas passiert, steht ihr schon mit einem Bein im Knast, weil ihr der besondern Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen seit. Ob einem FM (SB) im Privatwagen Sonderrechte zustehen ist im Feuerwehrgesetz geregelt, und das ist Ländersache, kann also in jedem Bundesland anders sein.

Das Wegerecht (§38StVO) hingegen ist Fahrzeuggebunden und kann nur mit Blaulicht UND Folgetonhorn in Anspruch genommen werden. Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Auch hier gilt wieder der Grundsatz der besonderen Sorgfaltspflicht, es darf niemand gefährdet werden. Wenn man das nicht sicherstellen kann, muss man notfalls halt mit Lampen und Lärm an der roten Ampel anhalten.
Beides (Sonder- und Wegerechte) stehen einem grundsätzlich nur zu, wenn Gefahr im Verzug ist und daher höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten, bedeutende Sachwerte zu schützen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen.

Zu der eigentlichen Frage:
Schau im entsprechenden Feuerwehrgesetz nach, wie das Thema Sonderrechte im Privatwagen bei euch gehandhabt wird. Es wäre auch möglich, dass es zusätzliche Dienstanweisungen gibt, die die Sonderrechte einschränken.

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schaefer78

Gruppenführer

schaefer78

Geschrieben am 19.01.2009 14:26 Zitieren Beitrag melden

@ Tiburon dem ist nix hinzu zufügen....

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 19.01.2009 20:52 Zitieren Beitrag melden

@ schaefer... schön dass du tiberon zustimmst während er das gegenteil von dem behauptet was du oben geschrieben hast ;)...

@ baedal... tiberon ist nichts hinzuzufügen und zu deiner frage... ich bin zwar kein jurist aber ich DENKE, dass es keine probleme geben sollte solange man deinem kameraden nicht nachweisen kann das er andere verkehrsteilnehmer gefährdet hat. dh wenn er sich vorsichtig in die ampelkreuzung hineingetastet hat (und keine anderen verkehrsteilnehmer gezwungen hat zu bremsen oder ihre geschwindigkeit zu verringern?<== da bin ich mir nicht ganz sicher)... aber am besten mit der wehrführung in verbindung setzen, genau nachhören und sich einen schlachtplan erarbeiten;)...
wenn er allerdings wie ein beserker in die kreuzung gefahren ist und es zeugen gibt siehts eher schlecht aus :(

ich hoffe du (ihr) konntet mir folgen :)

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Baedal

Oberfeuerwehrmann

Baedal

Geschrieben am 19.01.2009 20:57 Zitieren Beitrag melden

nun ja er is da scho gscheit nei donnert aba des war um halb 2 morgens und es war eig keiner mehr auf der straße

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 19.01.2009 20:58 Zitieren Beitrag melden

tja... irgendwer hat ihn ja angezeigt ;)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.01.2009 21:06 Zitieren Beitrag melden

Naja leg auf jedenfall Beschwerde ein, wenn du niemanden dadurch gefährdet hast kann es sein das du mit einer Geldstrafe davon kommst. Berufe dich auf Paragraph 35 ist es glaub Sonder und Wegerechte. Zum Thema das du keine Sonderrechte hast sei eins gesagt. Es steht klar geschrieben das Die Feuerwehr Sonder und Wegerechte hat das heisst auch du wenn du in einer Feuerwehr bist. Beim DRK sieht das anders aus darin steht die Fahrzeuge des Rettungsdienstes, geh mal nicht davon aus das jemand als Privatfahrzeug einen RTW oder ähnliches fährt.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.01.2009 21:13 Zitieren Beitrag melden

Tja, den Vorrednern ist nichts hinzuzufügen.

Wehrleitung ansprechen, Widerspruch zum Bescheid einlegen mit der entsprechenden Begründungen.

Hat er bei seinem Manöver keinen gefährdet oder auch nur behindert (in Form von, der mußte leicht auf die Bremse tippen), dann sieht es recht gut für ihn aus.

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 19.01.2009 21:19 Zitieren Beitrag melden

@ feuerwehr112thomas.... man hat als angehöriger der feuerwehr mit seinem privat pkw NUR sonderrechte, da man wegerechte die einem von verkehrsteilnehmern gewährt werden müssen nur mit blaulicht + martinshorn fordern darf ;) (wie tiburon bereits richtig gesagt hat ;) )

@ phaitan nach der "leicht auf die bremse treten" formulierung habe ich gesucht :D

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.01.2009 21:36 Zitieren Beitrag melden

Beschwerde einlegen, da du im Einsatzfall Sonderrechte hast. In wiefern die allerdingsziehen ist Auslegungssache der Richter


jeder Fahrzeugführer ist für sein Handeln selbst verantwortlich.....für priv. PKW gibt es keine Sonderrechte siehe §35 ff der StVO...da hilft auch kein Dachaufsetzer oder Magnetschild.....
mit ein wenig Glück legt er Einpruch ein, zahlt etwas mehr Geldstrafe und kann wenn er Ersttäter ist und keine Punkte im KBA-Register hat seinen Lappen behalten

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 19.01.2009 21:47 Zitieren Beitrag melden

@ luftretter... man hat sie ;)... was einen aber selbstverständlich nicht von der sorgfaltspflicht entbindet...


auch wenn das ganze wieder zu einer endlosdiskussion wird- wie bei sonder- und wegerechtsdiskussionen üblich :D

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.01.2009 21:50 Zitieren Beitrag melden

Sorry hab mich vertan---Sonderrechte ja-----Wegerecht nein--

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.01.2009 22:49 Zitieren Beitrag melden

Eben, Luftretter.

Und Sonderrechte sind ausreichend, um eine rote Ampel zu überfahren..... allerdings nur, wenn dabei kein anderer dafür bremsen muß/gefährdet wird.

Sobald man andere nötigt, irgendwie darauf zu reagieren, verlassen wir den bereich Sonderrechte und kommen in den Bereich Wegerechte, die man im Privat-PKW natürlich nicht hat.

mrx2002

Stv. Zugführer

mrx2002

Geschrieben am 19.01.2009 23:01 Zitieren Beitrag melden

solange Paragraph 1 der STVO nicht verletzt wird, hat die FF Sonderrechte.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 19.01.2009 23:01 Zitieren Beitrag melden

Im Zweifel gilt immer §1 Grundregeln:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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