kainomatic
Oberfeuerwehrmann
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Geschrieben am 20.01.2009 15:33
jap und ich liebe ja solche leute die dann meinen damit anzugeben: "ich bin in 2 minuten 3 kilometer gefahren und 2 roteampeln überfahren und sitze jetzt auf dem agt platz HAHA"
solche leute gehören nicht in die feuerwehr... oder in sonstige hilfeleistungs gemeinschaften!!!
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 20.01.2009 23:54
Was auch keiner behauptet hat.
Sonderrechte in Anspruch nehmen heißt doch nicht, daß jemand wie eine Wildsau fährt, schon komisch, daß mancher hier den anderen kein bißchen Vernunft zutraut.
Gehen wir doch mal zum ursprünglichen Sachverhalt, da hat jemand eine rote Ampel um 3 Uhr nachts überfahren auf dem Weg zum Einsatz.
Das ist der gesamte Kenntnisstand.
Daraus Verantwortungslosigkeit oder gar Rowdytum abzuleiten finde ich doch ein wenig gewagt.
Ganz ehrlich, bin ich auf dem Weg zur Wache wergen einer Alarmierung, komme ich an eine bestimmte beampelte Kreuzung, dazu gesagt, ich fahre meist mit dem Fahrrad dahin, spielt aber dafür keine Rolle, da man trotzdem Verkehrsteilnehmer ist.
Die Straße ist da über mehrere hundert Meter einsehbar, kommt da nichts, fahre ich auch über die rote Ampel. Nehme ich damit Sonderrechte in Anspruch? Ja, denn ich mißachte die rote Ampel.
Beanspruche ich Wegerechte? Nein, denn keiner muß wegen mir auf sein Recht zu fahren verzichten oder mir gar den Weg freimachen.
Fahre ich wie eine Wildsau?
Wenn ich die Diskussion hier richtig verstanden habe, so würde mich so mancher sicher in die Kategorie stecken, wobei ich die Sache anders sehe: Keiner wurde gefährdet, behindert oder sonstwie gestört. §1 der STVO wurde also beachtet.
Kommt da auch nur ein Fahrzeug, dann warte ich an der Ampel.
Sehe ich allerdings Leute, die meinen, wenn sie beim Einsatz die Warnblinkanlage anmachen, dann hätten sie Narrenfreiheit, dann kann ich auch nur den Kopf schütteln.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 21.01.2009 11:51
@Phaitan: endlich mal jemand der auch alles zu dem Thema liest.
für mich ist es auch völlig legitim nachts um drei eine rote ampel zu überfahren, wenn weit und breit keiner zu sehen ist.
zurück zum thema: am besten über die wehrleitung und die leitstelle die einsatznummer und die alarmierungszeit abfragen, mit diesen daten und einer schilderung des ganzen sachverhaltes dann einspruch zu der sache einlegen.
dann dürfte eigentlich nicht mehr viel im wege stehen um da glimpflich rauszukommen.
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Gelöschtes Mitglied
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Geschrieben am 22.01.2009 19:02
mit der gefahr im verzug ist immer so ne sache, kommt auf die alarmierung drauf an, über sirene weiß man ja nicht welche art von einsatz es sich handelt, anders sieht das bei fme aus, wenn der einsatz angezeigt wird
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FFGrube
Zugführer
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Geschrieben am 22.01.2009 19:47
ich würde auch einspruch einlegen da es sich um ein notfall handelte und du während der fahrt zur wache sonderrechte hast, aber nur etwas schneller fahren und keinen anderen gefährden, wenn dies nicht gewesen ist dann müsste das gehen und er dürfte diese angelegenheit gewinnen
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