Strafe

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kainomatic

Oberfeuerwehrmann

Geschrieben am 20.01.2009 15:33 Zitieren Beitrag melden

jap und ich liebe ja solche leute die dann meinen damit anzugeben: "ich bin in 2 minuten 3 kilometer gefahren und 2 roteampeln überfahren und sitze jetzt auf dem agt platz HAHA"

solche leute gehören nicht in die feuerwehr... oder in sonstige hilfeleistungs gemeinschaften!!!

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 20.01.2009 23:54 Zitieren Beitrag melden

Was auch keiner behauptet hat.
Sonderrechte in Anspruch nehmen heißt doch nicht, daß jemand wie eine Wildsau fährt, schon komisch, daß mancher hier den anderen kein bißchen Vernunft zutraut.

Gehen wir doch mal zum ursprünglichen Sachverhalt, da hat jemand eine rote Ampel um 3 Uhr nachts überfahren auf dem Weg zum Einsatz.
Das ist der gesamte Kenntnisstand.

Daraus Verantwortungslosigkeit oder gar Rowdytum abzuleiten finde ich doch ein wenig gewagt.

Ganz ehrlich, bin ich auf dem Weg zur Wache wergen einer Alarmierung, komme ich an eine bestimmte beampelte Kreuzung, dazu gesagt, ich fahre meist mit dem Fahrrad dahin, spielt aber dafür keine Rolle, da man trotzdem Verkehrsteilnehmer ist.
Die Straße ist da über mehrere hundert Meter einsehbar, kommt da nichts, fahre ich auch über die rote Ampel. Nehme ich damit Sonderrechte in Anspruch? Ja, denn ich mißachte die rote Ampel.
Beanspruche ich Wegerechte? Nein, denn keiner muß wegen mir auf sein Recht zu fahren verzichten oder mir gar den Weg freimachen.
Fahre ich wie eine Wildsau?
Wenn ich die Diskussion hier richtig verstanden habe, so würde mich so mancher sicher in die Kategorie stecken, wobei ich die Sache anders sehe: Keiner wurde gefährdet, behindert oder sonstwie gestört. §1 der STVO wurde also beachtet.
Kommt da auch nur ein Fahrzeug, dann warte ich an der Ampel.

Sehe ich allerdings Leute, die meinen, wenn sie beim Einsatz die Warnblinkanlage anmachen, dann hätten sie Narrenfreiheit, dann kann ich auch nur den Kopf schütteln.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 21.01.2009 10:04 Zitieren Beitrag melden

also mein beitrag da gestern sollte nicht heißen das ich fahre wie ne wilde sau wenn der pieper geht
nein ganz im gegen teil es ist mir einmal passiert (ok da war ich noch jung und neu ) aber nochmal nicht
mir ist es egal wo und auf welchem auto ich sitze ob ich maschi oder at bin
für mich(wie auch für die meisten auf unser wache) zählt dabei sein ist alles
ob auf dem ersten oder dem letzten fahrzeug

DJ019

Stv. Gruppenführer

Geschrieben am 21.01.2009 10:05 Zitieren Beitrag melden


aber vorsichtig nachts um 3 uhr--- warum nicht...



@phaitandas war auf die rote ampel bezogen...

ich denke das wir da einer meinung sind... es gibt viele die schnell(er) aber kontrolliert und besonnen fahren aber (auch bei uns) einige die es nicht tun... gegen sonderrechte is ja auch nichts einzuwenden... man muss sich halt nur bewusst sein mit dem was man macht und wissen was es für konsequenzen haben könnte... und dann is das auch ok...
ich hab das thema auch gestern mal bei uns auf dem übungsabend angesprochen... gerade die ganz frischen kameraden mwussten garnicht was sie dürfen und viel wichtiger was sie auf keinen fall dürfen...

ich fahre meistens auch mim rad zum einsatz... geht bei uns gerade im berufsverkehr viel schneller als mim auto :D

@ enomine... natürlich spielt auch der "olympische gedanke" mit... aber ich sehe das so das ich auch was machen will wenn ich mich schon auf mein rad setze und zum einsatz fahre und nicht nur dumm rum stehen 3 zigaretten rauchen während die erste gruppe arbeitet und wieder nach hause fahren... klar keine frage bei nem b1-container oder so gibbet halt nicht viel zu tun... aber einfach nur mitfahren um dabeigewesen zu sein wenns sich vermeiden lässt will ich ehrlich gesagt auch nicht :D

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 21.01.2009 11:51 Zitieren Beitrag melden

@Phaitan: endlich mal jemand der auch alles zu dem Thema liest.
für mich ist es auch völlig legitim nachts um drei eine rote ampel zu überfahren, wenn weit und breit keiner zu sehen ist.

zurück zum thema: am besten über die wehrleitung und die leitstelle die einsatznummer und die alarmierungszeit abfragen, mit diesen daten und einer schilderung des ganzen sachverhaltes dann einspruch zu der sache einlegen.
dann dürfte eigentlich nicht mehr viel im wege stehen um da glimpflich rauszukommen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 22.01.2009 08:36 Zitieren Beitrag melden

@DJ019
ok kann ich irgendwo verstehen
war ja auch mal so :-)
ich hab das Glück recht nahe an der Wache zu wohnen
und auch wenn ich ruhig und gelassen zur Wache fahre oder laufe ich eigentlich fast immer das erste Fahrzeug bekomme

und hier auf dem Dorf ist es eh anders
da machen dir die Leute sogar Platz oder winken dich vorbei
In Berlin war es ein Krampf schnell und sicher zur Wache zu kommen

aber zurück zu Thema
wie forstling schon sagte
Einsatznr. Alarmzeit und einer Schilderung des Sachverhaltes Einspruch einlegen
wenn du nen netten Wehrleiter hast dann lass ihn das schreiben
oder noch besser wäre der Gemeindebrandmeister
Aber bei dem Einsatz muss schon Gefahr im Vollzug gewesen sein
also kein Katze im Baum oder ne Ölspur oder sowas in der Art

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 22.01.2009 19:02 Zitieren Beitrag melden

mit der gefahr im verzug ist immer so ne sache, kommt auf die alarmierung drauf an, über sirene weiß man ja nicht welche art von einsatz es sich handelt, anders sieht das bei fme aus, wenn der einsatz angezeigt wird

FFGrube

Zugführer

FFGrube

Geschrieben am 22.01.2009 19:47 Zitieren Beitrag melden

ich würde auch einspruch einlegen da es sich um ein notfall handelte und du während der fahrt zur wache sonderrechte hast, aber nur etwas schneller fahren und keinen anderen gefährden, wenn dies nicht gewesen ist dann müsste das gehen und er dürfte diese angelegenheit gewinnen

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