Vorsicht vor Abzocke

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 13.07.2009 14:57 Zitieren Beitrag melden

FAST alles.

 

Abensberger

Wehrführer

Abensberger

Geschrieben am 13.07.2009 15:00 Zitieren Beitrag melden

ähm ist das nicht bis 14? Weil ab 14 gilt ja das Jugendstrafrecht und dann von 18 bis 21 kann entschieden werden, ob Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht oder?

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 13.07.2009 15:00 Zitieren Beitrag melden

Also (fast) alle kann man nur unter 14 machen. Zwischen 14 und 18 kann man schon für Straftaten und ähnliches rangenommen werden. Aber genau in dem Fall der Altersabfrage ist immer der Anbieter in der Pflicht sich ordentlich davon zu überzeugen.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 13.07.2009 15:27 Zitieren Beitrag melden

Wobei bis 18 (21) das Erzieherische vor der Strafe steht.
Während im Erwachsenen Strafrecht die Betonnung dann ja eindeutig auf Strafrecht steht.

DarkPrince

Stv. Kreisbrandmeister

DarkPrince

Geschrieben am 13.07.2009 15:36 Zitieren Beitrag melden

Weißt ja, unter 18 kannste alles machen ohne gefahr!


das glaubst aber auch nur du^^

Cottbusa

Gruppenführer

Cottbusa

Geschrieben am 13.07.2009 20:22 Zitieren Beitrag melden

ich meine was verträge an geht!

Cottbusa

Gruppenführer

Cottbusa

Geschrieben am 13.07.2009 20:23 Zitieren Beitrag melden

ähm ist das nicht bis 14? Weil ab 14 gilt ja das Jugendstrafrecht und dann von 18 bis 21 kann entschieden werden, ob Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht oder?


Bei Verträgen geht es doch nicht ums Strafrecht, sondern um Geschäftsfähigkeit!

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 13.07.2009 22:41 Zitieren Beitrag melden

na ja da ist aber auch noch ein unterschied.

ich habe das in der schule in der 6. klasse so gelernt

von geburt bis 7 lebensjahr keine geschaftsfähigkeit:
-gilt auch für endmündigte
-gilt auch bei vorrübergehender einschränkung der geistesfähigkeit (betrunkene)

7- vollendung 18. lebensjahr eingeschränkte geschäftsfähigkeit
-gilt teilweise bei entmündigten
-kann von eltern oder erziehungsberechtigten hervor gerufen werden.

vollendung 18. lebensjahres:
- gilt nicht bei entmündigten durch ein gericht

so jetzt begriffserklärung, wie es mir beigebracht wurde

nicht geschäftsfähig bedeutet, es darf kein vertrag, kauf oder ähnliches abgeschlossen werden.

teilweise geschäftsfähig heißt, es dürfen geschäfte und verträge in einem gewissen geldrahmen abgeschlossen werden. ratenzahlungen sind verbiten sowie ein kauf von über 50€.

voll geschäftsfähig muss ich wohl nicht erklären.

wenn jemand etwas anderes weiß soll er es sagen.

Cottbusa

Gruppenführer

Cottbusa

Geschrieben am 14.07.2009 00:33 Zitieren Beitrag melden

das stimmt so nicht ganz! eingeschränkt geschäfftsfähig heißt, dass man sich nur sachen kaufen kann, die im rahmen des taschengeldes liegen! Dabei steht aber nicht fest, wie hoch der taschengeldbetrag ist^^
Jetzt der haken: wenn die eltern mit dem kauf nicht zufrieden sind, muss der Laden bzw händler das Produkt zurück nehmen!
Verträge dürfen gar nicht abgeschlossen werden und sind so von vornherein nichtig!

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 14.07.2009 00:36 Zitieren Beitrag melden

für einen vertrag kann aber durch ein elternteil oder ein erziehungsberechtigter die vorübergehende vollständige geschäftsfähigkeit berufen werden.

das mit dem taschengeld ist so eine sache, aber ich glaube so ab hundert euro sollten verkäufer schon mal ein wenig skeptisch sein.
noch nicht mal in meiner klasse ist das taschengeld über 100€, der durchschnitt liegt bei so ´20-25€ im monat

edit: durch ein gericht kann man auch schon früher für mündig erklärt werden, soweit ich weiß.

Dieser Beitrag wurde editiert.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 14.07.2009 00:40 Zitieren Beitrag melden

Ne können sie nicht.
Dann müß der Erziehungsberechtigte mit unterschreiben.

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 14.07.2009 00:41 Zitieren Beitrag melden

hab ich je von unterschriften geredet.
ich habe nur gesagt das es möglich ist das von den eltern her auch jüngere leute einen vertrag abschließen können, es wurden keine bedingungen genannt.

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 14.07.2009 00:44 Zitieren Beitrag melden

für einen vertrag kann aber durch ein elternteil oder ein erziehungsberechtigter die vorübergehende vollständige geschäftsfähigkeit berufen werden.


Wie gesagt die stehen nicht über dem Gesetz das sie das können!

Wenn sie mit unterschreiben sind sie der Geschäftspartner in Vertretung für den Minderjährigen.

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 14.07.2009 00:47 Zitieren Beitrag melden

ja ka wie man das nennt, ich bin noch zu jung um verträge abzuschließen oder eher um welche abschließen und zu müssen.
bei meriner sis war das beim auto so, dass mein dad und sie unterschrieben haben.
bei meiner sis und mir war das für einen schüleraustasch, dass wir zustimmen uns an die regeln der lehrer und gastfamilien halten, bei zuwieder handlungen hätten wir auf eigene kosten oder eher auf kosten der eltern wieder zurück fahren müssen. dazu mussten aber noch unsere eltern unterschreiben

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 14.07.2009 00:50 Zitieren Beitrag melden

Und die übernehmen dann auch als voll Geschäftstüchtige die Verantwortung.
Und müssen im Zweifelsfall gerade stehen.
Da du ja noch nicht selber Geschäftstüchtig bist und deswegen von deinen Eltern vertreten wirst.

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 14.07.2009 00:52 Zitieren Beitrag melden

na ja bis zur vollständigen geschäftsfähigkeit fehlen mir noch ein paar jahre, aber die werde ich auch hofentlich ohne i-welche verträge schaffen

meine eltern mussten noch net für soo viel grade stehen für mich, eher für mich und meine zwillingsschwester zusammen xD

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 14.07.2009 00:55 Zitieren Beitrag melden

Sei froh und genieße die Zeit.^^

Der Erst des Lebens beginnt früh genug glaub mir. ;-)

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 14.07.2009 01:00 Zitieren Beitrag melden

ja ich merke es.
brauche für ostern 2011 ein praktikumsplatz, dumm nur, dass zu der zeit knapp 200 schüler/innen praktikum haben, doppelt so viele wie üblich.
was ein glück gibts vitamin B

Cottbusa

Gruppenführer

Cottbusa

Geschrieben am 14.07.2009 10:56 Zitieren Beitrag melden

das mit dem taschengeld ist so eine sache, aber ich glaube so ab hundert euro sollten verkäufer schon mal ein wenig skeptisch sein.
noch nicht mal in meiner klasse ist das taschengeld über 100€, der durchschnitt liegt bei so ´20-25€ im monat

Ich habe schon mit 16 meine Lehre nach der 10. Klasse angefangen! Und da hatte ich im ersten Lehrjahr auch ca 550€ zur verfügung! Da ist es ja so, dass die eltern den Lehrvertrah mit unterschreiben müssen und in dem moment einwilligen, dass man mit dem geld tun und lassen kann, was man will! Aber wer rennt schon bitte den ganzen tag mit seinem lehrvertrag durch die kante?^^

Lass dich beim Praktikum nicht ausbeuten! wuscheltante

wuscheltante

Stv. Kreisbrandmeister

wuscheltante

Geschrieben am 14.07.2009 12:30 Zitieren Beitrag melden

ich werde es versuchen.

mal gucken wo ich überhaupt nen praktikumsplatz bekomme.

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