explosion in einem sprengstoff lager

Feuerwache.net Forum » Support Foren » Vorschläge » Einsätze » explosion in einem sprengstoff lager
Seiten
« < 1 2 > »
Benutzer Beitrag

porn

Stv. Gruppenführer

porn

Geschrieben am 21.05.2010 13:39 Zitieren Beitrag melden

explosion in einem sprengstoff lager

benötigt 10 lf, 2 gw-a, 1 elw 1, 2 rw,1 dlak 23 12,2 tlf
angefordert gw-mess,gw-gefahrgut,feuerwehr kran zu beseitigen von
teilen,ab 10 bf rtw
bis zu 6 verletzte
dauer 2-3 h
credits 30000-40000

 

porn

Stv. Gruppenführer

porn

Geschrieben am 21.05.2010 13:41 Zitieren Beitrag melden

sorry ab 6 bf wachen

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 21.05.2010 13:49 Zitieren Beitrag melden

gibte es schon ist bloss anders ausgedrückt http://www.feuerwache.net/forum/einsaetz...

ausserdem wird Sprengstoff im Bunkern gelagert und da passiert eigentlich nix

dann gibts im Hauptforum noch das http://www.feuerwache.net/forum/hauptfor...

und bei den Vorschlägen noch das

http://www.feuerwache.net/forum/einsaetz...

Feuerwerk ist im Grunde auch Sprengstoff

Dieser Beitrag wurde editiert.

porn

Stv. Gruppenführer

porn

Geschrieben am 21.05.2010 19:31 Zitieren Beitrag melden

ne aber nicht T.N.T

boday

Kreisbrandmeister

Geschrieben am 21.05.2010 19:40 Zitieren Beitrag melden

Es ist im Grunde egal ob es TNT oder sonstiges Sprengmaterial ist, Explosion ist Explosion und gut ist.

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 21.05.2010 19:43 Zitieren Beitrag melden

@Porn:

Du weisst, das wir in Deutschland leben, wo alles dreifach abgesichert ist, das bei solchen Sachen so schnell nichts passiert?

:D

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 22.05.2010 00:23 Zitieren Beitrag melden

TNT ist schon lange überholt dafür werden Plastiksprengstoffe die extrem träge sind eingesetzt oder eine andere Mischungen die ich hier nicht erleutern möchte
Die meisten Sprendstoffe kannst Duz sogar in Feuer schmeissen ohne das was passiert denn sie werden erst durch spelle Zündkapseln aktiviert die elektrisch gezündet werden NIEMAND wird scharfe Ladungen lagern
Da sind Feuerwerkspörper x mal gefährlicher weil sie mit Schwarzpulver gefüllt sind

hier mal was zu lesen über Enschede http://de.wikipedia.org/wiki/Explosion_d...

ach j im übrigen wenn sowas passiert beiste mit Deinen paar Auztos total aufgeschmissen sowas wäre dann auf jeden Falle eine GSL

Dieser Beitrag wurde editiert.

unflameable

Stv. Kreisbrandmeister

unflameable

Geschrieben am 22.05.2010 01:07 Zitieren Beitrag melden

Also wie ich schon öfter gesagt habe:

Im Spiel braucht man meiner Erfahrung nach bei jedem Einsatz nur ein Sonderfahrzeug, was heißt, dass in deinem Vorschlag 1RW und ein GW-A zu viel ist.

Calli01

Kreisbrandmeister

Calli01

Geschrieben am 22.05.2010 08:29 Zitieren Beitrag melden

Also wie ich schon öfter gesagt habe:

Im Spiel braucht man meiner Erfahrung nach bei jedem Einsatz nur ein Sonderfahrzeug, was heißt, dass in deinem Vorschlag 1RW und ein GW-A zu viel ist.


Mit den Sonderfahrzeugen gebe ich dir nur bedingt recht.

Aber mit der Erfahrung schon, wobei man durchaus sagen sollte, auch jüngere können gerne Vorschläge machen, aber dann sollen die doch am besten vorher einen aktiven Kameraden oder ein erfahreneres Verbandsmitglied fragen, ob es möglich ist, wie sie es sich vorstellen, dann werden die hier im Forum sicher auch nicht auf dem Bauch landen und nur blöde Sprüche ernten ;), ist nur mal ein Vorschlag an manche Personen.

antifeuer

Stv. Gruppenführer

antifeuer

Geschrieben am 27.04.2012 21:52 Zitieren Beitrag melden

ich w're ja eher f[r ein Waffen lager so nach dem motto fehl explosion waffen lager in brand und weitere sprengkoerper im sinne von bodenluftraketen panzerbrechende munition usw usw usw

antifeuer

Stv. Gruppenführer

antifeuer

Geschrieben am 27.04.2012 21:53 Zitieren Beitrag melden

sorri meine tasta nobt in letzter yeit rum

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 28.04.2012 16:38 Zitieren Beitrag melden

also denke mir, wenn man dieses so formuliert hätte, ein wenig gesponnen VU LKW Brennt ist Beladen mit Explosiven Stoff nach ADR der Klasse 1 mit Gefahrengruppe 2.

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 28.04.2012 17:06 Zitieren Beitrag melden

antifeuer ...

Mach Dir mal ein paar Gedanken, wie Du die "englische Tastatur" auf deinem PC wieder auf die "deutsche Tastatur" umstellst. Du wirst da sicherlich irgendwie fündig werden ... ;)

Mach Dir auch mal ein paar Gedanken, ob das dann kombiniert mit einer etwas besseren Schreibweise auch für andere hier etwas leichter zu verstehen wäre, was du überhaupt sagen möchtest ...

Und nicht zuletzt mache dir bitte auch mal ein paar Gedanken über den Sinngehalt deines Vorschlags. Mit all dem, was Du hier am brennen haben möchtest, werden es öffentliche Feuerwehren wohl nur in absoluten Ausnahmen zu tun bekommen ...


Zum Ausgangsvorschlag als "normalem" Einsatz ist auch schon alles gesagt ...

Ich stelle mir unter dem Brand im Steinbruch vielleicht auch mal so etwas ähnliches vor.

40136

Wehrführer

Geschrieben am 29.04.2012 10:19 Zitieren Beitrag melden

Also zum thema Sprengstoff sollte mann erst einmal wissen was der feuerwehr alles im realen und dadurch auch hier im spiel vorkommt da gab es die feuerwehr Hamburg der ein munitionsbeladener zug um die ohren geflogen ist oder die feuerwehr enschede mit der feuerwerksfabrik aber die grosse frage und die wichtigste wieviel hat ein normaler mensch zu hause ??? zum beispiel die bis zu 10 KG schwarzpulver die eine privatperson im keller mit fenster haben darf wenn sie einen schwarzpulverschein hat oder die 795 böller von der letzten silvester fete die im kleiderschrank in einem pappkarton darauf warten gesprengt zu werden

zum thema sprengstofflager bin ich dagegen

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 29.04.2012 13:01 Zitieren Beitrag melden

Und wie oft kommt so etwas vor ?
Absolute Ausnahmen, wie ich schon geschrieben hatte ...

Die Explosion der Feuerwerksfabrik wurde hier als GSL schon einmal "durchgespielt", was hier im Thread ebenfalls schon nachzulesen ist. Ganz abgesehen davon gibt es den Vorschlag der Feuerwerksfabrik auch schon, was ebenfalls hier schon genannt wurde.
Das ist das, was ich damit meinte, als ich schrieb, dass zum Ausgangsvorschlag als Einzeleinsatz alles gesagt ist:
Als Einzeleinsatz nicht zu machen, da viel zu umfangreich ...

Die Bilder eines völlig zerschossenen und geradezu durchsiebten Hamburger LF8-Rundhaubers nach der Explosion eines mit Munition beladenen Güterwaggons kenne ich ebenfalls. Auch da gilt exakt das Selbe:
Als Einzeleinsatz nicht zu machen, da viel zu umfangreich ...

Der Vorschlag, dass wir es hier mit panzerbrechender Munition oder Flugabwehrraketen zu tun bekommen sollen, entspringt wohl eher einer kranken (sorry) Phantasie als der Realität. So etwas wird in nur sehr geringen Mengen in besonders gesicherten Transporten transportiert. Gelagert wird so etwas auch nur in den Mun-Niederlagen einiger weniger Militärstandorte, die dann auch so groß sind, dass es dort eine eigene Feuerwehr gibt. Und diese dafür zuständige und ausgebildete Feuerwehr ist dann auch nicht öffentlich sondern eine Bundeswehrfeuerwehr, die bestenfalls außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs durch die öffentliche Feuerwehr unterstützt wird ...
Abgesehen davon gibt es auch den Vorschlag der Explosion im Munitionslager schon ...


Da Du hier Hamburg ins Spiel bringst, so ist es auch wieder eine absolute Ausnahme, dass der kommunale Kampfmittelräumdienst der Feuerwehr angegliedert ist. Es ist nicht normal, dass sich die Feuerwehr mit der Entschärfung und/oder Räumung von Kampfmitteln befassen muss ...


Das von Dir erwähnte lose gelagerte Schwarzpulver im Keller wird nicht explodieren sondern in einer großen Stichflamme verbrennen. Daher dann wohl auch das Fenster im Keller, damit sich die durch die Verpuffung entstehende kleinere Druckwelle schnell abbauen kann. Wenn das Zeug nicht verdämmt ist, wirst Du auch mit 10 kg davon kein Haus zum Einsturz bringen. Und wer hat schon eine entsprechende Zulassung, von der Du hier sprichst ... ?

Die Idioten, die "795 Böller" im Kleiderschrank lagern, sind auch wirklich ganz selten blöd, folglich auch wieder Ausnahmen ...

Da hat es die Feuerwehr sehr viel häufiger mit Propanflaschen oder Spritkanistern in Wohnmobilen, Kofferräumen, Gartenhäusern, Kellern oder Garagen zu tun. Und diese sind zudem um Einiges gefährlicher als loses Schwarzpulver ...


Kurz gesagt:
Der Vorschlag ist in meinen Augen grober Unfug ...

Einzige Ausnahme:
Der auch schon von mir erwähnte und schon vorhandene Brand im Steinbruch, bei dem ich mir so etwas unter ganz blöden Umständen vorstellen könnte ...

Dieser Beitrag wurde editiert.

40136

Wehrführer

Geschrieben am 29.04.2012 13:36 Zitieren Beitrag melden

Ja klar im grossen und ganzen stimmt das ganze aber mit einigen ausnahmen


`1.Der Vorschlag, dass wir es hier mit panzerbrechender Munition oder Flugabwehrraketen zu tun bekommen sollen, entspringt wohl eher einer kranken (sorry) Phantasie als der Realität. So etwas wird in nur sehr geringen Mengen in besonders gesicherten Transporten transportiert. Gelagert wird so etwas auch nur in den Mun-Niederlagen einiger weniger Militärstandorte, die dann auch so groß sind, dass es dort eine eigene Feuerwehr gibt. Und diese dafür zuständige und ausgebildete Feuerwehr ist dann auch nicht öffentlich sondern eine Bundeswehrfeuerwehr, die bestenfalls außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs durch die öffentliche Feuerwehr unterstützt wird ...
Abgesehen davon gibt es auch den Vorschlag der Explosion im Munitionslager schon ...



2.Das von Dir erwähnte lose gelagerte Schwarzpulver im Keller wird nicht explodieren sondern in einer großen Stichflamme verbrennen. Daher dann wohl auch das Fenster im Keller, damit sich die durch die Verpuffung entstehende kleinere Druckwelle schnell abbauen kann. Wenn das Zeug nicht verdämmt ist, wirst Du auch mit 10 kg davon kein Haus zum Einsturz bringen. Und wer hat schon eine entsprechende Zulassung, von der Du hier sprichst ... ?

Zu nr 1 soviel ich noch weiss gut ich war nur sanitäter bei der bundeswehr im jahr 2000 aber trotzdem habe ich damals miterlebt wie sie munition in ein sprinter und als reservist ab jahre 2004 habe ich selber geholfen granaten und sogar bomben verschiedenen typs auf LKWs zu verlasten die ein spedizionsunternehmen transportiert hat denn die BW setzt immer mehr auch auf bahn aber meistens auf ziviele transpurtunternehmen und die dürfen richtig tolle sachen ( bomben ) transp.auch ohne begleitschutz und auch in gehöhrigen mengen transp.

zu nr.2 also jeder vorderladerschütze in den hunderten schützenvereinen braucht so ein schein alle böllerschützen mich mit eingeschlossen brauchen so einen schein und 10 kg in einen gebinde in nem kellerraum kann durchaus die statik eines gebäudes durcheinanderbringen zumal die sprengkraft bei ca. 2.5-4 kg TNT liegt und für alle interressenten 300 € min 18 eher 21 jahre muss mann alt sein dann kann man so einen schein machen gut und pol führungszeugnis

aber ich mag den einsatz nicht haben weil wie gesagt eher die ausnahmen statt die regel

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 29.04.2012 14:10 Zitieren Beitrag melden

So wie ich es aus meiner Bundeswehrzeit kenne, wurde Munition immer in einem Fahrzeug transportiert, das mindestens ein Begleitfahrzeug (Feldjäger, evtl. in zivil) hatte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das heutzutage anders ist, allein schon für den Fall eines geplanten Raubes oder auch für den Fall eines simplen Verkehrsunfalls zur Absicherung des Unfall-/Einsatzortes.

Selbst für den kurzen Weg von der Kaserne zur Schießanlage oder auf den Übungsplatz war ein solches Fahrzeug (Iltis, Wolf, Bulli) niemals ganz allein. Entweder gab es ein zweites Fahrzeug oder die "Bären" liefen die selbe Strecke zu Fuß, wären also auch schnell da gewesen, wenn etwas passiert wäre.
Für Panzermunition gibt es auch ähnliche Vorschriften.

Schwere Munition (Bomben, Granaten) ist niemals scharf, wenn sie transportiert wird, da die Zünder gesondert gelagert und auch transportiert werden.

Diese Transporte werden auch auf ein absolut notwendiges Maß beschränkt, so dass es schon wirklich ein Zufall ist, einem solchen Transport überhaupt zu begegnen, geschweige denn, dass dem dann auch noch etwas passiert ...


Sorry für teilweise OT, aber das interessiert mich nun einfach mal:

40136, Du sprichst hier von einem Gebinde. Ist es richtig, dass eine Privatperson tatsächlich einen einzelnen verdämmten Sprengsatz mit einem Gewicht von 10kg im Keller lagern darf (Schein vorausgesetzt) ?

Die Sprengkraft eines einzelnen 10kg-Gebindes ist erheblich höher, als wenn es sich dabei um mehrere kleinere mit einem Gesamtgewicht von 10kg handeln würde.

Und wie sind die (gemäß Vorschrift) verdämmt ?
Nur Papier/Kunststoff oder auch harte Dämmung ?


Back to topic:
Diese Fragen würden mir helfen, den Realitätsgehalt und die Wahrscheinlichkeit des "Sprengstofflagers im Keller" besser einzuschätzen. Und das gäbe dann vielleicht auch eine andere Einschätzung für den Sinngehalt hier für das Spiel ... ;)

Haben muss ich das aber auf gar keinen Fall hier !

40136

Wehrführer

Geschrieben am 29.04.2012 15:09 Zitieren Beitrag melden

also in sachen BW ändert sich soviel ich glaube das würde ne entlosdiskusion werden

gut also ich muss mich korrigieren es sind keine 10 KG mehr beträchtlich weniger nur 3 kg Sch... Umrechnungsfaktor habe immer mit 10 verrechnet tut mir leid für diesen vehler das ich nicht alles schreiben muss hier auszug internet extra für andy

§ 27 SprengG - Transport von Schwarzpulver

Beförderung von Schwarzpulver (SP) nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) vom 17.04.1986; Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) vom 19.07.1996 :

1. Für die nicht gewerbliche Beförderung und Handhabung von Schwarzpulver ist eine gültige Erlaubnis nach §27 SprengG erforderlich. Die Erlaubnis muss im Original mitgeführt werden (Sprengstoff-Erlaubnisschein nach §27).

2. Der Erlaubnisinhaber hat als verantwortliche Person im Sinne § 19 SprengG alle erforderliche Maßnahmen zu treffen, dass die Gefahrenstoffe nicht abhanden kommen oder Dritte diese Stoffe unbefugt an sich nehmen können (§24 Abs2 Nr.4 SprengG)!

Daraus leitet sich Folgendes ab:

Das Fahrzeug bedarf einer ständigen Bewachung, solange sich das Pulver im Fahrzeug befindet. Unbekannte Personen (Anhalter) dürfen im Fahrzeug nicht mitgenommen werden. Das Schwarzpulver muss auf direktem Weg vom Geschäft zur Lagerstätte, bzw. auf dem direkten Weg von der Lagerstätte zum Einsatzort (Schießstand, Reenactment usw) transportiert werden. Das Parken in Tiefgaragen ist strengstens verboten.

Bei Veranstaltungen darf Schwarzpulver in Ausnahmefällen in einer Menge bis höchstens 1 kg im verschlossenen Kofferraum gelagert werden. Die Dauer der Aufbewahrung darf 72 Stunden nicht überschreiten (Wochenende). Der Parkplatz muss bewacht werden.

Nach den Bestimmungen der GGVS ist Schwarzpulver in Anlage A, Randnummer (Rn) 2100 der Unterklasse 1.1D zugeordnet.

Das bedeutet, Schwarzpulver hat einen Transportfaktor von 200 bekommen, NC Pulver (Nitrozellulose) haben einen Faktor von 50 bekommen. Die zu transportierende Menge Explosivstoff muss mit diesen Faktoren multipliziert werden.

Für den Transport in einem normalen nicht gekennzeichneten PKW oder LKW (zulässiger Faktor 1000) bedeutet dies:

5 kg Schwarzpulver = 5 x 200 = 1000
20 kg NC Pulver = 20 x 50 = 1000

Es dürfen also nicht mehr als 5 kg Brutto-Explosivstoffe in einem nicht gekennzeichneten PKW oder Lkw transportiert werden.

Beispiel pro Kanister Schwarzpulver: 990 g Pulver = Netto + 10 g Verpackung = 1000 g (1 kg) Gesamtbruttomasse.

Dieser Faktor 1000 darf auf keinen Fall überschritten werden!

In Kombis, Lieferwagen, Wohnmobilen oder Fahrzeugen an denen der Laderaum von der Fahrgastzelle nicht getrennt ist, muss ein gesonderter Transportbehälter für den Transport benutzt werden. Gesonderte Transportbehälter gibt es z.B. von der Fa. Zarges (Transport und Lagerbehälter K475, Masse 40 x 30 x 30 cm, Gewicht: 4,8 kg; Preis: ca. 750 Euro) mit Prüfnummern der BAM (Bundesamt für Materialprüfung), denn nur diese (Alu-)Kisten sind für den Transport erlaubt. Diese Kisten haben daher an der Vorderseite ein Typenschild mit mehrstelliger Prüfungsnummer und einem Prüfzeichen nach BAM. Die Kiste muss beim Transport gegen Verrutschen mit Spanngurten o.ä. gesichert sein.

Mit anderen Worten:

es dürfen begrenzte Mengen an Schwarzpulver bis 5 kg befördert und zeitlich begrenzt gelagert werden.
es müssen nur die entsprechenden Vorschriften beachtet werden.
nach GGVS Rn 10011 sind erleichterte Transportvorschriften anzuwenden, wenn die gefährlichen Güter in Versandstücke mit Gefahrenzettel versehen sind (d.h. originale Transportverpackung, keine vorgefertigten Papierpatronen).

bomb.jpg (2455 Byte)Diese Transportverpackungen sind z.B. aus schwer entflammbaren Karton, und sind beim Pulverlieferanten erhältlich. Das Transport- behältnis muss gekennzeichnet sein mit dem Explosiv-Zeichen (explodierende Bombe).

Gefahrgutzeichen nach GGVS, Gefahrgutklasse 1.1

Im innerstaatlichen Transport kann auf ein Beförderungspapier verzichtet werden (Ausnahme nach §55 GGVS). Diese Ausnahme sollte nicht genutzt werden, da es sehr viele Staatsdiener gibt, die diese Ausnahme nicht immer berücksichtigen.

Ein Feuerlöscher muss bei Kleinmengentransporten nicht mitgeführt werden.

Zusammenladeverbote müssen beachtet werden. Stoffe, die als explosiv gekennzeichnet sind dürfen nicht mit anderen gefährlichen Gütern zusammen auf ein Fahrzeug geladen werden. Also: Die Ersatzkanister, Gasflaschen oder Gaskartuschen müssen aus dem Fahrzeug verschwinden.

Beim Transport und den Ladearbeiten besteht im und um das Fahrzeug herum absolutes Rauchverbot (Rn 2009 Abs. A der GGVS in Verb. mit Anlage 2 zur GGVS).

In dieser Randnummer steht, dass die Vorschriften der Anlage A GGVS nicht gelten für (original Gesetzestext): Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern die betreffenden Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Sport und Freizeit bestimmt sind und auf die Klasse 1 bezogen die Nettoexplosivmasse je Beförderungseinheit 1 kg und bei Gegenständen die Bruttomasse je Gegenstand mit Explosivstoff 5 kg nicht überschreitet.

Diese Ausnahmen Nummer 55 (S) (Beförderungspapier) und Ausnahme Nr. 85 (S) (Kleinmengenbeförderung ohne Feuerlöscher) können angefordert werden beim: Leiter des Federal Battailons of Germany, Knut Ohmann, Hauptstr. 73a, 58300 Wetter, Telefon: 049 (0) 2335-963214, Fax: 049 (0) 2335-963215, E-Mail: Knut.Ohmann@t-online.de.

Es ist sehr empfehlenswert sich an diese Verordnungen zu halten, da Bußgelder dreistellige Beträge annehmen können (bis zu 5000 Euro).

Einfuhr von Pulvern

Das einzuführende Pulver muss mit einem Prüfzeichen nach BAM versehen sein. Die Mengen und Transportvorschriften müssen beachtet werden. Der Kauf muss beim Zoll im Heimatort eingetragen werden (da ja an den Grenzen meist kein Zoll mehr vertreten ist).

Die Kaufrechnung und die Erlaubnis nach § 27 SprengG müssen vorgelegt werden. Der Zoll ist verpflichtet nach Ziffer SV 20 der Zollvorschrift die Eintragung vorzunehmen.
§ 27 SprengG - Lagerung von Schwarzpulver

Die Lagerung erfolgt nach der Sprenglager-Richtlinie Nr. 410. Das Pulver muss in einem Blechschrank oder Tresor mit 4 mm Wandstärke, oder einer Massivholzkiste mit mindestens 20 mm Wandstärke gelagert werden. Die Scharniere müssen innenliegend sein und das Schloss darf aus dem Deckel nicht heraus- oder abstehen. Diese Behälter müssen an der Wand oder am Boden verankert werden. Die Behälter müssen verschlossen und mit dem Explosiv-Zeichen (explodierende Bombe) gekennzeichnet sein.

Das Pulver darf nicht in Heizungsräumen oder Garagen gelagert werden. Bei der Lagerung in Wohnräumen darf die Lagermenge höchstens 1 kg Brutto betragen. In Kellerräumen oder unbewohnten Nebengebäuden darf die Lagermenge 3 kg Brutto nicht überschreiten.

Noch ein paar Hinweise hierzu:

Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen sollte jeder ein Beförderungspapier im Handschuhfach seines Kfz haben.
Der 'Sprengstoffschein' nach § 27 SpengG sollte mindestens 6 (besser 12) Wochen vor Ablaufdatum zum Verlängern eingereicht werden.
Es muss unbedingt ein Pulverumsatz auf dem Schein vorhanden sein, da er sonst mangels Bedürfnisses verfällt (kein Pulverumsatz auf dem Schein erfordert einen hohen Erklärungsbedarf; zu alte Prüfungszeugnisse werden dann nicht mehr anerkannt und der Lehrgang muss in diesem Fall wiederholt werden).


Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 29.04.2012 15:38 Zitieren Beitrag melden

Das Pulver darf nicht in Heizungsräumen oder Garagen gelagert werden. Bei der Lagerung in Wohnräumen darf die Lagermenge höchstens 1 kg Brutto betragen. In Kellerräumen oder unbewohnten Nebengebäuden darf die Lagermenge 3 kg Brutto nicht überschreiten.

Brutto, folglich inklusive Ummantelung, Handelsverpackung, etc. ...
Loses Pulver verbrennt immer noch, ohne zu explodieren.

Danke für die Information. Wieder etwas dazugelernt. :)

Wenn man sich an die erlaubten Mengen hält, ist das also alles halb so wild.
So manch einer (auch hier ? ) sollte sich aber vielleicht mal ein paar Gedanken
über seine Sylvester-Gewohnheiten machen ... ;)

In Wohngebäuden gehe ich daher nun auch nicht stärker von versteckten Sprengfallen
aus, als ich es auch bisher wegen irgendwelchen Kanistern oder Gasflaschen sowieso
schon getan habe. In Gewerbegebäuden wird man normalerweise (!) auf besondere
Gefahren hingewiesen.
Dass man auch immer selbst ein wenig die Augen offen halten sollte,
versteht sich hoffentlich von selbst ...

Hier für das Spiel hat sich mein "Unfug-Verdacht" hiermit bestätigt ... ;)

Dieser Beitrag wurde editiert.

40136

Wehrführer

Geschrieben am 29.04.2012 18:09 Zitieren Beitrag melden

Oh andy vorsicht mach dir mal den spass und tu schwarzpulver in ein Ü ei oder in ein veschliessbares plastikbehältniss das heisst das mengeverhältniss zur verpackung muss stimmen also heisst schwarzpulver brennt normal ab ausser es steht nicht unter druck in einem behältniss

aber das ein hauseinstürzt eher weniger da denke ich eher an eine wand die nicht mehr richtig abstüzt was aber eher geringer der fall im realen sein wird es wird eher sein das die scheiben draussen sind zu verletzungen vielleicht mal abgetrennte gliedmaßen wohl eher knalltraumatas und schock bzw verbrennungen eher weniger verschüttete personen oder so

aber im realen besteht eher die gefahr vor nem herabstürzenden dachziegel als vor ner wie du es sinniger weise ausdrückst versteckten sprengfalle ( ausser silvester da muss man mit allem rechnen )

ich denke wir sprechen hier aber aus einer seele das wir auf den einsatz so wie er hier vorgestellt wurde verzichten können oder???

also ich kann weil so was ist wirklich blödsinn vorallem wieder 6 verletzte ich kanns nicht mehr lesen am besten tausende verletzten das ja endlich der GRTW eingeführt werden muss

explosion in einem sprengstoff lager

benötigt 10 lf, 2 gw-a, 1 elw 1, 2 rw,1 dlak 23 12,2 tlf
angefordert gw-mess,gw-gefahrgut,feuerwehr kran zu beseitigen von
teilen,ab 10 bf rtw
bis zu 6 verletzte
dauer 2-3 h
credits 30000-40000

Um eine Nachricht schreiben zu können, musst du angemeldet sein.
Seiten
« < 1 2 > »