Thyssen
Stv. Gruppenführer
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Geschrieben am 13.04.2009 21:18
Feuerwehrzufahrt
... wer kann mir weiterhelfen?
rechtliche Bestimmungen zum Umgang mit Feuerwehrzufahrten:
Parkverbot, wer darf B- Schlüssel haben, an dritte zum Nutzen als Parkplatz ausgeben, Nutzung als Lieferantenzufahrt und Parkplatz,
wobei in diesem Fall die vorgegebene Nutzung als Rangierfläche für die Drehleiter zeiteilig nur eingeschränkt möglich ist
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Firefighter2965
Gruppenführer
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Geschrieben am 13.04.2009 21:57
Folgendes ein B-Schlüssel dürfen nur Einsatzfahrzeuge besitzten. Aber was sind denn das für schlüssel Privatschlüssel oder B-Schlüssel? Aber normalerweis dürfen Feuerwehrzufahrten nicht zugeparkt werde und nicht als Rangierflächrn benutzt werden soweit ich weiss.
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Firefighter2965
Gruppenführer
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Geschrieben am 13.04.2009 22:02
Folgende Busgelder gibt es dafür stammt alles von Google
Halten: 10€
Parken: 35€
Behinderung der Einsatzkräfte: 50€
Abgestellte Fzgs werden abgeschleppt: ca 240€ Abschleppgebühr + Autoknast
Somit wär die frage auch geklärt mit dem Lieferverkehr und Parken. Es verstößt alles gegen die StVO und Schlüssel dürfen eig. nicht ausgeteilt werden. Wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden kann es schnell mal teuer werden.
Dieser Beitrag wurde editiert.
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Firefighter2965
Gruppenführer
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Gelöschter Beitrag
Grund: Doppelpost
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Thyssen
Stv. Gruppenführer
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Geschrieben am 14.04.2009 21:31
das hilft schon mal grob...
um es etwas detailierter zu machen, es sind tatsächlich
B-Schlüssel bisher eigentlich nur bei den Mitarbeitern der Hausverwaltung und dem Mann von der Security welcher ständig vor Ort ist in Umlauf gebracht worden.Soweit ja noch oK
nur vor kurzem hat jetzt jemand von der Hausverwaltung an einen Mieter 4 B-Schlüssel herausgegeben, wodurch jetzt ständig 6 KFZ dieses Mieters innerhalb der Feuerwehrverkehrsfläche parken.
Ich war schon versucht das an die Fw Mörkenstrasse in Hamburg
(deren Zustädigkeit)weiterzugeben... was mir aber im Endeffekt dann jede Menge Ärger einbringen würde
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Firefighter2965
Gruppenführer
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Geschrieben am 14.04.2009 21:53
JA aber trotzdem einen B-Schlüssel darf in Hamburg nur Ein Einsatzfahrzeug besitzen und das sind:
- Feuerwehr
- Polizei
- eventuell noch einer pro Security Firma
Aber auf keinen Fall irgendwelche Hausmeister anders ist es jetzt wenn das ein normaler Schliesszylinder ist aber mit B-Schlüsselfähigkeit. Dann könnte es auch sein das jeder dafür einen Schlüssel hat. Aber wenn dann jeder einen B_Schlüssel hat dann kommt der in jeden Betrieb auf das Technikzentrum F03 und viele anderen sachen die nur für Feuerwehr sind. Das finde ich unverantwortlich!!!! Wenn du in HH einen B-Schlüssel in die Elbe schmeisst kommen extra irgendwelche Einheiten die denn da auf jeden Fall wieder raushohlen. Sowas kannste eigendlich nich machen das sollte eigendlich jeder wissen.
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Thyssen
Stv. Gruppenführer
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Geschrieben am 15.04.2009 14:53
gut gebrüllt Löwe...
das war auch meine Meinung, nur glaubt mir bisher niemand!
denn wie du schon sagst kann man im ganzen Bereich Altona/Fischmarkt damit die Feuerwehrzufahrten aufmachen
...und was mich dabei auf die Palme bringt es ist denen EGAL!!!
Feuerwehreinfahrt bleibt meistens offen stehen(Parkverbot)
und ich frage mich, wie die Hausverwaltung es geschafft hat an ACHT!!!! B-Schlüssel zu kommen
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Firefighter2965
Gruppenführer
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Geschrieben am 15.04.2009 22:05
So ich hab nun nochma nachgefragt.
Den B-Schlüssel kannst aufen Schwarzmarkt für billig geld Käuflich erwerben. Sagt zumindest mein JFW. Also sollte das kein Problem sein aber trotzdem jeden der einen Privat besitzt sollte man die POL aufen Hals schicken.
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dave118
Zugführer
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Geschrieben am 15.04.2009 22:55
was ist ein B-Schlüssel?
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Thyssen
Stv. Gruppenführer
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Geschrieben am 15.04.2009 23:45
es wird also wieder einmal so sein das man erst wach wird wenn die "roten" Autos vor der Tür stehen und nichts geht...
...und für dave
ein B-Schlüssel ist hier ein "spezieller" Schlüssel für die Feuerwehr,
welcher es möglich macht Tore und Wege für die Einsatzkräfte zu öffnen ohne gleich gewaltsam Zugänge zu öffnen.
"Hoffe" das ist so korrekt formuliert
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Firefighter2965
Gruppenführer
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Geschrieben am 16.04.2009 22:05
Ja ist korrekt auch zum Rückstellen von Brandmeldeanlagen.
Ja aber wenn erstmal die roten Autos vor der Tür stehen ist es ja meisten schon zu spät. Vielleicht solltest du mal die Blauen Autos rufen wenn da mal wieder jemand steht.
Mit Blauen Autos meine ich:
- Ordnungamt
- Polizei
- Zettelmeister
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Thyssen
Stv. Gruppenführer
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Geschrieben am 17.04.2009 08:20
...dann wäre es mir lieber man würde denen die "Schlüssel" wegnehmen und dann zur Kasse bitten wegen unrechtmäßigen Besitz eines solchen...
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dave118
Zugführer
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Geschrieben am 17.04.2009 17:45
danke^^.
Ja aber wenns ein spezieller Schlüssel ist, gehört der nicht in die Hände von Unbefugten.
Wie wäre es mit einer Meldung beim zuständigen Amt?
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Thyssen
Stv. Gruppenführer
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Geschrieben am 18.04.2009 14:28
das ist mein Problem ...
ich bin der Security Mann vor Ort und man würde in der Hausverwaltung SOFORT wissen das der "Ärger" von mir kommt
... im Moment versuche ich das man aus der zuständigen Feuerwehr heraus aktiv wird
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dave118
Zugführer
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Geschrieben am 18.04.2009 23:33
Na dann viel Glück
Und hoffentlich werden die Jungs von der Wache aktiv
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Firefighter2965
Gruppenführer
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Geschrieben am 19.04.2009 22:50
Versuchs doch mit dem Wachabteilungleiter der F.u.R 12 ist das glaube ich Tel Nummer kann ich dir per PM geben wenn du sie noch nicht hast. Ich denke mal der wird da schon was machen und wenn nicht halt einen Bereichsführer einschalten dann soll der Entscheiden. Oder aber auch das Ordnungsamt jedenfalls solltest du was machen, weil dann bist du ausen schneider.
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Thyssen
Stv. Gruppenführer
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Geschrieben am 21.04.2009 10:48
ist mir nicht effektiv genug...
bin im Moment dabei und versuche, das durch die Wohnungsmieter
eine Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt eingeht, weil die sich in ihrer Sicherheit gefährdet sehen,
...gibt da nämlich noch ein paar andere Sachen mit verstellet Fluchtwege und blockierten Brandschutztüren und ähnliches
... weil so kommt der Kommentar ich mische mich in Sachen die mich nichts angehen
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dave118
Zugführer
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Geschrieben am 21.04.2009 11:01
Klar geht dich so etwas an. Du bist der Wachmann und must für Ruhe und Ordnung sorgen und das was dort vorfällt, ist gar keine Ordnung oder so
Sonst RTL einschalten , die helfen immer wenn sie nur was zu berichten haben, oder Akte 09
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schullehh
Zugführer
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Geschrieben am 23.04.2009 14:08
@ Thyssen und Firefighter,
ich hab mit Interesse eure Beiträge gelesen.
Damit die Behörden in Sachen Parken (Verstöße StVO)eingreifen können, ist es davon abhängig, ob es 1.) amtlich markierte FW-Zufahrten sind und für den Fall das Ordnungswidrigkeitenanzeigen verhängt werden können/ sowie Abschleppen im Behördenauftrag 2.) ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Nur dann kann und darf die Polizei einschreiten.
Nun ist die Frage mit den Schlüsseln zu klären:
Handelt es sich tatsächlich um B-Schlüssel? Oder ist es nur der Generalschlüssel?
Da Thyssen ja angeblich einen solchen Schlüssel ausgehändigt bekommen hat, kann er dieses ja einfach am B-Schlüsselkasten prüfen. Wenn er passt und schliesst, handelt es sich tatsächlich um einen solchen, dann sollte man über F-04 (VB (Tel.040 42851-4405)) der Sache auf den Grund gehen.
Die sind auch Deine Ansprechpartner für die Fluchtwege pp..
Ich denke auch, dass sie deinem Hinweis Vertrauensvoll nachgehen ohne gleich am großen Rad zu drehen.
Und noch eine Frage an Thyssen:
Bist du eine geprüfte Schutz. und Sicherheitsfachkraft?
Wenn ja, dann denke mal an deine spezielle Garantenstellung. Die du im übrigen auch jetzt schon hast. Wende dich doch mal an deinen Chef mit deinen Anliegen. Vielleicht spricht der mal mit eurem Kunden.
Schließlich hat der Kunde auch Verpflichtungen ggü. der Gebäudeversicherung, da er sonst die Verträge nicht einhält.
Sonst nun reicht es erstmal.
Dieser Beitrag wurde editiert.
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Thyssen
Stv. Gruppenführer
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Geschrieben am 23.04.2009 21:58
... es ist ein B-Schlüssel, man kann damit im GESAMTEN Bereich Fischmarkt Feuerwehrzufahrten aufschliessen nur Zugang in die einzelnen Gebäude habe ich verständlicherweise nicht.
das Gespräch mit den Kunden haben wir schon versucht...
ist aber auf Grund interner Mauscheleien beim Kunden gescheitert
es wird nun eben versucht in Zusammenarbeit mit den Mietern des Hauses einen Weg zu finden; da nach internen Informationen die Fläche über die hier diskutiert wird von der Strasse her als Feuerwehrzufahrt ausgeschildert ist(Schild nach StVo) von den baulichen Bestimmungen (Info Architekt) als Verkehrsfläche für die Feuerwehr (Standfläche DLK 23/12) ausgwiesen ist und von der Hausverwaltung als Parkplatz an "verdiente" Mieter verschenkt wird
Meine Äusserung im Falle X alle Fahrzeuge ohne Ankündigung entfernen zu lassen hat mich hier fast den Job gekostet und somit arbeite ich andieser Sache zunächst aus dem Hintergrund
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