Ausrüstung am Mann

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axxl

Feuerwehrmannanwärter

axxl

Geschrieben am 20.03.2013 21:50 Zitieren Beitrag melden

Also bei mir ist es so, dass ich als Feuerwehrmann immer mehrere Paar aidshandschuhe in der rechten Jackentasche habe. (Immer 2 Paar Übereinander anziehen, denn wenn die Dinger Blutverschmiert sind und man muss was aus dem Notfallrucksack nehmen ist das uncool. Dann das obere Paar aus und weitermachen) zusätzlich in der rechten Jackentasche sind meine TH Handschuhe. Links ist ein Paar Lederhandschuhe (z.B. um dem Rettungszylinder etwas mehr Grip zu verschaffen.) am Karabiner der Jacke hängen meine Nomexhandschuhe. In der Innentasche sind ein paar Zettel 3 Kulis und natürlich Feuer und kippen. In der Beintasche der Hose habe ich ne kleine LED Taschenlampe und ne Puppillenleuchte. Zusätzlich habe ich mal irgendwann festgestellt, dass ein Paket Tempos in der Tasche nicht Schaden kann. Was ich mir noch besorgen möchte ist ein Rettungsmesser mit Gurtschneider und Scheibenzertrümmerer (ganz wichtig mich einhandbedienung) und eine Helmlampe.

Achja. In der Linken Jackentasche (also bei den Lederhandschuhen) sind außerdem ein 10/13er Schraubenschlüssel und ein Schraubendreher mit 6 Bits im griff. Diese sind z.B. zum Abklemmen von Autobatterien. Naja ein bisschen Werkzeug in Griffreichweite ist immer gut.

 

LeitfunkstelleWiesb

Zugführer

Geschrieben am 21.03.2013 07:08 Zitieren Beitrag melden

Vllt machen ein paar Karabiner mit roten oder in dunkeln leuchtenden Bündeln Sinn, diese kann der Trupp unter Pa an die Türklinken hängen, damit der zweite oder der folgende Trupp weiss, dass da schon jemand drinn war, und erstmal die anderen Räume absucht.

http://www.ff-puchheim.at/typo3temp/pics...

Ich kenn dass normalerweise dass jedes dieser Seile einen eigenen Karabiner hat, ist einfacher an die Klinke zu hängen mit den Handschuhen.

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 21.03.2013 15:10 Zitieren Beitrag melden

Zwischenfrage:

Warum macht ihr das so kompliziert?

Wir in Mannheim regeln das so:

Jeder AT hat einen lecht - Stift am PA. Mit diesem Leuchtstift markiert er die Türen der Wohnung / Haus / Gebäude, was auch immer.

Ein Strich bedeutet, ein PA Trupp in dem Zimmer, evtl auch nur halb abgesucht.

Ein zweiter Strich durch den zweiten, somit ein X bedeutet, raum abgesucht.

So ersparst du dir das "rauskramen" der Bändel und somit auch viel Zeit.

Rolug

Kreisbrandmeister

Rolug

Geschrieben am 22.03.2013 16:41 Zitieren Beitrag melden


@hummel09

Diese Vorgehensweise ist aber sehr gefährlich jedem Feuerwehrkollegen/in gegenüber...da diese Kennzeichnungstifte am Institut der Feuerwehr zu Münster (IdF) seiner Zeit getestet worden sind und für den Einsatz im Feuerwehrdienst für nicht tauglich befunden worden sind.
Da diese nicht auf Brandrauch belasteten Materialien halten und wenn überhaupt, werden diese mit dem Löschwasser Aufgrund der Belastung durch Wärme, Brandrauch,...Ruß,...Zusatzmittel im Löschwasser, einfach abgespült.
Desweiteren entzünden sich diese Leuchtstifte/Markierungsstifte bei einer Temperatur von 142° Celsius schlagartig, da meistens bei Bränden in Gebäuden höhere Temperaturen vorhanden sind, ist von der Verwendung abzuraten...auch wenn die Einsatzkleidung diesen in einer gewissen Form noch schützt...aber Verwendbar ist dieser oberhalb von 100° Celsius sowieso nicht mehr.
Daher kein geeignetes Mittel zur Kennzeichnung von Türen, Räumen, Fluren und Gebäudeteilen die vom Brand betroffen sind.


Gruß
Roland

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Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 22.03.2013 16:45 Zitieren Beitrag melden

Wir regeln das Problem der Einmalhandschuhe indem wir sie in Filmdöschen stecken und dann ab damit in die Brusttasche...^^

Rolug

Kreisbrandmeister

Rolug

Geschrieben am 22.03.2013 23:36 Zitieren Beitrag melden


Wir regeln das Problem der Einmalhandschuhe indem wir sie in Filmdöschen stecken und dann ab damit in die Brusttasche...^^



Und wenn die Gurte vom PA-Gerät darüber kommen...stirbt dann jeder einzelne bei Euch den Heldentod oder was......sacht mal Leute...ne das schreibe ich besser nicht....aber eines ist Fakt...man ist nur Versichert wenn die Persönliche Schutzausrüstung des Arbeitgebers getragen wird...ohne Zusätze wie Filmdöschen oder Ü-Eier mit Einmalhandschuhen oder gewisse Toolwerkzeuge, Messer und dergleichen, da diese nicht Ex-geschützt sind, ist dieses Verhalten grob Fahrlässig und zu unterlassen.
Desweiteren sind alle möglichen Zündquellen (wie Rauchwaren, Feuerzeuge, Handy´s usw.) im Fahrzeug zu belassen und ich glaube nicht, das dieses nur in NRW zur Anwendung kommt.


Gruß
Roland




Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 23.03.2013 00:45 Zitieren Beitrag melden

Rolug, jetzt sei doch mal ehrlich:

Mir ist es gut gesagt, scheiß egal, wenn meine Einsatzkleidung nicht mehr versichert sein sollte, nur weil ich meine Handschuhe in einer Ü - Ei Verpackung habe.

Soll ich deiner Meinung also eher das Risiko eingehen, dass der Handschuh ein Loch hat und somit meine Infektionsgefahr rapide ansteigt?!

Wenn ich zusätzliche Tools, oder andere Sachen in meine PSA mache, dann ist das meiner Meinung nach, mein gutes Recht. Ich muss wieder lebend aus einem brennenden Haus kommen und da ist es mir wirklich scheiß egal, ob es jemandem nicht passt, wenn ich ein zusätzliches Messer dabei habe, was mir im Ernstfall das Leben retten kann!

Wer bist du eigentlich?! Ein "Feuerwehrmann", der sich nur mit Schreibkram beschäftigt und den ganzen Tag igrendwelche Dienstvorschriften auswendig lernt?!

Hardcore92

Zugführer

Hardcore92

Geschrieben am 23.03.2013 09:05 Zitieren Beitrag melden



Wer bist du eigentlich?! Ein "Feuerwehrmann", der sich nur mit Schreibkram beschäftigt und den ganzen Tag igrendwelche Dienstvorschriften auswendig lernt?!


Nein ein Feuerwehrmann der dies alles weiß da er damit jeden Tag arbeitet bzw. gearbeitet hat ;)

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 23.03.2013 14:59 Zitieren Beitrag melden



Nein ein Feuerwehrmann der dies alles weiß da er damit jeden Tag arbeitet bzw. gearbeitet hat ;)


Wenn er wirklich jeden Tag als Feuerwehrmann gerabeitet, bzw. arbeit, dann müsste er doch wissen, dass Vorschriften (im Gewissen Maße!) egal sind, wenn man lebend morgens nach Hause kommen will.

Ich nehme das mit, was mir hilft, wenn ich im Brand / TH Einsatz bin, Punkt! Wem das nicht passen sollte, kann jeder Zeit zu mir kommen und mir das sagen. (Im Real - life)

Wenn mir einer kommen sollte und sagt "he, du bist nicht mehr versichert, weil du deine 1 x Handschuhe in einem Ü - Ei hast", dann weiss ich auch nicht mehr weiter ...

Bin ich der einzigste der so denkt?!

Hardcore92

Zugführer

Hardcore92

Geschrieben am 23.03.2013 15:53 Zitieren Beitrag melden

Nein biste nicht ;) Ich mache es genau so ;)

pevalu

Zugführer

pevalu

Geschrieben am 23.03.2013 19:02 Zitieren Beitrag melden

Mal eine andere Frage habt ir bei Brandeinsätzen als angrifstrupp eine sicherungsleine? Weil wir setzen Die sicherungsleine nur noch ein wenn der Angrifstrupp keine Leitung mit hat

LeitfunkstelleWiesb

Zugführer

Geschrieben am 23.03.2013 19:13 Zitieren Beitrag melden



Wenn er wirklich jeden Tag als Feuerwehrmann gerabeitet, bzw. arbeit, dann müsste er doch wissen, dass Vorschriften (im Gewissen Maße!) egal sind, wenn man lebend morgens nach Hause kommen will.

Ich nehme das mit, was mir hilft, wenn ich im Brand / TH Einsatz bin, Punkt! Wem das nicht passen sollte, kann jeder Zeit zu mir kommen und mir das sagen. (Im Real - life)

Wenn mir einer kommen sollte und sagt "he, du bist nicht mehr versichert, weil du deine 1 x Handschuhe in einem Ü - Ei hast", dann weiss ich auch nicht mehr weiter ...

Bin ich der einzigste der so denkt?!



Total meine Meinung.

Vorneweg ich helf anderen Menschen gerne, auch wenn es nicht immer Sicherheit verspricht.


Das einzigste was ich oben heraushöre ist, dass die Länder oder wer auch immer dafür zuständig ist, versäumt hat, ihren Wehrlern (egal ob BF oder FF) ihre Arbeit so angenehm wie möglich zu gestalten.

Die Menschen, die diese Dienstvorschriften geschrieben haben, müssen reine Theoretiker gewesen sein, wenn man wegen ein paar Einweghandschuhen im Ü-Ei behälter nichtmehr versichert ist.

Wenn die mir dann was weiß ich wie viele Millarden Schadensersatz zahlen, weil ich Aids oder eine andere Krankheit hab, weil durch dass normale aufbewahren der Einweghandschuhe in der Tasche ein Loch aufgetreten ist, kein Problem.

Oder wenn ich eine Tür oder so nich aufkrieg und dass Messer meine einzigste Überlebenswaffe wäre, und ich verecke, dann dürfen die dass meinen Freunden und Angehörigen beichten, wie dumm sie sind.

Manche Tools, machen den Job sicherer, einfach und angenehmer.

Und die Länder. Städte und Kommunen, sollten ihren Helfern nicht gerade den Hintern treten, wie es immer öfter vorkommt.
Sie sollten für sie einstehen, so wie alle anderne Helfer für sie einstehen.
Ich höre mitlerweile so viele schlechte Nachrichten etc., dass ist zum kotzen.

Denn wenn keiner mehr da ist, der helfen kann, dann sind sie gebissen, dass sollten sie nicht vergessen.

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Montague

Feuerwehrmannanwärter

Montague

Geschrieben am 25.03.2013 13:02 Zitieren Beitrag melden

Inwiefern der Versicherungsschutz durch zusätzliche (! Nicht weggelassene / Vorschriftswidrige !) PSA erlischt, ist so ne Sache. Das kann man ganz unterschiedlich sehen, es wird im Zweifelsfall immer eine Einzelfallentscheidung sein. Klar ist: Wer ne Nicht-Ex-Lampe innen Innenangriff nimmt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wer aber beim VU, ner Türöffnung oder ner Ölspur n Multitool oder Messer am Gürtel hat, eher nicht, da dadurch die Schutzwirkung der PSA nicht beeinträchtigt wird und diese ihre vorgegebene Schutzfunktion ungehindert erfüllen kann.

Edit: Bei Messern den fehlenden Ex-Schutz anzuführen ist schon SEHR weit hergeholt. Man zeige mir ein Messer, das das Prüfzeichen für den Ex-Schutz trägt.

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AGAG

Stv. Wehrführer

AGAG

Geschrieben am 26.03.2013 12:25 Zitieren Beitrag melden

So dumm ist das gar nicht... es gibt Werkzeug, das schwer funkenreißend ist. Nur weil man sowas nicht kapseln kann ist keine Gewähr da, sondern nur eine Minderung. Das Risiko ist mit einem billigen Multitool deutlich größer als mit vernünftigen Werkzeug vom Fahrzeug.

Ich bleibe dabei, dass ich nichts privates am Mann trage, außer Handschuhe für EH...

Keine Schäden am Versicherungsschutz oder eigenen, vielleicht teuer bezahlten, Gegenständen.

Übrigens fängt die Diskussion schon bei den schönen selbstgekauften Haix an :)

Bevor ich gesteinigt werde: ICH KANN JEDEN VERSTEHEN DER SICH HAIX KAUFT ;)

LeitfunkstelleWiesb

Zugführer

Geschrieben am 26.03.2013 18:13 Zitieren Beitrag melden

Ja Haix sind bequem :D

Aber vieleicht findet ein Kamerad es auch bequemer seine Ausruestung an sich anzupassen.
Und ich mein jetzt nicht irgentwas wegzulassen sondern die Stadt benutzt den Helm Xy der Feuwehrmann bestellt sich den fuer den Feuerwehrdienst zugelasssenen Helm Yx (z.B ist der Helm aus der Nachbarstadt weil er den besser findet) und jetzt soll sein Versicherungschutz erloeschen ?

Ich finde gewisse Dinge gehoeren zugelassen , aber wirklich nur Dinge die Sinn machen.
Und vorallem es muss von einer vollstaendigen Schutzausruestung die Rede sein. Wenn ein Tool damit in Konflikt geraet nein danke, dann kann ich das verstehen.
Bei manchen Sachen macht ein Ex-Schutz Sinn .

Aber es gibt viele Tools die nach Pruefung fuer den Einsatzdienst
und nach UVV, und was weiss nicht alles in was die noch geprueft sind, fuer den Einsatzdienst zugelassen sind.

Warum sollte dann mein Schutz erloeschen wenn ich diese Tools nutze?


Montague

Feuerwehrmannanwärter

Montague

Geschrieben am 26.03.2013 18:52 Zitieren Beitrag melden

LeitfunkstelleWiesb: Wie gesagt zweifle cih bei einer Ergänzung der vorgeschriebenen PSA an einem erlöschen des Versicherungsschutzes. Die Meinung teilen auch einige meiner Bekannten, die Jura studieren oder studiert haben. Deren einstimmige Meinung:

Solange die PSA nach aktuellen Vorgaben komplett vorhanden ist (heißt auf gut Deutsch in der Regel Hose, Jakce und Helm nach DIN / EN-Norm, ebenso die Handschuhe und Stiefel und diese alle ein Prüfzeichen für den Feuerwehrdienst erhalten haben oder sonstwie deren Normkonformität nachgewiesen werden kann) und zusätzliches Material die Schutzwirkung nicht eingeschränkt und nicht selbst gegen Normen verstößt (Beispiel: Nicht-Ex-Lampe im Brandeinsatz) sollte der Versicherungsschutz in der Regel weiter gegeben sein. Sonderfälle kann es auch da geben.

Aber: Wer beispielsweise an der TH-Bundhose noch ein Multitool / Einsatzmesser (IM HOLSTER!) / eine Taschenlampe mitführt, verliert damit in der Regel nicht den Versicherungsschutz. Vorrausetzung: Er trägt dazu genormte Stiefel, genormte Hose, genormte Jacke, genormten Helm, genormte Handschuhe (Inwiefern das dann in der Praxis bei einer Ölspur, einer Türöffnung o.Ä. umgesetzt wird, ist natürlich eine andere Frage.)

Letztlich geht es hier aber auch um die Einsatzpraxis, nicht die rein theoretischen rechtlichen Abhandlungen.

PS: Für eine endgültige Aussage wendet ihr euch dennoch am Besten an den jeweiligen Wehrführer oder die Kreisbrandinspektion. Es kann da durchaus regionale Unterschiede geben, gerade zwischen den Bundesländern.

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LeitfunkstelleWiesb

Zugführer

Geschrieben am 26.03.2013 19:35 Zitieren Beitrag melden

Danke Montaque, ich ging ja genau davon aus wovon du sprichst.
Aber gute Idee da mal jemanden hinzu zu ziehen der vllt mehr Ahnung hat.

LG

Montague

Feuerwehrmannanwärter

Montague

Geschrieben am 26.03.2013 19:42 Zitieren Beitrag melden

Achso, ja: Entsteht der Schaden, den der Versicherungsfall betrifft, durch oder wegen der privat mitgeführten Dinge, sieht das ganze natürlich wieder ganz anders aus. Aber Beispiel: Messer am Gürtel. Dann fällt was auf'n Fuß, so, dass trotz Feuerwehrstiefeln eine Verletzung entsteht. In dem Fall bleibt der Versicherungsschutz erhalten (sofern die PSA normkonform und vollständig war. Lustigerweise NICHT, wenn keine Jacke getragen wurde.)

MasterJM

Kreisbrandmeister

MasterJM

Geschrieben am 27.03.2013 14:00 Zitieren Beitrag melden

Habe dabei / in / an meiner HuPF Einsatzklamotte:
- Bandschlinge
- Kulli
- Feinstaubmaske
- Leatherman
- Zettel
- kleine Unterlagen (Metz "Alles im Griff", Tabelle Reibungswiderstand Wasserförderung, Infos lokaler Gasversorger, Merkblätter (PV, Biogas etc)
- USB Stick

Glaube das war alles..

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 27.03.2013 15:20 Zitieren Beitrag melden



Ich sach ma auch wieder etwas zu diesem Thema :

An erster Stelle steht die PSA des Arbeitgebers!!

Wenn der Arbeitgeber ( Ja, auch FF haben einen Kommunalen Träger und somit einen Arbeitgeber ) eine PSA zur Verfügung stellt, so hat derjenige sich im Regelfall etwas dabei gedacht.

Wenn einzelne Arbeiter dieses "Betriebes" der Meinung sind sich eigene und oder zusätzliche Ausstattungen zu Besorgen und zu Benutzen, so Obliegt das Natürlich jedem Einzelnen!

Es kann aber durchaus sein, daß, wenn mit diesen Materialien demjenigen irgendetwas Passiert, dass der Arbeitgeber vom Versicherungsschutz zurücktritt!!!

Leute, Vergesst Bitte nicht : Wenn Ihr für eine FF oder BF Tätig seid, so Bekommt ihr mit Sicherheit eine Persönliche PSA.

Beschreitet Ihr eigene Wege, so ist es dem Träger Vollkommen Egal ob ihr Materialien benutzt die Geprüft sind aber nicht von ihm Gestellt!!!

Ihr handelt auf Eigenes Risiko!!!!!!!


Im Übrigen sind bereits des öfteren Gerade Feuerwehrstiefel unter Realen Einsatzbedingungen Durchgefallen und haben deren Trägern schwere Verbrennnungen an den Füßen Beschert.....

....nun stelle ich mir grad vor, Was der Arbeitgeber dazu sagt.....

...wenn die Unfallkasse den Vorfall untersucht hat und das Benutzte Material nicht vom Arbeitgeber gestellt wurde.....

.....Na? ... Was meint Ihr????
....Unfallschutz noch Existent?????....... Vergesst es einfach besser.

Betreffs der Handschuhe in z.B. Ü-Eiern: Klar geht das, ist ne gute Sache, Wenn RD, TH und BK klar voneinander Getrennt werden können. D.H. : Ich habe nur zu dem Entsprechenden Einsatz so ein "Tool" dabei.

Private Helmlampen.... ganz Klarer Fall : !!Verboten !! Da diese keiner Offiziellen Regelmäßigen Überprüfung unterliegen und somit -- selbst wenn sie Ursprünglich Ex-Geschützt sein sollten -- Aufgrund des Irgendwann Fehlenden Nachweises aus dem Verkehr gezogen werden müssten!!!


Ansonsten : Jeder kann "Natürlich" immer für sich selbst die Verantwortung Übernehmen, darf sich aber bei Persöhnöicher Selbstüberschätzung im Falle eines Unfalles bei Privatmaterialgebrauch ( Schwieriges Wort :-D ) nicht Wundern, wenn der Unfall und Versicherungsschutz auf eigene Kosten geht!!





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