Filmen von Feuerwehr

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Melmo

Stv. Wehrführer

Melmo

Geschrieben am 03.04.2012 15:20 Zitieren Beitrag melden

Filmen von Feuerwehr

Darf die Feuerwehr eigentlich einfach so sagen dass man nicht mehr filmen darf? Ich habe heute die Feuerwehr bei der Wachausfahrt gefilmt und die haben gesagt das ich nicht mehr filmen darf und das Video löschen soll.

 

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.04.2012 16:43 Zitieren Beitrag melden

~freigegeben~

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 03.04.2012 17:55 Zitieren Beitrag melden

Kannste mir mal bitte verraten,wo das war?

Es kommt drauf an,wenn man die Gesichter deutlich sehen kann,vllt.


PS:Wie haben die dir das gesagt?

Sind sie zu dir gekommen oder haben sie aus nem Fenster gerufen:
"Du Spanner,verp*ss dich! ^^

stephanb70

Moderator

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Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 03.04.2012 18:09 Zitieren Beitrag melden

Filmen kannst Du, wie Du willst, problematisch wird es dann, wenn man das veröffentlicht. (Das ist ja der Normalfall).

Man könnte da jetzt ganze Abhandlungen drüber schreiben, aber eines solltest Du immer wissen.

http://www.gesetze-im-internet.de/kunstu...
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

daniel911

Hauptfeuerwehrmann

daniel911

Geschrieben am 03.04.2012 19:31 Zitieren Beitrag melden

@stephanb70
Ja da haste vollkommen recht,.. aber im Normalfall sagt ja keiner was dazu.

stephanb70

Moderator

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Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 03.04.2012 19:50 Zitieren Beitrag melden

ich sage mal so, Veröffentlichen auf youtube, wenn auch nur ein einziges Gesicht zu erkennen ist, fällt aus wegen ist nicht. Dass es solche Videos da tausendfach gibt, ändert nichts daran, dass diese nicht gesetzeskonform sind.

Wenn keiner was dazu sagt, dann gilt der alte Spruch, "wo kein Kläger, da kein Richter", wenn aber einer was dazu sagt, dann muss man sehr vorsichtig sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/kunstu...

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Aber nochmal, mir ist keine Vorschrift bekannt, die das Filmen als solches verbieten würde, das veröffentlichen ist an enge Auflagen geknüpft.

DervomDorf

Moderator

Kreisbrandmeister

DervomDorf

Geschrieben am 03.04.2012 20:55 Zitieren Beitrag melden

Ich hab mal was von Personen des öffentlichen Lebens gelesen. Ich glaube dazu gehören auch Feuerwehrmänner in Uniform.

stephanb70

Moderator

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Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 03.04.2012 21:21 Zitieren Beitrag melden

Da hat das Gesetz natürlich auch eine Vorschrift für:

http://www.gesetze-im-internet.de/kunstu...

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Personen der Zeitgeschichte ist der Knackpunkt und wer das genau ist, das ist dann Gegenstand umfangreicher Rechtssprechung. Ich will das gar nicht vertiefen, nur soviel: Ich würde mich nicht trauen, ein solches Video bei Youtube hochzuladen.

Melmo

Stv. Wehrführer

Melmo

Geschrieben am 03.04.2012 23:28 Zitieren Beitrag melden

Hier das Video dazu. http://www.youtube.com/watch?v=tG8CHUihj...

Melmo

Stv. Wehrführer

Melmo

Geschrieben am 03.04.2012 23:29 Zitieren Beitrag melden

ich persönlich sehe keine Gesichter. Und es war in Bochum.

haugi

Zugführer

haugi

Geschrieben am 03.04.2012 23:36 Zitieren Beitrag melden

@melmo
also ich sehe auch keine gesichter und ich verstehe auch nicht was die damit für probleme haben weil ja so n riesen problem ist des ja nicht weil du ihnen ja nicht im weg rum gestanden bist..

stephanb70

Moderator

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Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 03.04.2012 23:49 Zitieren Beitrag melden

Dieses Video ist ganz sicher nicht zu beanstanden. Da würde mich in der Tat auch interessieren, wer Dir da das Filmen verbieten wollte und mit welcher Begründung.

FlorianAschaffenburg

Stv. Kreisbrandmeister

FlorianAschaffenburg

Geschrieben am 04.04.2012 08:29 Zitieren Beitrag melden

ich würde direkt mal bei der feuerehr nach fragen ob ich das darf oder nicht und warum man es nicht darf !

sst89

Moderator

Stv. Kreisbrandmeister

Geschrieben am 04.04.2012 13:25 Zitieren Beitrag melden

Ich denke, der hatte nur seinen Spaß, das megafon zu benutzen und den kleinen Filmer zu erschrecken. Und weil er BU blöd fand hat er halt seinen Satz gesagt.

ODER: du stehst Wochen,Monate lang da und wartest auf das Ausrücken und gehst denen schon auf die Nerven.

Oder sie haben schlechte Erfahrungen mit Filmer, weil die vllt. im Weg standen und wollen das ganz abschalten.

Oder du hast die falsch verstanden... ich verstehe immer, obwohl ich das jetzt zig mal gehört habe: " Hör auf mit dem Dingens"

stephanb70

Moderator

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Stv. Landesbrandmeister

stephanb70

Geschrieben am 04.04.2012 17:30 Zitieren Beitrag melden


Oder du hast die falsch verstanden... ich verstehe immer, obwohl ich das jetzt zig mal gehört habe: " Hör auf mit dem Dingens"


ups, ich hatte das gestern ohne Ton gehört. Ich verstehe "jetzt hau ab mit dem Dingens".

Das klang etwas genervt, mehr nicht.

Melmo

Stv. Wehrführer

Melmo

Geschrieben am 04.04.2012 18:05 Zitieren Beitrag melden

1. Ich war da gestern das erstemal.
2. Ich stande denen defenitiv nicht im Wege.

Ich finde es gut dass ihr alle es genau so seht wie ich!

mauli31188

Stv. Kreisbrandmeister

mauli31188

Geschrieben am 05.04.2012 17:45 Zitieren Beitrag melden

Soweit ich weist ist eine Feuerwehr und ein Feuerwehrmitglied eine Person des öffentlichen Lebens und der Zeitgeschichte und darf somit immer gefilmt und Fotographiert werden.
Vor einiger Zeit war zu Fotographieren an Einsatzstellen etc. ein Artikel im Feuerwehrmagazin. Wenn ich Zeit habe werde ich den mal raus suchen und hier das Heft und den Jahrgang posten ;).

Dann kann jeder selbst nachlesen.

ScaniaP410

Stv. Wehrführer

ScaniaP410

Geschrieben am 06.04.2012 12:00 Zitieren Beitrag melden

Die haben sich sicher gedacht, "hey schau da filmt einer na warte den schrecken wir jetzt mal"


Machen wir in unserer FF auch manchmal^^

Gelöschtes Mitglied

Geschrieben am 11.04.2012 14:49 Zitieren Beitrag melden

Also ich Filme auch immer bei mir haben die zwar noch nie was gesagt , aber ich denke das das nicht verboten ist

Andy09

Kreisbrandmeister

Andy09

Geschrieben am 11.04.2012 16:43 Zitieren Beitrag melden

Melmo, ich sehe das völlig anders als Du ...

Aber zunächst mal zur Frage:
Verboten oder nicht .... ?

Die gesetzlichen Bestimmungen sind im Juristendeutsch zwar relativ klar, was ja auch schon gesagt wurde. Die Auslegung ist jedoch nicht immer ganz eindeutig, aber ich tippe in diesem Fall mal auf Nein. Auch der Fahrzeugführer (Zugführer ? ) hat zumindest in deinem Video schließlich nicht ausdrücklich gesagt, dass das verboten wäre ...

Oder wann hast Du die Antwort bekommen, dass das verboten wäre und Du das Video löschen sollst ?
Hast Du den Beteiligten das Video auch gezeigt und wissen die, was darauf zu sehen ist ?


Mal ein paar Fragen an alle, die sich darüber nun vielleicht ein wenig aufregen sollten:

Habt Ihr Euch eigentlich schon einmal Gedanken darüber gemacht, dass es vielleicht nicht das erste Mal gewesen ist, dass dieser Zug beim Ausrücken gefilmt worden ist ? Dass dort vielleicht regelmäßig irgendeiner steht und draufhält ? Und was der dann hinterher mit seinen "tollen" Aufnahmen gemacht hat ? Diese vielleicht in seinem Blog veröffentlicht hat: "Guckt Euch mal an, wie lahm die sind ..." ? Oder ähnlich dumme und/oder falsche Kommentare dazu geschrieben worden sind ?

Dass es gerade bei einem Zugrücker wirklich um Menschenleben gehen könnte und nicht nur um einen brennenden Mülleimer ? Dass die Situation daher doch vielleicht auch etwas angespannt war ?

Dass vielleicht gerade vorher ein anderer und vielleicht sogar sehr unschöner Einsatz gewesen sein könnte ? Dass dieser den beteiligten Kameraden auch noch ein wenig in den Knochen gesteckt hat und die Laune vielleicht deshalb nicht gerade die allerbeste gewesen ist ? Und dann steht da plötzlich "schon wieder so ein blaulichtgeiler Dussel" (sorry, aber auch ich kenne diesen Gedanken durchaus) mit seiner Kamera und filmt irgendetwas, von dem aus dem Fahrzeug heraus keiner wissen kann, ob er gerade "nur" die Fahrzeuge filmt oder vielleicht doch Gesichter zu erkennen sind ?

Dass jeder Mensch ohnehin nicht an jedem Tag gleich drauf ist ? Dass vielleicht auch ein Einsatzleiter ganz einfach auch mal einen schlechten Tag erwischt hat ?


Ganz kurz noch zu den "Personen des öffentlichen Lebens":
"Die Feuerwehr" zählt zwar tatsächlich zu den Personen des öffentlichen Lebens, allerdings ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit. Geht es bei den Aufnahmen hauptsächlich um ein Geschehen, dann muss jeder Feuerwehrangehörige damit rechnen, gefilmt oder fotografiert zu werden, was dann auch keinen Grund zu Beanstandungen geben würde. Ist auf dem Bild jedoch nur eine kleine Gruppe oder gar nur ein einzelner Feuerwehrmann zu sehen und womöglich auch noch eindeutig zu identifizieren, und nicht einmal im Hintergrund etwas zu erkennen, was auf ein bestimmtes Geschehen hindeutet, so geht es in dieser Aufnahme eindeutig um die Person(en) als solche. Und dann ist jeder Feuerwehrangehörige ein Mensch wie jeder andere auch. Und er hat dann auch die selben Persönlichkeitsrechte wie jeder andere auch. Ausgenommen davon sind lediglich die jeweiligen "Chefs" (Wehrführer, Kommandant, Wachabteilungsleiter, Einsatzleiter, ...), und das auch nur in Uniform oder Einsatzkleidung. Auch das sind Privatpersonen sobald sie nicht dienstlich irgendwo irgendwie tätig sind.
Im Zweifelsfall bringt ein Veröffentlichen solcher Bilder eine ganze Menge Ärger für den "Fotografen", egal mit welchen Absichten er diese Aufnahmen gemacht hat. Es handelt sich dabei um ein Antragsdelikt, ist also eine Straftat, sobald die abgebildeten Personen nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind und Anzeige erstatten. Sogar das reine Filmen und Fotografieren kann in bestimmten Fällen schon strafbar sein, selbst wenn man die Aufnahmen garnicht veröffentlichen möchte. Sogar eine einmal gegebene Einverständniserklärung kann nachträglich jederzeit widerrufen werden. In einem solchen Fall wäre es dann auch besser, die Einverständniserklärung schriftlich vorliegen oder Zeugen dafür zu haben. Dann bist Du zumindest abgesichert, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, dass zum betreffenden Zeitpunkt eine Einverständniserklärung gegeben war und Du dich nicht strafbar gemacht hast.
Dabei ist also auf jeden Fall Vorsicht geboten. Und meiner Meinung nach auch so etwas wie Anstand und Respekt !


Melmo, ich würde aus diesem "Vorfall" nicht so ein Aufhebens machen und das ganz einfach unter "Erfahrungen" ablegen und das Thema abhaken. Und ich möchte beinahe wetten, dass der selbe Mensch Dir vielleicht sogar mal die Wache zeigen würde, wenn Du da an einem anderen Tag ganz lieb einfach mal nachfragst und dort etwas weniger Stress herrscht als gerade in einem solchen Moment ...

Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch richtig !

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